TVöD angelehnt,
Personalrat
Schichtdienst 365 Tage/Jahr und 24 Stunden/Tag.
Pro Schicht ein Mitarbeiter, 5 Mitarbeiter insgesamt.
Urlaubsvertretung untereinander.
Der normale Rhythmus
Montag bis Sonntag frei
Montag bis Freitag Spätschicht
Samstag bis Donnerstag frei
Freitag bis Sonntag Frühschicht (Sa u. So. 12h)
Montag bis Donnerstag Nachtschicht
Freitag bis Sonntag frei
Montag bis Donnerstag Frühschicht
Freitag bis Sonntag Nachtschicht (Sa u. So 12h)
Es darf immer nur einer von uns Urlaub machen und die, die normalerweise frei haben, müssen dann diese Schichten übernehmen.
Es kommen da seltsame Schichtfolgen zustande.
Die so aussieht.
Montag bis Donnerstag frei
Freitag Frühschicht
Samstag u. Sonntag frei
Montag bis Freitag Spätschicht
Samstag frei
Sonntag Frühschicht
Montag, Dienstag Nachtschicht
Mittwoch, Donnerstag frei
Freitag bis Sonntag Frühschicht
Montag bis Donnerstag Nachtschicht
Freitag bis Sonntag frei
Montag bis Donnerstag Frühschicht
Freitag bis Sonntag Nachtschicht
Montag bis Donnerstag frei
Freitag Frühschicht
Samstag und Sonntag frei.
Das ist ein ziemliches hin und her.
Im Frühjahr machen wir Minus-Stunden, im Sommer durch die Urlaubsvertretung machen wir Plus-Stunden. Im Herbst machen wir dann wieder minus Stunden damit das Stundenkonto sich wieder bei Null beläuft.
Das sind doch geplante Überstunden, ist das überhaupt zulässig?
Wie viel Stunden darf man ohne Wochenendruhe arbeiten?
:
Viele AVR oder Haustarifverträge folgen unserem Leitrarifvertrag "TVöD". Meist haben sie einen Namen. Wir vermuten, dass Deine MAV nach diakonischen Sonderregeln eingerichtet wurde.Zu 1: Du darfst arbeiten ohne Unterlass. Dein Arbveitgeber darf Dich nicht mehr als 12 Kalendertage hintereinander zur Arbeit heranziehen. In der Nacht- und Schichtarbeit ziehen die Leitlinien gemäß § 6 Abs. 1 ArbZG bereits spätestens nach siebten Schicht eine Grenze. Wenn Du einen Schichtrhythmus vereinbart hast (§ 2 Nummer 8 NachwG), fällt hoffentlich schon früher eine Freischicht.
Zu 2 bis 4: Du darfst arbeiten ohne Unterlass. Doch Artikel 31 Abs 2 EU GRC sichert Dir den Anspruch auf eine wöchentliche Ruhezeit von 35 Stundem.
Zu 5: Dir stehen aus der EU RL 2019 / 1152 vorhersehbare Arbeitszeiten zu. Der Dienstplan wird daher - mitbestimmt durch die MAV "rechtzeitig" angeordnet. Ihr als Team medlet dazu an, was Ihr für noch rechtzeitig haltet.
Zu 6: Vielleicht folgt Ihr tatsächlich dem TVöD. Der regelt in § 6 Abs. 1 Satz 3 - "3Die regelmäßige Arbeitszeit kann auf fünf Tage, aus notwendigen betrieblichen/dienstlichen Gründen auch auf sechs Tage verteilt werden." Um Arbeitszeit auf einen sechsten Tag in einer Woche zu verteilen, müssen dann also bereits heftige Voiraussetzungen erfüllt sein.