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Die großen polnischen Gewerkschaften haben dem Antikrisenpaket der
Regierung zugestimmt.
Das Antikrisenpaket der polnischen Regierung
wurde in der Trilateralen Kommission vorbereitet und in den Medien hoch gelobt. Die in ihr vertretenen
Gewerkschaften (siehe Kasten) haben damit jedoch den Ausverkauf der Interessen der Arbeiterschaft betrieben.
Obwohl sie nur 10% der Beschäftigten repräsentieren, haben sie Maßnahmen zugestimmt, die uns
alle teuer zu stehen kommen werden. Einige weniger wichtige, zweitrangige Maßnahmen, die ebenfalls
beschlossen wurden, kommen nur einem geringen Teil der Beschäftigten zugute.
Die Initiative stellt einen Angriff auf die
Rechte der Lohnabhängigen dar. Im Einzelnen ist das:
Im Bereich Zuwendungen und
Sozialleistungen:
— „Ein soziales Krisenprogramm für die Gesellschaft, insbesondere die Unterstützung
der durch die Krise geschwächten bedürftigsten Familien und eine Erhöhung der Mittel für
die Sozialhilfe wegen der zunehmenden Zahl von Erwerbslosen."
Solche allgemein formulierten Beschreibungen
sind bedeutungslos, jede „Hilfe” der Regierung oder der regionalen Selbstverwaltungen kann darunter gefasst werden.
Außerdem ist die Formulierung „Erhöhung der Mittel für die Sozialhilfe im Zusammenhang
mit der zunehmenden Anzahl der Entlassungen” eine „selbstverständliche Selbstverständlichkeit”, wie der Staatspräsident zu
sagen pflegt. Schließlich schreibt das Gesetz vor, dass mit dem Anstieg der Erwerbslosigkeit die
Sozialkosten in diesem Bereich anzuheben sind.
Eine konkrete Forderung wäre die Einführung eines Arbeitslosengelds. Ein solches gibt es, aber es ist nicht nur beschämend niedrig
(weniger als 600 Zloty brutto), es ist auch nur selten zu erhalten
— nur 15% der Arbeitslosen bekommen
es. Über Arbeitslose und das Arbeitslosengeld schweigt sich dieses vielgerühmte Papier, zumindest
befasst es sich nicht direkt damit. Bekanntlich nützen die Arbeitslosen weder den Gewerkschaften noch
den Unternehmern.
— „Die Abschaffung der Steuer
auf gewerkschaftliche Beihilfen und Sozialleistungen aus dem betrieblichen Fonds."
Wenn wir in Betracht ziehen, dass etwa 14%
der Beschäftigen Gewerkschaftsmitglieder sind, so werden von dieser Maßnahme nicht viele
profitieren. Etwas anders sieht es mit dem Sozialfonds aus, aber auch davon werden nur die wenigsten
profitieren können, weil die meisten Arbeitgeber von der Schaffung solcher Fonds ausgenommen sind bzw.
diese ihrer Kontrolle unterliegen. Die Steuererleichterungen, von denen hier die Rede ist, betragen pro
Beschäftigten etwa 100—200 Zloty im Jahr.
Am meisten nutzen diese Maßnahmen den
großen bürokratisierten Gewerkschaften, die damit ihren Mitgliedern zeigen können, was sie
alles für sie tun und wie gütig der Staat ist, der auf diese zusätzlichen Einkünfte
keine Steuern erhebt. So wissen nun manche Arbeiter, dass sie für den Kampf mit der Krise 100—200
Zloty erhalten — vorausgesetzt, sie gehören der Gewerkschaft an und arbeiten in einem
Großbetrieb.
Zu den positiven Maßnahmen gehören
weiterhin:
— der Verzicht auf die Besteuerung des Bezugs von Waren- und Dienstleistungsgutscheinen;
— die Abschaffung des Gesetzes zur
durchschnittlichen Anhebung von Löhnen und Gehältern in Privatunternehmen;
— die Entwicklung von Mechanismen, um den Mindestlohn auf 50% des Durchschnittslohns anzuheben.
Was damit genau gemeint ist, wird nicht ausgeführt.
Im Bereich Arbeitsmarkt und Arbeitsbeziehungen sieht das „Antikrisenaktionsprogramm” vor
allem eine Flexibilisierung der Arbeitszeit vor:
— die Einführung von Arbeitszeitkonten, die sich über ein Jahr erstrecken;
— die Rationalisierung der Arbeitszeit in diesem Abrechnungszeitraum;
— die Einführung einer flexiblen Arbeitszeit, „die sowohl die familiären als auch
die betrieblichen Belange fördern soll";
— eine Stabilisierung der Beschäftigtenzahl durch die Begrenzung der Zeitarbeit.
Die Gewinne für die Unternehmer liegen
auf der Hand. Sie brauchen keine Überstunden mehr zu zahlen. Bei einem Beschäftigten, der die
gesetzlichen 150 Überstunden im Jahr macht, macht das 4500 Zloty im Jahr aus. Diese Deregulierung der
Arbeitszeit führt also zu Lohneinbußen.
Die „Flexibilisierung” der
Arbeitszeit öffnet vielen Ungerechtigkeiten Tür und Tor. Wie die polnische Arbeitsschutzinspektion
berichtet, ist der Missbrauch der Arbeitszeitregelung durch die Arbeitgeber jetzt schon groß. Wegen
ihrer Kontrollen in den letzten Jahren mussten 20000 Beschäftigten von Supermärkten jeweils 180
Zloty Lohn nachgezahlt werden, was bei der Höhe der Löhne dort keine Bagatelle ist.
Im Bereich Wirtschaftspolitik ist vorgesehen:
— eine Verkürzung der Abschreibungszeiträume;
— staatliche Zuschüsse zu den Löhnen (z.B. in Form von Kurzarbeitergeld) zur Abwendung
von Massenentlassungen.
Für die Kosten kommen der Staat, die
örtlichen Selbstverwaltungen und die Beschäftigten selbst auf.
Nichts! Vielmehr spricht es sich dafür aus, Beschränkungen für Manager aufzuheben, damit
sie sich noch mehr nehmen können als bisher. Es ist auch keine Rede von
„Arbeitsplatzgarantien”, „Mitbestimmungsrechten”, „Lohngarantien” usw.
Die Unternehmer haben in den Antikrisentopf nichts hineingetan. Trotzdem versuchen die großen
Gewerkschaften, das Ergebnis als Erfolg zu verkaufen.
Eine Ausnahme bildet die Begrenzung der
Zeitarbeit. Es ist geplant, sie auf zwei Jahre zu beschränken. Nach der Krise würden wieder die
alten Regeln greifen, die Zeitarbeit nicht einschränken. Ob allerdings die 3,5 Millionen Zeitarbeiter
etwas davon haben, ist ungewiss. Ein fester Arbeitsplatz wird schließlich immer rarer. Die Regelung
würde jedoch nur dann Sinn machen, wenn sie auch im Arbeitsrecht verankert wäre.
Alles in allem kann gesagt werden, dass die
Arbeitgeber für nichts viel bekommen haben. Sie haben das Einverständnis der Gewerkschaften zu
Lohnkürzungen, die eventuell und auch nur teilweise durch staatliche Beihilfen kompensiert werden.
Es stellt sich die Frage, warum
Gewerkschaften so etwas unterschreiben. Entweder mangelt es ihnen an Kompetenz oder sie sind geistig etwas
beschränkt, vielleicht versuchen sie auch nur, in der Krise politisch obenauf zu bleiben. Jetzt
entstehen auf betrieblicher Ebene Krisenkommissionen, welche die Arbeitgebervorschläge beraten —
z.B. den, 15% einer Belegschaft abzubauen.
Nicht einmal eine Bestandsgarantie für
die bestehenden Arbeitsplätze gibt es — trotzdem wollen die Gewerkschaften das Antikrisengesetz
parafieren.
Aus: Trybuna Robotnicza, 26.3.2009 (Übersetzung: Norbert Kollenda).
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