Das Gesetz will die „seelische Erhebung” am Feiertag schützen:
§ 9 Sonn- und Feiertagsruhe
(1) Arbeitnehmer dürfen an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr nicht beschäftigt werden.
Mit „beschäftigt werden” ist jede Form der Arbeit gemeint - auch Überstunden, Bereitschaft, Rufbereitschaftseinsatz, Visitendienst. Als wirklich frei gilt der Sonntag oder ein Feiertag nur, wenn der gesamte Kalendertag und mindestens weitere zusamenhängende 11-Stunden ohne jede Arbeitszeit sind.
§ 11 Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung
(4) Die Sonn- oder Feiertagsruhe des § 9 […] ist den Arbeitnehmern
unmittelbar in Verbindung mit einer Ruhezeit nach § 5 zu gewähren, soweit dem technische oder
arbeitsorganisatorische Gründe nicht entgegenstehen.
Die Ruhezeit kann dabei auf 10-Stunden verkürzt werden. Die Rechtsgelehrten sind sich einig: Soll ein Sonntag als frei im Sinne des Gesetzes gelten, dann muss
(Siehe hierzu u.a.: Kommentar zum Arbeitszeitgesetz, Anzinger, Koberski, Wolters, Zmarzlik, 2. Auflage 2005, §1 Randnummer 37.) Dies gilt bei Feiertagen sinngemäß genauso. Andernfalls ist ein Ersatzruhetag fällig.
Fünf „feste Feiertage” richten sich nach dem Kalender
Sieben „bewegliche Feiertage” richten sich nach dem Mondzyklus. Diese Festtage fallen stets auf einem bestimmten Wochentag, nie auf einem Dienstag, Mittwoch oder Samstag.
Für Geltendmachungen: Der
Festkalender der Jahre 1700 bis 2199.
| Wochentag | Datum | Grund zum Feiern |
|---|---|---|
| Sonntag | 26.12.2010 | 2. Weihnachtstag |
| Sonntag | 01.05.2011 | 1. Mai |
| Samstag | 24.12.2011 | der Vorfesttag fällt auf einen Werktag |
| Sonntag | 25.12.2011 | 1. Weihnachtstag |
| Samstag | 31.12.2011 | der Vorfesttag fällt auf einen Werktag |
Am Ostersonntag und Pfingstsonntag begnügt sich die NRW-Landesregierung mit dem Schutz des Sonntags. Nur wer also an diesen Sonntagen „ohnehin” frei hat, kann unbeschwert feiern.
Eigentlich ist Franzi an diesem Dienstag mit einer Frühschicht dran.
Ihre Arbeitspflicht entfällt „wegen” des dienstäglichen Feiertags.
Darum bleibt in der 1.Zeile alles beim Alten, in der 2.Zeile wird sie durch das »X«
freigestellt. Sie kann feiern.
Der Ersatzruhetag hat eine Verbindung zu einer mindestens 10 stündigen zusammenhängenden
Ruhezeit - in diesem Fall danach am Mittwoch bis zum Beginn des Spätdienstes.
| Übertrag | Mo | Di | Mi | Do | Fr | Sa | So | Bilanz | Übertrag | ||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Franzi Fetè | +2,3h | Plan | F | F | S | S | S | x | x | 38,5h | +2,3h |
| 38,5h 7,7h, 10h |
Ist | xE | |||||||||
Eigentlich ist Franzi an diesem Dienstag mit einer Frühschicht dran.
Das „Frei” wegen des dienstäglichen Feiertags geht jedoch schief. Denn am Montagnachmittag davor
liegt keine 10-stündige zusammenhängende Ruhezeit in Verbindung mit diesem Frei. Und ebensowenig am Mittwochmorgen danach.
Franzi steht darum später noch ein „richtiger” Ersatzruhetag zu.
| Übertrag | Mo | Di | Mi | Do | Fr | Sa | So | Bilanz | Übertrag | ||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Franzi Fetè | +2,3h | Plan | F | F | F | F | S | x | x | 38,5h | +2,3h |
| 38,5h 7,7h, 10h |
Ist | xE | |||||||||
Link und Lesezeichen:
www.feiertag.schichtplanfibel.de