Betriebsrat
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Alfried Krupp Krankenhaus, Essen

„Wir halten uns an das Gesetz…” — dieses vermeintliche Versprechen des neuen Managements hat insbesondere bei der Berechnung des Urlaubsanspruchs zu viel Verwirrung geführt. Denn unser Urlaub ist über den Arbeitsvertrag geregelt, nicht etwa durch das linkBundesurlaubsgesetz. Teilzeitkräfte haben tatsächlich denselben Urlaubsanspruch wie Vollzeitkräfte; die vereinbarte Stundenzahl im Wochendurchschnitt spielt überhaupt keine Rolle.

Urlaubsanspruch umrechnen -

Mehr zum Thema steht im Internet unter www.urlaub.schichtplanfibel.de

Die Formel:

vertraglicher Urlaubsanspruch / 5 Tage
               ×
gearbeitete Tage / Ausgleichszeitraum in Wochen


Mein Urlaubsanspruch beträgt       Tage in der 5-Tagewoche.

Mein Ausgleichszeitraum umfasst  Zahl der Wochen,

in diesem Zeitraum habe ich an     Tagen Arbeitspflicht (inkl. Urlaub, Feiertage, krank etc.).

                       


Kein Ergebnis (Urlaubsanspruch ist nicht eingetragen).

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Poth, Brigitte
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Möller, Reiner
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Koelbl, Nicole
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Nuhnen, Olaf
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Sindern, Irene
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Müntefer, Martina

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