TV AWO , kein BR, keine MAV, kein PR
Dauernachtwache, 14 Stunden pro Woche
Nachfrage zu Frage # 755
Was heißt das jetzt für mich konkret?
Soll ich an diesen N3-Tagen des Rasters, die nie gearbeitet werden, einfach in meiner Urlaubsplanung ein X erbitten, statt ganze Urlaubstage zu opfern?
Mir stehen laut PDL 14 Tage Urlaub im Jahr zu, auf Anweisung der Geschäftsführung für alle MA einmal im Jahr drei Wochen, alles andere kürzer.
Wie begründe ich denn dann meinen Einspruch gegen ganze oder halbe Urlaubstage bei N3?

:
Du "opferst" keine Urlaubstage.Wir können Dir nur raten, eine möglichst lange Urlaubsspanne zusammenhängend zu beantragen.
Du mailst an die Betriebsleitung -
»Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie verteilen meine Arbeitszeit entsprechend meinem Arbeitsvertrag. Dies gilt so auch während der Zeiten, für die Sie mir eine Freistellung von dieser - und genau dieser - Arbeitspflicht wegen Urlaubs gewähren. Leider teilen Sie mich entgegen dem BUrlG und dem TV AWO zu diesen Urlaubszeiten zu besonderen, zum Teil kürzeren Schichten ein. Ich habe sogar Grund zur Annahme, dass Sie meinen Urlaubsanspruch nicht aufgrund der anderen Verteilung (nicht auf 5 Tage im Wochendurchschnitt) auf Ihre tatsächliche Verteilung über das Jahr hinweg umrechnen.
Der zwischen uns vereinbarte TV AWO regelt in § 30 Abs. 2 unter anderem - Der Urlaub muss im laufenden Kalenderjahr gewährt oder angetreten werden. Er kann auch in Teilen genommen werden; dabei muss der Urlaub in ganzen Tagen genommen werden.
Nur ich kann meinen Urlaub in Teilen nehmen. Die Aufteilung meines Urlaubs ist also allein mir überlassen. Dennoch geben Sie mir betriebliche Urlaubsregeln vor.
Solche Sonderbehandlungen erschweren es mir, Ihre Umsetzung meiner Ansprüche zu überschauen. Ich schlage Ihnen vor, hier den gesetzlichen und vertraglichen Rahmen umzusetzen.
Mit freundlichen Grüßen ... «