Sozialistische Zeitung |
Die Internationale Arbeitsorganisationen der UNO (ILO), diskutiert derzeit eine partielle Zurücknahme
ihrer Konvention über den Mutterschaftsurlaub. Zum Anlass nimmt sie die Tatsache, dass die bestehende Konvention bisher nur von
wenigen Ländern ratifiziert worden sei.
Die Konvention über den Mutterschaftsschutz wurde von der ILO
1952 angenommen. Sie enthält folgende Grundsätze:
- das Recht auf einen Mutterschaftsurlaub von mindestens zwölf
Wochen;
- das Recht auf ärztliche und Sachleistungen;
- den absoluten Kündigungsschutz während des
Mutterschaftsurlaubs.
Im Juni 2000 soll diese Konvention revidiert werden. Die Unternehmer
haben dazu Vorschläge vorgelegt, die die Konvention in ihrer Substanz in Frage stellen.
Die Konvention sieht vor, dass "sowohl beschäftigte Frauen in
Industriebetrieben, wie auch in nichtindustriellen und landwirtschaftlichen Betrieben, wie auch Hausangestellte" Recht auf
Mutterschaftsurlaub haben. Diese Bestimmung soll nun dahingehend verändert werden, dass ein Unterzeichnerstaat "begrenzte
Kategorien von Beschäftigten oder Betrieben vom Anwendungsbereich der Konvention ganz oder teilweise ausschließen
kann".
Ganze Kategorien von Beschäftigten würden damit kein Recht
auf Mutterschaftsurlaub mehr haben!
Dasselbe gilt für die Dauer des Mutterschaftsurlaubs. Die
Konvention legt bisher fest: "Die Dauer dieses Urlaubs beträgt mindestens zwölf Wochen … In keinem Fall kann die Dauer
des Urlaubs, der nach der Entbindung obligatorisch anfällt … weniger als sechs Wochen betragen." Im neuen Entwurf ist die Dauer
nicht mehr fixiert, da heißt es nur: "Der Mutterschafsurlaub muss einen obligatorischen Zeitraum umfassen, dessen Dauer und
Verteilung von jedem Unterzeichnerstaat festzulegen ist."
Weiter empfiehlt die neue Regelung: "Soweit möglich
müssen Maßnahmen ergriffen werden, dass Frauen den Zeitpunkt, zu dem sie den nicht obligatorischen Teil des
Mutterschaftsurlaubs nehmen - vor oder nach der Entbindung - frei wählen können." In Ländern mit hoher
Arbeitslosigkeit gerinnt diese Wahlfreiheit zur reinen Fiktion.
Die geplante Revision öffnet die Tore auch für
Kündigungen während des Mutterschaftsurlaubs. Die bisherige Konvention legt noch fest: "Es ist illegal, dass ein
Unternehmer, der Beschäftigten während des Mutterschaftsurlaubs die Kündigung ausspricht." Im Revisionsentwurf
heißt es: "Ein Unternehmer darf einer Frau während der Schwangerschaft nicht kündigen, es sei denn aus Motiven, die
mit der Schwangerschaft, der Geburt und ihren Folgen oder der Stillzeit nichts zu tun haben."
Der Mutterschaftsurlaub wird in den verschiedenen Ländern auf sehr
unterschiedliche Weise gewährt: In einigen Ländern wie Deutschland beträgt er 14 Wochen und wird mit 100% des letzten
Lohns bezahlt; in Frankreich gibt es 16 Wochen und 84% des vorherigen Lohns. In Portugal gibt es 12 Wochen. Die Frauen in der Schweiz oder
in Ländern des Südens haben keine Rechte.
Die Revision der Konvention verbessert ihre Lage nicht, sie führt nur
zu einer Angleichung der Verhältnisse nach unten.
Der Weltmarsch der Frauen hat sich des Themas angenommen und fordert
in einer Aufruf den Erhalt der ILO-Konvention Nr. 103. Seine Forderungen lauten:
Mindestens 16 Wochen Mutterschaftsurlaub; Erhalt des Urlaubs für
ausnahmslos alle Kategorien von Beschäftigten, auch für Hausangestellte, Heimarbeiterinnen und Selbständige; Festhalten am
absoluten Kündigungsverbot; Beibehaltung fortschrittlicherer Regelungen dort, wo sie vorhanden sind.