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Frei am Feiertag      24+10

Das Gesetz will die „seelische Erhebung” am Feiertag schützen:

Arbeitszeitgesetz   linkArbZG

§ 9  Sonn- und Feiertagsruhe

(1)  Arbeitnehmer dürfen an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr nicht beschäftigt werden.

Mit „beschäftigt werden” ist jede Form der Arbeit gemeint - auch Überstunden, Bereitschaft, Rufbereitschaftseinsatz, Visitendienst. Als wirklich frei gilt der Sonntag oder ein Feiertag nur, wenn der gesamte Kalendertag und mindestens weitere zusamenhängende 11-Stunden ohne jede Arbeitszeit sind.

Arbeitszeitgesetz   linkArbZG

§ 11    Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung

(4)  Die Sonn- oder Feiertagsruhe des § 9 […] ist den Arbeitnehmern unmittelbar in Verbindung mit einer Ruhezeit nach § 5 zu gewähren, soweit dem technische oder linkarbeitsorganisatorische Gründe nicht entgegenstehen.

Die Ruhezeit kann dabei auf 10-Stunden verkürzt werden. Die Rechtsgelehrten sind sich einig: Soll ein Sonntag als frei im Sinne des Gesetzes gelten, dann muss

(Siehe hierzu u.a. den Kommentar zum Arbeitszeitgesetz, Anzinger, Koberski, Wolters, Zmarzlik, 2.  Auflage 2005, §1  Randnummer  37.) Dies gilt bei Feiertagen sinngemäß genauso. Andernfalls ist ein Ersatzruhetag fällig.

Rund 12 Feiertage im Jahr

Fünf „feste Feiertage” richten sich nach dem Kalender

Sieben „bewegliche Feiertage” richten sich nach dem Mondzyklus. Diese Festtage fallen stets auf einem bestimmten Wochentag, nie auf einem Dienstag, Mittwoch oder Samstag.

Für Geltendmachungen: Der linkFestkalender der Jahre 1700 bis 2199.

   Wochentag      Datum      Grund zum Feiern  
  Samstag  der Vorfesttag fällt auf einen Werktag  

Am Ostersonntag und Pfingstsonntag begnügt sich die NRW-Landesregierung mit dem Schutz des Sonntags. Nur wer also an diesen Sonntagen „ohnehin” frei hat, kann unbeschwert feiern.


Beispiel: So ist's richtig!

Eigentlich ist Franzi an diesem Dienstag mit einer Frühschicht dran.
Ihre Arbeitspflicht entfällt „wegen” des dienstäglichen Feiertags.
Darum bleibt in der 1.Zeile alles beim Alten, in der 2.Zeile wird sie durch das »X« freigestellt. Sie kann feiern.
Der Ersatzruhetag hat eine Verbindung zu einer mindestens 10 stündigen zusammenhängenden Ruhezeit - in diesem Fall danach am Mittwoch bis zum Beginn des Spätdienstes.

  Übertrag   Mo Di Mi Do Fr Sa So Bilanz Übertrag
Franzi Fetè +2,3h  Plan  F F S S S x x 38,5h +2,3h
38,5h
7,7h, 10h
   Ist  xE              
                     
F  = Frühdienst 06:00 bis 14:15 Uhr / 7,7h
S  = Spätdienst 11:45 bis 20:00 Uhr / 7,7h
x  = Frei (kein Arbeitsbeginn)
xE = Frei wegen dem Feiertag


Beispiel: Und so ginge es daneben!

Eigentlich ist Franzi an diesem Dienstag mit einer Frühschicht dran.
Das „Frei” wegen des dienstäglichen Feiertags geht jedoch schief. Denn am Montagnachmittag davor liegt keine 10-stündige zusammenhängende Ruhezeit in Verbindung mit diesem Frei. Und ebensowenig am Mittwochmorgen danach.
Franzi steht darum später noch ein „richtiger” Ersatzruhetag zu.

  Übertrag   Mo Di Mi Do Fr Sa So Bilanz Übertrag
Franzi Fetè +2,3h  Plan  F F F F S x x 38,5h +2,3h
38,5h
7,7h, 10h
   Ist    xE              
                     
F  = Frühdienst 06:00 bis 14:15 Uhr / 7,7h
S  = Spätdienst 11:45 bis 20:00 Uhr / 7,7h
x  = Frei (kein Arbeitsbeginn)
xE = Frei wegen dem Feiertag


Link und Lesezeichen: Bunter Vogelwww.feiertag.schichtplanfibel.de

  ⊗ Schicht­plan-Fibel extra
Dienst­planung und Freizeit mit der Schicht­plan-Fibel

gelb11. – 13.09.2024 in Niedersachsen | Biz Walsrode
Wie die Beschäftigten vor Übergriffen auf die Freizeit geschützt werden können
Die Bedeutung von Freizeit nimmt zu. Für die Kolleginnen und Kollegen genauso wie auch für deren Ar­beit­ge­ber. Für eine verlässliche Lebensplanung braucht es Schichtpläne, die – rechtzeitig angeordnet – die vertraglichen Ansprüche und die Wünsche widerspiegeln. Die Wirklichkeit aber sieht anders aus: Die eingeplanten Pau­sen werden je nach Ar­beitsanfall verschoben oder widerrufen; das Schichtende verrutscht früher oder später; alle paar Tage folgen neue Angebote für Planänderungen und Schichtwechsel.
Anhand kleiner Fallbeispiele untersuchen wir, wie die betriebliche In­ter­es­sen­ver­tre­tung die Kolleginnen und Kollegen vor Übergriffen auf ihre Freizeit schützen kann. Und wir diskutieren, inwiefern ´intelligente Ausfallkonzepte´ ent- oder belasten.
 ⊗ Verbindlichkeit der Schichtpläne: Für Ar­beit­ge­ber, die betriebliche In­ter­es­sen­ver­tre­tung, die Beschäftigten
 ⊗ Planergänzungen: Mehrarbeit und Überstunden
 ⊗ Planänderungen: Schichtwechsel, Ar­beit an planfreien Tagen
 ⊗ Ankündigungsfristen, Zeit- und Gruppendruck
 ⊗ Gesundheitliche und soziale Folgen der Übergriffe
 ⊗ Erhöhte Schutzwirkung durch betriebliche Ver­ein­ba­rungen
 ⊗ Zwangsmaßnahmen gegen ge­setz- und vertragswidrige Übergriffe
   Referent: Tobias Michel


  ⊗ Schicht­plan-Fibel extra
Pau­sen als Hebel zur Entlastung

gruen 28. – 30.10.2024 in Hessen | Biz Gladenbach
Pau­sen verlängern in jedem Fall die betriebliche Anwesenheit der Beschäftigten, ihre Erholungswirkung aber ist in vielen Fällen fraglich. Häufig werden Pau­sen im Tagesabauf eingeschoben, wenn das Ar­beitsaufkommen es gerade zulässt. Insbesondere in den schlecht besetzten Schichten, am Wochenende, nachts oder im Bereitschaftsdienst verzichten Beschäftigte bereitwillig auf ihre Pau­sen. Deshalb empfielt die Ar­beitswissenschaft Ar­beit­ge­bern, geregelte Pau­sen zu organisieren. Das aber fällt vielen von ihnen aus vielerlei Gründen schwer. Also kümmert sich die In­ter­es­sen­ver­tre­tung besser selbst darum. Anhand von Fallbeispielen und Regelungsvorschlägen untersuchen wir, unter welchen Umständen Pau­sen für die Kolleginnen und Kollegen eine stärkende, entlastende Wirkung entfalten und erarbeiten uns Wege, bessere Pau­senregeln durchzusetzen.
 ⊗ Gesetzliche Pflichten der Ar­beit­ge­ber
 ⊗ Ar­beitswissenschaftlicher Stand zur Erholungswirkung (Kurzpausen mit begrenzter Wirkung)
 ⊗ Lage und Länge der Pau­sen
 ⊗ Pau­senräume als soziale Kristallisationspunkte
 ⊗ Bezahlte Pau­sen, Pau­sen als Ar­beits­zeit
 ⊗ Mindestbesetzungen und Dokumentationspflichten des Ar­beit­ge­bers
 ⊗ Mit­be­stim­mung der Pau­sen in den einzelnen Dienstplänen
   Referent: Tobias Michel


❍ Schicht­plan-Fibel extra – Bildungstage 2024
Konferenz zur Umsetzung der aktuellen Rechtsprechung in die betriebliche Schicht­planung
gruen 16. – 18.12.2024 Bielefeld | Biz Das Bunte Haus
Wir ordnen jüngste praxisrelevante Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts und der Landesarbeitsgerichte Ihren betrieblichen Alltagssituationen zu. Die grobe Analyse des betrieblichen Alltags im Licht der entsprechenden Urteile führt unweigerlich zu konkreten Handlungsoptionen der In­ter­es­sen­ver­tre­tung. So entsteht eine beachtliche Sammlung alltagstauglicher Lösungsvorschläge rund um Regelungsgegenstände der Ar­beits­zeit, welche die Durchsetzung geltender Bestimmungen wesentlich erleichtert.
 ⊗ Überblick: Ar­beits­zeitverteilung zum Schutz vor Überlastung
 ⊗ Gesundheitsschutz und Entlastung
 ⊗ Teilzeit entlasten, ohne andere zu belasten
 ⊗ Mitbestimmen als Daueraufgabe
 ⊗ Aktuelle Rechtsprechung
 ⊗ Betriebliche In­ter­es­sen­ver­tre­tung außerhalb der Ar­beits­zeit
 ⊗ Handlungsmöglichkeiten der In­ter­es­sen­ver­tre­tung
   Referent: Tobias Michel