Grundsätzlich gilt für die regelmäßige Arbeitszeit: „Krank ist wie gearbeitet.” Da kann also keine einzige Minusstunde entstehen. Ein sauber geführter Schichtplan dokumentiert zweifelsfrei, „wie gearbeitet” worden wäre.
Für eine Erkrankung, die nach der Aufnahme des Dienstes eintritt, wird dieser Tag als gearbeitet
gezählt und der erste Krankheitstag ist der Tag danach. Eine Krankmeldung braucht also erst ab dem Tag zu gelten,
an dem die Arbeit nicht mehr aufgenommen wurde. Die Fristberechnung erfolgt nach § 187 Abs. 1 BGB. Tritt die
Arbeitsunfähigkeit während der Arbeitszeit ein, beginnt die Sechs-Wochenfrist am nächsten Tag zu laufen.
(BAG vom 04.05.1971, BAG vom 22.2.1973 — 5 AZR 461/72, AP LohnFG § 1 Nr. 28, zu 1 der Gründe)
Ist die regelmäßige Arbeitszeit längere Zeit ungleichmäßig verteilt worden und
hätte ein Arbeitnehmer Zusatzschichten oder längere Schichten leisten müssen,
wenn er nicht krank geworden wäre, dann müssen ihm diese Zeiten im Krankheitsfall auf dem
Zeitkonto gutgeschrieben werden. Eine betriebliche Regelung, wonach Zeitschulden nur durch
tatsächliche Arbeitsleistung ausgeglichen werden können, verstößt gegen das Lohnausfallprinzip
des § 4 Abs. 1 EFZG.
(BAG vom 13.02.2002 - 5 AZR 470/00)
Ausnahme:
In NRW und Rhein-aufwärts galt in der verfassten ev. Kirche und ihrer Diakonie bis Mitte 2017 eine abstruse Sonderregel. Diese wurde dann für Arbeitsunfähigkeit aufgehoben und für den Zeitfaktor beim Urlaub - arg unbestimmt - fortgeführt:
(3) [ …] Für Fehltage (z. B. unverschuldete Arbeitsunfähigkeit und Arbeitsbefreiung nach § 28 oder anderen entsprechenden Regelungen) wird die dienstplanmäßige Arbeitszeit, in Ermangelung derselben die durchschnittliche tägliche Arbeitszeit der Mitarbeitenden pro Fehltag angerechnet. Für Urlaubstage wird die durchschnittliche tägliche Arbeitszeit der Mitarbeitenden angerechnet.
Es liegt jetzt bei den Vorgesetzten, die „durchschnittliche tägliche Arbeitszeit” zu ermitteln und
im Zweifelsfall nachzuweisen. Die Formel dafür:
Stunden im Kalenderjahr vor Freistellung und Arbeitsbefreiung
: Zahl der individuellen Arbeitstage im Kalenderjahr
= durchschnittliche tägliche Arbeitszeit
Überall dort, wo Schichten unterschiedlich lang sind, führt dies zu Minus- und Plusstunden.
Diese können aber erst ermittelt werden, wenn mit Ablauf des Kalenderjahres
(Ausgleichszeitraum) alle Schichten verplant sind. Denn erst dann steht die Zahl der individuellen Arbeitstage fest.
⊗ Schichtplan-Fibel extra
Pausen als Hebel zur Entlastung
• 12.–16.09.2022 in Gladenbach
Pausen verlängern in jedem Fall die betriebliche Anwesenheit der Beschäftigten, ihre Erholungswirkung aber ist in vielen Fällen fraglich. Häufig werden Pausen im Tagesablauf eingeschoben, wenn das Arbeitsaufkommen es gerade zulässt. Insbesondere in den schlecht besetzten Schichten, am Wochenende, nachts oder im Bereitschaftsdienst verzichten Beschäftigte bereitwillig auf ihre Pausen.
Deshalb empfielt die Arbeitswissenschaft Arbeitgebern, geregelte Pausen zu organisieren. Das aber fällt vielen von ihnen aus vielerlei Gründen schwer. Also kümmert sich die Interessenvertretung besser selbst darum. Anhand von Fallbeispielen und Regelungsvorschlägen untersuchen wir, unter welchen Umständen Pausen für die Kolleginnen und Kollegen eine stärkende, entlastende Wirkung entfalten und erarbeiten uns Wege, bessere Pausenregeln durchzusetzen.
⊗ Gesetzliche Pflichten der Arbeitgeber
⊗ Arbeitswissenschaftlicher Stand zur Erholungswirkung (Kurzpausen mit begrenzter Wirkung)
⊗ Lage und Länge der Pausen
⊗ Pausenräume als soziale Kristallisationspunkte
⊗ Bezahlte Pausen, Pausen als Arbeitszeit
⊗ Mindestbesetzungen und Dokumentationspflichten des Arbeitgebers
⊗ Mitbestimmung der Pausen in den einzelnen Dienstplänen
Link und Lesezeichen: www.minusstunden.schichtplanfibel.de