Schichtplanung Grenzen aktiv werden verdi
Bunter Vogel Bunter Vogel

Buch der 100 Fragen

Arbeitsrecht ist konkret. Müssen wir rumraten, können wir nur schlecht beraten.
Tarif oder AVRzusatzTarif oder AVR
→ TVöD-K, TVöD-B, TV-L,
→ TV AWO, BAT.
→ Die AVR der Caritas behandeln sehr ungleich.
    Gib daher den Beruf an und die
    Branche — Krankenhaus, Pflege, SuE, Arzt
→ AVR DD (vormals AVR DW EKD), BAT-KF
Genaue Angabe oder tariflos.
? Schicht- und Nachtarbeit? WerzusatzWer vertritt Dich?
Betriebsrat, Personalrat, MAV, schutzlos.
vertritt Dich?
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Tina
Frage # 20
18.05.2019 | 23:06
tariflos, Betriebsrat Früh- und Spätschicht
Wir haben schon 2 Jahre einen Schichtplan, der immer fortlaufend läuft. Es ist ein 4-Wochen-Turnus. Nur wurde in Absprache mit den Mitarbeitern etwas verändert und der "neue" Plan soll ab Mai beginnen. Wenn man das vom Jahresanfang betrachtet müsste die erst Mai Woche mit der zweiten Dienstplan Woche beginnen. So würde gewährleistet sein, dass die Mitarbeiter Ihre privaten Termine weiterhin wahrnehmen können. Die Teamleitung möchte den Turnus aber ab Mai mit der ersten Woche im Dienstplan beginnen. Das bedeutet, dass zum Jahresende geplante private
Termine nicht mehr eingehalten werden können oder Kollegen, die z.B. am 3.Okt. einen Feiertag hätten haben, nun keinen mehr. Darf man einfach so den Rhythmus ändern?

:

Dein Arbeitgeber muss zwei Schranken überwinden:
⊗ Zunächst muss er gemäß GewO § 106 in Verbindung mit BGB § 315 seine Absichten mit Euch rückkoppeln; denn er hat ja Eure gegen seine Interessen abzuwägen.
⊗ Danach braucht er die Zustimmung des Betriebsrates. Aktiviert diesen!

Gerti
Frage # 19
18.05.2019 | 23:04
span class="avrcar"> AVR Caritas  (Anlage 31), MAV Teilzeit 35 Std Woche, keine Verpflichtung zu Überstunden im Vertrag, 3 SchichtdienstIch muß jetzt nochmal nachfragen, sorry.
Aufgrund Personalmangel werde ich im Dienstplan überplant. Der Ausgleichszeitraum beträgt anderthalb Jahre.
Leider verstehe ich immer noch nicht den Begriff Schichtplanturnus und Ausgleichszeitraum. Unser Dienstplan wird jetzt mit Einverständniss der MAV von Monat zu Monat geschrieben. Am 24.3 bekommen wir nun den Plan für April. Der verläßliche Dienstplan über 3 Monate wurde jetzt Anfang März erst mal auf Eis gelegt. Mittlerweile habe ich über 50 Überstunden, wegen Überplanung.
Frage 1: Ihr habt geschrieben auf meine vorherige Fragen: "Überstunden meint hier für Dich die Verlängerung einer geplanten Schicht und die Überplanung im Turnus ( Dienstplan) "
Heißt das für mich, dass ich für jede Stunde Überplanung einen Überstundenzuschlag bekomme und meine Ansprüche (welche Ansprüche? Zuschlag oder fallen die ganzen Überstunden weg) nach 6 Monaten untergehen?
Habe ich die Überstunden dann umsonst gearbeitet und stehe nach 6 Monaten auf 0 Überstunden?
Frage 2: bitte erklärt doch nochmal für Dummies den Begriff Ausgleichzeitraum. Nach meinem Verständnis könnte ich in den anderthalb Jahren dann ja ständig überplant werden und am Ende des Zeitraums müsste ich dann auf Null gesetzt werden. Oder doch am Ende des Schichtplanturnus?

:

Deine ungläubige Nachfrage bestätigt: Du hast alles richtig verstanden.

Du schreibst nun an den Arbeitgeber, in Kopie die Mitarbeitervertretung -
»Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben arbeitsvertraglich die Regelungen der AVR Caritas (hier: Anl. 31) in Bezug genommen. Zunächst teile ich Ihnen mit, dass ich von nun an aufgrund Anl. 31 § 2 Abs. 5 keiner Abforderung von Überstunden oder Mehrarbeit zustimme.
Sie teilen meine Zeitschuld im Schichtplanturnus (monatlicher Dienstplan) ein. Das BAG hat in der hier einschlägigen Entscheidung (Urteil 25.04.2013 – 6 AZR 800/11) festgestellt, dass alle über die wochendurchschnittliche Zeitschuld am Turnusende (festgelegter Dienstplan) geplante und geleistete Überplanung als Überstunden vergütungspflichtig wird.
Was hier für die Kolleginnen in Vollzeit gilt, kann für mich nicht wegen meine Teilzeit anders verschlechternd geregelt sein (BAG Urteil 23.03.2017 – 6 AZR 161/1; Urteil 19.12.2018 - 10 AZR 231/18).
Eine andere Möglichkeit zum Ausgleich (Arbeitszeitkonten mit meinem Buchungswunsch) mochten die Betriebsparteien bislang nicht realisieren.
Die mitbestimmte Festlegung im tatsächlich nun monatlichen Schichtplanturnus ersetzt als neuere Maßnahme dabei zugleich die Verabredungen der Betriebsparteien über einen längeren Ausgleichszeitraum.
Bitte überweisen Sie die Stundenvergütung für die 'Überstunden als solche' (Anl. 31 § 6 Abs. 1) sowie die Zeitzuschläge von 30 v.H. (Anl. 31 § 6 Abs. 1) auf mein Girokonto.
Ich kann mir gut vorstellen, in dem kommenden Monaten über Anträge auf Freistellung gemäß Anl 14 § 10 Abs. 2 (ohne Entgelt) im Gegenzug frei zu nehmen.
Mit freundlichen Grüßen «
Kobolt
Frage # 18
18.05.2019 | 23:03
AVR Caritas  (Anlage 33), MAV Schichtdienst,Teilzeit 34 Stunden. Noch eine Frage: Stimmt es dann dass ungeplante Überstunden nicht mit Freizeit ausgeglichen werden dürfen, sondern immer ausbezahlt (+ Zuschläge) werden müssen? Sind bei mir dann alle geplanten Stunden über 34 Stunden auch Überstunden und wie werden die „behandelt“? Bei uns wird momentan n i c h t s bezahlt, alle „Überstuden“ liegen einfach rum, nicht mal ein Arbeitszeitkonto gibt es. 🙋

:

Auf die AVR Anl 33 § 4 § 8c ist die BAG-Entscheidung voll übertragbar. Überstunden für Schichtarbeiterinnen hat das BAG (Urteil 25.04.2013 - 6 AZR 800/11)zusatzUrteil 25.04.2013 - 6 AZR 800/11
Sinn ergibt dies nur bei folgender Lesart:
»Abweichend von Absatz 7 sind nur die Arbeitsstunden Überstunden, die im Falle von Wechselschicht- oder Schichtarbeit über die im Schichtplan festgelegten täglichen Arbeitsstunden hinaus angeordnet worden sind,
und/oder die im Schichtplan vorgesehenen (festgesetzten) Arbeitsstunden, die - bezogen auf die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit (iSv. § 2 Abs. 1 ) - im Schichtplanturnus nicht ausgeglichen werden.«
verständlicher neu gefasst. Sie entstehen beim überraschenden Längerbleiben (täglich) und bei der Überplanung.

So geleistete Überstunden sowie die Zeitzuschläge sind einen Monat später zu vergüten (Ausnahme: Über eine Dienstvereinbarung ist ein Arbeitszeitkonto eingerichtet und die Kollegin hat den ausdrücklichen Wunsch zur Buchung erklärt).

Sechs weitere Monate später geht dieser Vergütungsanspruch unter.
Agnes
Frage # 17
18.05.2019 | 23:02
TVöD-K , Betriebsrat Nur Nachtdienst, 60%.
Im TVöD ist es jetzt ja möglich dass auch Teilzeitkräfte Überstunden machen können. Nun wurde mir mitgeteilt, dass nur die Teilzeitkräfte Überstunden geschrieben bekommen, die 2 oder 3 Schichten in dem Monat leisten, also mindestens Früh und Spätdienst. Wir haben Teilzeitkräfte die nur Frühdienst machen, diese bekommen aber Überstunden gutgeschrieben. Auf Nachfragen teilte man mir mit, dass Dauernachtdienst was anderes sei und dies schon seine Richtigkeit hätte. Bekomme ich tatsächlich nur Überstunden gut geschrieben, wenn ich 2 Schichten mache?

:

Das BAG (hier der 6. Senat am 23. März 2017 - 6 AZR 161/16 und der 10. Senat am 19. Dezember 2018 - 10 AZR 231/18) haben für Recht erkannt, was der TVöD schon immer mit seinem Wortlaut in Verbindung mit TzBfG § 4 so geregelt hat. Die Ansprüche von Teilzeit-Kolleginnen auf Gleichbehandlung bei der Vergütung bestand also so schon lange. Allerdings haben die Gerichte dies noch nicht ausdrücklich auf die Kolleginnen in der Normalarbeit (keine Schichtarbeit) angewandt.

Überstunden werden angeordnet, geleistet und vergütet. Eine 'Gutschrift' regelt der TVöD nicht. Aus Deiner Frage geht allerdings nicht hervor, ob Du überplant wirst oder 'überraschend' über den Plan hinaus arbeitest und diese Stunden bis zum Ende der Folgewoche durch Freizeitausgleich ausgeglichen werden. Wir haben zumindest beim kurzfristigen Freizeitausgleich Zweifel...

Schichtarbeit setzt nicht voraus, dass Du im Monat zwei gleiche Schichten machen musst. Es reicht, wenn Du z.B.. zum Zwecke der Fortbildung eine Früh- oder Spätschicht leistest, und danach erneut zu zwei Nachtschichten herangezogen wirst.
Sil
Frage # 16
18.05.2019 | 23:00
TVöD-K , Betriebsrat Ich habe mit einer Kollegin den Dienst getauscht- sie wollte für mich arbeiten. Nun ist die Kollegin krank und die Stationsleitung meint, ich soll meinen ursprünglich geplanten Dienst rückübernehmen. Ist das rechtens?

:

Der Tausch unter Euch beiden war nur rechtmäßig und für alle verbindlich, falls Eure Vorgesetzte diesem Tausch - vorbehaltlos - zugestimmt hat.

Falls Eure Vorgesetzte diesem Tausch - vorbehaltlos - zugestimmt hat, ist dieser Tausch auch für alle Teile verbindlich.
Kobolt
Frage # 15
18.05.2019 | 22:59
AVR Caritas  (Anlage 33), MAV Schichtdienst, Teilzeit 34 Stunden
Bei uns wird der Rahmendienstplan auf 70% erstellt (also 30% Minus), das heißt bei Krankheit o.ä. müssen wir relativ kurzfristig einspringen. Ist diese „Methode“ üblich und auch rechtens?
Wie werden diese ungeplanten Stunden bezahlt (Ausgleich, Zuschläge) wenn ich mein Soll (34) nicht erreiche?

:

Dir steht Dein (anteiliges) Tabellenentgelt zu. Dafür hat der Arbeitgeber das Recht, im Schichtplanturnus (Dienstplan) Deine wochendurchschnittliche Zeitschuld festzulegen.

Für alle Arbeitszeit, die Dir über die im Plan festgelegte hinaus angeordnet wird, hast Du Anspruch auf die Überstundenvergütung ( 130 v.H. gemäß Anl. 33 § 4 Ab. s8c und § 6 Abs. 1). Dein Arbeitgeber zahlt so dabei deutlich drauf.

Eine Verpflichtung zum 'Einspringen' oder zur Leistung von kurzfristig angeordneten Überstunden entsteht durch die Unterplanung nicht. Deine MAV wird Dir wohl erläutern, dass sie solche kurzfristigen 'Planergänzungen' auch gar nicht mitbestimmt.
Nachteule
Frage # 14
18.05.2019 | 22:58
TVöD , Betriebsrat 24/7
Ich bin in der Dauernachtwache. Wir arbeiten 7 Nächte am Stück und haben dann 7 Nächte frei. Dies ist von allen Dauernachtwachen gewünscht. Der Arbeitgeber beruft sich plötzlich auf die gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse und möchte dies nun ändern :-( Gibt es eine Möglichkeit sich dagegen zu wehren? Sagt der TVÖD hierzu auch was?

:

Ihr könnt Euch - gemeinsam - an den Betriebsrat wenden - »Liebe Kolleginnen und Kollegen,
für die Schichtfolgen der Dauernachtwachen gibt es bislang wenige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse. Einerseits folgen hier zunächst unsere Tarifparteien der Logik: Zumindest werden Dauernachtwachen nicht noch durch zusätzliche Wechsel belastet; deshalb gestehen sie weniger Zusatzurlaubstage und keine Wechselschichtzulage zu.
Andererseits gilt als gesichert, dass die Belastung durch (Nacht-)Arbeitszeit steigt mit der Anzahl der Stunden und Schichten im zeitlichen Zusammenhang. Darum soll rechtzeitig eine Freischicht zwischengeschoben werden. Zugleich wird die Verblockung der Freizeit (Freischichten)gesundheitlich und sozial als Vorteil angesehen (LASI, DGUV, BAuA usf.).
Die Idee, unsere 7 Nachtschichten durch eine zwischengeschobene Freischicht aufzulockern, leuchtet uns daher ein. Die Zerschlagung unserer Blöcke aus bislang 7 Freischichten widerspricht allerdings den Vorgaben der Arbeitsmediziner. Die angedrohte Belastung durch die Schichtfolgen-Modelle des Arbeitgebers beeinträchtigen uns (Beschwerde gemäß BetrVG § 85).Denn sie kombinieren den Balastungsabbau mit einer anderen zusätzlichen Belastung (Verstoß gegen ArbSchG § 3 Abs. 1 Satz 3).
Bitte nutzt Eure Mitbestmmungsrechte und in Zweifel den Weg in die Einigungsstelle, um hier zu einer vernüftigen gemeinsamen Neurregelung zu gelangen. Bitte haltet uns da auch über die Bearbeitung unserer Beschwerde auf dem Laufenen.«
Lena
Frage # 13
18.05.2019 | 22:57
AVR Caritas  (Anlage 33), MAV Schichtarbeit Jugendhilfe
»des auf eine Stunde entfallenden Anteils des Tabellenentgelts der Stufe 3 der jeweiligen Entgeltgruppe.« Was hat der Satz genau zu bedeuten?
Ich bin davon ausgegangen, dass wenn ich Sonntag 1 Stunden arbeite, eine zusätzliche Zeit von 15 Minuten gutgeschrieben bekomme. Stimmt das?

:

Es stimmt wohl, dass Du davon ausgegangen bist. § 6 regelt aber ausdrücklich die Vergütung (hier als prozentualen Anteil des Tabellenentgelts).

§ 6 Abs. 1 endet aber: »Auf Wunsch des Mitarbeiters können, soweit ein Arbeitszeitkonto (§ 9) eingerichtet ist und die dienstlichen oder betrieblichen Verhältnisse es zulassen, die nach Satz 2 zu zahlenden Zeitzuschläge entsprechend dem jeweiligen Vomhundertsatz einer Stunde in Zeit umgewandelt und ausgeglichen werden. Dies gilt entsprechend für Überstunden als solche.«
Da braucht es also -
⊗ die Dienstvereinbarung über ein Arbeitszeitkonto gemäß Anl. 33 § 9
⊗ Deinen Wunsch
⊗ zuschlagspflichtige Sonntagsarbeit.


Du verzichtest dann allerdings auf das gesetzliche Privileg, welches Zeitzuschläge für Sonntagsarbeit von Steuern und Sozialabgaben befreit. Das wäre zumindest recht verwunderlich.
Lena
Frage # 12
18.05.2019 | 22:56
AVR Caritas  (Anlage 33), MAV Schichtarbeit Jugendhilfe
Zu § 6 Ausgleich für Sonderformen der Arbeit. Die angegebenen Werte (bsp:für Sonntagsarbeit 25 v. H.) - die 25 - sind das Minutenangaben oder Prozentangaben je Stunde?

:

Die ganzen Sätze in den AVR Anl. 33 § 6 Abs. 1 ziehen sich und lauten -
»Der Mitarbeiter erhält neben dem Entgelt für die tatsächliche Arbeitsleistung Zeitzuschläge. Die Zeitzuschläge betragen – auch bei Teilzeitbeschäftigten – je Stunde ...
c) für Sonntagsarbeit 25 v. H. ... des auf eine Stunde entfallenden Anteils des Tabellenentgelts der Stufe 3 der jeweiligen Entgeltgruppe.«

'v.H. kürzt hier ab und zwar 'vom Hundert'. Dir stehen 25 % der Stufe 3 des Stundenentgeltes Deiner Eingruppierung zu.
GMV
Frage # 11
18.05.2019 | 22:54
Ich bin Jugend und Heimerzieher in einer evangelischen Jugendhilfeeinrichtung. Unser Dachverband ist die Diakonie Baden-Würtemberg. Ich arbeite auf einer Wohngruppe im Schichtdienst. Bezahlt werde ich nach TVöD.
Ich habe ein Schichtdienst von 13 Uhr bis 8 Uhr am Folgetag.
1. Frage: Ab 23 Uhr bis 6 Uhr am Folgetag bekomme ich, wenn ich in der Wohngruppe übernachte, nur ein Viertel bezahlt, obwohl ich nicht daheim schlafe. Ist das rechtens?
2. Frage: Wenn ich ein Tag krank geschrieben bin, wird mir nur 8 Stunden bezahlt obwohl ich für den Dienst 13, 75 Stunden eingetragen bin (Tagdienst + Nachtbereitschaft, weil ich dort übernachte) und rutsche automatisch in die Minusstunden ab. Ich war zwei Wochen krankgeschrieben und da waren danach ordentlich Minusstunden. Auch wurden nur die Kranktage bezahlt, an denen ich Dienst gehabt hätte. Ist das so rechtens?

:

Schade, dass Du - trotz unserer ausdrücklichen Hinweise - nichts über Deine Interessenvertretung schreibst. So können wir wenig raten.
Wir vermuten, dass Du die AVR Wue über den Arbeitsvertrag in Bezug genommen hast, welche dem TVöD in weiten Teilen zu folgen versucht. Wir vermuten, dass Dir Dein unvermindertes Monatsentgelt gezahlt wurde. Wir verstehen daher nicht, wie es sich mit der 'Nur'-Bezahlung der AU-Tage verhält....

Dir stehen 9,19 € Mindestlohn zu, falls Du tatsächlich nur nächtlichen Bereitschaftsdienst leistest (unterbrochen von rechtzeitigen Pausenablösungen; Gelegenheit zum tiefen, unaufmerksamen Schlaf). Voraussetzung wäre u.a. eine Dienstvereinbarung. Zwischem 21 und 06:00 Uhr hast Du zudem Anspruch auf Nachtzuschläge.

Ein Urlaubstag bzw. ein AU-Tag ändern an der Zeitberechnung nichts. Allerdings steht Dir die zusätzliche Vergütung als Durchschnitt aufgrund der vorausgehenden 3 Kalendermonate zu (Aufschlagsatz). Dieser Aufschlagsatz wird für jedenKalendertag fällig, an dem Du ohnehin gearbeitet hättest.
Oliver
Frage # 10
18.05.2019 | 22:48
TVöD , Personalrat VKA
Zu den Ausführungen bezüglich von Erkrankungen im Dienstplan.
Sind , außer dem ausgewiesenem Urteil (BAG Urteil vom 26.06.2002, 5 AZR 5/01), noch aktuellere Urteile bekannt?
Wir haben momentan das Problem, dass der drei Monats-Schnitt nur pro Arbeitstag im Dienstplan (24h Dienst) gut geschrieben wird.
Ich bin der Auffassung, dass es vielmehr mindestens pro Kalendertag der AU oder, korrekter, stundenweise umgerechnet werden müsste.
Unsere DV weißt auch die stundengenaue Abgeltung aus!

:

Schade, dass Du - trotz unserer ausdrücklichen Hinweise - nichts über Schichtarbeit schreibst. Da können wir schwerer raten. Wir vermuten, dass 'DV' nicht für Dienstvereinbarung steht, sondern für Datenverarbeitung.
BAG, 08.11.2017 - 5 AZR 11/17
LAG Hamm, 23.08.2016 - 7 Sa 245/16

Die Gerichte untersuchen - wenn sie gefragt werden - den Geldfaktor und den Zeitfaktor. Deine Schilderung weist darauf hin, dass in Eurem Betrieb richtig beim Aufschlagsatz aufgrund § 21 TVöD ein Referenzfaktor für die Vergütung auf die Anzahl der Arbeitstage ohne Fortzahlungstatbestand zugreifen.

Für eine Abweichung von der Spitzabrechnung (EntgFG) beim Zeitfaktor fehlt im TVöD jeder Hinweis.

Allerdings werden Gerichte nur selten dazu befragt. Denn zunächst braucht es dazu ja entweder einen Vermögensschaden (fehlende Vergütung) oder eine Forderung der Nacharbeit ohne Rechtsgrund.

Im Falle von Schichtarbeit: Der von Euch mitbestimmt angeordnete Dienstplan (Schichtplanturnus) bleibt durch die Fehlbewertungen unverändert. Am Ende des Dienstplan-Turnus löst sich der Spuk auf. Denn es darf die rechtswidrige Nachforderung nichts in den Folgeturnus übertragen werden.
Gerd
Frage # 9
18.05.2019 | 22:46
TVöD , Personalrat Kommune
Befinde mich seid 1/2 Jahr in Teilzeit mit festen Arbeitsende (wurde so genehmigt), da notwendig um die Betreuung der Kinder zu gewährleisten.
Nun wurde diese Regelung aufgekündigt aus betrieblicher Notwendigkeit. Dann ist allerdings die Betreuung der Kinder nicht mehr gewährleistet.
Personalrat ist informiert. Arbeitgeber lässt sich auf nichts ein.
Ich finde es doch sehr bedauerlich, dass man eine Regelung einfach so aufkündigen kann. Wie sollte ich mich weiter verhalten?

:

Die derzeitigen Gesetzgeber/innen haben Dir individualrechtlich tatsächlich wenig mehr gelassen als die Feststellungsklage des Arbeitsgericht(unbillige Änderung). Das ist nicht chancenlos. Denn TzBfG § 8 Abs. 5 richtet eine beachtliche Hürde auf: »Der Arbeitgeber kann die nach Satz 3 oder Absatz 3 Satz 2 festgelegte Verteilung der Arbeitszeit wieder ändern, wenn das betriebliche Interesse daran das Interesse des Arbeitnehmers an der Beibehaltung erheblich überwiegt und der Arbeitgeber die Änderung spätestens einen Monat vorher angekündigt hat.«
Weitergehend sichert § 11 TVöD Abs. 1 -
»Bei der Gestaltung der Arbeitszeit hat der Arbeitgeber im Rahmen der dienstlichen bzw. betrieblichen Möglichkeiten der besonderen persönlichen Situation der/des Beschäftigten nach Satz 1 Rechnung zu tragen.«
Was bislang möglich war, kann nun schwerlich unmöglich geworden sein.

Will der Arbeitgeber die Arbeitszeit (Lage) so geändert festlegen, so braucht er die ausdrückliche Zustimmung des Personalrates oder sein Schweigen auf die Anfrage des Arbeitgebers. Fordere den Personalrat auf, aktiv seine Mitbestimmung zu nutzen (ausdrücklich keine Zustimmung zur Änderung der Arbeitszeit).
Ulrika
Frage # 8
17.05.2019 | 13:01
Freizeitausgleich
BAT-KF ,   MAV
Ambulante Pflege, MAV, nur Spätdienst
Wenn ich BAT-KF Anlage 4 c zum BAT-KF Stufe 4 erhalte und nach BAT-KF § 8 d) meinen Freizeitausgleich, bekomme ich dann den Freizeitausgleich nach Stufe 4 oder 3?

:

Der BAT-KF regelt in § 6 Abs. 6 -
»Die dienstplanmäßige bzw. betriebsübliche Arbeitszeit an einem Wochenfeiertag soll auf Antrag der/des Mitarbeitenden durch eine entsprechende zusammenhängende Freizeit an einem Werktag der laufenden oder der folgenden Woche unter Fortzahlung des Entgelts und der in Monatsbeträgen festgelegten Zulagen ausgeglichen werden, wenn die dienstlichen oder betrieblichen Verhältnisse es zulassen.«
Du hast einen Antrag auf Freizeitausgleich gestellt, obwohl Du bei der steuer- und sozialabgabenbefreiten Auszahlung nach § 8 Abs. d deutlich besser stündest. Der Freizeitausgleich hat die entsprechende Länge wie die Feiertagsarbeit.
Der Freizeitausgleich hat die entsprechende Länge wie die Feiertagsarbeit.
Die Entgeltfortzahlung während des Freizeitausgleich betriftt Dein individuelles Tabellenentgelt (hier: Stufe 4).
Stefanie
Frage # 7
17.05.2019 | 12:59
Umkleidezeit
BAT-KF   MAV

im Hospiz beschäftigt als Pflegefachkraft im 3-erSchichtdienst
Wird im BAT-KF die Umkleidezeit als Arbeitszeit anerkannt? Die Leitung verneint dies ...

:

Der BAT-KF trifft keine gesonderte Anweisung zu Umkleidezeiten, ebensowenig zum Verabreichen von Salben, zum Telefonieren oder zum Medikamente-Stellen. Es handelt sich um einen Arbeitsinhalt.
Beim An- und Ablegen einer Dienstkleidung leistet ein Arbeitnehmer vergütungspflichtige Arbeit. Der hierfür notwendige Zeitaufwand ist ausschließlich fremdnützig, weil er auf der Arbeitgeberweisung zum Tragen der Dienstkleidung während der Arbeitszeit beruht. (BAG Urteil 06.09.2017 – 5 AZR 382/16)
Es reicht, wenn Du zum Arbeitsbeginn Deine Motorradmontur oder Deinen Mantel anbehältst. Weist Deine Chefin Dich an, in eine andere, speziellere Kleidung zu wechseln? Geht es dabei um Ordnung oder um Hygiene? Dann ist dies fremdnützig und Arbeitszeit.
Ulrike
Frage # 6
17.05.2019 | 12:57
Nachtzuschläge
BAT-KF MAV

Ambulante Pflege, nur Spätdienst
Bekommen wir für Feiertage wie Ostersonntag und Ostermontag auch Nachtzuschläge bezahlt? Bitte um Verweis auf den BAT-KF Eintrag dazu. Vielen dank dass es euch gibt!

:

Im BAT-KF findest Du -
§ 8 Ausgleich für Sonderformen der Arbeit
»(1) Der/Die Mitarbeitende erhält neben dem Entgelt für die tatsächliche Arbeitsleistung Zeitzuschläge. Die Zeitzuschläge betragen – auch bei Teilzeitmitarbeitenden – je Stunde
b) für Nachtarbeit 20 v.H.,
c) für Sonntagsarbeit 25 v.H.,
d) bei Feiertagsarbeit sowie am Ostersonntag und am Pfingstsonntag
• ohne Freizeitausgleich 135 v.H.,
• mit Freizeitausgleich 35 v.H.,
des auf eine Stunde entfallenden Anteils des Tabellenentgelts der Stufe 3 der jeweiligen Entgeltgruppe, bei S-Entgeltgruppen der Erfahrungsstufe 1.
Beim Zusammentreffen von Zeitzuschlägen nach Satz 2 Buchst. c bis f
wird nur der höchste Zeitzuschlag gezahlt.«
Der Nachtzuschlag hat den Ordnungs-Kleinbuchstaben 'b'. Er fällt unabhängig vom Wochentag oder weiterer Zeitzschläge an.
froh Wir sind auch dankbar, dass es uns gibt.
Sabine
Frage # 5
17.05.2019 | 12:55
BAT-KF  , MAV
gelegentliche Sonntagsarbeit als Hauswirtschaftskraft

Steht mir ein Ersatzruhetag für einen Sonntag zu, auch wenn ich an dem Sonntag nicht meine vollen 7,7, sondern nur 4 Stunden gearbeitet habe?

:

Einen Arbeitnehmer zu beschäftigen beginnt bereits mit einem Anruf zu Hause oder einer bloßen Rufbereitschaft.
ArbZG § 11 Abs. 3 und 4 regelt den Ersatz, wenn Du trotz Sonn- oder Feiertag beschäftigt wirst.
Auf die Länge dieser Beschäftigung kommt es nicht an. Der Ersatz ist jedes mal ein anderer komplett beschäftigungsfreier Kalendertag, mit 10 Stunden Ruhezeit davor oder danach (keine Arbeitszeitverkürzung). Die Verkürzung der Zeitschuld regelt der BAT-KF.
Clara
Frage # 4
17.05.2019 | 12:54
Pfingsten

BAT-KF , MAV

Bekomme ich einen freien Tag für den gearbeiteten Pfingstsonntag?

:

Der BAT hat in § 6 Abs. 6 eine Besonderheit -
»Die dienstplanmäßige bzw. betriebsübliche Arbeitszeit an einem Sonntag ist durch eine entsprechende zusammenhängende Freizeit an einem Werktag oder ausnahmsweise an einem Wochenfeiertag der nächsten oder der übernächsten Woche auszugleichen."
Der BAT hat in § 8 Abs. 1 eine weitere Besonderheit -
"Der/Die Mitarbeitende erhält neben dem Entgelt für die tatsächliche Arbeitsleistung Zeitzuschläge. Die Zeitzuschläge betragen – auch bei Teilzeitmitarbeitenden – je Stunde
c) für Sonntagsarbeit 25 v.H.,
d) bei Feiertagsarbeit sowie am Ostersonntag und am Pfingstsonntag
• ohne Freizeitausgleich 135 v.H.,
• mit Freizeitausgleich 35 v.H. «
Wir gehen zunächst einmal davon aus, dass Du für die Arbeit am (Pfingst-)Sonntag in der Folgewoche einen als Ausgleich markierten freien Tag zugeordnet bekommst.
Du hast noch einen Anspruch auf 35 % Zeitzuschlag (10 % mehr als in den übrigen Tarifen).
Der Pfingssonntag ist kein gesetzlicher Feiertag. Eine Anspruchsgrundlage für einen zusätzlichen freien Tag können wir weder im Gesetz noch im BAT-KF erkennen.
Uschi
Frage # 3
17.05.2019 | 12:44
Opt out

TV VKKH , AVR DD , MAV
Ich arbeite in der Herzanästhesie und auch im Bereitschaftsdienst. Nun soll ich die OPT/OUT Regelung unterschreiben. Was bedeutet "ohne Ausgleich"? Arbeite ich dann umsonst? Dann unterschreibe ich nicht!

:

⊗ Die gesetzlichen Schutzregeln in Deutschland versprechen: Dein Chef darf Dich an 6 Tagen im Wochendurchschnitt 8 Stunden arbeiten lassen; wenn er Dich mal länger arbeiten lässt, muss er das wieder ausgleichen. Im Ergebnis sind 48 Stunden Arbeitszeit zulässig; eine erhebliche Belastung mit messbaren Folgen.
Doch der Heisshunger Deines Chefs auf Deine Arbeit kennt da noch kein Halten. Gesetzliche Grundlage ist ArbZG § 7 Abs. 2a. Der Chef darf danach "die werktägliche Arbeitszeit auch ohne Ausgleich über acht Stunden verlängern, wenn in die Arbeitszeit regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst fällt und durch besondere Regelungen sichergestellt wird, dass die Gesundheit der Arbeitnehmer nicht gefährdet wird."
⊗ Der TV VKKH § 7.1 Abs. 4 regelt -
»Unter den Voraussetzungen des Absatzes 3 Satz 1 und 2 kann die tägliche Arbeitszeit gemäß § 7 Abs. 2a ArbZG ohne Ausgleich verlängert werden, wobei bei Bereitschaftsdiensten eine wöchentliche Arbeitszeit von bis zu maximal durchschnittlich 54 Stunden zulässig ist.«
⊗ Die AVR DD regeln in Anl. 8 Abs. 2 -
»Durch Dienstvereinbarung kann weiterhin die tägliche Arbeitszeit auch ohne Ausgleich über 8 Stunden verlängert werden. In der Dienstvereinbarung ist der Personenkreis festzulegen, der von dieser Möglichkeit Gebrauch machen kann. Die Verlängerung der Arbeitszeit ohne Ausgleich kann nur mit der schriftlichen Einwilligung der Mitarbeiterin bzw. des Mitarbeiters erfolgen. Die Einwilligung kann mit einer Frist von 6 Monaten schriftlich widerrufen werden. Die durchschnittliche wöchentliche Höchstarbeitszeit je Kalenderjahr darf dabei 58 Stunden nicht überschreiten. Erreicht die tatsächliche wöchentliche Arbeitszeit 60 Stunden, muss dem Mitarbeiter bzw. der Mitarbeiterin in der darauf folgenden Woche mindestens 2 x 24 Stunden Ruhezeit gewährt werden. In Notfällen kann von den Regelungen der Unterabsätze 1 bis 3 abgewichen werden, wenn sonst die Versorgung der Patienten und Patientinnen nicht sichergestellt wäre.«
Von Vergütung ist da gar nicht die Rede; die ist vertraglich geregelt und liegt deutllich unter der von Überstunden.
⊗ Beim 'Opt-Out' geht es jedoch zunächst nur um Deinen Verzicht auf den Gesundheitsschutz durch die Höchstgrenze. Im Gegenzug sollen Dir die Betriebsparteien andere geeignete Gesundheitsschutzmaßnahmen anbieten (besondere Regelungen). Frag danach: meist erschöpft sich das im Blutdruckmessen durch den Betriebsrat.
Conny
Frage # 2
17.05.2019 | 12:38
Überstunden
TVöD-B , Betriebsrat Schichtdienst,Teilzeit

Habe ich das richtig verstanden:
Ich leiste Überstunden, wenn -
1.) ich 5 Stunden laut Dienstplan geplant bin, aber länger arbeite. Macht es da einen Unterschied, ob " angeordnet" oder man fragt mich, ob ich kann?
2.) ich werde von vorneherein mit mehr Stunden im Monatsdienstplan geplant,als arbeitsvertraglich geschuldet.
3.) Wenn ich einspringe, sind das keine Überstunden?
4.) Was ist,wenn diese nicht im laufenden Dienstplan ausgeglichen werden?
5.) Wann mache ich Mehrarbeit?

:

So viele Fragen ....
  • Zu 1.) Arbeitest Du als Schichtarbeiterin länger als geplant, dann leistest Du vergütungspflichtige Überstunden (100 % plus 30 % Zeitzuschlag). Die Voranfrage - "passt es Ihnen, wenn Sie nächste Woche länger als geplant arbeiten?" gehört zum billigen Ermessen (GewO § 106zusatzGewerbeordnung § 106 Weisungsrecht des Arbeitgebers
    Der Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, so weit diese Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrages oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind. Dies gilt auch hinsichtlich der Ordnung und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb. Bei der Ausübung des Ermessens hat der Arbeitgeber auch auf Behinderungen des Arbeitnehmers Rücksicht zu nehmen.
    ). Ohne diese Ermessen, keine rechtswirksame Anornung. Das Anorden kann auch durch genehmigen, dulden oder durch eine stillschweigende Aufgabenübertragung geschehen.

  • Zu 2.) Wenn Du diese Überplanung auch tatsächlich leistest, wird sie zu Überstunden.

  • Zu 3.) Die Sonderform der Arbeit 'Einspringen' (Arbeiten trotz Frei-Planung) kennt der TVöD nicht. Daher kennt er auch keine Ausgleichsregelung. Die magst Du vielleicht selbst aushandeln.

  • Zu 4.) Der TVöD-B kennt keinen 'Ausgleich von Überstunden im Dienstplan'. Er regelt zusätzliche Vergütung, oder Deine Buchung auf Dein § 10-Arbeitszeitkonto.

  • Zu 5.) Auf die Frage, wann denn nun 'Mehrarbeit' im Sinne von § 7 Abs. 6 TVöD geleistet wird, ist das BAG bislang nicht gestoßen. Es gibt den begründeten Verdacht, dass zumindest in der Schichtarbeit ein solche Fall nicht konstruiert werden kann.
Trude
Frage # 1
17.05.2019 | 12:23
Nachtarbeit
verwirrt
TVöD-K , schutzlos; Wechselschicht

1.) Bekomme ich bei Nachtarbeit an einem Feiertag Zuschläge für Feiertags- und Nachtarbeit?
2.) Ist die wöchentliche Höchstarbeitszeit im Durchschnitt zu betrachten oder tatsächlich jede Woche einzeln?

:

Zu 1.) Ja. So regelt es TVöD § 8 Abs. 1 Satz 3.
Zu 2.) Wir vermuten, Du meinst die arbeitsschutzrechtliche Höchstarbeitszeit (ArbZG § 6 Abs. 2) Diese wird bei Dir im Wochendurchschnitt auf 4 Wochen oder den Kalendermonat gemessen.
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