BAT-KF ,
MAV / MVG-EKD
Diakonie, in einer stationären Einrichtung für wohnungslose Erwachsene, ( keine psych./ärztliche oder pflegerische Einrichtung), Nachtdienst (eingestellt als Helfer im Erziehungsdienst).
Ich habe hauptsächlich 12,75 Stunden Schichten inklusive Bereitschaft vor Ort mit Schlafmöglichkeit.
19.45 - 08.30 Uhr Arbeitszeit
Aufgegliedert
Stunden die dem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben werden:
19.45 - 23 Uhr arbeitszeit 3.25 Stunden gutgeschrieben
23 - 06.30 breitschaft 1.88 Stunden gutgeschrieben
06.30 - 07.15 arbeitszeit 0.75 Stunden gutgeschrieben
07.15 - 07.30 Pause 0.00 gutgeschrieben
07.30 - 08.30 arbeitszeit 1 Stunde gutgeschrieben
Zusammen pro Dienst 6.88 Stunden von 12.75 Stunden anwesend und ab dem 8 Nachtdienst 8 Stunden gutgeschrieben weil Bereitschaftszeit mit 3 Stunden gutgeschrieben
Diese Schicht habe ich 7 Tage am Stück, darauf meistens 7 Tage am Stück frei. Anders nicht machbar vom Arbeitgeber her.
Da wir minus fahren, haben wir nach der 7 Nacht einen früh Dienst mit 5.5 Stunden, also 8 Dienste am Stück.
Ich habe einen 75% Prozent Vertrag, im Durchschnittsmonate 120 Stunden ( 5.85 Std x monatliche Arbeitstage bei einer fünf Tage Woche ( 5tage Woche nur auf nur auf dem Papier oder wenn's um Urlaub geht) Aber komme nie auf meine Stunden, fahre immer ins Minus. Ist es richtig das die Bereitschaftszeit nicht im ganzen als ArbeitsZEIT gewertet wird?
Müsste die Bereitschaft eigentlich nicht bezahlt und zeitlich Als Arbeitszeit vergütet werden?
Und wie ist es mit der wöchentlichen Höchstarbeitszeit?
Auch wenn ich Urlaub nehme, 2 Wochen und dann 1 Woche arbeite, bin ich im Minus am Monatsende, da ich nur 5.85 Stunden pro Urlaubstag bekomme?
Auch wird der Montag morgen indem wir aus der Nacht kommen als Freier Tag gewertet? Das System erfasst es nicht, dass wir ja morgens noch arbeiten an unserem letzten Tag?
Wir hatten uns schon mal an die MAV gewand, jedoch ohne Erfolg.
:
Der TVöD-K regelt da Besonderheiten.In § 7 Abs.3
Bereitschaftsdienst leisten Beschäftigte, die sich auf Anordnung des Arbeitgebers außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeitan einer vom Arbeitgeber bestimmten Stelle aufhalten, um im Bedarfsfall die Arbeit aufzunehmen.
In § 8.1
(8) An Beschäftigte, die nicht von Absatz 7 erfasst werden, wird das Bereitschaftsdienstentgelt gezahlt (§ 24 Abs. 1 Satz 3), es sei denn,
dass ein Freizeitausgleich im Dienstplan vorgesehen ist, oder
eine entsprechende Regelung in einer Betriebs- bzw. einvernehmlichen Dienstvereinbarung getroffen wird oder
die / der Beschäftigte dem Freizeitausgleich zustimmt.{....}
(9) Das Bereitschaftsdienstentgelt {....} kann im Falle der Faktorisierung nach § 10 Abs. 3 in Freizeit abgegolten werden. Dabei entspricht eine Stunde Bereitschaftsdienst {....}
Von einer Dienstvereinbarung oder einem § 10-Arbeitszeitkonto berichtetst Du nicht.
Bereitschaftsdienst bleibt stetst auf zusätzliche Arbeitszeit beschränkt. Er ist keine regelmäßige Arbeitszeit sondern bleibt außerhalb der regelnm. Arbeitszeit.
Freizeit / Freizeitausgleich meint hier stetst die Freistellung von angeordneter regelm- Arbeitszeit. Eine bloße Verrechnung (entsprechende Verkürzung der Zeitschuld) wäre grob tarifwidrig.
Du kannst Dich als Teilzeitkraft dem Bereitschaftsdienst entziehen (§ 6 Abs. 5 TVöD).
Du kannst die Teilnahme auch verweigern, weil die gesetzlichen Pausen nicht gewährt werden (nie mehr als pausenlose 6 Stunden am Stück).
Du kannst die Teilnahme verweigern, weil die werktägliche Arbeitszeit ab Beginn 16:30 Uhr in den folgenden 24 Stunden keine abschließende Ruhezeit von 10 Stunden gewährt (Beginn spätestens um 06:30 Uhr).
Der TVöD kennt keine "Zeitgutschrift". Der TVöD kennt keine Zustimmung der "ganzen Abteilung".