Schichtplanung Grenzen aktiv werden verdi
Bunter Vogel Bunter Vogel

Buch der Fragen

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Emoticon Birgit fragt am 03.02.2012, 14:18:45
[tariflos, ? ohne Betriebsrat] Ich arbeite als Dauernachtwache 7 Nächte und 7 Tage frei. Ich habe komplett Weihnachten in der Nacht gearbeitet und soll für die Feiertage kein Freizeitausgleich bekommen. Ob es dies bei Nachtwachen gibt, steht nicht im Vertrag. Ist das rechtens? Der Tagdienst bekommt die Stunden gutgeschrieben.
Schichtplanfibel: Im tariflosen Betrieb gibt es meist keinen Rechtsanspruch auf Freizeitausgleich für Feiertagsarbeit. Denn §11 ArbZG führt zwar zu einem Ersatzruhetag, Doch der bedeutet nur dann zusätzliches Frei, wenn Du in einer 6-Tagewoche knechtest. Du fühlst Dich unfair behandelt. Hast Du einen Betriebsrat? Dann beschwer Dich gemäß §85 BetrVG.
 
Emoticon Maria fragt am 03.02.2012, 10:10:39
[TVöD-K, BR] Anna fragte am 31.01. wegen Fortbildungsmaßnahmen außerhalb der Arbeitszeit nach. Das interessiert uns. Unsere PDL behauptet, die Pflichtfortbildungen sind angeordnet also Arbeiszeit, aber für Beschäftigte, welche frei haben gibt es keine Wegezeit! Unser Betriebsrat meint, wenn die Fortbildung für den Beschäftigten im Schichtplan festgeschrieben ist, dann ist es nur Arbeitszeit. Wenn dagegen eine kurzfristige Pflichtfortbildung anberaumt wird, dann zähle die Wegestrecke dazu! Und wer vom Urlaub freiwillig käme, bekommt keine Stunden angerechnet. Wer hat Recht? Gibt es ein Gesetz dazu?
Schichtplanfibel: Im TVöD werden bloße Wegezeiten nur als Inanspruchnahme in der Rufbereitschaft vergütet. Dienstfahrten könnten vergütet werden. Ein Betriebsrat, der Fortbildungen in der Freizeit, an freien Tagen oder als Bonsai-Schicht duldet, wird sich kaum lange im Amt halten. Ein Arbeitgeber, der die Teilnahme von Urlaubern an Fortbildungen duldet, riskiert eine Ordnungsgeld gemäß §23 (3) BetrVG von bis zu 10.000 €.
 
Emoticon Brigitte fragt am 02.02.2012, 13:21:31
[AVR DW EKD, MAV] Im Schichtplan steht am Freitag ein Ersatzruhetag für einen bereits garbeiteten Sonntag, am darauffolgenden Montag wurde ebenfalls einer festgelegt. Jetzt wurde eine Mitarbeiterin am 1. Ersatzruhetag krank. Müssen diese nachgewährt werden?
Schichtplanfibel: Nein. Ersatzruhetage werden in §11 ArbZG geregelt. Sie verkürzen nicht immer die Arbeitszeit, sondern sollen nur einen beschäftigungsfreien Tag sicherstellen. Auch wer arbeitsunfähig ist, kann an einem Sonntag oder Ersatzruhetag von allen Beschäftigtenpflichten frei sein. Die AU stellt eben nur von Pflichten zur Leistung gegenüber dem Chef frei. Doch wenn Du im Urlaub krank wirst und Dir das attestieren lässt, dann bekommst Du den Erholungstag nachgewährt.
 
Emoticon Lisanne fragt am 01.02.2012, 14:54:24
[AVR Caritas<] Ich bin seit 9 Jahren fest angestellt im Krankenhaus und vertraglich verpflichtet zum Rufbereitschaftsdienst und für unsere Station eingestellt. Nach meiner Trennung von meinem Mann kann ich keinen Rufbereitschaftsdienst bei uns im Krankenhaus machen. Denn ich habe nachts niemanden, um für meinen 6 jährigen Sohn zu sorgen. Ich finde keine Tagesmutter für nachts. Droht mir jetzt die Kündigung?
Schichtplanfibel: Stelle umgehend einen linkAntrag zur Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit um zum Beispiel eine Stunde. Gemäß Anlage 31 §2 (5) bist Du dann ab in drei Monaten nicht mehr zu Rufbereitschaften verpflichtet. Damit entfällt bereits heute dieser Grund als Grundlage einer Kündigung.
 
Emoticon Tina fragt am 01.02.2012, 09:36:58
[AWO, Betriebsrat] Ich arbeite in der ambulanten Pflege. Nächtliche Ruhezeiten werden oftmals nicht eingehalten, es sind häufig nur 8 oder 9 Stunden zwischen Spät und Frühschicht. Müssten es nicht 10 Stunden sein?
Schichtplanfibel: Vielleicht gibt es eine Öffnungsklausel in Deinem Tarifvertrag /Arbeitsvertrag - über den Du leider schweigst. Kurze Wechsel - als die Schichtfolge Spät-Früh - widersprechen den gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen. Sie verstoßen damit gegen §6 (1) ArbZG. Die werktägliche Arbeitszeit fängt an ab dem Beginn der Spätschicht und endet 24 Stunden später. Erst nach der letzten Arbeitsstunde (die in Deinem Beispiel wohl um die Mittagszeit des Folgetages liegt) hat eine mindestens 10-stündige Ruhezeit zu liegen; die kann durch Tarifvertrag verkürzt werden.
 
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