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Seit einiger Zeit ist das Rückkehrrecht als zentrale Forderung der PalästinenserInnen wieder im Gespräch. Was beinhaltet dieses Recht und
auf welche Grundlagen stützt es sich?
Ingrid Gassner: Unter palästinensischem Rückkehrrecht versteht man das Recht der
palästinensischen Flüchtlinge, zu ihrem Besitz und in ihre Häuser zurückzukehren, aus denen sie 1948 vertrieben wurden, sowie damit verbunden
das Recht auf Wiedererstattung von verlorenem Besitz und Kompensation für Besitz, der nicht wiedererstattet werden kann, sowie Schäden und Leiden, die
durch die Vertreibung entstanden sind.
Völkerrechtlich sind diese Forderungen klar fundiert. Einerseits gab es so etwas wie das Recht auf
Rückkehr schon 1948, also zum Zeitpunkt der Vertreibung. In den letzten 50 Jahren wurde dieses Recht in vielen anderen Fällen weltweit bekräftigt. Die
rechtliche Grundlage beruht auf mehreren Gesetzeskörpern im Völkerrecht. Relevant ist insbesondere der Teil, der sich mit der rechtlichen Grundlage von
Nachfolgestaaten beschäftigt, also mit der Frage, wie es mit den Rechten der Bevölkerung eines Staates aussieht, wenn dieser an die Stelle eines neuen Staates
tritt. Es besagt eindeutig, dass der Nachfolgestaat verpflichtet ist, die betroffene Bevölkerung zu übernehmen und ihr die Staatsbürgerschaft anzubieten.
Gerade das hat Israel nicht gemacht, im Gegenteil. Nach der Vertreibung der Flüchtlinge wurde 1951
ein Nationalitäten- und Staatsbürgerschaftsgesetz erlassen, in dem alle Personen, die zu einem gewissen Zeitraum geflüchtet waren oder sich nicht auf
dem nunmehrigen israelischen Staatsgebiet befanden, vom Recht auf Staatsbürgerschaft ausgeschlossen wurden. Die Flüchtlinge wurden also nicht nur physisch
vertrieben, sondern auch rechtlich wegdefiniert und aus der Gruppe von Menschen, denen die Staatsbürgerschaft angeboten wurde, ausgeschlossen.
Daneben gibt es das neuere Völkerrecht, das sich insbesondere mit individuellen Menschenrechten
befasst. Das bekannteste Beispiel ist die Universelle Menschenrechtserklärung, in der das Recht des Individuums, aus seinem Land aus- und wieder dorthin
einzureisen, festgelegt ist. Weiter ist im Humanitären Recht der Teil relevant, der sich mit der Zivilbevölkerung unter militärischer Besatzung befasst,
also vor allem die Genfer Konventionen. Sie legen ebenfalls fest, dass eine Besatzungsmacht die Zivilbevölkerung weder außerhalb des Landes vertreiben noch
im Inneren umsiedeln und vertreiben darf.
Dazu wurde für palästinensische Flüchtlinge eine spezielle UNO-Resolution
beschlossen, in der diese Rechte noch einmal bekräftigt wurden, nämlich UNO-Resolution 194 von Dezember 1948. Sie besagt, dass Flüchtlingen zu
erlauben ist, so bald wie möglich in ihre Häuser und zu ihrem Land zurückzukehren, und dass für all jene, die nicht zurückkehren wollen,
sowie für Schäden, die durch die Vertreibung entstanden sind, Entschädigungen zu zahlen sind.
Obwohl die Rechtsgrundlage also eindeutig ist, war diese Forderung lange Zeit kaum ein Thema.
Wodurch erhielt die Frage wieder Aktualität?
Der Eindruck stimmt, dass dieses Thema zeitweise nicht so präsent war. Dennoch muss
gesagt werden, dass das Rückkehrrecht für die PalästinenserInnen und auch für die PLO immer ein zentraler Bestandteil ihres Kampfes und ihrer
Politik war. Das gilt insbesondere zwischen 1948 und 1967, wo es ein Hauptfaktor der Organisierungsversuche der PalästinenserInnen und ihres Widerstands war.
1967 hat sich die Aufmerksamkeit stark auf die damals von Israel besetzen Gebiete im Westjordanland und
Gazastreifen verlagert. Die Hauptbemühungen gingen dahin, die Besatzung zu beenden. Andererseits war Israel sehr daran interessiert, den Konflikt nach 1967 so
darzustellen, als ginge es nur um die in diesem Krieg neu besetzten Gebiete und als wäre es möglich, in diesem Rahmen zu einer Einigung zu kommen und die
Frage auszuklammern, was mit den Rechten der Flüchtlinge passiert. Das entsprach der Stoßrichtung der israelischen Propaganda, weshalb gerade
linkszionistische Kräfte es als Panne erleben, dass diese Frage wieder ein Verhandlungsthema ist und damit die Geschichte von 1948 neu hinterfragt wird.
Als 1993 das erste Oslo-Abkommen unterzeichnet wurde, war die Frage des Rückkehrrechts zwar als
eines der zentralen Probleme erwähnt, die letztlich im Rahmen der Endstatusverhandlungen zu lösen sind. Dennoch bestand vor allem auf israelischer, aber
auch auf amerikanischer Seite die Hoffnung, dieses Thema umgehen oder möglichst in den Hintergrund drängen zu können.
Für die palästinensische Seite war dies von Anfang an ein riesiges Problem, da zwei Drittel
der PalästinenserInnen Flüchtlinge sind und die Marginalisierung der Flüchtlingsrechte sofort zu einem enormen Legitimationsproblem für die
PLO wurde. Aufgrund von Mobilisierungen und dem Druck von Flüchtlingen in den 1967 besetzten Gebieten und im Exil musste die PLO in den Verhandlungen
über die definitive Beilegung das Recht auf Rückkehr wieder stark in den Vordergrund rücken.
Rund um das Rückkehrrechtsthema gibt es seit mehreren Jahren eine Kampagne und zahlreiche Basisaktivitäten. Welchen Charakter haben
diese Mobilisierungen?
Die Mobilisierung für die Rechte der Flüchtlinge begann etwa 1995/96 und ging
eindeutig von der Basis aus: von den Organisationen in den Flüchtlingslagern, aber auch von Flüchtlingen, die in Israel selbst leben. Anfangs wurden in
mehreren Basiskonferenzen die Prioritäten und Forderungen diskutiert, die sich aus dem neuen, von Oslo geschaffenen Rahmen ergeben. Sie rückten das
Rückkehrrecht wieder stark ins Bewusstsein der betroffenen Flüchtlinge.
Diese Initiativen griffen von Israel selbst und von den 1967 besetzten Gebieten zunehmend auf den
Libanon, Jordanien und Syrien und im Lauf der Zeit auch auf PalästinenserInnen in den USA, in Kanada und in Europa über. Anschließend gab es eine
Reihe von Aktivitäten, die zuerst darauf zielten, unter den Flüchtlingen und der restlichen palästinensischen Gesellschaft das Bewusstsein für die
Rechte der Flüchtlinge zu wecken. Es gab eine Vielzahl an kulturellen Initiativen, die an die Vertreibung und die Flucht 1948 anknüpften und sie in Erinnerung
riefen.
Später wurden kollektive Besuche der verlassenen und zerstörten Dörfer und
Ländereien organisiert, um sich mit der Frage zu befassen, unter welchen Bedingungen es möglich wäre, heutzutage dort im aktuellen Israel zu leben. Es
wurde deutlich, dass sehr viele der Dörfer zwar zerstört sind, dass aber seit 1948 niemand dort lebt und das Land unbesiedelt ist. Das motivierte die
Flüchtlinge noch mehr, ihre Ansprüche zu bekräftigen, und zeigte, dass ihre Forderungen nicht nur berechtigt, sondern auch praktisch in vielen
Fällen relativ problemlos umsetzbar sind.
Gleichzeitig wurden auch systematischere Untersuchungen zu den Ansprüchen der
Flüchtlinge, ihrer Herkunft usw. durchgeführt. Es gab zahlreiche Vernetzungen, unter anderem über Internet, und Treffen zwischen
Flüchtlingsorganisationen, wo die Strategie für eine längerfristige Kampagne festgelegt wurde. Dabei wurde auch diskutiert, auf welcher Basis das
Rückkehrrecht heute eingefordert werden kann.
Ein Bestandteil der Initiativen war auch, Einfluss auf die Position der palästinensischen
Führung und der Verhandlungsdelegation zu nehmen. Als im Jahr 1999 die Endstatusverhandlungen begannen, war die palästinensische Position zur
Flüchtlingsfrage sehr klar und bestimmt: Sie stützt sich auf das internationale Recht und ist gleichzeitig Ausdruck der Forderung der Flüchtlinge an der
Basis. Es war also eigentlich keine Überraschung, dass im Sommer 2000 in Camp David diese Position vertreten wurde. Wie konsequent diese Position trotz des
enormen politischen Drucks seitens Israels, der USA und der europäischen Regierungen von der Verhandlungsdelegation vertreten wurde, war selbst für viele
PalästinenserInnen überraschend.
Als nach dem Scheitern der Verhandlungen die neue Intifada gegen die israelische Besatzung in Westbank
und Gazastreifen ausbrach, wurde nun auch die Frage des Rückkehrrechts als zentraler Bestandteil mit einbezogen.
Obwohl an der Rechtsgrundlage der Forderung auf Rückkehr nicht zu rütteln ist, reagiert die israelische Seite mit klarer Ablehnung. Wie sind
die Reaktionen der Israelis einzuschätzen?
Die israelische Gesellschaft, aber auch die Regierung und die politische Führung war auf
dieses Wiederauftauchen der Frage und die Vehemenz, mit der die Umsetzung eingefordert wird, nicht gefasst. Entsprechend heftig, wenn auch nicht einheitlich, waren die
Reaktionen.
Die Tatsache, dass es nun auch innerhalb der israelischen Gesellschaft, der Friedensbewegung und der
Medien eine Auseinandersetzung zum Thema Rückkehrrecht gibt, ist sehr positiv, weil es dies seit den 50er Jahren nicht mehr gegeben hat. Es ist nicht
überraschend, dass die Reaktionen insbesondere der organisierten politischen Kräfte mehrheitlich ablehnend oder negativ ausfallen.
Für Teile der palästinensischen AktivistInnen war allerdings die Reaktion der israelischen
Friedensbewegung überraschend. Sie zeigte keine Bereitschaft, sich wirklich mit diesem Recht auseinanderzusetzen, sondern antwortete eher reflexartig: "Das
kommt nicht in Frage. Das Weiterbestehen der jüdischen demografischen Mehrheit in Israel ist ein Tabu, an dem nicht gerüttelt werden darf. Das
jüdische Volk hat das unhinterfragbare Recht auf diese demografische Mehrheit."
Andere israelische Kreise und AktivistInnen waren dagegen durchaus bereit, sich mit der Forderung
auseinanderzusetzen. Es ist noch sehr schwer abzuschätzen, wie sich die Diskussion entwickeln wird. Im Vergleich zur Vergangenheit gibt es heute eindeutig mehr
Anknüpfungspunkte und Möglichkeiten, dieses Thema zu diskutieren. Vieles wird aber davon abhängen, wie stark der Druck von palästinensischer
Seite bleibt, das Thema immer wieder einzubringen. Denn wenn dieser Druck nicht aufrecht erhalten wird, wird Israel diese Forderung liebend gerne wieder unter den Tisch
fallen lassen.
Welche Haltung nimmt die israelische Rechte zu dieser Frage ein?
Spezifisch für die israelische Rechte ist, dass sie dieses Thema immer viel weniger
tabuisiert hat als die zionistische Linke. Das Argument, die palästinensischen Flüchtlinge und die PLO hätten kein wichtigeres Ziel, als in ihre
Häuser und zu ihrem Besitz zurückzukehren, wurde von den Rechten immer schon vorgebracht, um einen Kompromiss von vornherein als unmöglich zu
deklarieren. Es ist für die Rechte undenkbar, dass diese Leute wieder zurückkehren, weshalb sie eine Diskussion mit der PLO und den
PalästinenserInnen nicht für notwendig erachten.
Informationsmaterial zur laufenden Kampagne gibt es unter
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