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Menschenwürde ist ein Wert, der jedem Menschen, unabhängig von Nationalität, Hautfarbe, Geschlecht,
Herkunft oder Religion einen Kanon von unveräußerlichen Rechten (Grundrechten) zubilligt. Im Grundgesetz Artikel 1.1 ist sie fest verankert:
»Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist
Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.« In der Einleitung zur GG-Ausgabe von 1996 beschreibt der Grundgesetzkommentator der ersten Stunde,
Günter Dürig, die Menschenwürde als einen »objektiven (vorgegebenen) Wert«, der »oberstes und beherrschendes Prinzip
der Verfassung« ist: Der Staat ist um des Menschen willen da. In dieser Interpretation ist Menschenwürde ein Wert, der noch vor jedem positiven
Recht besteht und im Naturrecht verankert ist. Er ist deshalb universal und kann nicht in Frage gestellt werden; er steht auch höher als jedes subjektive
Grundrecht, das Abwägungen unterliegt und Grenzen hat. Menschenwürde ist der absolute Wertebezugspunkt der deutschen Verfassung. Dass das
so ist, wollte Dürig immer als eine »ganz bewusste historische Reaktion auf den Hitler-Staat und die Weimarer Epoche« verstanden wissen.
Grundgesetzkommentare sind keine Meinungsäußerung, sondern Grundlage
für Rechtsauslegung. In einer neuen Kommentierung von Artikel 1.1 durch Matthias Herdegen hat Menschenwürde nicht mehr den Charakter eines
Naturrechts, ihr Schutz ist »nach Art und Maß für Differenzierungen durchaus offen, die den konkreten Umständen Rechnung
tragen«. Menschenwürde wird in den Bereich des positiven Rechts zurückgenommen, ist damit offen für Relativierungen.
Der Perspektivwechsel ist gravierend. Zwar bezieht ihn der neue Kommentator auf ethische
Fragen wie das Recht auf Selbstmord, Schutz des ungeborenen Lebens und künstliche Reproduktionstechnologien. Aber das Konzept der
Menschenwürde spielt auch eine große Rolle in den Debatten über Armut und Asyl. Die Neuinterpretation kommt pünktlich zum
Zeitpunkt, wo die Agenda 2010 den Sozialstaat in Frage stellt und bewusst eine Politik der Verarmung wachsender Bevölkerungsteile betreibt. Europaweit
werden derzeit die Armutsgrenzen nach unten definiert. Der neue GG-Kommentar ist ein echter Beitrag zur verfassungsmäßigen Untermauerung der
Aufhebung der Menschenwürde.
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