SoZ - Sozialistische Zeitung

Zur SoZ-Homepage SoZ - Sozialistische Zeitung, Mai 2009, Seite 04

Afghanistan

Das neue Frauengesetz

von Brigitte Kiechle

Bei der Begründung des Krieges gegen Afghanistan spielte die völlig Entrechtung der Frauen durch die Taliban eine zentrale Rolle. Die Entmachtung der Taliban feierten die kriegführenden Parteien nicht zuletzt als Befreiung der Frauen. In der Folgezeit wurde mit immer gleichen Bildern, die immer die gleichen Frauen zeigten, die sich ohne Burka in Kabul bewegten, die angebliche Erfolgsgeschichte, die Stärkung der Frauenrechte im Zuge der Besatzung des Landes, fortgeschrieben.
Mit dem tatsächlichen Leben der Frauen in Afghanistan hat diese Berichterstattung wenig zu tun. Insbesondere nachdem Karsei mit westlicher Hilfe an die Regierung kam, haben Frauenrechtlerinnen immer wieder die reale Lage der Frauen hingewiesen. Sie betonen vor allem, dass in der neuen Regierung Kriegsherren dominieren, die für Kriegsverbrechen in großem Ausmaß verantwortlich sind. Entführungen und Vergewaltigungen durch die Soldaten der Privatarmeen sind an der Tagesordnung. Darüber können auch Hilfsprojekte von Frauen nicht hinwegtäuschen, die von den Besatzungsmächten unterstützt werden. Die Mehrheit der Frauen sieht sich zum eigenen Schutz vor Übergriffen radikaler Eiferer nach wie vor gezwungen, die Burka zu tragen. Unzählige Frauen befinden sich wegen angeblicher Eheverbrechen und unmoralischem Verhalten im Gefängnis. Selbst Frauen im afghanischen „Parlament”, die auf die Sachverhalte aufmerksam machen, sind in Lebensgefahr. Frauenrechte einzufordern ist, für die Frauen längst wieder zu einer tödlichen Bedrohung geworden. Das nun von der Regierung Karsei abgesegnete neue frauenfeindliche Gesetz ist deshalb auch kein „Ausrutscher”
Dieses Gesetz, das für die Frauen der schiitischen Minderheit erlassen wurde, rechtfertigt die Vergewaltigung in der Ehe und verpflichtet Frauen dazu, den sexuellen Bedürfnissen ihrer Ehemänner nachzukommen. Gleichzeitig dürfen Frauen nur noch mit Zustimmung ihres Ehemannes das Haus verlassen. Das Gesetz ist von Präsident Karsei schon unterzeichnet, aber noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht, und damit noch nicht in Kraft.
US-Präsident Barack Obama hat erklärt, das neue Gesetz sei nicht akzeptabel. Auch die Bundesregierung verlangt eine Überprüfung. Am 15.4. haben in Kabul rund 250 mutige Frauen gegen dieses Gesetz protestiert. Die Frauen wurden von mehr als 1000 männlichen Gegendemonstranten umstellt, bedroht, mit Steinen beworfen und beleidigt. Sie wurden als „Abtrünnige” und „Sklaven der Christen” bezeichnet. Die Polizei in Kabul stellte sich zwar dazwischen, doch sie hat die Übergriffe auf die Frauen nicht ausreichend verhindert.
Bereits wenige Tage vor dem Frauenprotest in Kabul war eine afghanische Frauenrechtlerin und Provinzrätin, Sitara Achikzai, ermordet worden. Sie wurde von vier bewaffneten Männern angegriffen und erschossen. Die Taliban bekannten sich zu dem Anschlag. Der Fall wurde von den Medien lediglich deshalb aufgegriffen, weil Frau Achikzai auch die deutsche Staatsangehörigkeit besaß. Von den vielen anderen Morden an Frauen, die sich der Reglementierung ihres Lebens widersetzen, berichten die Medien jedoch kaum. Die zunehmende erneute Talibanisierung des Landes führt vor allem im Osten und Süden zu regelmäßigen Einschüchterungs- und Bestrafungsaktionen gegenüber Frauen.
Politisch denken die Regierung in Kabul wie die Besatzungsmächte längst darüber nach, wie die radikal-islamischen Kräfte des Landes und die Taliban in den weiteren politischen Prozess eingebunden werden können. Dies geht ohne Zweifel zu Lasten der Frauen. Die Frauenfrage ist längst zur Manövriermasse degradiert, die je nach Bündniskonstellation und gesamtstrategischen Überlegungen als Druckmittel ausgespielt oder auch für verzichtbar erklärt werden kann.
Die Beendigung des Krieges ist auch nach Auffassung von Frauen, die heute noch den Mut haben, in Afghanistan öffentlich für Frauenrechte einzutreten, unabdingbare Voraussetzung, um für einen gesellschaftlichen Wandel kämpfen zu können.


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