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Der Prozess begann im Sommer 2000, als die Arbeiten des 1.Konvents, der die Grundrechtecharta erarbeitet hat, Hoffnungen auf
eine Verankerung der sozialen Rechte in einer künftigen europäischen Verfassung ernüchterte. Die Charta, die verkündet wurde, bevor
die Bevölkerungen dazu ihre Meinung sagen konnten, untermauert das immer wieder beschworene "europäische Sozialmodell" nicht
etwa mit einer Ausweitung sozialer Rechte; sie sichert nicht einmal auf europäischer Ebene das Niveau ab, das in den Mitgliedstaaten bislang errungen
wurde.
Die sozialen Sicherungssysteme in den Mitgliedsländern der EU haben ein
unterschiedliches Niveau; die Konventsherren haben dies zum Anlass genommen, das Prinzip der "Subsidiarität" als eine Harmonisierung
nach unten wirken zu lassen. Ausdrücklich wurde in den Debatten des Konvents immer wieder darauf verwiesen, man könne in den
zwischenstaatlichen Verhandlungen nicht mehr durchsetzen, als was die einzelnen Regierungen zu konzedieren bereit seien und sei eben höchstens
die in ihrem Land bestehende Rechtslage. Damit war eine Anpassung des europäischen Rechtsniveaus an das jeweils niedrigste Niveau vorprogrammiert.
Der 2.Konvent hat daran nichts geändert, die sozialen Rechte bleiben mithin aus der
europäischen Verfassung so gut wie ausgeklammert. Das betrifft nicht nur das Recht auf Arbeit (das ersetzt wurde durch ein Recht zu arbeiten), sondern
auch das Recht auf ein Mindesteinkommen (es ist nur als Recht auf Zugang zu einer Armutssicherung formuliert); es betrifft aber auch das Streikrecht (ein
europäisches Streikrecht ist nicht vorgesehen) und das Recht auf Aussperrung (das als Freiheit der Unternehmer ausdrücklich anerkannt wird).
Die Versammlung in Brüssel hat sich darauf verständigt, dass sie auf der
Grundlage der Allgemeinen Menschrechtserklärung und der Revidierten Europäischen Sozialcharta eine Charta der Sozialen Rechte formulieren
will, die sie in einer europäischen Verfassung verankert sehen will. Sie spricht sich dafür aus, die Logik des Subsidiaritätsprinzips
umzukehren und daraus einen Mechanismus zur Anpassung der sozialen Standards an das jeweils oberste Niveau zu machen. Die Veranstalter sind bestrebt,
einen ersten Entwurf dafür anlässlich des EU-Gipfels in Saloniki präsentieren zu können, wenn der Konvent seinen Schlussbericht
vorstellt.
Der Vorschlag war, unter die Charta Unterschriften von Organisationen zu sammeln. Die in
Brüssel Versammelten haben die Redaktion der Charta nicht allein als einen Hebel verstanden, um in den aktuellen Verfassungsprozess korrigierend
einzugreifen da ist man verbreitet der Auffassung, dass der Zug abgefahren ist , sondern sich eine Grundlage zu verschaffen, soziale Bewegungen
für eine Veränderung der EU zusammenzuführen.
Angela Klein
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