AVR.DD ,
MAV/ MVG.EKD
Intensivwohngruppe mit 24h Betreuung, von 0 bis 6 Uhr haben wir Bereitschaftsdienst (können im Bereitschaftszimmer schlafen) und müssen aufstehen, wenn unsere Bewohner etwas brauchen.
Nun habe ich (auf eigenen Wunsch) seit einigen Monaten eine Ergänzung zum Arbeitsvertrag: die wöchentl. Arbeitszeit hat sich auf 41,03% (also 16h) vermindert und (so steht es im Vertrag): "Die Arbeitszeit verteilt sich auf 2 Tage in der Woche. Diese sind Montag und Dienstag." Diese Dienste bestehen aus zwei Nachtdiensten (was nicht im Vertrag steht, aber so abgesprochen war): von Montag 20.30 Uhr bis Dienstag um 9 Uhr u. von Dienstag 20.30Uhr bis Mittwoch 9Uhr.
Nun kam es vor einigen Wochen zu folgender Situation:
Meinen Vorgesetzten ist aufgefallen, dass ich viele Plusstunden habe. Ich erklärte ihnen daraufhin, dass ich die habe, weil ich an mehreren Feiertags-Montagen gearbeitet habe und an diesen Tagen keine Soll-Arbeitszeit besteht, ich aber Stunden gebracht habe. Daraufhin erklärten sie mir, dass das in meinem Fall anders sei, also sich meine wöchentliche Arbeitszeit wie im AVR beschrieben nicht um die Feiertage, die auf einen Wochentag fallen, verkürzt. Ich hätte immer montags und dienstags eine Soll Zeit zu bringen, es würde mich dann "eben manchmal treffen", sei aber so rechtens.
1.) Stimmt es, dass ich als einzige eine Soll-Zeit an Feiertagen eintragen muss (u. somit alle Feiertage arbeiten bzw. überstundenfrei nehmen muss)?
2.) Wenn es stimmt, darf das im Nachhinein geändert werden (also muss ich mein Arbeitszeitkonto der vergangenen Monate anpassen), obwohl ich weder schriftlich noch mündlich darauf hingewiesen wurde und meine abgegeben AZK so unterschrieben wurden?
3.) Ist es rechtens, dass in meinem Vertrag Montag und Dienstag steht, laut AVR der Tag um 24Uhr endet und ich bis Mittwoch um 9 arbeite?
4.) Woher nehmen Arbeitgeber, dass man bei 6 Stunden Bereitschaft, 1,5 Stunden bezahlt bekommt und, wenn man aufstehen muss, das erst ab 3 Stunden aufschreiben darf?
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Wir vermuten einmal: Pflegeeinrichtung - die Vollzeitbeschäftigten arbeiten 39 Stunden im Wochendurchschnitt."45 %" entsprechen dann 17,55 Stunden im Wochendurchschnitt. Es ist ein Unsitte, im Arbeitsvertrag für die Dauer einen Prozentwert zu vereinbaren statt dem eindeutigen Stundenwert.
Die AVR der Caritas stellen bei einer von fünf Tagen abweichenden Verteilung auf die tatsächliche Arbeitstage im Wochendurchschnitt ab (Urlaubsbezüge, Arbeitsunfähigkeit). Die Anl 14 enthält hier in § 3 Abs. 4 die Sonderregel: "3Endet eine Dienstleistung nicht an dem Kalendertag, an dem sie begonnen hat, gilt als Arbeitstag der Kalendertag, an dem die Dienstleistung begonnen hat." Deine Nachtschichten entsprechen also jeweils einem Tag.
Wir haben starke Zweifel, dass Du in einer durchschnittlichen 5,5-Tagewoche arbeitest.
Auch Fortbildungen / Teambesprechungen etc. sind geplante Schichten (regelmäßige Arbeitszeit). "Einspringen" ist zunächst außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit und zusätzlich zu vergüten.
Die wochendurchschnittliche Zeitschuld hat sich binnen des Ausgleichszeitraums auszugleichen. Diesen legen die Betriebsparteien (Arbeitgeber, MAV) gemäß § 2 Abs. 2 der Anl. 32 fest. Haben sie nichts festgelegt? Der Ausgleichszeitraum ist dann die gewählte Zeitspanne, über die der Dienstplan geführt wird.
Erst wenn der Arbeitgeber sich entscheidet, den Dienstplan nicht über vier oder acht Wochen zu führen sondern auf den Kalendermonat umzurechnen, wird es chaotisch. Die MAV bringt für Dich heraus, nach welcher Rechenmethode dies (abweichend von der AVR) bei Euch im Betrieb praktiziert wird.
"Minusstunden" (Unterplanung) vermindern nicht Deinen Anspruch auf 45 % des Tabellenentgelts. Du bekommst also für weniger Arbeitszeit dasselbe Entgelt.
Zusätzliche Überraschungsstunden musst Du nur leisten, falls die Mitarbeitervertretung dem ausdrücklich zugestimmt hat und sie Dir rechtzeitig (zwei bis vier Wochen im voraus) angekündigt wurden. Dein Arbeitgber kann behaupten, es handele sich um nachträgliche Ergänzungen um im Dienstplan bei Dir noch fehlende Stunden.