Schichtplanung Grenzen aktiv werden verdi
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Buch der 100 Fragen

Arbeitsrecht ist konkret. Müssen wir rumraten, können wir nur schlecht beraten.
Tarif oder AVRzusatzTarif oder AVR
→ TVöD-K, TVöD-B, TV-L,
→ TV AWO, BAT.
→ Die AVR der Caritas behandeln sehr ungleich.
    Gib daher den Beruf an und die
    Branche — Krankenhaus, Pflege, SuE, Arzt
→ AVR DD (vormals AVR DW EKD), BAT-KF
Genaue Angabe oder tariflos.
? Schicht- und Nachtarbeit? WerzusatzWer vertritt Dich?
Betriebsrat, Personalrat, MAV, schutzlos.
vertritt Dich?
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Marc
Frage # 1235
01.07.2022 | 09:02
BAT-KF Rheinland, 38,5 h Krankenpfleger
Wechselschichtarbeit von November 2021 bis März 2022.

Ich hatte in den Monaten Wechselschicht gearbeitet , allerdings war der Abstand von Dezember 2021 bis Januar 2022 zu groß (innerhalb eines Monats)
von 4.-8 .Dezember 2021 4 Nachtdienste und
im Januar von 24-26.1. 3 Nächte,
was in der Berechnung lt Personalbuchhaltung eine Unterbrechung darstellt.
In den Monaten Januar 2022 und Februar 2022 wurde wieder Wechselschichtarbeit eingehalten.
Laut Personalabteilung hätte es eine Untebrechung gegeben, da Wechselschichtarbeit durchgehend erfolgen muss und somit keine Wechselschichtzulage und keinen Zusatzurlaubstag für die Monate Januar und Februar gibt, ist das so korrekt?

:

Schade, dass Du - trotz unserer ausdrücklichen Hinweise - nichts über Deine Interessenvertretung schreibst. Schauen wir einmal in den BAT-KF:
§ 7
(1) Wechselschichtarbeit ist die Arbeit nach einem Schichtplan, der einen regelmäßigen Wechsel der täglichen Arbeitszeit in Wechselschichten vorsieht, bei denen Mitarbeitende durchschnittlich längstens nach Ablauf eines Monats erneut zur Nachtschicht herangezogen werden. Wechselschichten sind wechselnde Arbeitsschichten, in denen ununterbrochen bei Tag und Nacht, werktags, sonntags und feiertags gearbeitet wird. Nachtschichten sind Arbeitsschichten, die mindestens zwei Stunden Nachtarbeit umfassen.
§ 8
(3) Mitarbeitende, die Wechselschicht- oder Schichtarbeit leisten, erhalten eine Schichtzulage in Höhe von 0,32 Euro je tatsächlich geleisteter Stunde. Hierbei bleiben in Form von Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst geleistete Stunden unberücksichtigt.
§ 26
(1) Mitarbeitende, die ständig Wechselschichtarbeit oder ständig Schichtarbeit nach § 7
leisten und denen die Zulage nach § 8 Absatz 3 oder 3a Satz 1 zusteht, erhalten
a) bei Wechselschichtarbeit für je zwei zusammenhängende Monate und
b) bei Schichtarbeit für je vier zusammenhängende Monate
einen Arbeitstag Zusatzurlaub. {...}
Ab dem Kalenderjahr 2021 wird für je zwei Tage Zusatzurlaubsanspruch nach Abs. 1
Buchst. a) ein zusätzlicher Tag Zusatzurlaub gewährt.


Die Durchschnittsbetrachtung wird durch die Betriebsparteien (Arbeitgeber und MAV) organisiert. Im Zweifel wird das Kalenderjahr betrachtet. Erkennen wir z.B. 13 solche Wechsel aus der Nachtarbeit zurück in Tagesschichten, liegt durchschnittlich Wechselschichtarbeit in allen Monaten vor.

Eine Unterbrechung läge vor, wenn Du für mindestens einen Kalendermonat an einem Arbeitsplatz ohne durchschnittliche Wechselschichtarbeit versetzt wirst.
Marc
Frage # 1234
29.06.2022 | 11:22
BAT-KF , Rheinland Krankenpfleger Schichtarbeit 38,5 Stunden
? Interessenvertretung

Gibt es im BAT-KF Überstundenzeitzuschläge?
Was wöchentlich über 38,5 Stunden hinausgeht
Lt. Personalabteilung wäre sowas nicht vorgesehen
Denn Überstunden müssten angeordnet werden
Ist eine Anordnung wenn die Stationsleitung die längere Zeit im Dienstplanprogramm überträgt?

:

Der BAT-KF regelt in § 7 Abs. 6 -
Überstunden sind die Arbeitsstunden, die die oder der Mitarbeitende über den dienstplanmäßigen oder betriebsüblichen Umfang hinaus geleistet hat, soweit sie die individuell festgesetzte Arbeitszeit der oder des Mitarbeitenden in der Woche überschreiten und später als am Vorvortag angeordnet sind.
Sie werden als Arbeitszeit im Sinne von § 6 Absätze 1 bis 3 und 5 angerechnet.
Im Übrigen wird der Zeitzuschlag für Überstunden (§ 8 Abs. 1 Satz 2 Buchst. a) gezahlt, soweit nicht § 8 Satz 4 angewendet wird.
Überstunden sind auf dringende Fälle zu beschränken und möglichst gleichmäßig auf die Mitarbeitenden zu verteilen.


Es handelt sich also stets um überraschende, nicht im Plan festgelegte Arbeitszeit.
Auf die individuelle wochendurchschnittliche Zeitschuld kommt es nicht an.
Die zusätzliche Arbeitszeit muss "angeordnet" sein. Was das bedeutet, hat das BAG (Urteil 20.10.2016 - 6 AZR 715/15 Rn 66/67) aufgeklärt -
"Ein Arbeitnehmer leistet Über- oder Mehrarbeit, wenn diese vom Arbeitgeber angeordnet, gebilligt, geduldet oder zumindest zur Erledigung der geschuldeten Arbeit notwendig ist .
Ausdrücklich angeordnet wird Über- oder Mehrarbeit, wenn der Arbeitgeber sie explizit verlangt .
Konkludent ordnet der Arbeitgeber Über- oder Mehrarbeit an, wenn er dem Arbeitnehmer Arbeit in einem Umfang zuweist, der unter Ausschöpfung der persönlichen Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers nur durch Leistung von Über- oder Mehrarbeit außerhalb der Normalarbeitszeit zu bewältigen ist .
Mit der Billigung von Über- oder Mehrarbeit ersetzt der Arbeitgeber durch eine Genehmigung nachträglich die fehlende vorherige Anordnung schon geleisteter Über- oder Mehrarbeit .
Der Arbeitgeber duldet Über- oder Mehrarbeit, wenn er sie hinnimmt und keine Vorkehrungen dafür trifft, sie künftig zu unterbinden. Er schreitet nicht dagegen ein, dass die Über- oder Mehrarbeit geleistet wird, sondern nimmt sie weiterhin entgegen ."

Für solche angeordneten (geduldeten) Überstunden steht Dir zunächst deren Anrechnung auf die kalenderjährliche Zeitschuld zu (§ 7 Abs. 6), zusätzlich 100 v.H. als Vergütung (§ 8 Abs. 1 Satz 1) und ein 30%iger Zeitzuschlag (§ 8 Abs. 1 Kleinb. a und Satz 4).
Nicole
Frage # 1233
29.06.2022 | 09:16
TVöD-K , ? Interessenvertretung

Ich arbeite im Krankenhaus in Vollzeit mit ständigen Wechselschichten.
Besteht mein Anspruch auf Wechselschichtzulage auch dann,wenn ich Urlaub habe und laut Dienstplan alle 3 Schichten gearbeitet hätte?

:

Die Anspruchsvoraussetzung steht in § 7 Abs. 1 TVöD-K und ist verunglückt:
Wechselschichtarbeit ist die Arbeit nach einem Schichtplan/Dienstplan,
der einen regelmäßigen Wechsel der täglichen Arbeitszeit in Wechselschichten vorsieht,
bei denen die/der Beschäftigte längstens nach Ablauf eines Monats erneut zu mindestens zwei Nachtschichten herangezogen wird.
Wechselschichten sind wechselnde Arbeitsschichten, in denen ununterbrochen bei Tag und Nacht, werktags, sonntags und feiertags gearbeitet wird.
Nachtschichten sind Arbeitsschichten, die mindestens zwei Stunden Nachtarbeit umfassen.


Du darfst nicht ununterbrochen bei Tag und Nacht arbeiten. Der Plan der Abteilung muss ununterbrochen laufen.
Bei diesen Schichten wirst Du durch den Plan zu Nachtschichten "herangezogen". Der Urlaub stellt Dich von diesen Festlegungen frei und ist für Deinen Anspruch unschädlich.
Die Arbeitsgerichte glauben, dass Du jedoch eine der Tagschichten tatsächlich "geleistet" haben musst.
Auch während des Urlaubs werden Dir die monatsweisen Zulagen ungekürzt fortgezahlt.
Besi
Frage # 1232
28.06.2022 | 16:46
AWO Nrw

Zur Frage #1231, da der Dienstplan genehmigt ist von Betriebsrat, ist er jetzt verbindlich? Muss ich arbeiten?

:

Da der Plan Dirch tarifwidrig einteilt, blieb die "Genehmigung" (gemeint ist wohl Zustimmung) des Betriebsrates wirkungslos.
Doch um dies mit möglichst wenig Unruhe sicher zu lösen, solltest Du nun den Betriebsrat für Dich aktivieren.
Besi
Frage # 1231
28.06.2022 | 08:34
TV AWO , Betriebsrat / BetrVG Verdi
30 Stunden Woche, Fachkraft.

Hatte 3 Wochen Urlaub und als ich zurück kam bin ich sofort wegen Dienstplan angesprochen.
Folgendes Problem habe ich, wir arbeiten eine Woche 4 Tage und 1 Woche 6 Tage mit Wochenende. Laut Rahmen Dienstplan haben wir eine Wochenende frei und eine Wochenende arbeiten. Jetzt für Juli hat mich PDL für 2 Wochenenden hintereinander eingetragen. Ich kann aber nicht arbeiten weil ich mit meiner Familie was geplant habe. Das Problem ist aber das der Betriebsrat den Dienstplan so genehmigt hat.
Was kann ich machen?

:

§ 12 TV AWO regelt in Absatz 1:
Die regelmäßige wöchentliche durchschnittliche Arbeitszeit kann auf 5 Tage, aus notwendigen betrieblichen oder dienstlichen Gründen auch auf bis zu 6 Tage, verteilt werden.
§ 12 TV AWO regelt in Absatz 1:
Beschäftigte, die regelmäßig an Sonn- und Feiertagen arbeiten müssen, erhalten innerhalb von zwei Wochen zwei arbeitsfreie Tage. Hiervon soll ein freier Tag auf einen Sonntag fallen.

Dein Dienstplan widerspricht diesen Regeln. Denn er enthält zwei Wochen ohne freien Sonntag. Möglicherweise hat dies der Betriebsrat übersehen. Seine Zustimmung zum Dienstplan war deshalb unwirksam. Denn von der "soll"-Regel darf der Arbeitgeber nur begründet abweichen, wenn er so das Ziel (Dein Kontakt mit Freunden und Familie) besser erreicht werden kann.
Thomas
Frage # 1230
28.06.2022 | 08:10
AVR Caritas  (Anlage ?), MAV / MAVO

Wird die Hin und Rückfahrt zu einem Betriebsarzt Termin als Arbeitszeit bewertet, wenn er außerhalb der Dienstzeit ist?

:

Dienstzeit ist Arbeitszeit. Im Dienst folgst Du Anweisungen der Vorgesetzten.

In Deiner Freizeit hast Du beim Betriebsarzt nichts zu suchen.

Wurdest Du vom Betriebsarzt eingeladen / zum Betriebnsarzt geschickt. Dann handelt es sich um Arbeitszeit. Arbeitszeit bestimmt die MAV zwingend mit. Frag die, warum Dir ein solcher Kurzarbeitseinsatz die Freizeit versaut.
Karin
Frage # 1229
27.06.2022 | 18:59
BAT-KF , neu besetzte MAV / MVG-EKDMAV

Hallo, bei uns im Haus wird in drei Schichten gearbeitet. Ich selber bin im Früh und Spät; keine Nacht. Arbeite in einer 84 % TZ-Stelle und werde bei Bedarf auch in der Gegenschicht geplant. Nie mehr als drei "Schauckeldienste" im Monat.
Diesen Monat wurde ich ohne zu fragen an zwei WE hintereinander geplant und soll nächsten Monat auch weiter im "anderen" WE so weiterarbeiten. Wann geplant ist wieder in mein Schichtwochende zurückzukommen weiß ich nicht.Habe unsere neue MAV gefragt ob das so geht; die sind aber "noch" überfragt.

:

Damit Dir Dein Dienstplan für Dich verbindlich angeordnet werden kann, muss der Chef zurvor die Zustimmung der MAV einholen. Die MAV bestimmt nur mit, was im Rahmne der Schutzgesetze und des BAT-KF bleibt.
Kurz: Die MAV soll nicht zustimmen, was gegen Deine Interessen ist. Stimmt sie versehentlich doch zu, brauchst Du nur arbeiten, wenn sich der Plan im zulässigemn Rahmen häkt.

a) Nur mit Deiner Zustimmung ist "Schaukel-Schicht" anordnbar; denn ein Wechsel Spät-Früh verstößt gegen ArbZG § 6 Abs. 1, gegen ArbZG § 3 und ArbZG § 5 Satz 1.
b) Der BAT-KF schützt nicht Deine Wochenenden. Du darfst durchschittlich anteilig Deiner Teilzeit zu Wochenend-Stunden herangezogen werden. Schau also, was Vollzeit-Kolleginnen zugemutet wird und vergleiche Dich.
Dani
Frage # 1228
24.06.2022 | 04:04
tariflos, schutzlos

zur Frage #1225,nur Frühdienst von Montags-Donnerstags 6.00-15.00 Uhr.
Festgehalten im Vertrag.Freitags kann ich arbeiten, muss aber nicht,
Urlaub in den 2 Feiertage waren Donnerstag und Montag. (Urlaub wird immer berechnet mit 5 Tagen von Montags bis Freitags).
Diese 2 Feiertage wurden mit Minus berechnet. Dieses darf aber doch gar nicht sein.Es heißt doch immer,dass weder bei krank noch Urlaub Minusstunden entstehen dürfen. Von daher dürfen sie mir weder auf einen Freitag noch Samstag wie sie geschrieben haben ein Frei geben da ich dort immer frei habe.

:

Urlaub kann der Arbeitgeber nur an Tagen gewähren, an denen Du ansonsten / ohnehin hättest arbeiten müssen. Auf die technischen Spielereien im Plan kommt es da nicht an.
https://www.schichtplanfibel.de/urlaub2.htm

Allerdings auch nicht auf die "Minusstunden". Denn solange Du nach Deinem Vertrag arbeitest, Montag bis Donnerstag, bleiben die angeblichen Unterstunden sinnfrei in den Salden des Arbeitgebers.
Andrea
Frage # 1227
23.06.2022 | 18:03
BAT-KF , MAV / MVG-EKD

Zu meiner vorherigen Frage nochmal.
Die MAV hat den Juli-Dienstplan mit unterzeichnet.
Unsere MAV ist für den Arbeitgeber , nicht für die Mitarbeiter. Dort brauche ich nicht hingehen.
Urlaub stellt von der im Plan festgelegten Arbeitszeit frei , welche festgelegte Arbeitszeit. Diese ist für mich nicht erkennbar.
wütend Eigentlich muss ich 163,80 Stunden im Juli leisten , durch die drei Urlaubstage sind es 197,75 Stunden.
Ich muss längstens 7 Nächte an einem Stück arbeiten , mit den Urlaubstagen wären es 10 Nächte.
Für mich sieht es so aus , dass mein Arbeitgeber die Urlaubstage dafür nutzt , um meine Minusstunden auszugleichen.

:

Der Dienstplan teilt nicht zum Urlaub ein. Dioe MAV bestimmt nicht die Lage Deines Urlaubs, da es sich beim Urlaub um Freistellung von Arbeitspflicht handelt.
Daher kommt es nicht auf die Zustimmung der MAV zum Juli-Plan an.
Der BAT-KF regelt keine kalendermonatliche Zeitschuld, sondern eine kalenderjährliche.
§V 6 Abs. 1 ArbZG regelt, dass Dein Arbeitgeber Dich nicht mehr als 4 Nächte in Folge einteilen soll.
Die europäische Grundrechtecharta regelt, dass Du in jeder Kalenderwoche mindestens einen Tag arbeitsfrei bekommst. Erst wenn schutzrechtskonform im Dientsplan die Arbeitszeit verteilt wurde, stellen Dich Urlaubstage von festgelegter Arbeitszeit frei

Es ist nicht klug, eine MAV zu wählen, die mit dem Chef kuschelt.

Wir bleiben daher bei unserem Rat zum Vorgehen.
Andrea
Frage # 1226
23.06.2022 | 16:08
BAT-KF , MAV / MVG-EKD

Ich habe im November 2021 Urlaub vom 07..07.- 17.07.2022 beantragt.
Bewilligt wurde mir aber nur vom 11.7.-17.07.2022 . Nun bin ich vom 8.7.-10.7..22 mit Urlaub geplant, obwohl vom 9.07.-10.07..22 mein freies Wochenende ist und ich am 8.07.22 nicht mit Dienst geplant wurde wütend .
Dies habe ich bemängelt und folgende Antwort erhalten:
Mir wurde mein Urlaubsantrag für Juli 2022 in Kopie gegeben und mitgeteilt , dass der beantragte Urlaub vom 7.07.-10.7.2022 von der Bewilligung des Urlaubs vom 11.07.-17.07.2022 unberührt bleibt.

:

Die Zusage des beantragten Urlaubs durch einen Arbeitsgeber betrifft eine Zeitspannen (von - bis), über die er durchgängig Urlaub gewährt. Der Urlaub kann nur wie beantragt zugesagt werden.
Eine Verweigerung des Urlaubs oder einers Urlaubsteils bedarf der Zustimmung durch die MAV (§ 42 k MVG.EKD).
a) Du fragst die MAV, ob sie einer Teilversagung Deines Urlaubantrags zugestimmt hat.
b) Du stellst denselben Urlaubsantrag (angehefte die Kopie Deines Erstantrags und des Teilbescheid des Arbeitgebers) noch einmal, und machst deutlich, dass Du nun in Kopie auch die MAV beteiligst.

Auf den Dienstplan kommt es nicht an. Denn Urlaub stellt von der im Plan festgelegten Arbeitspflicht frei.
Dani
Frage # 1225
23.06.2022 | 04:22
kein Tarif da Privat
Ich arbeite als stellv.Pflegedienstleitung von Montag-Donnerstag von 6.00-15.00 Uhr.

Nun hatte ich Urlaub in den 2 Feiertage waren.Diese Feiertage waren an einen Donnerstag und Montag wo mir kein Urlaub berechnet wurde, ich aber mit frei eingetragen wurde.Somit habe ich auf mein Konto jetzt Minusstunden. Das ist aber doch nicht richtig oder?

:

Schade, dass Du - trotz unserer ausdrücklichen Hinweise - nichts über Deine Interessenvertretung schreibst. Da können wir wenig raten.
Tarifverträge werden auch mit privaten Arbeitgebern geschlossen.

Wir vermuten, dass Du nicht die beschriebene Verteilung der Arbeitszeit im Arbeitsvertrag festgeschrieben hast. Nun wird es düster.
Gesetzliche Feiertage stellen Dich von festgelegter Arbeitszeit frei (§ 9 ArbZG). Doch am Donnerstag und Montag wurde keine Arbeitszeit festgelegt.
Dir wurde für die beiden Tage keiner Deiner Urlaubsanspruchstage angerechnet. Gut.
Dir wurde wegen der Feiertage kein Entgelt gekürzt. Gut.
Jetzt bleibt nur noch das Problem Deiner Zeitschuld. Die hast Du noch nicht gearbeitet. Und der Arbeitgeber ist frei, sie auf die Tage zu verteilen, die ihm passen. Auch Freitage und Samstage.
Marc
Frage # 1224
22.06.2022 | 17:21
BAT-KF , MAV / MVG-EKD Krankenpfleger Vollzeit 38,5 Stunden Wechselschicht

Wie berechnet sich die Wechselschichtzulage wenn ich Früh, Spät und 3 Nachtdienste abgeleistet habe bis zum 12 März , muss ich spätetstens am 12. April zu Nachtdiensten eingeteilt werden ? um den Anspruch auf Wechselschichtzulage zu erlangen hatte im Monat April Früh, Spät und erst am 25.April 3 Nachtdienste , laut Personalbuchhaltung wäre der Zeitpunkt überschritten ,
der Monat wäre nicht entscheidend sondern der Zeitpunkt? von der Berechnung ,Ist das so Korrekt ?
§ 7 (1 ) Wechselschichtarbeit ist die Arbeit nach einem Schichtplan, der einen regelmäßigen Wechsel der täglichen Arbeitszeit in Wechselschichten vorsieht, bei denen Mitarbeitende durchschnittlich längstens nach Ablauf eines Monats erneut zur Nachtschicht herangezogen werden. Wechselschichten sind wechselnde Arbeitsschichten, in denen ununterbrochen bei Tag und Nacht, werktags, sonntags und feiertags gearbeitet wird. Nachtschichten sind Arbeitsschichten, die mindestens zwei Stunden Nachtarbeit umfassen.

:

Ein Monat ist in diesem Fall die Zeitspanne vom Ende der letzten Nachtschicht bis zum Tag mit derselben Ordnungszahl im Folgemonat.
Dabei werden allerdings auch Tage betrachtet, an denen Du wegen Urlaub / AU keine Nachtschicht geleistet hast.
Rosi
Frage # 1223
20.06.2022 | 17:25
TVöD-B , Betriebsrat / BetrVG
Vollzeitkraft in der Pflege bei 39 Std/wöchtl.
Im Dienstplan hat mich meine Wohnbereichsleitung an einigen Tagen (7) mit kurzen Diensten eingetragen, d.h. statt 7,8 Stunden nur mit 6 oder 6,5 Stunden, daraus entsteht natürlich das ich mehr Tage arbeite als wenn ich meine 7,8 Stunden ableisten würde, muss ich das so hinnehmen?

Ich bin selber im Betriebsrat und würde mich über eine Antwort freuen, da es bei uns im Haus auch bei anderen Kollegen immer mal wieder gemacht wird.

:

Du hast Glück: Ohne ausdrückliche Zustimmung Deines Betriebsrates zur Verteilung der Schichten im Plan (§ 87 Abs. 1 nr. 2 BetrVG) brauchst Du überhaupt nicht arbeiten.
Doch dieser Mitbestimmung zieht das Betriebsverfassungsgesetz im ersten Satz des § 87 enge Grenzen -
Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen ...
Bei der Verteilung der Arbeitszeit trifft der TVöD in § 6 Abs. 1 Satz 3 wichtige Einschränkungen:
Die regelmäßige Arbeitszeit kann auf fünf Tage, aus notwendigen betrieblichen/dienstlichen Gründen auch auf sechs Tage verteilt werden.

Es ist also kein Problem, wenn Du in einer Kalenderwoche vier oder fünf kurze oder längere Schichten im Plan eingeteilt bekommst. Es ist auch kein Problem, wenn Deine Vorgesetzte auf ein paar Deiner Stunden verzichtet. Denn Dir steht Dein unvermindertes Monatsentgelt zu.

Aber es wäre ein Problem, wenn der Plan Dich in einer Woche nicht nur an fünf Tagen sondern zudem an einem sechsten Kalendertag zur regelmäßigen Arbeitszeit einteilt. Das dürfte er nur, wenn notwendige (alternativlose) betriebliche (nicht nur private, vertragliche oder unternehmerische) Gründe vorliegen. Also - falls z.B. niemand anderes in derselben Woche vielleicht nur an vier Tagen zur Arbeit herangezogen wird.

Das Reinarbeiten von planerisch vorher verursachten Minusstunden ist kein notwendiger betrieblicher Grund für Arbeit an einem sechsten Tag in einer Woche. Selbst falls Dein Betriebsrat Dich versehentlich oder weil er nicht so viel vom Tarifvertrag hält zu einem sechsten Tag einteiilen lässt: Dies bliebe aufgrund § 87 Abs 1 Satz 1 BetrVG rechtswidrig und nichtig.
Rosario
Frage # 1222
17.06.2022 | 15:58
Avr

Ich bin in Urlaub. Und muss ich für einen Tag einspringen. Was bedeutet das für mich? Was bekomme ich dafür?

:

Dein Arbeitsvertrag hat eine  AVR  in Bezug genommen. »AVR« meint Arbeitsvertragsrichtlinie; solche Richtlinien sind das Kleingedruckte für Deinen Arbeitsvertrag. Solche Richtlinien gibt es viele: AVR der Caritas - differenziert nach Anlagen, AVR.DD (früher AVR DW EKD), AVR Bayern, AVR-K, AVR KW, AVR Wue ... In jeder dieser Richtlinien finden wir andere Regeln.
Schade auch, dass Du - trotz unserer ausdrücklichen Hinweise - nichts über Deine Interessenvertretung schreibst. Deine Unklarheit erschwert uns das Antworten.

"Hat der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zur Erfüllung des Anspruchs auf Erholungsurlaub (§ 1 BUrlG) freigestellt, kann er den Arbeitnehmer nicht aufgrund einer Vereinbarung aus dem Urlaub zurückrufen. Eine solche Abrede verstößt gegen zwingendes Urlaubsrecht und ist rechtsunwirksam (§ 13 BUrlG)." (BAG Urteil vom 20.06.2000 - 9 AZR 405/ 99).
Ohne Vereinbarung brauchst Du erst recht nicht im Urlaub arbeiten.
Du hast Dich - trotz Deines Urlaubs - breitschlagen lassen, zu arbeiten. Für diesen Fall gibt es keine Regeln. Hoffentlich bezahlt der Arbeitgeber diese Sonderschicht als Überstunden. Hoffentlich gewährt er Dir diesen Urlaubstag später auf Antrag nach. Hoffentlich ist der Arbeitgeber unendlich dankbar ...
Hast Du erst einmal zusätzlich gearbeitet, kannst Du schwerlich nachträglich über genaue Bedingungen feilschen.
Angelika
Frage # 1221
16.06.2022 | 12:45
AVR Betriebsrat

Seit einem Jahr sind wir Mitarbeiter einer ZNA in einem Krankenhaus in privater Trägerschaft , vorher kirchliches Haus. Nach vielen Umstellungen und Problemen in den Gehaltsabrechnungen (u.a. fehlerhafte Abrechnungen, da Zuschläge wie Schichtarbeit, Bereitschaftdienst-Vergütung, Samstag u. Sonntag, etc. garnicht oder nur Teilbeträge ausbezahlt wurden) und nach neuem digitaler Dienstplaner sind bis jetzt (Stand 03.06.2022 und mehrfacher Erinnerungen u.a. auch vom Betriebsrat) die Zusatzurlaubstage und auch ein paar wenige Resturlaubstage einzelner Kollegen noch nicht übertragen .
Dies hat diesbezüglich bei allen Mitarbeitern schon viel Unmut gegeben, gerade gegenüber der Personalabteilung.
Die Bereitschaftsstufe in der ZNA waren mit 75 % eingestuft.. Durch Veränderung der Arbeitszeiten zur Nacht hin, sind die Bereitschaftsstunden der ZNA seit Januar weniger geworden, sodass der Geschäftsführer jetzt rückwirkend die Bereitschaftsstufen um eine Stufe auf 60% reduzieren will und die Differenz des Entgeltes zurückerstatten haben will und hat den Betriebsrat um Zustimmung gebeten.
Er hat ein Median-Wert von 37 Minuten /pro Patient miteinberechnet. Dieser Wert ist für ein Person im Nachtdienst in der ZNA aber deutlich zu wenig.
Frage: ist die rückwirkende Bereitschaftsdienstveränderung und Rückerstattung erlaubt?

:

Wir vermuten: AVR der Caritas Anlage 31.

Die AVR-Regeln sind Bestandteil Deines Arbeitsvertrags. Das hat sich durch den Betriebsübergang nicht verändert. Ansprüche und Pflichten, welche die frühere MAV in Dienstvereinbarungen für Dich regelten, sind nun in Deinen Arbeitsvertrag übergegangen. (Clever, wer sich dazu Kopien besorgt und an den Arbeitsvertrag daheim anheftet).
Der frischgewählte Betriebsrat hat mit all dem nicht zu tun. Er schlägt in einem völlig unverdorbenen Betrieb auf: Es fehlen wohl noch alle Regeln unter anderem zum Bereitschaftsdienst / zur Rufbereitschaft. Ohne betriebliche Vereinbarungen seid Ihr nicht zur Leistung verpflichtet. Arbeitet Ihr dennoch, bleibt es an Euch, Eure unklaren Ansprüche im Streitfall durchzusetzen.

Clever, wenn Ihr die Leistung von solchen illegalen Diensten darum ablehnt. Bei "Normalschichten" steht Ihr Euch deutlich besser. Alle einseitigen Bestimmungen (ohne Zustimmung Eures Betriebsrates) bleiben rechtsunwirksam. Da es sich bei den Bereitschaftsdiensten (pausenlos, unter Verletzung der werktäglichen Ruhezeit, ohne Vereinbarung gemäß § 7 ArbZG) nicht um verpflichtende Anordnungen handelt, kann das Vergütungsversprechen des Arbeitgebers nicht nachträglich reduziert werden.
Eure Ansprüche entstehen, unabhängig davon, was der Arbeitgeber irgendwohin schreibt. Doch das lässt Schlimmes ahnen. Probates Mittel ist eine gemeinsame Beschwerde (gemäß § 84 / § 85 BetrVG), zugleich an die Personalleitung und den Betriebsrat: "Uns beeinträchtigt, dass die Pläne und Entgeltnachweise Zulagen, Zuschläge und Urlaubsansprüche falsch ausweisen."
Bea
Frage # 1220
12.06.2022 | 09:02
AVR MAV

Ich arbeite im Früh- und Spätdienst im Ambulantem Pflegedienst. 7,8 Std pro Tag in 5 Tage Woche. Für den Juli bin ich im Dienst statt für 10 Tage frei, nur mit 5 freie Tage eingeplant. Ist das rechtlich in Ordnung?

:

Dein Arbeitsvertrag hat eine  AVR  in Bezug genommen. »AVR« meint Arbeitsvertragsrichtlinie; solche Richtlinien sind das Kleingedruckte für Deinen Arbeitsvertrag. Solche Richtlinien gibt es viele: AVR der Caritas - differenziert nach Anlagen, AVR.DD (früher AVR DW EKD), AVR Bayern, AVR-K, AVR KW, AVR Wue ... In jeder dieser Richtlinien finden wir andere Regeln. Wenn Du uns schreibst, was da genau bei Dir wirkt und gilt, können wir mehr raten.
Julia
Frage # 1219
09.06.2022 | 10:22
Was ist eine Interessensvertretung?

:

Die Gewerkschaft ver.di organisiert ihre Mitglieder bei der Durchsetzung ihrer Interessen im Betrieb und im Leben.
Betriebsrat / Personalrat / Mitarbeitervertretung (Diakonie oder Caritas) sind die gesetzlichen Interessenvertretungen in den Betrieben. Sie sind gesetzlich (BetrVG, PersVG, MVG.EKD, MAVO) geregelt, und handeln im (Normalfall) oder in der Dienststelle (Staat, Anstalten öffentlichen Rechts, kirchliche Einrichtungen).
Die gesetzlichen Interessenvertretung bestimmen die Verteilung der Arbeitszeit mit. Ohne Mitbestimmung - keine für Dich verbindlich Anordnung.
Markus
Frage # 1218
09.06.2022 | 08:50
AVR.DD

Meine Pflegedienstleitung sagt, wenn sie mir 4 Tage vor Änderung die Änderung ankündigt, muss ich diese auch ableisten. Also ich bin nächste Woche 2 Tage im Frei geplant und soll dann die Tage arbeiten. Sie sagt mit Vorlaufzeit hätte ich dies zu akzeptieren.
wütend

:

Schade, dass Du - trotz unserer ausdrücklichen Hinweise - nichts über Deine Interessenvertretung schreibst. Da können wir wenig raten.
Dein Arbeitsvertrag hat eine  AVR  in Bezug genommen. »AVR« meint Arbeitsvertragsrichtlinie; solche Richtlinien sind das Kleingedruckte für Deinen Arbeitsvertrag. Solche Richtlinien gibt es viele: AVR der Caritas - differenziert nach Anlagen, AVR.DD (früher AVR DW EKD), AVR Bayern, AVR-K, AVR KW, AVR Wue ... In jeder dieser Richtlinien finden wir andere Regeln. Wenn Du uns schreibst, was da genau bei Dir wirkt und gilt, können wir mehr raten.

Wir haben in Deutschland Meinungsfreiheit. Die gilt auch für die PDL.
Doch Du hast nicht vertraglich 'Arbeit auf Abruf' vereinbart. Für Dich greift nicht die Ankündigungsfrist in § 12 Abs. 3 ("Der Arbeitnehmer ist nur zur Arbeitsleistung verpflichtet, wenn der Arbeitgeber ihm die Lage seiner Arbeitszeit jeweils mindestens vier Tage im Voraus mitteilt."), sonder § 8 Abs,.5 analog ("Der Arbeitgeber kann die nach Satz 3 oder Absatz 3 Satz 2 festgelegte Verteilung der Arbeitszeit wieder ändern, wenn das betriebliche Interesse daran das Interesse des Arbeitnehmers an der Beibehaltung erheblich überwiegt und der Arbeitgeber die Änderung spätestens einen Monat vorher angekündigt hat.")
Wir bezweifeln das billige Ermessen (§ 106 GewO).
Julia
Frage # 1217
08.06.2022 | 23:39
TV AWO NRW, ...

Ich arbeite keine Vollzeit. An unterschiedlichen Tagen arbeite ich unterschiedlich lang und zu unterschiedlichen Uhrzeiten. Keine Wochenendarbeit und keine Nachtschicht.

Wie verhält sich das mit dem Stundenzettel? Wenn man einen Feiertag hat, wird dann im Stundenzettel die zu Arbeitende Monatszeit inklusive des Feiertages gerechnet und der Feiertag mit der Zeit, wie man sonst dort gearbeitet hätte, oder wird der Feiertag in der Gesamtmonatsarbeitszeit einfach abgezogen? Also statt 23 Arbeitstage dann mit 22 gerechnet?

:

Schade, dass Du - trotz unserer ausdrücklichen Hinweise - nichts über Deine Interessenvertretung schreibst. Die Betriebe setzen den Tarifvertrag nicht immer genau um. Dieser ist in § 12 Abs. 5 allerdings auch unübersichtlich.

(5) Die Arbeitszeit an einem gesetzlichen Feiertag, der auf einen Werktag fällt, wird durch entsprechende Freistellung an einem anderen Werktag bis zum Ende des dritten Kalendermonats – möglichst aber schon bis zum Ende des nächsten Kalendermonats – ausgeglichen, wenn es die betrieblichen Verhältnisse zulassen. Kann ein Freizeitausgleich nicht gewährt werden, erhält die/der Beschäftigte je Stunde 100 v.H. des auf eine Stunde entfallenden Anteils des monatlichen Entgelts der jeweiligen Entgeltgruppe und Stufe nach Maßgabe der Entgelttabelle. Ist ein Arbeits-
zeitkonto eingerichtet, ist eine Buchung gemäß § 15 Abs. 3 zulässig. § 14 Absatz 1 Satz 2 Buchstabe d bleibt unberührt.
Für Beschäftigte, die regelmäßig nach einem Dienstplan eingesetzt werden, der Wechselschicht- oder Schichtdienst an sieben Tagen in der Woche vorsieht, vermindert sich die regelmäßige Wochenarbeitszeit um ein Fünftel der arbeitsvertraglich vereinbarten durchschnittlichen Wochenarbeitszeit, wenn sie an einem gesetzlichen Feiertag, der auf einen Werktag fällt,
a) Arbeitsleistung zu erbringen haben oder
b) nicht wegen des Feiertags, sondern dienstplanmäßig nicht zur Arbeit eingeteilt sind und deswegen an anderen Tagen der Woche ihre regelmäßige Arbeitszeit erbringen müssen.
§12 Abs.5 Unterabsatz 1 gilt in diesen Fällen nicht. § 14 Absatz 1 Satz 2 Buchstabe d bleibt unberührt.


Du arbeitetst im Schichtdienst. Manchmal fallen auf einen Werktag gesetzliche Feiertage. Dann sind für Dich zwei Fallgestaltungen wirchtig:
a) Du arbeitest trotz des Feiertags.
b) Du hast wegen des Dienstplan frei.
In beiden Fällen vermindert sich Deine im - zwischen den Betriebsparteien festgelegten - Ausgleichszeitraum - fällige Zeitschuld um ein Fünftel Deiner wochendurchscnittlichen Arbeitszeit.
Klaus
Frage # 1216
08.06.2022 | 17:21
AVR Caritas  (Anlage 33), MAV / MAVO Schichtdienst
Schichtarbeit?

Ich arbeite in einer Einrichtung der Behindertenhilfe, schwerpunktmäßig im Nachtdienst.
Vor dem eigentlichen Nachtdienst habe ich in der Regel noch einen kurzen Spätdienst.
Die Zeiten sind wie folgt: Spät 20.30 Uhr- 21,45 Uhr
Nacht 21.45 Uhr - 7.15 Uhr.

In manchen Monaten habe ich außerdem auch mal einen Frühdienst von 7.00 Uhr - 14.00 Uhr.
Meine Frage lautet nun , ob mir eine Schichtzulage zusteht, oder ob ich jeden Monat die langen Frühdienste ableisten muss?
verwirrt

:

Schichtarbeit leistest Du im Sinne der AVR, wenn Du die Rechtsvoraussetzungen des § 4 Abs. 2 der Anl 33 erfüllst:
Schichtarbeit ist die Arbeit nach einem Schichtplan, der einen regelmäßigen Wechsel des Beginns der täglichen Arbeitszeit um mindestens zwei Stunden in Zeitabschnitten von längstens einem Monat vorsieht, und die innerhalb einer Zeitspanne von mindestens 13 Stunden geleistet wird.

Deine Nachtschicht endet um 07:15 Uhr.
Beginnt auch nur eine Schicht im Monat um oder vor 18 Uhr, dann steht Dir die Schichtzulage zu.
Wechselschichtarbeit leistest Du im Sinne der AVR, wenn Du die Rechtsvoraussetzungen des § 4 Abs. 1 der Anl 33 erfüllst:
Wechselschichtarbeit ist die Arbeit nach einem Schichtplan/Dienstplan, der einen regelmäßigen Wechsel der täglichen Arbeitszeit in Wechselschichten vorsieht, bei denen der Mitarbeiter längstens nach Ablauf eines Monats erneut zu mindestens zwei Nachtschichten herangezogen wird. 2Wechselschichten sind wechselnde Arbeitsschichten, in denen ununterbrochen bei Tag und Nacht, werktags, sonntags und feiertags gearbeitet wird. 3Nachtschichten sind Arbeitsschichten, die mindestens zwei Stunden Nachtarbeit umfassen.
In Monaten mit einem 'Frühdienst' steht Dir die Wechselschichtzulage zu.
Julia
Frage # 1215
07.06.2022 | 23:37
Tarif

Wie verhält sich das mit dem Stundenzettel? Wenn man einen Feiertag hat, wird dann im Stundenzettel die zu Arbeitende Monatszeit inklusive des Feiertages gerechnet und der Feiertag mit der Zeit, wie man sonst dort gearbeitet hätte, oder wird der Feiertag in der Gesamtmonatsarbeitszeit einfach abgezogen? Also statt 23 Arbeitstage dann mit 22 gerechnet?

:

Schade, dass Du - trotz unserer ausdrücklichen Hinweise - nichts über Deine Bezüge im Arbeitsvertrag auf Tarif oder AVR schreibst, nichts darüber, ob Du Schichtarbeit leistest oder etwas zur Interessenvertretung. Da können wir wenig raten. Denn Arbeitszeitverkürzung anlässlich von Feiertagen ist nicht in den Gesetzen geregelt.

Du berichtest von einer kalendermonatlichen Zeitschuld. Das ist sehr ungewöhnlich (bis auf die AVR der Diakonie).
Timo
Frage # 1214
02.06.2022 | 15:35
TV-L , Betriebsrat / BetrVG

Ich arbeite in Vollzeit (38, Stunden/Woche),
Jetzt hat unsere Pflegedirektorin die Idee, dass die wir auch kürzere Schichten arbeiten sollen, z.B. von 08:00 bis 13:00 Uhr.
Ist dies so zulässig?

:

Der TV-L regelt für Dich in § 6 Abs. 1 Satz 3 -
"Die regelmäßige Arbeitszeit kann auf fünf Tage, aus dringenden betrieblichen/dienstlichen Gründen auch auf sechs Tage verteilt werden."

Gemeint sind leider fünf Tage je Kalenderwoche, nicht fünf Tage je Monat.
Ein Tag ist ein Kalendertag, die Spanne von 0 bis 24 Uhr. Nachtschichten verteilen so ihre Schichtzeit auf zwei Kalendertage. Darum fällt es vielen Planungsverantwortlichen schwer, die gesamte im Plan fällige regelmäßige Zeitschuld tarifkonform aufzubrauchen. Oft bleibt etwas übrig. Diese Zeitschulden ("Minusstunden") verfallen am Ende des Ausgleichszeitraums.
Darum versuchen clevere Pflegefürstinnen, die Schichten zu verlängern. Mit kürzeren Schichten jedoch verschärfen sie die Probleme. Achte also darauf, dass Du in keiner Kalenderwoche so aus allein hausgemachten Gründen zu einem sechsten Kalendertag in einer Woche eingeteilt wirst!
Gaby
Frage # 1213
02.06.2022 | 11:44
AVR / MAV

Ich glaube ich habe meine Frage vorhin nicht korrekt gestellt. Es geht um Mitarbeiter in der ambulanten Pflege die im Schichtsystem arbeiten. Eine neue Leitung hat jetzt Mitarbeiter weder im Früh- oder Spätdienst geplant, sondern im Dienstplan nur ein D für Dienst vermerkt. Leider haben wir als MAV dies zu spät gesehen und sofort um Korrektur gebeten.Ich hätte aber auch gerne gewußt, auf welches Gesetz oder Verordnung ich mich berufen könnte.

:

Wir beschränken uns im Buch der 100 Fragen auf Probleme und Sorgen der Beschäftigten mit Schichtplänen und Arbeitszeiten. Deine Mitbestimmungsfrage wurde dazu als linkNach-Hilfe-Ruf erkannt und behandelt.
Nic
Frage # 1212
31.05.2022 | 21:35
AVR Caritas  (Anlage 31 oder 32), MAV / MAVO
Pflegefachkraft, 35,00 Stunden P7,

Ich arbeite Feiertag mit 7,5 Stunden , dies ist auch im Plan geschrieben. Mir werden aber in der Zeiterfassung nur 7,00 Stunden Zeit berechnet . Rief die Personalabteilung an die sich kümmern will, aber 2 Tage später ist immer alles noch beim alten. Was tun?

:

Du wirst der Arbeitgeberin zur Berichtigung mehr Zeit lassen müssen.
Mitte Juni kannst Du nochmal nachlegen:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie dokumentieren meine Arbeitszeiten (§ 16 ArbZG in Verbindung mit EuGH
14.05.2019 -C-55/18). Leider weist Ihre betrieblich eingesetzte EDV hier
Unstimmigkeiten auf. Konkret fehlen die Arbeitszeiten
am ………………… von …… bis ….... Uhr (gesamt ….. Stunden)
Bitte bestätigen Sie mir die Berichtigung dieser Daten gemäß DSGVO Artikel 16.
Nur ersatzweise bitte ichSie um Mitteilung all derjenigen Daten, die Sie gespeichert haben über –
* mich als Person oder Beschäftigte/n (Stammdaten)
* Vereinbarungen zur Arbeitszeit (Stammdaten)
* Arbeitszeit (Bewegungsdaten)
* deren vergütungsrechtliche Bewertung (Parametrisierung entsprechend Arbeitsvertrag)
* Freistellungen (u.a. Urlaub und Arbeitsunfähigkeiten)
* die Saldierungen der als geleistet zu bewertenden Arbeitsstunden gegenüber der jeweiligen einzelvertraglichen turnusmäßigen Zeitschuld
* dokumentierte von jeweiligen Unterzeichnenden durchgeführte Anforderungen und Leistungen
sowie
* deren jeweilige Herkunft und Empfänger und
* Alter und Zweck der jeweiligen Speicherung über zwei Jahre hinaus (Löschkonzept).
Ich beantrage dies bei Ihnen in elektronischer Form (Email).
Ich bitte Sie jedoch um Auskunft in Form von Ausdrucken,
um deren weitere Behandlung zu ermöglichen (DSGVO Artikel 15 Abs. 3).
Mit freundlichen Grüßen "
fredi
Frage # 1211
30.05.2022 | 18:53
AVR Caritas  (Anlage ?), MAV / MAVO
Ich arbeite Teilzeit 29 Stunden / Woche.
Wir bekommen unseren Dienstplan für den Folgemonat erst 4. Tage vor Monatsbeginn (bei 12 verschiedenen Arbeitszeiten) mit dem Verweis darauf, das wäre AVR konform.
Private Terminplanung ist so kaum möglich. Gibt's eine gesetzliche Regelung zur Bekanntgabefrist?

:

Nein. Die entsteht zum 01.08.2022 in ganz Europa.
Daniela
Frage # 1210
28.05.2022 | 11:25
AVR Caritas (Anlage 32), MAV / MAVO
Schichtdienst 5,5 Tage Woche in der Pflege.
Meine freien Wochenenden, alle 14 Tage eins frei , werden vorab je nach „Gebrauch“ im Dienstplan verplant. Es kann so vorkommen das ich nur 1 Wochenende frei habe oder auch nur mal einen Sonntag.
Hab dann eben in der Woche dafür mal frei.
Ist das so erlaubt?

:

Du darfst arbeiten, wie Du möchtest.
Du hast zudem über den Arbeitsvertrag die AVR der Caritas in Bezug genommen. Die regeln Deine Anspüche bei der Verteilung der Arbeitszeit
in § 2 Abs. 1 Satz 3 -
Die regelmäßige Arbeitszeit kann auf fünf Tage, aus notwendigen dienstlichen oder betrieblichen Gründen auch auf sechs Tage verteilt werden.

in § 3 Abs. 3 -
(3) Mitarbeiter, die regelmäßig an Sonn- und Feiertagen arbeiten müssen, erhalten innerhalb von zwei Wochen zwei arbeitsfreie Tage. Hiervon soll ein freier Tag auf einen Sonntag fallen.

Als Küchenregel reicht: Auf einen Sonntag mit Arbeitszeit folgt ein von aller Arbeitszeit freier, in jeder Kalenderwoche bleiben zwei Kalendertage von regelmäßiger Arbeitszeit frei.
Daniela
Frage # 1209
27.05.2022 | 19:58
AVR Caritas  (Anlage 32), MAV / MAVO
Ich arbeite im Schichtdienst bei der CBT als Pflegefachkraft.
Meine vorherige Frage war ungenau
Muss ich an dem Ostersamstag und dem Ostersonntag Zuschläge bekommen?
Meine MAV sagt, dass es bei dem Samstag nichts gibt und am Ostersonntag nur die sonst auch üblichen Sonntagsauszuschläge.
Ich möchte wissen ob das stimmt, da ich in der AVR Caritas nicht ganz durchblicke.

:

Die AVR Anl 31 und 32 regeln in § 6 Abs. 1 -
§ 6 Ausgleich für Sonderformen der Arbeit
(1) Der Mitarbeiter erhält neben dem Entgelt für die tatsächliche Arbeitsleistung Zeitzuschläge.
Die Zeitzuschläge betragen – auch bei Teilzeitbeschäftigten – je Stunde {...}
b) für Nachtarbeit 20 v. H.
c) für Sonntagsarbeit 25 v. H.
d) bei Feiertagsarbeit
ohne Freizeitausgleich 135 v. H.
mit Freizeitausgleich 35 v. H. {...}
f) für Arbeit an Samstagen von 13 bis 21 Uhr, soweit diese nicht im Rahmen von Wechselschicht oder Schichtarbeit anfällt 20 v. H.
des auf eine Stunde entfallenden Anteils des Tabellenentgelts der Stufe 3 der jeweiligen Entgeltgruppe.


Zunächst: Die AVR der Caritas (Allgemeine Geschäftsbedingungen, die Du über Deinen Arbeitsvertrag in Bezug genommen hast) schließen bei Schichtarbeit Samstags-Zeitzuschläge aus.

Weder der Ostersamstag noch der Ostersonntag sind gesetzliche Feiertage. Sie sind bloß kirchliche Feiertage.
Daniela
Frage # 1208
27.05.2022 | 15:00
AVR

Schichtdienst, AVR
Wie wird der Ostersamstag bezahlt wenn ich arbeite

:

Schade, dass Du - trotz unserer ausdrücklichen Hinweise - nichts über Deine Interessenvertretung schreibst oder ob Du Schichtarbeit leistest. Da können wir wenig raten.
Dein Arbeitsvertrag hat eine AVR in Bezug genommen. »AVR« meint Arbeitsvertragsrichtlinie; solche Richtlinien sind das Kleingedruckte für Deinen Arbeitsvertrag. Solche Richtlinien gibt es viele: AVR der Caritas - differenziert nach Anlagen, AVR.DD (früher AVR DW EKD), AVR Bayern, AVR-K, AVR KW, AVR Wue ... In jeder dieser Richtlinien finden wir andere Regeln. Wenn Du uns schreibst, was da genau bei Dir wirkt und gilt, können wir mehr raten.

Der "Ostersamstag" ist kein gesetzlicher Feiertag.
Anna
Frage # 1207
25.05.2022 | 13:02
TV AWO nrw, Betriebsrat / BetrVG

Wie ist das mit 1 Mai Feiertag bei der AWO? Wir arbeiten 5 Tage Woche und am Wochenende.

:

Der TV AWO nrw regelt in § 12 Abs. (5) -
{Grundregel} Die Arbeitszeit an einem gesetzlichen Feiertag, der auf einen Werktag fällt, wird durch entsprechende Freistellung an einem anderen Werktag bis zum Ende des dritten Kalendermonats – möglichst aber schon bis zum Ende des nächsten Kalendermonats – ausgeglichen, wenn es die betrieblichen Verhältnisse zulassen. Kann ein Freizeitausgleich nicht gewährt werden, erhält die/der Beschäftigte je Stunde 100 v.H. des auf eine Stunde entfallenden Anteils des monatlichen Entgelts der jeweiligen Entgeltgruppe und Stufe nach Maßgabe der Entgelttabelle. Ist ein Arbeitszeitkonto eingerichtet, ist eine Buchung gemäß § 15 Abs. 3 zulässig. § 14 Absatz 1 Satz 2 Buchstabe d bleibt unberührt.
{abweichende Sonderregel} Für Beschäftigte, die regelmäßig nach einem Dienstplan eingesetzt werden, der Wechselschicht- oder Schichtdienst an sieben Tagen in der Woche vorsieht, vermindert sich die regelmäßige Wochenarbeitszeit um ein Fünftel der arbeitsvertraglich vereinbarten durchschnittlichen Wochenarbeitszeit, wenn sie an einem gesetzlichen Feiertag, der auf einen Werktag fällt,
a) Arbeitsleistung zu erbringen haben oder
b) nicht wegen des Feiertags, sondern dienstplanmäßig nicht zur Arbeit eingeteilt sind und deswegen an anderen Tagen der Woche ihre regelmäßige Arbeitszeit erbringen müssen.


a) Ihr werdet an allen der sieben Wochentage zu Schichten eingeteilt. Für Euch zieht deshalb die abweichende Sonderregel.
b) Das Besondere im Jahr 2022: Der (laut EstG § 3b) neben Weihnachten höchste gesetzliche Feiertag Erster Mai fiel auf einen Sonntag, nicht auf einen Werktag.

In diesem Fall also Pech für all die, die am 1. Mai dienstplanmäßig (ohnehin, auch ansonsten) frei hatten.
Selten wird jemand, der am ersten Mai zur Schicht eingeteilt wurde, wegen des Feiertags von dieser Schichgt freigestellt.
Einige mussten trotz des ersten Mai arbeiten. Sie blicken nun auf den Ausgleich in § 14 TV AWO:
Ausgleich für Sonderformen der Arbeit
(1) Die Beschäftigten erhalten neben dem Entgelt für die tatsächliche Arbeitsleistung Zeitzuschläge. Die Zeitzuschläge betragen – auch bei Teilzeitbeschäftigten – je Stunde {...}
c) für Sonntagsarbeit 25 v.H.,
d) bei Feiertagsarbeit
ohne Freizeitausgleich 135 v.H.,
mit Freizeitausgleich 35 v.H., {...}
des auf eine Stunde entfallenden Anteils des Tabellenentgelts der Stufe 3 der jeweiligen Entgeltgruppe. Beim Zusammentreffen von Zeitzuschlägen nach Satz Buchst. c bis f wird nur der höchste Zeitzuschlag gezahlt.

Protokollerklärung zu Absatz 1 Satz 2 Buchst. d:
Der Freizeitausgleich muss im Dienstplan besonders ausgewiesen und bezeichnet werden.


Im Dienstplan findet sich kein besonderer Freizeitausgleich? Die Kolleginnen bekommen hier statt des Sonntagszuschlags den "großen" Feiertagszuschlag von 135 v.H., steuer- und sozialabgabenbefreit (§ 3b EStG).
Bei den meisten wird die monatliche Tabellenvergütung bereits das Entgelt für die tatsächliche Arbeitsleistung abdecken.
Nur bei denen, die planmäßig frei haben und dennoch einspringen, greift die -
Protokollerklärung zu Absatz 1 Satz 2 Buchst. d:
{...} Falls kein Freizeitausgleich gewährt wird, werden als Entgelt einschließlich des Zeitzuschlags und des auf den Feiertag entfallenden Tabellenentgelts höchstens 235 v.H. gezahlt.
Martin
Frage # 1206
24.05.2022 | 07:58
TvöD-B, Pflegeheime, BR, Schichtarbeit

Hallo Ihr,
wir sind als Betriebsrat für eine städt. Einrichtung tätig und haben in der letzten Zeit viele Überstunden durch die BR Arbeit gemacht. Unser AG ist der Meinung da die BR Arbei ein Ehrenamt ist, dass z.B. die Tage an denen die BR Sitzungen 9 oder gar 10 Stunden gehen, für diese Stunden keine Überstundenzuschläge an die BR Kollege*innen gezahlt werden müssen. Ist das nicht eine Benachteilgung jedes einzelnen BR Mitglieds?
Falls der AG falsch liegt, wie können wir argumentieren?
Liebe Grüße

Martin

:

Wir beschränken uns im Buch der 100 Fragen auf Probleme und Sorgen der Beschäftigten mit Schichtplänen und Arbeitszeiten. Deine Mitbestimmungsfrage wurde dazu als linkNach-Hilfe-Ruf erkannt und behandelt.
Hannes
Frage # 1205
21.05.2022 | 20:34
TVöD-V , ? Interessenvertretung

Wir sollen bald in einem Freibad nach einem Schichtplan in drei Schichten arbeiten Öffnungszeiten wurden reduziert wegen Personalmangel:

Tagschicht:
Mo + Di 11 bis 19.30 Uhr
Mi + Do frei
Fr 13.30 bis 19.30 Uhr
Sa 7.30 bis 17.15 Uhr
So 7.30 bis 16.00 Uhr

Frühschicht:
Mo + Di + Mi + Do 9.30 bis 18.00 Uhr
Fr 7.30 bis 14 Uhr
Sa + So frei

Spätschicht:
Mo + Di frei
Mi + Do 11 bis 19.30 Uhr
Fr 12 bis 18.00 Uhr
Sa 10.45 bis 20.30 Uhr
So 10.45 bis 20.30 Uhr

Liegt Schichtarbeit vor? Besteht Anspruch auf ständige Zulage für Schichtarbeit?

:

Schade, dass Du - trotz unserer ausdrücklichen Hinweise - nichts über Deine Interessenvertretung schreibst. Das erschwert guten Rat.

Der TVöD regelt in § 7 Abs. 2 -
Schichtarbeit ist die Arbeit nach einem Schichtplan, der einen regelmäßigen Wechsel des Beginns der täglichen Arbeitszeit um mindestens zwei Stunden in Zeitabschnitten von längstens einem Monat vorsieht, und die innerhalb einer Zeitspanne von mindestens 13 Stunden geleistet wird.

Schichten beginnen um 07:30 Uhr.
Schichten enden um 20:30 Uhr.
So liegen zwischen frühestem Beginn und spätestem Ende 13 Stunden.
Es handelt sich um ständige Schichtarbeit.
Daniel
Frage # 1204
19.05.2022 | 21:01
Tarif

Einzelhandel, 4 Tagewoche (150 Std/Monat).
Wir bekommen Anfang des Jahres einen Jahresarbeitsplan (3 Gruppen) Freizeitausgleich: Mi+Do, Woche darauf Fr-Di in Rotation.
Seit neuestem Zeiterfassungsgerät, 15 Std plus.
Wenn ich ins Wochenende gehe (Fr-Di) dürfte ich - um auf die korrekten Std zu kommen, an den Arbeitstagen (Mo-Do) insgesamt 4 Std früher Feierabend machen. An welchen Tagen (ob täglich, an einem Tag oder an zweien) wird in der Vorwoche durch den Vorgesetzten geplant.
In meinem konkreten Fall war dies: Mo+Mi jeweils 2 Std früher. Die Woche davor bin ich jedoch an Corona erkrankt und wurde (starke Symptome) für 2 Wochen krankgeschrieben. Nach Rückkehr zur Arbeit musste ich feststellen, dass mir -trotz Krankheit und Krankenschein- mein Zeitkonto Minusstunden aufweist. Nach RÜ mit meinem Vorgesetzten, BR und IT wurde mir mitgeteilt, dass die Minusstunden daher rühren, dass ich „nur“ bis 18 Uhr geplant war. Daher würde mir die Differenzzeit 18-20 Uhr als Minus gerechnet. Somit 4 Stunden minus trotz Krankenschein.

Diese Meinung teile ich nicht, da mein Krankenschein für den ganzen Tag und nicht nur bis 18 Uhr galt.
Nach dieser Logik müssten mir in einem Urlaub (da wäre ich gar nicht geplant) Plusstunden zustehe !

:

Schade, dass Du - trotz unserer ausdrücklichen Hinweise - nichts über Deine Bezüge im Arbeitsvertrag auf einen konkreten Tarifvertrag schreibst, nichts darüber, ob Du Schichtarbeit leistest oder etwas zur Interessenvertretung. Da können wir wenig raten.

Du hast Anspruch auf unvermindertes Entgelt.
Die AU hat Dich von der festgelegten Arbeitszeit freigestellt.
Du brauchst keine Stunden nacharbeiten.

Kannst Du nachweisen, welche Zeitschuld an den strittigen Tagen festgelegt war? Dann hast Du Anspruch auf Korrektur des "Zeitkontos". Denn kannst Du mit (teurem) Rechtsbeistand durchsetzen.

Andere begnügen sich in solchen Fällen, gelegentlich am Morgen in den Spiegel zu schauen, ein von Ärger und Gram durchfurchtes Gesicht zu erkennen und an diesem Tag eine Arbeitsunfähigkeit zu melden ...
Martin
Frage # 1203
19.05.2022 | 17:12
BAT-KF , MAV / MVG-EKD
Arbeite im Schichtdienst. Hatte meinen Sommerurlaub für das Jahr 2022 im Dezember 2021 beantragt . Im Februar hatte ich dann erfahren, dass mein Sommerurlaub vom Arbeitgeber im Juni 2022 geplant wird . Dies hatte ich umgehend beanstandet , aber keine Antwort erhalten. Nun habe ich Einsicht in den Juni- Dienstplan und festgestellt, dass ich vom 10.6.-19.6.22 mit Urlaub und Zustimmung der MAV geplant wurde und der Juli-Urlaub nicht gewährt wird, aufgrund der Kolleginnen mit Kindern. Dies verstehe ich ja. Aber darf der Arbeitgeber mit der MAV meinen Urlaub ohne meine Kenntnisse verplanen. Habe vorgestern meinem Arbeitgeber nochmals mitgeteilt, dass mir der Urlaub im Juni nicht passt.Mein Arbeitgeber und die MAV halten aber an der Urlaubsverplanung im Juni/ Juli fest.
wütend

:

Du hast den Arbeitgeber und die MAV gegen Dich.
Und das BUrlG und den BAT-KF auf Deiner Seite. Das wird nicht ausreichen.
Du brauchst gewerkschaftlichen oder individuell finanzierten Rechtsschutz.
Robert
Frage # 1202
18.05.2022 | 17:40
Haustarif, Betriebsrat
(keine Schichtarbeit,. (Normaldienst 07-15.30 Uhr + Rufdienst)

Nochmal nachgefragt:
Also schließe ich aus der Antwort unten, daß es weder eine festgelegte Form der Mitteilung neu festgelegter Arbeitszeit (schriftlich, mündlich, Gerüchte oder Buschfunk) gibt.
Auch der zeitliche Abstand scheint egal zu sein, denn jeder versteht unter "rechtzeitig" etwas anderes.

:

Noch einmal genauso geantwortet:
Allgemeine-Fragen führen zu schwammigen Antworten.

Die zukünftige Abänderung der betriebsüblichen Arbeitszeit wird wohl anders bewertet als eine einmalige Abänderungen einer Schichtzeit eines Tages.

Nicht rechtzeitig wird wohl eine Änderungen sein, die Dir eine kürzere Umstellungszeit als eine Woche zumutet.
Der Arbeitgeber wird im Zweifel den Zugang seine Änderungsabsicht nachweisen müssen.
Klaus
Frage # 1201
18.05.2022 | 12:48
TVV

Im öffentlichen Dienst:

FFF xx FFSSSNN x FFFSSNN xx SSS xx FFSSNNN und dann sieben Tage frei.

Gibt es vielleicht einen Ansprechpartner?

:

Wir sind ein Ansprechpartner für Fragen.
Dabei überdenken wir auch die Rechsfolgen, falls es einen Betriebsrat gibt.
Und: Wir interessieren uns für die Wochentage (hier der ersten Schicht)....
Robert
Frage # 1200
18.05.2022 | 12:43
Haustarif, Betriebsrat
(keine Schichtarbeit,. (Normaldienst 07-15.30 Uhr + Rufdienst)

Nochmal anders gefragt:
In welcher Form muß der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Veränderung z.B. der festgelegten Arbeitszeit (z.B. Verschiebung von 07 - 15.30 Uhr auf 10 - 18.30 Uhr) mitteilen, wenn diese bereits vom Betriebsrat abgesegnet ist ? Ich nehme nicht an, daß diese Anweisung vom Betriebsrat kommen darf oder zu kommen hat.

Mit welcher Vorlaufzeit sind mitbestimmte Veränderungen der Arbeitszeit dem Arbeitnehmer anzuweisen ? Ich frage nicht als Betriebsrat !

:

Noch einmal anders geantwortet:

Du leistetst keinen Schichtdienst, Du fällst daher nicht unter den Schutz des § 6 Abs. 1 ArbZG.
Der Arbeitgeber hat die Arbeitszeit betriebsüblich festgelegt und um Rufdienste ergänzt, mit Zustimmung des Betriebsrats.
Der Arbeitgeber darf die Arbeitszeit betriebsüblich anders festlegen. Mit Zustimmung des Betriebsrates. Der Betriebsrat wird Dich vor der Festlegung mit einbeziehen. Dies warnt Dich vor. Der Arbeitgeber muss Dir die Änderung rechtzeitig mitteilen.

"Zum Beispiel"-Fragen führen zu schwammigen Antworten.
Chrissi
Frage # 1199
17.05.2022 | 16:33
AVR.DD , MAV/ MVG.EKD

Ist die Sitzungszeit des MAV Gremiums in der Freustellungszeit, die je nach Personal Anzahl zu gewähren ist?

:

Wir beschränken uns im Buch der 100 Fragen auf Probleme und Sorgen der Beschäftigten mit Schichtplänen und Arbeitszeiten. Deine Mitbestimmungsfrage wurde dazu als linkNach-Hilfe-Ruf erkannt und behandelt.
Anja
Frage # 1198
17.05.2022 | 04:21
TVöD-K , Betriebsrat / BetrVG

Ich arbeite im Op und bin im Urlaub krank geworden mit Arbeitsunfähigkeit Bescheinigung.
Kann mein Vorgesetzter, ohne Absprache mit mir, den Urlaub" zerstückelt" anweisen ? Ich hätte ihn doch auch ohne Krankschreibung am Stück nehmen können.Gibt es einen Zeitraum (innerhalb von wenigen Wochen )in dem der Urlaub genommen werden muss? Ich kenn nur den 31.3. des kommenden Jahres.

:

Vorgesetzte tun was sie können. Auch mehr als sie dürfen.

Wir gehen aufgrund Deiner Fragestellung davon aus, dass Du Deinen Urlaubsanspruch ain 2022 meinst.
§ 26 Abs. 1 Satz 5 TVöD regelt -
Der Erholungsurlaub muss im laufenden Kalenderjahr gewährt und kann auch in Teilen genommen werden.
Protokollerklärung zu Absatz 1 Satz 5:
Der Urlaub soll grundsätzlich zusammenhängend gewährt werden; dabei soll ein Urlaubsteil von zwei Wochen Dauer angestrebt werden.


Du beantragst Deinen Urlaub (Beginn bis Ende). Du (nicht Dein Vorgesetzter, darfst ihn teilen (in Teilen nehmen). Dein Arbeitgeber gewährt den Urlaub (erfüllt Wünsche oder weist sie zurück).
Es reicht also, wenn Du dem Vorgesetzten mitteilst: "Ihr Urlaubsangebot passt mir nicht. Ich stelle sobald ich kann meinen neuen Antrag."

Du kannst Dich auch an den Betriebsrat wenden. Denn sobald es keine Einigkeit über die Uralubslage gibt, muss er ja sowieso mitbestimmen (§ 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG).
Heidi
Frage # 1197
16.05.2022 | 18:15
BAT-KF , MAV / MVG-EKD

Ich habe für geleiste Feiertagsarbeit am 15.04.22 und 18.04.22 einen Antrag auf Freizeitausgleich für den 29.04.22 und 02.05.22 gestellt.
Mein Arbeitgeber hat mir daraufhin geantwortet, dass er aufgrund Paragraph 6 ,Abs. 6 UAbs. 2 den Freizeitausgleich ohne 100 % bestimmt
.
Bei der MAV war ich schon, ohne Erfolg.
Was kann ich tun? . wütend

:

Du mailst an die Personalleitung, in Kopie an die MAV -
....................
Sehr geehrte Damen und Herren,
der von Ihnen arbeitsvertraglich in Bezug genommene BAT-KF regelt in § 6 Abs. 6 Satz 5 -
Die dienstplanmäßige bzw. betriebsübliche Arbeitszeit an einem Wochenfeiertag soll auf Antrag der/des Mitarbeitenden durch eine entsprechende zusammenhängende Freizeit an einem Werktag der laufenden oder der folgenden Woche unter Fortzahlung des Entgelts und der in Monatsbeträgen festgelegten Zulagen ausgeglichen werden, wenn die dienstlichen oder betrieblichen Verhältnisse es zulassen.
Ich gestehe Ihnen gerne zu, dass Begriffe wie 'Wochenfeiertag' und 'entsprechend zusammenhängend' wenig transparent sind. Ich habe sie nicht gewählt.
Ich habe zwei dementsprechende Anträge gestellt. Sie haben diese abschlägig beschieden und zur Auskunft gegeben, dass Sie sich das Bestimmungsrecht hier vorbehalten. Bitte bestätigen Sie mir schriftlich, dass Sie mir weder den beantragten Freizeitausgleich noch den mir andernfalls mit 135 v.H. in § 8 Abs. 1 Kleinb. d deutlich höheren Zeitzuschlag zugestehen.
Die MAV hat mir bereits bestätigt, dass Sie in dieser Sache von ihrem kirchengesetzlichen Überwachungsauftrag (§ 35 Abs. 3 Kleib. b) zurücktritt.
Mit freundlichen Grüßen .....
....................

Möglicherweise erreichst Du so nichts. Der Streitwert ist mit zwei Tagessätzen überschaubar. Vielle Kolleginnen wählen dann den einfachsten Weg: Sie schauen an zwei Kalendertagen in den Spiegel, stellen eine deutliche Verstimmung fest und melden sich AU.
Robert
Frage # 1196
16.05.2022 | 12:49
Haustarif, Betriebsrat

In welcher Form muß der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Veränderung z.B. der festgelegten Arbeitszeit mitteilen ?

Mit welcher Vorlaufzeit sind Veränderungen der Arbeitszeit dem Arbeitnehmer anzuzeigen ? Anzunehmen ist, daß es nicht von heute auf morgen und schon gar nicht rückwirkend möglich ist, oder ?

:

Wir kennen Deinen Haustraifvertrag nicht.
Du teilst uns - trotz unserer Hinweise - nicht mit, ob Du Schichtarbeit leistest.

So also nur sehr, sehr allgemein:
Was der Arbeitgeber festlegt, bindet ihn.
Die betriebsübliche Arbeitszeit ändert der Arbeitgeber zusammen mit dem Betriebsrat. Dessen Rückkoppelung mit den Betroffenen stellt zugleich den Vorlauf mehrerer Wochen sicher.
Die dienstplanmäßige Verteilung bindet nur bis zum Ablauf des Dienstplans.

In § 8 Abs. 5 TzBfG findest Du eine Änderungsfrist von vier Wochen.
Ab dem 1. August muss Dein Arbeitgeber solche Regeln zum Arbeitsvertrag schriftlich niederlegen.
------------
Völlig anders fällt die Antwort aus, falls Du als Betriebsrat fragst und hier nur ves´rsehentlich statt im "Nachhilfebuch" gelandet bist.
Carmen
Frage # 1195
14.05.2022 | 21:45
AVR Caritas  (Anlage 33), MAV / MAVO, Einrichtung der Eingliederungshilfe.

In unseren 4 Wochen-DPlänen werden Feiertage mit dem Durchschnitt vorabgezogen.
Meist sind die Schichten länger als der Vorabzug vor allem bei Teilzeitbeschäftigen. Es wird jedoch keine Gutschrift oder 135 % Ausgleich für die übersteigenden Stunden bezahlt.
Z.B. TzB 50% Abzug 4 Stunden bei 5 Tage-Woche, Arbeitszeit am Feiertag 9,25 Stunden.
Wie müsste das korrekt bewertet werden? (4 Stunden + 35% Zuschlag und 5,25 Stunden mit 135 % ?)
Wir bekommen nur für die 9,25 Stunden den Zuschlag von 35%.
Unsere MAV ist leider untätig und desinteressiert, deshalb muss wohl ein Betroffener etwas unternehmen.

:

In ser Anl. 33 § 3 Abs. 2 findest Du ein Pauschal-Regel. Für jeden der 10 bis 11 Feiertage, die im Jahr auf einen Werktag Montag bis Samstag, fallen, wir Dir die Zeitschuld im Ausgleichszeitraum um 1/5 der vertraglichen Arbeitszeit vermindert.
Dabei wird nicht auf die tatsächlichen Schichtlängen abgestellt.

Die Lösung Deines Problems: Teilzeitkräfte dürfen auch nur anteilig ihrer Teilzeit zu den Belastungen (hier: Feiertagsarbeit) herangezogen werden. Ihr fertigt eine Liste für das Team an: Zunächst die Vollzeit-Kolleginnen, dann die Teilzeit-Kolleginnen. Ihr schreibt über das Jahr hinweg mit, wie die Vollzeit-Kolleginnen zu Feiertags-Arbeitsstunden herangezogen werden. Im November entdeckt so die Teilzeitkraft:
"Ich habe im Vergleich zur Vollzeit meinen Anteil an Feiertagsarbeit bereits geleistet. Weihnachten und Silvester bleibe ich darum mit Frei zu planen. Falls ich dennoch zur Arbeit da bereit bin, steht mir dann 135 % Vergütung je zusätzlicher Feiertags-Arbeitsstunde zu."
Sky
Frage # 1194
14.05.2022 | 19:28
AVR MAV

Zu 1192:

Was ist wenn ein Kollege/eine Kollegin umfällt ? Einige sind nicht mehr so standfest was ein Riesen Gefahren Potenzial in sich birgt

:

Wir verstehen nicht, auf welche Frage / Antwort Du Dich beziehst.

Dein Arbeitsvertrag hat eine  AVR  in Bezug genommen. »AVR« meint Arbeitsvertragsrichtlinie; solche Richtlinien sind das Kleingedruckte für Deinen Arbeitsvertrag. Solche Richtlinien gibt es viele: AVR der Caritas - differenziert nach Anlagen, AVR.DD (früher AVR DW EKD), AVR Bayern, AVR-K, AVR KW, AVR Wue ... In jeder dieser Richtlinien finden wir andere Regeln.
Sky
Frage # 1193
14.05.2022 | 00:56
AVR , MAV

Ich bin Krankenpflegassistentin in einem stationären Hospiz.

Nun sollen wegen Personalmangel die Nachtdienste nur noch von 1 Kollegin gemacht werden. Wir haben „nur“ 8 Bewohner aber je nachdem wie die Krankheitsbilder oder Psyche ist kann es hier auch schon mal brenzlig werden.

Zwar regen unsere Chefs an Vorschläge zu machen, aber die werden abgeschmettert, weil dann einfach „nicht mehr diskutiert wird“ oder es „eh egal ist“ ( beides Original Wortlaut der Chefs)

Ist das überhaupt rechtens?
Ich könnte keine Nachtdienste mehr machen, oder nur kurze was auch im Gespräch ist, was mich ins Minus bringen würde, was ich dann noch nacharbeiten soll.

:

Dein Arbeitsvertrag hat eine  AVR  in Bezug genommen. »AVR« meint Arbeitsvertragsrichtlinie; solche Richtlinien sind das Kleingedruckte für Deinen Arbeitsvertrag. Solche Richtlinien gibt es viele: AVR der Caritas - differenziert nach Anlagen, AVR.DD (früher AVR DW EKD), AVR Bayern, AVR-K, AVR KW, AVR Wue ... In jeder dieser Richtlinien finden wir andere Regeln. Wenn Du uns schreibst, was da genau bei Dir wirkt und gilt, können wir mehr raten.

Schlau wäre es auch, wenn Du berichtetst, wie Dir in der Nachtschicht die gesetzliche Pause als vollständige Freistellung von allen Auflagen gewährt wird.
Pfleger35
Frage # 1192
13.05.2022 | 15:39
TV AWO , ? Interessenvertretung

Ich glaube das Thema wurde bereits angesprochen, dennoch -
Wir haben im Mai 2.Teamsitzungen
In dem Schreiben steht, daß beide Termine für Mitarbeiter verpflichtend sind.
Die 14Tage vorher angesagt wurden
Am ersten Termin habe ich selbst Dienst und bin
Somit zur Teambesprechung anwesend
Am der 2.Teamsitzung für Fachkräfte
Habe ich eigentlich "dienstfrei"
Kann mich der Arbeitgeber zwingen
An meinem "dienstfrei" zur Teambesprechung zu kommen?

:

Schade, dass Du - trotz unserer ausdrücklichen Hinweise - nichts darüber schreibst, ob Du Schichtarbeit leistest oder etwas zur Interessenvertretung. Da können wir wenig raten.

Die Teilnahme an einer Teamsitzung ist Arbeitszeit. Arbeitszeit ist nicht "dienstfrei".
Tobias
Frage # 1191
13.05.2022 | 12:26
BAT-KF , MAV / MVG-EKD Rheinland 38,5 Stunden; Krankenpfleger in Vollzeit und Wechselschichtarbeit

Nachfrage zu #1190
Urlaubsaufschlag
Kommt es bei den unanständigen Bezügen bei der Berechnung Urlaubsaufschlag darauf an das die Bezüge ausbezahlt wurden (zwei Monate zeitversetzt)
Oder ist die Ableistung der letzten 3 Kalendermonate maßgebend?

:

Zweck der Regel ist es, arbrechnungstechnisch zuverlässige Grundlagen zu haben.
Mit der Januarabrechnung landeten die im Novermber entstandenen Ansprüche in der Entgeltabrechnung.
Mit der Februarabrechnung landeten die Dezemberereignisse in der Abrechnung.
Mit der Märzabrechnung landeten die Januarereignisse in der Abrechnung.
Mit der Aprilabrechnung landeten auf dieser vorliegenden Grundlage die Februar-Urlaubsaufschläge in der Abrechnung.

Es wird also auf die Tatbestände der drei dem Urlaubstag vorausgehenden Kalendermonate abgestellt.
Anders: Es werden die Entgeltabrechnungstatbestände der drei dem versetzten Zahltag vorausgehenden Kalendermonate zugrunde gelegt. Damit ist keine Personalabteilung überfordert.
Tobias
Frage # 1190
13.05.2022 | 10:00
BAT-KF , MAV / MVG-EKD Rheinland 38,5 Stunden; Krankenpfleger in Vollzeit und Wechselschichtarbeit

Mir wird der Urlaubsaufschlag wird nicht bezahlt.
Vertragsbeginn November 2021.
Wie wird der Urlaubsaufschlag berechnet?
Ich hatte 10 Urlaubstage im Februar. Da die Zeitzuschläge ja immer 2 Monate zeitversetzt ausbezahlt werden, im April für Februar gibt es laut Lohnbuchhaltung keine Berechnungsgrundlage für einen Urlaubsaufschlag. Dieser ergibt sich erst im Mai für den Monat März nach 3 monatiger Auszahlung der unanständigen Bezüge
ist diese Aussage korrekt ?

:

Der Urlaubsaufschlag (unständige Entgeltbestandteile pauschaliert auf Grundlage der vorausgehenden Kalendermonate) wird für Urlaubstage im Februar im April fällig (§ 20 Abs. 1 BAT-KF).
In den Urlaubsaufschlag für Februar-Urlaubstage gehen dann die unständigen Entgeltbestandteile ein, die in den Monate November / Dezember / Januar als Anspruch entstanden sind.
Auf das Kalenderjahr kommt es dabei nicht an.
natcebo
Frage # 1189
09.05.2022 | 17:00
TVöD-K ,
? Schichtarbeit, ? Interessenvertretung

Ich arbeite in der Psychiatrie. An den Wochenenden haben wir abwechselnd Rufbereitschaft, falls eine Sitzwache benötigt wird. Die Rufbereitschaft geht von 6.00-20.00 Uhr

Wenn ich gerufen werde, habe ich dann spätestens um 20.00 Uhr Feierabend? Eine Kollegin meinte, dass die Heimfahrt Arbeitszeit wäre. Stimmt das?

:

Schade, dass Du - trotz unserer ausdrücklichen Hinweise - nichts darüber schreibst, ob Du Schichtarbeit leistest oder etwas zur Interessenvertretung. Da können wir weniger raten.

Der TVöD regelt in § 8 Abs. 3 -
Für die Arbeitsleistung innerhalb der Rufbereitschaft außerhalb des Aufenthaltsortes im Sinne des § 7 Abs. 4 wird die Zeit jeder einzelnen Inanspruchnahme einschließlich der hierfür erforderlichen Wegezeiten jeweils auf eine volle Stunde gerundet und mit dem Entgelt für Überstunden sowie mit etwaigen Zeitzuschlägen nach Absatz 1 bezahlt.

Du schreibst also die gesamte Zeit auf zwischen Deinem Losfahren und der späteren Heimkehr, gerundet auf die volle Stunde.

Zudem beschwerst Du Dich, dass Dir Arbeitsleistung (hier die Arbeitsleistung 'erforderliche Wegezeit') in Deiner Freizeit außerhalb der Rufbereitschaft abgefordert wird. Das Mindeste ist, dass für diese Zeit auch noch die 12,5 % Rufdienstgrundpauschale vergütet wird.
Daria
Frage # 1188
09.05.2022 | 12:23
TV AWO nrw, Betriebsrat / BetrVG ver.di

Ich habe 39 Stunden/Woche bei der AWO. Im April musste ich Ostern einspringen.
Arbeiten laut Rahmenplan sollte ich so arbeiten: F F F F X X X X F F F F F F
Gearbeitet habe ich so:
F F F F F F F F F U U U U U
Karfreitag und Ostermontag ist meine Rolltag gewesen. Wie viele Überstunden habe ich jetzt?
Bin durcheinander gekommen und kann es nicht genau rechnen wegen Rolltagen. Die stehen mir noch zu oder?

:

Da wirst Du den Betriebsrat besuchen müssen:
a) Habt Ihr meine Überstunden mitbestimmt? Dann werden mir alle Überstunden mit 125 % zusätzlich vergütet. Einen Freizeitausgleich sieht der TV AWO nicht vor.
b) Oder habt Ihr einer bloßen Abänderung meines Dienstplans zugestimmt? Dann bekomme ich kein zusätzliches Geld. Stattdessen muss sich meine normale Zeitschuld im Ausgleichszeitraum ausgleichen. Was haben die Betriebsparteien zur Lage und Länge des Ausgleichszeitraums (§ 12 TV AWO) festgelegt?
c) Oder habe ich ohne Zustimmung des Betriebsrates anders arbeiten müssen? Dann wurden die Rechte des Betriebsrates verletzt? Und ich muss schauen, wer mir das irgendwie ausgleicht?
Klara
Frage # 1187
06.05.2022 | 09:37
AVR Caritas  (Anlage 33), MAV / MAVO

Meine Kinder sind privat versichert, ich bin in der gesetzlichen KV.
Steht mir bei Erkrankungen meiner Kinder eine Lohnfortzahlung, bzw Freistellung zu?
Wenn ja, wieviele Tage pro Jahr und Kind?

:

Die Schichtplan-Fibel beschränkt sich auf Probleme und Sorgen der Beschäftigten mit Schichtplänen und Arbeitszeiten.

Die AVR regeln in § 10, dass Du nur Entgelt fortbezahlt bekommst,
g) Schwere Erkrankung {...} bb) eines Kindes, dass das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, wenn im laufenden Kalenderjahr kein Anspruch nach § 45 SGB V besteht oder bestanden hat bis zu 4 Arbeitstage im Kalenderjahr,

Zunächst musst Du also kurz mit Deiner und mit der Krankenkasse Deiner Kinder klären, ob diese Dir nach SGB Tagessätze zahlen.
Harry
Frage # 1186
03.05.2022 | 17:26
TVöD-K , Betriebsrat / BetrVG Wechselschicht 7/24 (38,5 Std/Woche), ver.di-Mitglied
In unserem Haus gibt es weder Arbeitszeitkonten (§ 10) noch eine Betriebsvereinbarung zu dem Dienstplan-Thema. Unser Dienstplan hat nur eine Zeile/Mitarbeiter. Man kann nicht erkennen wie ohnehin zu arbeiten ist oder wäre. Es gibt nur Eintragungen für „F“ Früh-, „S“ Spät-, „N“ Nachtschicht „U“ Urlaub und frei „-„. Wir werden vom Arbeitgeber über- und unterplant. Urlaub wird nur von Montag bis Freitag geplant, da sich im Dienstplan Programm Urlaub an Wochenenden nicht eintragen lässt.
Unser 4 Wochen Dienstplan ist auch nicht der Ausgleichszeitraum, denn Plusstunden werden auf einem tariffremden Konto, welches der Arbeitgeber als Stundenkonto führt eingetragen. Minusstunden werden mit dem Stundenkonto verrechnet.
Da mein Betriebsrat die Dienstpläne nicht mitbestimmt, weil er nach eigener Aussage sonst zu keiner anderen Tätigkeit mehr kommt und alle Bemühungen den Betriebsrat die Problematik des Dienstplanes näher zu bringen ins Leere laufen, habe ich mir einen Termin bei Verdi (Recht und Beratung) geben lassen.
Ich war also gestern bei einer Rechtsberatung (Verdi) und ganz erstaunt, was mir die Rechtsanwältin erklärt hat. Nach Ihrer Meinung geht es beim Dienstplan praktisch nur um die Soll- und Iststunden. Also nur um die Berechnung der gearbeiteten Stunden. Die Differenz, das Ergebnis der Soll- und Iststunden wird von den Plusstunden abgezogen. Sonst gäbe es ja keinerlei Flexibilität in der Arbeitswelt und man würde alles lahm legen, so ihre Ausführungen. Räumdienste, Polizei usw. können nur so geplant werden, meint sie.
Die Verdi Rechts-Expertin meinte es ist völlig egal ob der Dienstplan nur eine Zeile pro Mitarbeiter hat, nur Dienst und frei eingetragen ist. Es muß nicht explizit ÜF (Überstundenfrei) eingetragen werden. Das Ergebnis (Sollstunden, Iststunden) ist entscheidend, nicht wie es dazu kommt.

:

Das BAG und auch die Landesarbeitsgerichte werden nicht müde festzustellen: Die Grenzziehung zwischen Arbeitszeit und Freizeit, also die Verteilung der Arbeitszeit im Dienstplan, unterliegt der zwingenden Mitbestimmung durch den Betriebsrat. Die Unwirksamkeit der Anordnungen, denen die Zustimmung des Betriebsrates oder deren Ersetzung in einer Einigungsstelle fehlt, ist die durch die Gesetzgeber/innen beabsichtigte Sanktion des Arbeitgebers.
Du bekommst für Dich unverbindliche Dienstpläne. Sie legen für Dich keine Schichten fest. Du kannst so nicht über festgelegte Arbeitszeit hinausarbeiten. Du leistest keine Überstunden.
Der TVöD regelt auch keinen Ausgleich von tatsächlichen Überstunden durch "Freizeitausgleich durch Freistellung von festgelegter Arbeitszeit". Er regelt Deine zwingende Vergütung.

Wenn Du Dich an gewerkschaftlichen Rechtsbeistand wendest, musst Du Dir vorher klar werden, was Du erreichen willst.
Einen Dich verpflichtenden Dienstplan? Wozu?
Schutz davor, dass Du ohne verbindlichen Plan aus freien Stücken zur Arbeit gehst? Durch wen?
Vergütung der von Dir überdurchschnittlich geleisteten Arbeitsstunden? Wahrscheinlich haben die Betriebsparteien nicht einmal den Bezugszeitraum für diesen Durchschnitt gemäß § 6 Abs. 2 TVöD in Lage und Länge festgelegt ...
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