Sozialistische Zeitung

Zur SoZ-Homepage SoZ - Sozialistische Zeitung Nr.07 vom 29.03.2001, Seite 11

Erwerbslose

Bundesregierung erfüllt EU-Forderungen

Zwei Wochen vor dem EU-Gipfel in Stockholm kündigte die Bundesregierung für den kommenden Juni eine Gesetzesinitiative an, die direkt den Beschäftigungspolitischen Leitlinien entnommen ist, die in Stockholm vom Europäischen Rat abgesegnet wurden: Darin heißt es:
"Binnen einer von den Mitgliedstaaten selbst festzulegenden Frist, die zwei Jahre nicht überschreiten darf ... werden die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass allen arbeitslosen Jugendlichen innerhalb von sechs Monaten und allen arbeitslosen Erwachsenen innerhalb von zwölf Monaten nach Eintritt der Arbeitslosigkeit ein Neuanfang in Form einer Ausbildung, einer Umschulung, eines Erwerbs von Berufserfahrung, eines Arbeitsplatzes oder einer anderen die Beschäftigungsfähigkeit fördernden Maßnahme ermöglicht wird, was genereller auch individuelle Berufsberatung und Berufsorientierung im Hinblick auf die effektive Eingliederung in den Arbeitsmarkt einschließt.
Diese präventiven, auf die Förderung der Beschäftigungsfähigkeit abstellenden Maßnahmen sollten mit Maßnahmen zur Reduzierung des Bestands an Langzeitarbeitslosen durch Förderung ihrer Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt verknüpft werden.
In diesem Zusammenhang sollten die Mitgliedstaaten die Modernisierung ihrer öffentlichen Arbeitsverwaltungen insbesondere durch die Beobachtung von Fortschritten, das Setzen klarer Zeitziele und das Angebot angemessener Umschulung fortsetzen. Die Mitgliedstaaten sollten zur Zusammenarbeit mit anderen Dienstleistungsanbietern ermuntern, um so die Strategie der Prävention und Aktivierung effektiver zu gestalten."
Die Bundesregierung hat diese Formulierungen zum Teil wortwörtlich übernommen; sie bewehrt ihre Initiative mit der Androhung von Sperrzeiten, sollten Erwerbslose den ihnen angebotenen "Neuanfang" für nicht angemessen, unter ihrem Qualifikations- oder ihrem letzten Gehaltsniveau erachten. Von Interesse ist in diesem Zusammenhang die Verknüpfung mit der "Modernisierung der Arbeitsverwaltung", die in der Bundesrepublik seit Ende letzten Jahres in 30 Modellprojekten unter dem Stichwort: Verbesserung der Kooperation zwischen Arbeits- und Sozialämtern läuft. Ein besonderes Augenmerk verdient auch die angestrebte Einbindung sog. "anderer Dienstleistungsanbieter", im Klartext: privater Beschäftigungsgesellschaften und Zeitarbeitsfirmen.

ak

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