Die Beschäftigten haben Anspruch auf Versicherung unter eigener Beteiligung zum Zwecke einer zusätzlichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung nach Maßgabe des Tarifvertrages über die betriebliche Altersversorgung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes (Tarifvertrag Altersversorgung – ATV) bzw. des Tarifvertrages über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes – Altersvorsorge-TV-Kommunal – (ATV-K) in ihrer jeweils geltenden Fassung.
Hinweis des Bearbeiters
zu Zusatzrenten● Nach fünf Jahren (60 Monaten) Wartezeit (Einzahlung in diese betriebliche Zusatzrente) oder nach Frühverrentung aufgrund eines Arbeitsunfalls entstehen erstmals Ansprüche im Versicherungsfall.
● Die gezahlten Renten werden – jeweils zum 1. Juli – mit 1. v.H. dynamisiert, deutlich unter einem Ausgleich der jährlichen Inflationsrate. Der Wert der Zusatzrente sinkt also über die Rentenjahre hinweg.