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SoZ SoZ - Sozialistische Zeitung Nr.24 vom 26.11.1998, Seite

Prostitution

Hurenkongreß

Derzeit gehen etwa. 400.000 Menschen der Prostitution nach. Die Prostitution ist eine Erwerbstätigkeit, die zwar legal aber mit zahlreichen gravierenden rechtlichen Benachteiligungen verbunden ist. Diese Diskriminierung stand im Mittelpunkt des 25.nationalen Hurenkongresses in München. Die in Detuschland in Selbsthilfegruppen organisierten Frauen forderten von der "rot"-grünen Regierung endlich eine rechtliche und soziale Gleichstellung mit anderen Erwerbstätigen umzusetzen. Die derzeitigen Gesetze hätten aber das Ziel, die Arbeitsbedingungen für Prostituierte möglichst schlecht zu gestalten, um Menschen von dieser Erwerbstätigkeit abzuhalten.
 
 
  Arbeitsmarkt
  DGB fordert Bericht
 
  Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat von der neuen Bundesregierung die Vorlage eines regelmäáigen und umfassenden Berichts über die Benachteiligung von Frauen bei Beruf und Einkommen gefordert. Dieser Bericht soll den bislang alle drei Jahre vorgelegten Report über Leichtlohngruppen ersetzen, zu dem der EG-Vertrag Bonn verpflichtet. Der DGB-Tarifexperte Joachim Kreimler-de Fries begründete diese Forderung damit, daá Leichtlohngruppen schon seit rund zehn Jahren in Deutschland kaum noch eine Rolle spielen. Dies sei zwar eine positive Entwicklung, die Benachteiligung der Frauen in der Arbeitswelt seien jedoch keineswegs beseitigt. Durch die Beschränkung dieses Problemkreises werde die Benachteiligung eher verniedlicht. Abgeordnete von SPD, Grünen und PDS hatten bereits 1996 die Einengung auf das Thema Leichtlohngruppen kritisiert, die alte Regierung war zu Erweiterungen jedoch nicht bereit.
 
 
  Öffnungsklauseln
  Niedriglohngruppen
 
  Die Gewerkschaft ÖTV hat die Öffnungsklauseln und Niedriglohngruppen bei der Diakonie scharf kritisiert. Tarifexperte Peter Blechschmidt sprach von einem Skandal. Nach Angaben der Evangelischen Kirche in Deutschland betreibt die Diakonie 5079 stationäre Einrichtungen mit 364.000 Plätzen und rund 400.000 MitarbeiterInnen. Die Klauseln sehen vor, daá kirchliche Einrichtungen bei einer finanziellen Notlage die Löhne und Gehälter bis zu 10% absenken können.Dabei müssen weder das Vermögen noch die Rücklagen der jeweiligen Institution offengelegt werden. Nach dieser Klausel müsse noch nicht einmal ein Sanierungsvorschlag vorgelegt werden, bemängelte Blechschmidt.
 


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