(8) Für Beschäftigte mit individuellen Arbeitszeiten sollen Qualifizierungsmaßnahmen
so angeboten werden, dass ihnen eine gleichberechtigte Teilnahme ermöglicht wird.
Hinweis des Bearbeiters
zu individuellen Arbeitszeiten
Zu Abs. 8
mit individuellen Arbeitszeiten
Hier geht es nicht um die abweichende Vereinbarung der Dauer der Zeitschuld., sondern um deren Verteilung. Darum stellt der TVöD hier auf »Arbeitszeiten« (Mehrzahl) ab.
Gemäß
§ 2 Nummer 8 NachwG ist bei Schichtarbeit eine individuelle Vereinbarung von Schichtsystem und Schichtrhythmus die Regel. Auch
§ 8 TzBfG und
§ 3 PflegeZG regeln ausdrücklich, dass eine individuelle Vereinbarung über die Verteilung zu treffen ist.