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Pausen alsunbezahltes Atemholen

Arbeitszeitgesetz   linkArbZG

§ 4  Ruhepausen
Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.

Arbeiten ohne Pause

Das Institut zur Erforschung sozialer Chancen, ISO (Köln), befragte bundesweit 4012 Beschäftigte zwischen 18 und 65:

Pausen sind nicht unsere frei gestaltbare Lebenszeit, sondern lediglich „Erholungspausen”. Darum sollen die Arbeitgeber dafür zahlen, dass sie uns müde machen!

„Die Beschäftigten sind während der Ruhepausen grundsätzlich von jeder Arbeit und auch von jeglicher Verpflichtung zur Bereithaltung zur Arbeit freizustellen. Sie können in der Ruhepause ihren Arbeitsplatz verlassen und dies auch frei entscheiden soweit dies nicht arbeitsrechtlich anders vereinbart ist. Wird der Mitarbeiter arbeitsvertraglich verpflichtet, so genannte Pausen im Kontakt mit Gästen, Kunden etc. zu verbringen, fehlt es an einer solchen Entscheidung über die individuelle Erholungsmöglichkeit.”
( linkDurchführung des Arbeitszeitgesetzes, Erlass des Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit des Landes NRW vom 3. März 2008, zu §4 ArbZG — Ruhepausen)


Mehr: linkVon Teedamen und Nachtwachen (Pausen) (in: Arbeitsrecht und Kirche 1/2011)


Link und Lesezeichen: Bunter Vogelwww.pause.schichtplanfibel.de