span class="avrcar"> AVR Caritas (Anlage 31), MAV Teilzeit 35 Std Woche, keine Verpflichtung zu Überstunden im Vertrag, 3 SchichtdienstIch muß jetzt nochmal nachfragen, sorry.
Aufgrund Personalmangel werde ich im Dienstplan überplant. Der Ausgleichszeitraum beträgt anderthalb Jahre.
Leider verstehe ich immer noch nicht den Begriff
Schichtplanturnus und Ausgleichszeitraum. Unser Dienstplan wird jetzt mit Einverständniss der MAV von Monat zu Monat geschrieben. Am 24.3 bekommen wir nun den Plan für April. Der verläßliche Dienstplan über 3 Monate wurde jetzt Anfang März erst mal auf Eis gelegt. Mittlerweile habe ich über 50 Überstunden, wegen Überplanung.
Frage 1: Ihr habt geschrieben auf meine vorherige Fragen: "Überstunden meint hier für Dich die Verlängerung einer geplanten Schicht und die Überplanung im Turnus ( Dienstplan) "
Heißt das für mich, dass ich für jede Stunde Überplanung einen Überstundenzuschlag bekomme und meine Ansprüche (welche Ansprüche? Zuschlag oder fallen die ganzen Überstunden weg) nach 6 Monaten untergehen?
Habe ich die Überstunden dann umsonst gearbeitet und stehe nach 6 Monaten auf 0 Überstunden?
Frage 2: bitte erklärt doch nochmal für Dummies den Begriff Ausgleichzeitraum. Nach meinem Verständnis könnte ich in den anderthalb Jahren dann ja ständig überplant werden und am Ende des Zeitraums müsste ich dann auf Null gesetzt werden. Oder doch am Ende des Schichtplanturnus?
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Die gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse über die menschengerechte Gestaltung der Arbeit sind recht klar. Wir haben die Leitlinien zusammengetragen. Diese Leitlinien gelten für mehr und für weniger qualifizierte Kolleginnen.Je mehr Personal auf dem Stellenplan steht, umso leichter wird es für den Arbeitgeber, diese gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse, den Gesundheitsschutz und die Verträge einzuhalten. 8-Stunden sind in Deutschland die Norm.
Ohne ausreichend Personal, vom Chef verschuldet oder beweint, entsteht ihm kein automatischer Anspruch, Fachkräfte zu überlasten.
Wir haben am 30.03.2019 einen Musterbrief an die MAV vorgestellt. Wenn die Fachkräfte sich gesondert bewegen wollen, solltet Ihr sie dabei unterstützen. Doch sie müssen - für sich selbst und für alle - vorangehen. Lösungen für sie sind keine Voraussetzung, damit der gesetzliche Schutz für Pflegehelfer/innen beachtet wird.