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Aus einer
Pressemitteilung des Instituts für Arbeit und Qualifikation der Universität Duisburg Essen (IAQ)
zu Beginn des Jahres geht hervor, dass jede dritte Frau in der BRD im Niedriglohnsektor arbeitet. Rechnet
man die gering verdienenden Frauen in Teilzeit und Minijobs hinzu, liegt der Frauenanteil am
Niedriglohnsektor bei 70%. Bei Männern beträgt der Niedriglohnanteil 10%. "Bei Frauen kommen
häufig niedrige Stundenlöhne und kurze Arbeitszeiten zusammen, was dazu führt, dass sie ganz
besonders geringe Chancen auf eine eigenständige Existenzsicherung haben", so die IAQ-
Forschungsabteilung.
Angesichts dieser Tatsachen fragt man sich,
was sich in den letzten Jahrzehnten eigentlich im Erwerbsleben und speziell an der Lohnsituation positiv
geändert hat. Das ganze Gerede über Beseitigung von Nachteilen für Frauen in der Arbeitswelt
entpuppt sich damit als Sonntagsgeschwätz von Politikern und leider auch von manchem
Gewerkschaftsvertreter.
Trotz Frauenquote und
Gleichstellungsbeauftragte hat sich die allgemeine Situation von Frauen im Berufs- und Arbeitsleben kaum
geändert. Armut ist nach wie vor weiblich. Und das überträgt sich bis ins Rentenalter. Damit
dieser Zustand nicht weiter fortgeschrieben wird, muss die Forderung nach einem gesetzlichen Mindestlohn
von allen Gewerkschaften zur obersten Priorität erhoben werden, denn zu viele arbeiten in Bereichen
ohne Tarifbindung und die Zahl der Unternehmen, die aus dieser aussteigen, nimmt zu.
Hier sind vor allem die Gewerkschaften
gefordert. Die Position von tariflichen Mindestlöhnen muss endgültig zugunsten eines gesetzlichen
Mindestlohnes aufgegeben werden. In vielen europäischen Nachbarländern existiert er bereits und
beträgt schon jetzt 89 Euro und mehr.
Der gewerkschaftliche Kampf für den
gesetzlichen Mindestlohn von 10 Euro für alle Beschäftigten wäre zudem ein Akt der
Solidarität mit all den Menschen in diesem Land, die für einen Hungerlohn von weit unter 5 Euro
schuften und doch nicht davon leben können.
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