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Derzeit gehen etwa. 400.000 Menschen der Prostitution
nach. Die Prostitution ist eine Erwerbstätigkeit, die zwar legal aber mit
zahlreichen gravierenden rechtlichen Benachteiligungen verbunden ist. Diese
Diskriminierung stand im Mittelpunkt des 25.nationalen Hurenkongresses in
München. Die in Detuschland in Selbsthilfegruppen organisierten Frauen
forderten von der "rot"-grünen Regierung endlich eine rechtliche und
soziale Gleichstellung mit anderen Erwerbstätigen umzusetzen. Die derzeitigen
Gesetze hätten aber das Ziel, die Arbeitsbedingungen für Prostituierte
möglichst schlecht zu gestalten, um Menschen von dieser Erwerbstätigkeit
abzuhalten.
Arbeitsmarkt
DGB fordert Bericht
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat von der neuen Bundesregierung die
Vorlage eines regelmäáigen und umfassenden Berichts über die
Benachteiligung von Frauen bei Beruf und Einkommen gefordert. Dieser Bericht soll
den bislang alle drei Jahre vorgelegten Report über Leichtlohngruppen ersetzen,
zu dem der EG-Vertrag Bonn verpflichtet. Der DGB-Tarifexperte Joachim Kreimler-de
Fries begründete diese Forderung damit, daá Leichtlohngruppen schon seit rund
zehn Jahren in Deutschland kaum noch eine Rolle spielen. Dies sei zwar eine positive
Entwicklung, die Benachteiligung der Frauen in der Arbeitswelt seien jedoch
keineswegs beseitigt. Durch die Beschränkung dieses Problemkreises werde die
Benachteiligung eher verniedlicht. Abgeordnete von SPD, Grünen und PDS
hatten bereits 1996 die Einengung auf das Thema Leichtlohngruppen kritisiert, die alte
Regierung war zu Erweiterungen jedoch nicht bereit.
Öffnungsklauseln
Niedriglohngruppen
Die Gewerkschaft ÖTV hat die Öffnungsklauseln und
Niedriglohngruppen bei der Diakonie scharf kritisiert. Tarifexperte Peter Blechschmidt
sprach von einem Skandal. Nach Angaben der Evangelischen Kirche in Deutschland
betreibt die Diakonie 5079 stationäre Einrichtungen mit 364.000 Plätzen
und rund 400.000 MitarbeiterInnen. Die Klauseln sehen vor, daá kirchliche
Einrichtungen bei einer finanziellen Notlage die Löhne und Gehälter bis
zu 10% absenken können.Dabei müssen weder das Vermögen noch
die Rücklagen der jeweiligen Institution offengelegt werden. Nach dieser Klausel
müsse noch nicht einmal ein Sanierungsvorschlag vorgelegt werden,
bemängelte Blechschmidt.