TVöD-K ,
Betriebsrat / BetrVG 7/24 Schicht- Wechselschicht, Vollzeit
Nachfrage zu Antwort # 1375 / 06.01.23
Von der Personalabteilung kam folgendes:
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
auf Grundlage der Betriebsvereinbarung über die Genehmigung, Verbindlichkeit und Gestaltungsgrundsätze von Dienstplänen wurde unter §4 Absatz 9 folgende Regelung der Ersatzruhetage für Feiertagsarbeit getroffen:
„Es gelten die tariflichen Vorschriften zur Kennzeichnung von Freizeitausgleich für Feiertagsarbeit. Es wird zeitnah eine transparente Kennzeichnung des Ersatzruhetages für Feiertagsarbeit im Rahmen der technischen Möglichkeiten geschaffen.“
Die Einigung mit dem Betriebsrat sieht hierfür ein neues Kürzel auf dem Dienstplan vor. Die zukünftige Bezeichnung lautet „--#“ und soll einheitlich in der gesamten Klinikum Bayreuth GmbH Anwendung finden.
Wir bitten Sie daher, ab sofort bei zukünftigen Dienstplänen für Kolleginnen und Kollegen, welche an einem Feiertag gearbeitet haben, dieses Kürzel für den „Ausgleichstag“ zu verwenden.
Auf das Stundenkonto hat das neue Kürzel für den freien Tag selbst keinen Einfluss, da die Sollarbeitszeit in Personal Office bereits durch die Feiertage reduziert wird. Es handelt sich lediglich um die geforderte Abbildung des Ersatzruhetags für die Arbeit an einem Feiertag. Mit freundlichen Grüßen
So ist das mit dem TvöD sicher nicht konform, oder?
Welche Möglichkeiten bleiben mir?
:
Erneut: Uns fehlt hier jedweder Kontext. Denn der TVöD beschreibt nirgends einen "Nettostundenverdienst".Dem "Verdienstausfall" mag eine ungewöhnliche Leistungsstörung zugrunde liegen (Absentismus, Arbeitsverweigerung, Schadensersatz ...). Aber in fast allen Fällen braucht dann der Arbeitgeber Dir weniger Brutto bezahlen.
Du möchtest offenbar einen möglichst hohen, die Personalabteilung einen niedrigeren Nettoverdienst fantasieren. Beides hat wenig mit einem Arbeitszeit-Problem zu tun ....