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Homepage SoZ - Sozialistische Zeitung, Dezember 2009, Seite 16

Afghanistan:

Sie reden vom Krieg ...

von Claudia Haydt

Militärisch soll es lieber Krieg sein, politisch lieber nicht.
Karl Theodor zu Guttenberg, Freiherr und gelernter Gebirgsjäger, ist die stärkste mediale Waffe der Bundesregierung. Es sieht so aus, als würde die Bundeswehr seine Schützenhilfe brauchen. Guttenberg gelang es, in den Medien den Eindruck von Ehrlichkeit zu erzeugen, als er im Gegensatz zu seinem Vorgänger Franz Josef Jung nicht mehr von einer Stabilisierungsmaßnahme in Afghanistan sprach, sondern von Krieg. Bei genauem Hinsehen erweist sich allerdings, dass Guttenberg das Werfen von Nebelkerzen lediglich auf ein höheres rhetorisches Niveau gebracht hat. Er macht einen Unterschied zwischen der umgangssprachlichen Verwendung des Wortes und seiner juristischen Bedeutung. Mitte November sagte er gegenüber der ARD: „Aber ich glaube, wir dürfen den Begriff schon so in der Umgangssprache nutzen, damit er auch verstanden wird.” An anderer Stelle sprach er davon, er habe Verständnis dafür, wenn Soldaten ihren Einsatz als Krieg empfinden. Damit macht er sich den Krieg in seiner juristischen Bedeutung noch nicht zu eigen.
Guttenberg lässt sich mit der terminologischen Neujustierung auf einen Drahtseilakt ein. Objektiv lässt sich die Einsatzrealität in Afghanistan tatsächlich nur noch als Krieg bezeichnen. Gleichzeitig ist eine rechtliche Grundlage für diesen Krieg nicht gegeben.
Der jüngste Angriff auf die Tanklastzüge am Kunduz macht das ganze Dilemma klar. Die Frankfurter Allgemeine spekulierte in einem Artikel vom 30.Oktober, die NATO vermutete unter den Entführern des Tanklastzugs einige ihrer schärfsten Gegner in der Region, ihnen sollte nicht die Chance zur Flucht gegeben werden. Rein militärisch mag das plausibel klingen. Ein Verstoß gegen das Kriegsvölkerrecht, das die unverhältnismäßige und unterschiedslose Gefährdung von Zivilisten untersagt, wäre es dennoch. Doch selbst wenn keine Zivilisten anwesend gewesen wären, kann man in einem solchen Fall nur von einer illegalen außergerichtlichen Tötung sprechen, da keine konkrete Bedrohung von Bundeswehrsoldaten nachweisbar war.
Eine gezielte Tötung feindlicher Kämpfer ist völkerrechtlich höchstens dann möglich, wenn es sich um einen so genannten „internationalen bewaffneten Konflikt” handelt. Die internationale Schutztruppe ISAF befindet sich laut ihrem Mandat jedoch nur in einem „nichtinternationalen bewaffneten Konflikt”, und dort ist die gezielte Ausschaltung von unbewaffneten Gegnern nicht erlaubt. Ein UN-Mandat für einen offiziell so genannten Krieg ist nicht zu erwarten und würde dem Grundgesetz widersprechen. Es ist also gut möglich, dass bei der Aktion der Bundeswehr sowohl das Völkerrecht verletzt als auch die Grundlagen des ISAF-Mandates verlassen wurden. Wenn deutsche Politiker nun häufiger von Krieg reden, kann sich dahinter auch die Absicht verbergen, diese rechtlichen Unterschiede wenigstens rhetorisch zu verwischen.

Beteiligte und Unbeteiligte

Neben der Verwischung der Grenzen zwischen Krieg und Nichtkrieg bemüht sich die Bundesregierung auch um die Aufhebung der Unterscheidung zwischen Kombattanten und Zivilisten, sie will nur nach „Beteiligten” und „Unbeteiligten” unterscheiden.
Im NATO-Bericht über die Bombardierung des Tanklastzuges steht keine explizite Verurteilung des Vorgehens von Oberst Klein. Das ist nach Medienberichten allein dem Druck der deutschen Bundesregierung zu verdanken. Bei dem Bericht der NATO handelt es sich nicht um eine neutrale Untersuchung, sondern lediglich um eine interne Überprüfung militärischer Abläufe. Es muss deswegen nicht verwundern, wenn hier die Frage nach toten Zivilisten, die rechtlich zentral ist, ersetzt wird durch die Frage nach Beteiligten und Unbeteiligten, was wiederum militärisch relevant ist. Wenn Zivilisten versuchen, ihre miserable Versorgungslage dadurch zu verbessern, dass sie Benzin aus einem Tankwagen abzapfen, könnten sie den Tankwagen dadurch leichter machen, und vielleicht kann er dadurch von der Sandbank, auf der er festsitzt, loskommen. Bewohner eines Dorfes, die die Taliban dulden oder gar unterstützen, sind nach solchen Definitionen „Beteiligte” und damit eventuell auch aus militärischer Sicht „legitime” Ziele.
Solche Gedanken legt die Formulierung von Generalinspekteur Schneiderhan nahe, es gebe keine Hinweise, dass „Unbeteiligte” Opfer des Angriffs wurden. Völkerrechtlich sind und bleiben diese Menschen Zivilisten, aber für die öffentliche Propagandaschlacht will man die moralischen Koordinaten verschieben. Aus militärischer Sicht ist es wünschenswert, wenn Soldaten in einem Krieg möglichst wenige Skrupel beim Schießen und Töten haben. Mögliche staatsanwaltschaftliche Ermittlungen oder gar Verurteilungen zügeln die Schießbereitschaft merklich.
Vor diesem Hintergrund ist die geplante Einrichtung einer „Schwerpunktstaatanwaltschaft” zu sehen. Schließlich wollen Bundeswehr und Bundesregierung es nicht riskieren, dass gegen immer mehr Soldaten monate- oder jahrelang ermittelt wird und damit „Unsicherheit” unter den Soldaten entsteht. Zukünftig soll das Ganze schnell und möglichst reibungslos mit einer Art Sondergerichtsbarkeit für Soldaten abgewickelt werden. Dabei werden Soldaten schon heute von den Staatsanwaltschaften recht großzügig behandelt. Bei „Gefechtssituationen” werden in der Regel die Ermittlungen noch vor dem Verfahren eingestellt.
Der Angriff auf die Tanklastzüge war wohl die verheerendste und tödlichste Operation, an der deutsche Soldaten seit dem Zweiten Weltkrieg beteiligt waren. Dass dies nicht zu einem grundsätzlichen Nachdenken über den Krieg oder wenigstens zur Frage nach dem Verhältnis zwischen vorgeblichen Zielen, eingesetzten Mitteln und tatsächlichen Erfolgen führt, ist erschreckend. Im Mittelpunkt der politischen und militärischen Debatte steht allein die Frage nach der Rechtmäßigkeit der Aktion, die wahrscheinlich nur als Massaker bezeichnet werden kann.
Es steht zu befürchten, dass Deutschland sich trotz der Antikriegsstimmung in der Bevölkerung immer tiefer in den afghanischen Kriegssumpf hinbewegt — zumindest solange sich diese Stimmung nicht auch in unüberhörbarem, breitem und entschiedenen Protest gegen diesen Kriegswahnsinn äußert.

Die Autorin ist Mitarbeiterin der Informationsstelle Militarisierung und der MdB Inge Höger.


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