BAT-KF ,
MAV / MVG-EKD
Schichtdienst nach Dienstplänen.
In dem Pflegeheim der Diakonie in dem ich arbeite werden die
Feiertage, die auf einem Werktag fallen nicht vorab von den Sollstunden abgezogen sondern es gibt das sogenannte Feiertagsfrei, was bedeutet, daß man an einem Feiertag frei hat und dieser Tag als gearbeitet gezählt wird.
Das Problem ist nur, daß die Personalabteilung und alle anderen Vorgesetzten behaupten, daß man diesen nur bekommt wenn man laut seinem Rahmendienstplan an diesem Feiertag hätte arbeiten müssen. Nun ist es nur einmal so, daß Pflegekräfte laut ihrem Rahmendienstplan auch am Wochenende arbeiten müssen und deswegen auch laut Rahmendienstplan an Werktagen frei haben was zur Konsequenz hat, daß sehr viele Kollegen an solchen Werktagen kein Feiertagsfrei bekommen was ja wohl bedeutet, daß sie diesen Feiertag dann nacharbeiten müssen.
Eine Kollegin hatte z.B einmal alle drei Weihnachtage die alle auf Werktage fielen frei aber da sie aber auch laut ihrem Rahmendienstplan an diesen Tagen frei gehabt hätte hat sie keinen einzigen Tag Feiertagsfrei bekommen und mußte ihre vollen 170 Stunden arbeiten.
Die absolute Krönung war indes, daß eine Vorgesetzte zugegeben hat, den Dienstplan so zu schreiben, daß alle Kollegen die laut Rahmendienstplan an einem Feiertag der auf einen Werktag fällt frei haben auch tatsächlich frei bekommen woduch dann alle für diesen Feiertag kein Feiertagsfrei bekommen und dieser nicht als gearbeitet gezählt wird.
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, daß dies alles rechtens sein kann. Ich bitte um Aufklärung.
Leider versteht keiner von der MAV die Problematik oder will es nicht verstehen.
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Es gibt kein Gesetz, dass Argumente zulässt oder verbietet.Es gibt einen Arbeitsvertrag, der sich auf die Schutzbedingungen der AVR bezieht. Die regeln die Sonderformen (Belastungen) durch Arbeitszeitverteilung. Geteilte Dienste / Doppelschichten regeln sie nicht. Diese sind auch aufgrund ArbZG § 6 Abs. 1 unzulässig.
Eine Dienstvereinarung hierüber wäre also rechtswidrig und nichtig geblieben. Sie wurde nicht abgeschlossen. Es braucht udn kann nicht gekündigt werden. Es reicht, die MAV aufzufordern, nur noch rechtskonformen Plänen zuzustimmen und Eure Wünsche zu den Wochenenden sehr ernst zu nehmen.