AVR DWBO ,
MAV/ MVG.EKD
Pflegefachkraft, Vollzeit, Wechselschicht
Nachfrage zu #578
Einen Brief mit in etwa gleichen Argumenten habe ich bereits unserer PDL ausgehändigt, dieser war bittend nach Unterstützung und nicht fordernd verfasst.
Die Problematik, die ich habe ist, dass eine von 3 MAV´s vor kurzem den PDL-Schein gemacht hat und für unsere Langzeitkranke St.PDL nun die Dienstpläne selber schreibt und ich von Ihr keine Unterstützung erhalte.
Möglicher Grund ist, dass neben dieser MAV es noch zwei weiter MAV´s gibt, allessamt haben eins gemeinsam, sie arbeiten Teilzeit und keine Nächte. Da diese wie ich, Schichten mit einem Zeitumfang von 8,0 Std. leisten, ergeben sich bei Ihnen kontinuierlich Überstunden, die sie in Form von freien (nicht eingeteilten) Tagen nutzen. Hat man vielleicht Angst einer 5 Tage Woche nachzugehen? Pflegekräfte arbeiten kürzere Schichten und fragen sich, warum sie mehr Tage zur Arbeit müssen, wenn doch die wöchentliche Stundenzahl der einer Pflegefachkraft gleich kommt.
Die prophezeite Unruhe ist bei mir bereits aufgeschlagen.
Meine Schichtfolge vom 26.04 an (S=Spät, F=Früh, X=Frei, N=Nacht)
So.S, Mo.S, Di.S, Mi.S, Do.X, Fr.(1.Mai)F, Sa.F, So,F, Mo.F, Di.X, Mi.X, Do.F, Fr.S, Sa.S, So.S. ab Montag 11.05. Urlaub.
Erkennbar das ich hier bereits jedes Wochenende und den Feiertag mitgenommen habe, so stand der Dienstplan jedoch vor dem Schreiben an die PDL schon fest. Vor dem 26.4 hatte ich 2 Wochenenden frei und Ostern komplett Dienst.
Mein Urlaub geht bis einschließlich 04.06. einem Donnerstag, ab Freitag geht es so weiter Fr. S, Sa. N, So. N, Mo. N, Di. N,. Alles korrekt? Ersatzruhetage? Zudem ist mir zu Ohren gekommen, dass die besagte MAV meinen Kollegen gegenüber geäußert haben soll, dass ich an Faulfieber erkrankt sei als ich mich für ein paar Tage krank gemeldet habe (mit gelben Zettel). Mobbing, Bossing?
Meine Überlegung ist an den nächsten Chef zu schreiben und suche hierfür Argumente. Könnt Ihr mir bitte helfen?
:
Wir glauben Dir Deine Schilderung. Diese ist wohl "richtig".Ihr mailt an die Betriebsleitung -
»Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie bestimmen die Lage und Verteilung unserer Arbeitszeit einschließlich der Pausen, im Rahmen der Gesetze (hier wohl § 106 GewO, § 4 ArbZG) und der Verträge, derzeit jedoch ohne Beachtung der Mitbestimmung.
Sie haben uns nun jedoch überlassen, selbst Beginn und Ende der Arbeitsunterbrechung (Pause) zu bestimmen.
Gibt es da noch weitere Einschätzungen, die wir dabei für Sie übernehmen sollen? Etwa eine Mindestbesetzung, die Sie auch während solcher Arbeitsunterbrechung sichergestellt sehen möchten? Sollen wir den möglichen Arbeitsanfall der vorausliegenden 30 Minuten abschätzen, und falls ja, was dient uns da als Anhalt? Sollen wir bei der Festlegung des Pausenbeginns darauf achten, dass wir nicht länger als sechs Stunden ohne Arbeitsunterbrechung arbeiten (§ 4 Satz 3 ArbZG)?
Sie unterbrechen für die Arbeitsunterbrechung unsere Vergütung. Die Zeitspanne dient allein unseren Freizeitinteressen. Einige von uns wollen diese Zeiten im Kolleg/innen/kreis verbringen. Haben Sie Bedenken, falls wir unsere gemeinsamen Pausenzeiten festlegen?
Mit freundlichen Grüßen .... «
Rechnet mit Unruhe.