AVR Caritas (Anlage 33), MAV / MAVO
Wir arbeiten im Schichtdienst (Früh-, Spät, Nachtbereitschaft) nach vierwöchigem Dienstplan... was ist nun der Ausgleichszeitraum: der Dienstplanturnus oder wie in der AVR angegeben 13 Wochen?
Arbeitsrecht ist konkret. Müssen wir rumraten, können wir nur schlecht beraten.
Tarif oder AVR
Tarif oder AVR
→ TVöD-K, TVöD-B, TV-L,
→ TV AWO, BAT.
→ Die AVR der Caritas behandeln sehr ungleich.
Gib daher den Beruf an und die
Branche — Krankenhaus, Pflege, SuE, Arzt
→ AVR DD (vormals AVR DW EKD), BAT-KF
Genaue Angabe oder tariflos.?
Schicht- und Nachtarbeit?
Wer
Wer vertritt Dich?
Betriebsrat, Personalrat, MAV, schutzlos. vertritt Dich?
Ohne diese Mindestangaben droht die Löschung Deiner Frage!
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Die Anl.5 regelt in § 1 - Arbeitszeit, Ruhepausen, Ruhezeiten»(1) Die regelmäßige Arbeitszeit der Mitarbeiter beträgt durchschnittlich 39 Stunden in der Woche. Der Berechnung des Durchschnitts der wöchentlichen Arbeitszeit ist in der Regel ein Zeitraum von 13 Wochen zugrunde zu legen. Durch Dienstvereinbarung kann ein Zeitraum von bis zu 52 Wochen zugrunde gelegt werden.«
Doch die Anlage 33 beginnt in § 1 Satz 3 -
»Die Anlage 5 zu den AVR gilt nicht mit Ausnahme von § 1 Abs. 7, Abs. 9 und Abs. 10, § 5, § 6, § 7 Abs. 7, § 9 Abs. 6 und § 10.«
Stattdessen greift nun Anl. 33 § 4 Abs. 8c (in der Schichtarbeit bildet jeder Dienstplan einen Schichtplanturnus, der zum Ausgleichszeitraum der Zeitschuld wird.)