Der Betriebsrat ebenso Personalrat oder Mitarbeitervertretung kann und soll sich um bessere Schichtpläne kümmern. Die Kolleginnen können mehr tun als nur überwachen, ob etwas offensichtlich aus dem Ruder läuft. Kein Plan darf angeordnet werden ohne die ausdrückliche Zustimmung dieser gewählten Interessenvertretungen.
Die Kolleginnen können auch initiativ werden und selbst Schichtpläne vorschlagen. Und sie können mit dem Arbeitgeber Verträge schließen, die neue Rechte und Regeln festschreiben.
Dieser Kinderreim trifft auch und ganz besonders Interessenvertreter/innen. Lesen ist wichtig, und wir müssen uns durch viel Staub durchbeißen. Doch Bücher und Internet allein genügen da nicht. Gute
Seminare sind nicht billig. Das Wertvollste, was wir aus den Seminaren dann zurückbringen, sind Fertigkeiten, Ideen und neue Fragen.
Fortgeschrittene Lösungen für
hartnäckige Konflikte bei der Arbeitszeitgestaltung
21.05. - 25.05.2012 Willingen (Sauerland)
03.09. - 07.09.2012 ver.di Bildungsstätte Buntes Haus (NRW, Bielefeld)
Referent: Tobias Michel,
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Die Vorgaben aus dem Arbeitszeitgesetz, der Gewerbeordnung oder dem BGB sind bekannt. Dennoch bereitet es Probleme, in Kliniken, Heimen, Ambulanten und Sozialen Diensten diese Regeln umzusetzen. Bei Schicht- und Dienstplänen oder betrieblichen Vereinbarungen stoßen wir unversehens auf unterschiedliche Interessen unter den Betroffenen oder auf wagemutige Auslegungen von Vorgesetzten. Auch im Gremium, dem Betriebs- und Personalrat oder der Mitarbeitervertretung gibt es Unsicherheiten, wie Konflikte um die Mitbestimmung der Arbeitszeiten erfolgreich geführt werden. Muster und Lösungsvorschläge werden auf ihre Stärken und Schwächen abgeklopft.
Die Grundlagen für die Lösung einzelner Problemstellungen (Basiswoche „Schichtplanfibel") werden ausgebaut für die Gestaltung betrieblicher Regelwerke. An Standardproblemen üben wir not-wendige Fertigkeiten für die Durchsetzung der Mitbestimmungsrechte ein.
♦ Kontroll- und Initiativrechte
♦ Zum Beispiel: Pausen an Einzelarbeitsplätzen, bezahlte Kurzpausen
♦ Betriebsvereinbarungen:
lesen
schreiben
aushandeln
♦ Mitbestimmen in Grenzsituationen:
Überstunden
Schichtwechsel
♦ Einspringen - Individuelle und kollektive Rechte:
PflegeZG,
TzBfG,
Beschwerderecht
♦ Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit
♦ Im Ernstfall: Einigungsstelle / Schlichtung
♦ BetrVG § 87, BPersVG § 75, MVG § 40
Link und Lesezeichen:
www.mitbestimmen.schichtplanfibel.de