Schichtplanung

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Grenzen und Materialien

bei der Schichtplanung

linkEuropäische Richtlinie 2003/88/EU vom 4. November 2003 zu bestimmten Aspekten der Arbeitszeitgestaltung

linkNacht- und Schichtarbeit: Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin e.V. (DGAUM)
linkDurchführung des Arbeitszeitgesetzes, Erlass des Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit des Landes NRW vom 3. März 2008 (II A 2 8435.4.11)

„Die Arbeitswissenschaft kann trotz intensiver Forschungen und Studien im Bereich der Nacht und Schichtarbeit keinen optimalen Standardschichtplan angeben. Folgende Erkenntnisse können aber als Gestaltungsempfehlungen herangezogen werden:
• dauerhafte Nachtschicht nur in besonderen Ausnahmefällen,
• möglichst kurze Nachtschichtfolge, in der Regel nicht mehr als zwei bis vier Nachtschichten in Folge,
• ausreichende Ruhezeiten bei Schichtwechsel, keinesfalls kürzer als 24 Stunden,
• regelmäßig freie Wochenenden in kontinuierlichen Schichtsystemen,
• Wochenendfreizeiten von mindestens zwei Tagen, davon ein Samstag oder Sonntag,
• Ausgleich der Mehrbelastung von Schichtarbeiterinnen und -arbeitern durch zusätzliche Freizeit,
• keine Arbeitsperioden von 8 oder mehr Arbeitstagen in Folge; möglichst keine langen Schichten
• Anpassung der Schichtlänge an den Grad der körperlichen und geistigen Beanspruchung durch die Arbeit,
• grundsätzlich kürzere Nachtschichten als Früh- und Spätschichten. (Bei Nachtarbeit mit geringerer Belastung kann die Nachtschicht allerdings auch verlängert werden, so dass insgesamt weniger Nachtschichten anfallen.),
• vorwärtsrotierende Schichtfolgen bei kontinuierlichen Schichtsystemen (erst Früh-, dann Spät-, dann Nachtschicht),
• möglichst spät beginnende Frühschichten, möglichst früh endende Nachtschichten (Bei unumgänglicher kontinuierlicher Produktion oder im Dienstleistungsbereich sollen möglichst gesundheitsgerechte Einzelfalllösungen getroffen werden.),
• Flexibilität bei den Übergabezeiten, z. B. durch den Einsatz von Springern,
• keine starren Anfangszeiten (möglichst auch bei Schichtarbeit),
• Regelmäßigkeit in der Schichtenfolge,
• rechtzeitige Information der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über den Schichtplan,
• Vermeidung geteilter Schichten.”


link Arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse im Sinne von § 6 Arbeitszeitgesetz (Nacht- und Schichtarbeit); Internet-Auftritt zu Arbeitsschutz in Nordrhein-Westfalen (Ministerium für Arbeits, Integration und Soziales des Landes NRW)

link Arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse der Bezirksregierung Düsseldorf / Dezernat 56

link Broschüren zum Download u.a. Schrift „Schichtarbeit und Nachtarbeit”, Herausgeber: Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung. München 1997, Autoren: Peter Knauth, F. Hornberger,

linkArbeitswissenschaftliche Kriterien der Schichtplangestaltung; Peter Knauth in: Das flexible Unternehmen

BAuA - Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (Dortmund): Gestaltung von Nacht- und Schichtarbeit, ebenso die Broschüre A23.
link

In der Broschüre A8, Sczesny, C.: linkGestaltung der Arbeitszeit im Krankenhaus. Zur Umsetzung neuer Nachtarbeitszeitregelungen unter Berücksichtigung arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse (5. Auflage. Dortmund: 2007 ISBN: 978-3-88261-564-7), finden wir auf Seite 17:

„Gestaltungsempfehlungen für die Nacht- und Schichtarbeit

[...]

3.    Geblockte Wochenendfreizeiten sind besser als einzelne freie Tage am Wochenende. Trotz der erheblichen Zunahme flexibler Arbeitszeitmodelle in den letzten Jahren hat das Wochenende seine große soziale Bedeutung bisher nicht eingebüßt.

4.    Schichtarbeiter/-innen sollten möglichst mehr freie Tage im Jahr haben als Tagarbeiter. Die Mehrbelastung durch Arbeit in der Nacht sollte möglichst durch Freizeit ausgeglichen werden.

5.    Ungünstige Schichtfolgen sollten vermieden werden, das heißt nach Möglichkeit vorwärts rotieren. Bei einer Vorwärtsrotation (Früh-Spät-Nacht) kann sich der Körper besser anpassen.

6.    Der Frühdienst sollte nicht so früh beginnen. Je früher der Dienst beginnt, desto früher müssen die Mitarbeiter/-innen aufstehen, um pünktlich am Arbeitsplatz zu sein. Der Schlaf verkürzt sich.

7.    Der Nachtdienst sollte möglichst früh enden. Je früher der Schlaf beginnt, desto länger und ungestörter ist er.

8.    Zugunsten individueller Vorlieben sollte möglichst auf starre Anfangszeiten verzichtet werden. So können individuelle Präferenzen berücksichtigt werden.

9.    Die Massierung von Arbeitstagen oder Arbeitszeiten auf einen Tag sollte begrenzt werden. Lange Dienste und eine große Anzahl von Diensten in Folge verheißen lange Freizeitblöcke, stellen aber auch eine sehr große Belastung dar. Pausen gehören ebenfalls zur Dienstplanung — auch im Nachtdienst.

10.   Dienstpläne sollten vorhersagbar und überschaubar sein. Die Berücksichtigung individueller Wünsche bei der Dienstplanung und die Verbindlichkeit der Dienstpläne machen Arbeitszeit und Freizeit besser planbar.”


link linkSchwarzes Brett: Feng Shui für den Schichtplan
(aus der ver.di-Fachbereichszeitung linkdrei)



Link und Lesezeichen: Bunter Vogelwww.leitlinien.schichtplanfibel.de