BAT-KF , MAV / MVG-EKD
Schichtarbeit.
Gehört eine so bezeichnete Mittelschicht - also Dienste vom 8-16 Uhr - zur Schichtarbeit?
Und falls ja, gibt es dafür Zeitzuschläge oder andere Zuschläge?
Arbeitsrecht ist konkret. Müssen wir rumraten, können wir nur schlecht beraten.
Tarif oder AVR
Tarif oder AVR
→ TVöD-K, TVöD-B, TV-L,
→ TV AWO, BAT.
→ Die AVR der Caritas behandeln sehr ungleich.
Gib daher den Beruf an und die
Branche — Krankenhaus, Pflege, SuE, Arzt
→ AVR DD (vormals AVR DW EKD), BAT-KF
Genaue Angabe oder tariflos.?
Schicht- und Nachtarbeit?
Wer
Wer vertritt Dich?
Betriebsrat, Personalrat, MAV, schutzlos. vertritt Dich?
Ohne diese Mindestangaben droht die Löschung Deiner Frage!
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Im Sinne der Schutzgesetze (§ 6 ArbZG) leistest Du Schichtarbeit, wenn an Deinem Arbeitsplatz länger gearbeitet wird, als Du selbst arbeitest, und deshalb Kollegen und Kolleginnen mit unterschiedlichen Arbeitszeiten sich abwechseln.Im Sinne des BAT-KF, den Du über Deinen Arbeitsvertrag in Bezug genommen hast, ist da deutlich enger:
»§ 7 (2) Schichtarbeit ist die Arbeit nach einem Schichtplan, der einen regelmäßigen Wechsel des Beginns der täglichen Arbeitszeit um mindestens zwei Stunden in Zeitabschnitten von längstens einem Monat vorsieht, und die innerhalb einer Zeitspanne von mindestens 13 Stunden geleistet wird.«
Es kommt nicht darauf an, wie eine bestimmte Schicht liegt. Es kommt darauf an, wann Du frühestens Arbeit beginnst und - an einem anderen Tag - spätestens endest.