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Auch im Dezember gelang es den Verantwortlichen des linksgewerkschaftlichen
LabourNet nicht, weitere Schritte wegen der Beschlagnahmung bei Gericht herauszubekommen. Wie erinnerlich,
wurde am 5.7.2005 eine Hausdurchsuchung bei Mag Wompel (verantwortliche Chefredakteurin), Wolfgang
Schaumberg (Vorstandsvorsitzender des Trägervereins) und Ralf Pandorf (Redaktion und Vorstand) in
Bochum durchgeführt. Es wurden sämtliche Computer (Laptops, Server, Ersatzgeräte), viele CD-
ROMs, Disketten und Teile des archivierten Schriftverkehrs beschlagnahmt. Das alles, weil in einem
Flugblatt, das sich den Anschein einer Mitteilung der Arbeitsagentur gab, unter anderem auf den Link des
LabourNets hingewiesen wurde.
Kurz darauf gab die Polizei zwar die
Rechner zurück, nicht jedoch die diversen Unterlagen, darunter die Ordner der LabourNet-Korrespondenz
im Zeitraum November 2004 bis Januar 2005 sowie alle Ordner zur «Aktion Agenturschluss» und zu
den «Schwarzen Schafen». Die Beschlagnahme und vermutliche Auswertung der Unterlagen ist, so
LabourNet treffend, «ein schwerwiegender Eingriff in die Pressefreiheit und ein Verstoß gegen die
paar Rechte, die uns das Grundgesetz noch lässt».
Das Amtsgericht Bochum bestätigte Ende
Juli den Durchsuchungsbeschluss, wies also die Beschwerden der Betroffenen ab und setzte sich über die
von den Rechtsanwälten vorgebrachten Einwände hinweg. Einige Tage später konnten sich die
LabourNet-Macher alle Datenträger usw. wieder abholen. Sie bekamen schriftlich, dass die gewonnenen
Informationen nur für die Verfolgung des Straftatbestands «Urkundenfälschung» benutzt
werden dürfen, aber was tatsächlich mit den Daten passiert, wissen sie nicht. Von allen
zurückgegebenen Akten und Datenträgern wurden Kopien erstellt, die nun ausgewertet werden.
LabourNet erhält weiterhin viele
Solidaritätsschreiben, noch immer erreichen Proteste Staatsanwaltschaft und Gericht. Nun geht es
jedoch um die Auskunft über die ausgewerteten und gespeicherten und kopierten Daten, ihre Weitergabe
an Dritte sowie ihre Löschung.
Anfang September wurden die Beschwerden vom
Amtsgericht zurückgewiesen und dem Landgericht Bochum übergeben. Auf eine Anfrage des Anwalts im
Oktober hatte LabourNet noch im Dezember keine Antwort es wird nicht nur weiter ermittelt, sondern
die Justiz dreht ihre Kreise. Es kann mit einem langwierigen Rechtsstreit gerechnet werden.
Das bundesweite Komitee für
Grundrechte und Demokratie hatte zwischenzeitlich für eine Unterschriftensammlung auch den DGB-
Bundesvorstand angefragt. In der Antwort wünscht der DGB für die Klärung auf dem Rechtsweg
das Beste, «allerdings bitten wir um Verständnis dafür, dass der Vorstand des DGB einen
solchen Protestbrief aus grundsätzlichen Gründen nicht unterzeichnen kann. Da es uns nicht
möglich ist, die genaueren Hintergründe und Beweggründe vollständig zu
überprüfen, können wir uns kein Urteil erlauben.»
Rolf Euler
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