Betriebsrat
0201-434 2208
Alfried Krupp Krankenhaus, Essen
Alfried Krupp Krankenhaus, Essen
06.05.2014 FlurFunk
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Arbeitszeitkonten samt Anlagen
„Wir halten uns an das Gesetz…” — dieses vermeintliche Versprechen
des neuen Managements hat insbesondere bei der Berechnung des Urlaubsanspruchs zu viel
Verwirrung geführt. Denn unser Urlaub ist über den Arbeitsvertrag geregelt,
nicht etwa durch das
Bundesurlaubsgesetz.
Teilzeitkräfte haben tatsächlich denselben
Urlaubsanspruch wie Vollzeitkräfte; die vereinbarte Stundenzahl
im Wochendurchschnitt spielt überhaupt keine Rolle.
Urlaubsanspruch umrechnen -
Mehr zum Thema steht im Internet unter www.urlaub.schichtplanfibel.de
Die Formel:
vertraglicher Urlaubsanspruch / 5 Tage
×
gearbeitete Tage / Ausgleichszeitraum in Wochen
Kein Ergebnis (Urlaubsanspruch ist nicht eingetragen).

Poth, Brigitte

Möller, Reiner

Koelbl, Nicole

Nuhnen, Olaf

Sindern, Irene
Müntefer, Martina
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Tobias Michel.
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