TVöD angelehnt,
Personalrat
Schichtdienst 365 Tage/Jahr und 24 Stunden/Tag.
Pro Schicht ein Mitarbeiter, 5 Mitarbeiter insgesamt.
Urlaubsvertretung untereinander.
Der normale Rhythmus
Montag bis Sonntag frei
Montag bis Freitag Spätschicht
Samstag bis Donnerstag frei
Freitag bis Sonntag Frühschicht (Sa u. So. 12h)
Montag bis Donnerstag Nachtschicht
Freitag bis Sonntag frei
Montag bis Donnerstag Frühschicht
Freitag bis Sonntag Nachtschicht (Sa u. So 12h)
Es darf immer nur einer von uns Urlaub machen und die, die normalerweise frei haben, müssen dann diese Schichten übernehmen.
Es kommen da seltsame Schichtfolgen zustande.
Die so aussieht.
Montag bis Donnerstag frei
Freitag Frühschicht
Samstag u. Sonntag frei
Montag bis Freitag Spätschicht
Samstag frei
Sonntag Frühschicht
Montag, Dienstag Nachtschicht
Mittwoch, Donnerstag frei
Freitag bis Sonntag Frühschicht
Montag bis Donnerstag Nachtschicht
Freitag bis Sonntag frei
Montag bis Donnerstag Frühschicht
Freitag bis Sonntag Nachtschicht
Montag bis Donnerstag frei
Freitag Frühschicht
Samstag und Sonntag frei.
Das ist ein ziemliches hin und her.
Im Frühjahr machen wir Minus-Stunden, im Sommer durch die Urlaubsvertretung machen wir Plus-Stunden. Im Herbst machen wir dann wieder minus Stunden damit das Stundenkonto sich wieder bei Null beläuft.
Das sind doch geplante Überstunden, ist das überhaupt zulässig?
Wie viel Stunden darf man ohne Wochenendruhe arbeiten?
:
Du darfst so viel oder so lange arbeiten, wie Du möchtest.Du darfst verlangen, dass die Arbeitgeberin mit Dir (und/oder der MAV) ein Schichtsystem und einen Schichtrhythmus vereinbart (§ 2 Nummer 8 und 10 Nachweisgesetz).
Du bist Nachtarbeiterin im Sinne § 2 ArbZG. Die Arbeitgeberin darf Dich nur unter Beachtung der gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse über die menschengerechte Gestaltung der Arbeitszeit einsetzen (§ 6 Abs. 1 ArbZG). Diese Erkenntnisse findest Du in den Leitlinien gemäß § 6 Abs. 1 ArbZG.
Die gesundheitliche Belastung durch Nachtarbeit steigt nach bisherigem Kenntnisstand in der Arbeitsmedizin durch die Zahl der Nächte im Monat und die Zahl der aufeinanderfolgenden
Nächte, in denen Nachtarbeit geleistet wird
(BAG 9. Dezember 2020 - 10 AZR 334/20 - Rn. 70
Aufgrund der steigenden gesundheitlichen Belastung durch eine größere Zahl der Nächte im Monat und eine höhere Zahl der aufeinanderfolgenden Nächte, in denen Nachtarbeit geleistet wird, sollten möglichst wenige Nachtschichten aufeinanderfolgen.
(BAG Vorlagebeschluss (EuGH) vom 9. 12.2020 - 10 AZR 332/20)
Nirgends ist geregelt, welche Ansprüche Du aus einer Verteilung hast, die sich nicht im gesetzlichen Rahmen hält (Im Dunkeln ist gut Munkeln).
Die Belastungen oder deren Folgen kummulieren wohl mit der jeder weiteren Nachtschicht - ganz ähnlich wie in den Tagschichten. Zudem kommt zu Beginn die Belastung durch den Wechsel in die Nachtschicht hinzu. Abschließend können mehrere arbeitsfreie Tage zumindest eine teilweise Erholung ermöglichen. Die Spätfolgen bleiben.