AVR.DD ,
MAV/ MVG.EKD Schichtarbeit ( 24 / 7 ), Pflege
Es wird angeordnet, an einem im Dienstplan als "frei" gekennzeichneten Tag an einer Besprechung teilzunehmen, an einer Fortbildung, an einer Absprache ( über Dienstplanänderungswünsche usw. ), an Einweisungen, Lobreden usw.
1. Handelt es sich um Arbeitszeit?
2. Handelt es sich um Plusstunden ( die im vereinbarten Rahmen zu leisten sind )?
3. Falls nein, sind es angeordnete Überstunden?
4. Gilt auch die An- und Abfahrtszeit nach § 9 Abs. 6 AVR als Arbeitszeit?
"Werden außerhalb der dienstplanmäßigen bzw. betriebsüblichen Arbeitszeit Arbeitsstunden geleistet, so gilt auch die für die Zu- und Abfahrt zur und von der Arbeitsstelle erforderliche Zeit als Arbeitszeit,wobei jedoch mindestens eine Arbeitsstunde anzusetzen ist."
5. Besteht bei kurzfristiger Anfrage bzw. Anordnung ein Anspruch auf die Prämie für "kurzfristig zugesagte Arbeit an planmäßig freien Tagen" nach § 20b AVR.DD?
"Für die freiwillige und kurzfristige Übernahme von Diensten an im Dienstplan mit Frei eingeplanten Tagen auf Anfrage des Dienstgebers erhalten Mitarbeiter einen Zuschlag von 60€"
6. Wenn es sich zumindest um Arbeitszeit handelt ( gleichgültig, ob auch um Plusstunden oder Überstunden nach AVR.DD ), wird die außerplanmäßige Arbeitszeit dann wenigstens genauso vergütet wie bei Rufbereitschaft ( AVR.DD Anlage 8 Abs. 8:
"Für anfallende Arbeit einschließlich einer etwaigen Wegezeit wird das Überstundenentgelt gezahlt. Für eine Heranziehung zur Arbeit außerhalb des Aufenthaltsortes werden mindestens drei Stunden angesetzt."
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In § 9 Abs. 7 TV-V findest Du -Überstunden sind die auf Anordnung des Arbeitgebers geleisteten Arbeitsstunden, die über die im Rahmen der regelmäßigen Arbeitszeit eines Vollbeschäftigten (§ 8 Abs. 1 Satz 1) für die Woche dienstplanmäßig bzw. betriebsüblich festgesetzten Arbeitsstunden hinausgehen.
Du beschreibst die Festsetzung von regelmäßiger Arbeitszeit an sieben der sieben Kalendertage einer Kalenderwoche. Das ist eine tarifwidrige Festlegung. Es geht jedoch keine Minute über die so vertragswidrig und gesetzwidrig festgelegte Arbeitszeit hinaus. So können keine Überstunden entstehen.
Geh zum Betriebsrat und leih Dir dessen Handkommentar zum TV-V aus!