AVR Caritas (Anlage 32), MAV / MAVO
Ich arbeite 70% ausschließlich im Nachtdienst im Pflegeheim nach Dienstplan in unregelmäßigen Schichten. Die Arbeitszeit ist immer von 21:15 Uhr bis 6:45 Uhr ohne Pause
Feiertage werden im Dienstplan von der Sollarbeitszeit abgezogen d.h. 1/ 5 pro Tag. Meine Sollarbeitszeit im Mai beträgt 103,73 Stunden ( Baden-Württemberg). Da ich an jedem 9,5 Stunden arbeite, erhalte ich aber nur einen Teil der gearbeiteten Stunden als Freizeit . Zeitzuschlag erhalte ich 35% für die 9,5 Stunden. Eine Nachfrage bei Heimleitung und MAV führte zu keinem Ergebnis, es hieß,es ist so korrekt.
Stimmt das?
Oder müsste die Sollarbeitszeit anderst berechnet werden?
Falls ja, wie?
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Dein Vertrag nimmt die AVR der Caritas (hier: Anlage 32) in Bezug. Dort wird eine wochendurchschnittliche Zeitschuld vereinbart. Bei Dir: 27, 3 Stunden im Wochenschnitt.Dein Betrieb weicht davon ab und plant nicht z.B. über vier oder acht Wochen, sondern über die kalenderarische Unregelmäßigkeit "Kalendermonat". Dazu wird der Vertrag verlassen und irgendetwas irgendwie ausgerechnet.
Unser Werkzeug Zeitschuld-Rechner unterstützt Dich und Deine MAV bei der Aufklärung.
Die AVR haben den "Arbeitstag" nicht extra geregelt. Es ist daher der Kalendertag. Eine einzelne Nachtschicht umfasst hier zwei Arbeitstage.