Das Gesetz will die „seelische Erhebung” am Feiertag schützen:
§ 9 Sonn- und Feiertagsruhe
(1) Arbeitnehmer dürfen an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr nicht beschäftigt werden.
Mit „beschäftigt werden” ist jede Form der Arbeit gemeint - auch Überstunden, Bereitschaft, Rufbereitschaftseinsatz, Visitendienst. Als wirklich frei gilt der Sonntag oder ein Feiertag nur, wenn der gesamte Kalendertag und mindestens weitere zusamenhängende 11-Stunden ohne jede Arbeitszeit sind.
§ 11 Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung
(4) Die Sonn- oder Feiertagsruhe des § 9 […] ist den Arbeitnehmern unmittelbar in Verbindung mit einer Ruhezeit nach § 5 zu gewähren, soweit dem technische oder arbeitsorganisatorische Gründe nicht entgegenstehen.
Die Ruhezeit kann dabei auf 10-Stunden verkürzt werden. Die Rechtsgelehrten sind sich einig: Soll ein Sonntag als frei im Sinne des Gesetzes gelten, dann muss
(Siehe hierzu u.a. den Kommentar zum Arbeitszeitgesetz, Anzinger, Koberski, Wolters, Zmarzlik, 2. Auflage 2005, §1 Randnummer 37.) Dies gilt bei Feiertagen sinngemäß genauso. Andernfalls ist ein Ersatzruhetag fällig.
Fünf „feste Feiertage” richten sich nach dem Kalender
Sieben „bewegliche Feiertage” richten sich nach dem Mondzyklus. Diese Festtage fallen stets auf einem bestimmten Wochentag, nie auf einem Dienstag, Mittwoch oder Samstag.
Für Geltendmachungen: Der Festkalender der Jahre 1700 bis 2199.
Wochentag | Datum | Grund zum Feiern |
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Samstag | 26.12.2015 | 2. Weihnachtstag fällt auf einen Werktag |
Samstag | 24.12.2016 | der Vorfesttag fällt auf einen Werktag |
Montag | 26.12.2016 | 2. Weihnachtstag |
Samstag | 31.12.2016 | der Vorfesttag fällt auf einen Werktag |
Am Ostersonntag und Pfingstsonntag begnügt sich die NRW-Landesregierung mit dem Schutz des Sonntags. Nur wer also an diesen Sonntagen „ohnehin” frei hat, kann unbeschwert feiern.
Eigentlich ist Franzi an diesem Dienstag mit einer Frühschicht dran.
Ihre Arbeitspflicht entfällt „wegen” des dienstäglichen Feiertags.
Darum bleibt in der 1.Zeile alles beim Alten, in der 2.Zeile wird sie durch das »X«
freigestellt. Sie kann feiern.
Der Ersatzruhetag hat eine Verbindung zu einer mindestens 10 stündigen zusammenhängenden
Ruhezeit - in diesem Fall danach am Mittwoch bis zum Beginn des Spätdienstes.
Übertrag | Mo | Di | Mi | Do | Fr | Sa | So | Bilanz | Übertrag | ||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Franzi Fetè | +2,3h | Plan | F | F | S | S | S | x | x | 38,5h | +2,3h |
38,5h 7,7h, 10h |
Ist | xE | |||||||||
Eigentlich ist Franzi an diesem Dienstag mit einer Frühschicht dran.
Das „Frei” wegen des dienstäglichen Feiertags geht jedoch schief. Denn am Montagnachmittag davor
liegt keine 10-stündige zusammenhängende Ruhezeit in Verbindung mit diesem Frei. Und ebensowenig am Mittwochmorgen danach.
Franzi steht darum später noch ein „richtiger” Ersatzruhetag zu.
Übertrag | Mo | Di | Mi | Do | Fr | Sa | So | Bilanz | Übertrag | ||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Franzi Fetè | +2,3h | Plan | F | F | F | F | S | x | x | 38,5h | +2,3h |
38,5h 7,7h, 10h |
Ist | xE | |||||||||
Link und Lesezeichen: www.feiertag.schichtplanfibel.de
⊗ Schichtplan-Fibel extra
Dienstplanung und Freizeit mit der Schichtplan-Fibel
• 11. – 13.09.2024 in Niedersachsen | Biz Walsrode
Wie die Beschäftigten vor Übergriffen auf die Freizeit geschützt werden können
Die Bedeutung von Freizeit nimmt zu. Für die Kolleginnen und Kollegen genauso wie auch für deren Arbeitgeber. Für eine verlässliche Lebensplanung braucht es Schichtpläne, die – rechtzeitig angeordnet – die vertraglichen Ansprüche und die Wünsche widerspiegeln. Die Wirklichkeit aber sieht anders aus: Die eingeplanten Pausen werden je nach Arbeitsanfall verschoben oder widerrufen; das Schichtende verrutscht früher oder später; alle paar Tage folgen neue Angebote für Planänderungen und Schichtwechsel.
Anhand kleiner Fallbeispiele untersuchen wir, wie die betriebliche Interessenvertretung die Kolleginnen und Kollegen vor Übergriffen auf ihre Freizeit schützen kann. Und wir diskutieren, inwiefern ´intelligente Ausfallkonzepte´ ent- oder belasten.
⊗ Verbindlichkeit der Schichtpläne: Für Arbeitgeber, die betriebliche Interessenvertretung, die Beschäftigten
⊗ Planergänzungen: Mehrarbeit und Überstunden
⊗ Planänderungen: Schichtwechsel, Arbeit an planfreien Tagen
⊗ Ankündigungsfristen, Zeit- und Gruppendruck
⊗ Gesundheitliche und soziale Folgen der Übergriffe
⊗ Erhöhte Schutzwirkung durch betriebliche Vereinbarungen
⊗ Zwangsmaßnahmen gegen gesetz- und vertragswidrige Übergriffe
Referent: Tobias Michel
⊗ Schichtplan-Fibel extra
Pausen als Hebel zur Entlastung
• 28. – 30.10.2024 in Hessen | Biz Gladenbach
Pausen verlängern in jedem Fall die betriebliche Anwesenheit der Beschäftigten, ihre Erholungswirkung aber ist in vielen Fällen fraglich. Häufig werden Pausen im Tagesabauf eingeschoben, wenn das Arbeitsaufkommen es gerade zulässt. Insbesondere in den schlecht besetzten Schichten, am Wochenende, nachts oder im Bereitschaftsdienst verzichten Beschäftigte bereitwillig auf ihre Pausen.
Deshalb empfielt die Arbeitswissenschaft Arbeitgebern, geregelte Pausen zu organisieren. Das aber fällt vielen von ihnen aus vielerlei Gründen schwer. Also kümmert sich die Interessenvertretung besser selbst darum. Anhand von Fallbeispielen und Regelungsvorschlägen untersuchen wir, unter welchen Umständen Pausen für die Kolleginnen und Kollegen eine stärkende, entlastende Wirkung entfalten und erarbeiten uns Wege, bessere Pausenregeln durchzusetzen.
⊗ Gesetzliche Pflichten der Arbeitgeber
⊗ Arbeitswissenschaftlicher Stand zur Erholungswirkung (Kurzpausen mit begrenzter Wirkung)
⊗ Lage und Länge der Pausen
⊗ Pausenräume als soziale Kristallisationspunkte
⊗ Bezahlte Pausen, Pausen als Arbeitszeit
⊗ Mindestbesetzungen und Dokumentationspflichten des Arbeitgebers
⊗ Mitbestimmung der Pausen in den einzelnen Dienstplänen
Referent: Tobias Michel
❍ Schichtplan-Fibel extra – Bildungstage 2024
Konferenz zur Umsetzung der aktuellen Rechtsprechung in die betriebliche Schichtplanung
16. – 18.12.2024 Bielefeld | Biz Das Bunte Haus
Wir ordnen jüngste praxisrelevante Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts und der Landesarbeitsgerichte Ihren betrieblichen Alltagssituationen zu. Die grobe Analyse des betrieblichen Alltags im Licht der entsprechenden Urteile führt unweigerlich zu konkreten Handlungsoptionen der Interessenvertretung. So entsteht eine beachtliche Sammlung alltagstauglicher Lösungsvorschläge rund um Regelungsgegenstände der Arbeitszeit, welche die Durchsetzung geltender Bestimmungen wesentlich erleichtert.
⊗ Überblick: Arbeitszeitverteilung zum Schutz vor Überlastung
⊗ Gesundheitsschutz und Entlastung
⊗ Teilzeit entlasten, ohne andere zu belasten
⊗ Mitbestimmen als Daueraufgabe
⊗ Aktuelle Rechtsprechung
⊗ Betriebliche Interessenvertretung außerhalb der Arbeitszeit
⊗ Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung
Referent: Tobias Michel