Schichtdienst, Dienstplan, Teilzeit 20 Stunden/Woche
Wir wurden auf das Urteil vom 30.4.19 LarbG Nürnberg verwiesen (30.04.2019 - 7 Sa 346/18).
Somit gibt es für uns keinerlei Überstundenzuschläge mehr.
Ist das korrekt?
Arbeitsrecht ist konkret. Müssen wir rumraten, können wir nur schlecht beraten.
Tarif oder AVR
Tarif oder AVR
→ TVöD-K, TVöD-B, TV-L,
→ TV AWO, BAT.
→ Die AVR der Caritas behandeln sehr ungleich.
Gib daher den Beruf an und die
Branche — Krankenhaus, Pflege, SuE, Arzt
→ AVR DD (vormals AVR DW EKD), BAT-KF
Genaue Angabe oder tariflos.?
Schicht- und Nachtarbeit?
Wer
Wer vertritt Dich?
Betriebsrat, Personalrat, MAV, schutzlos. vertritt Dich?
Ohne diese Mindestangaben droht die Löschung Deiner Frage!
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Richtig ist daran: Sowohl die 3. als auch die 7. Kammer des LAG Nürnberg haben abweichend vom 6. Senat entschieden.Die Entscheidung der 7.Kammer, welche Dir genannt wurde, betrifft Überarbeit von Teilzeitbeschäftigten, welche nicht Schicht- oder Wechselschichtarbeit leisten (Normalarbeit). Es differenziert darum zwischen TVöD § 7 Abs. 7 (Überstunden in der Normalarbeit) und § 7 Abs. 6 (Mehrarbeit von Teilzeitbeschäftigten).
Die Klägerin (Pflegekraft, Dienstplan, Teilzeit 20 Stunden/Woche) hat nach unbestrittener Darstellung überaschende Längerarbeit geleistet, diese als Überstunden gemäß § 7 Abs. 7 begriffen und - neben der Stundenvergütung - einen Zeitzuschlag von 30 v.H. verlangt.
Diese Fallkonstellation wurde bislang nicht durch das BAG entschieden.
Der Fall liegt nun beim 6. Senat (BAG - 6 AZR 254/19). Wir sind aber nur mäßig gespannt. Denn das LAG Nürnberg will zu der Position zurückkehren, dass Teilzeitbeschäftigte für Übergriffe auf ihre Freizeitentgegen § 4 TzBfG wegen ihrer Teilzeit weniger vergütet bekommen.
Wichtig bleibt, die Vergütung (100 v.H. für die Leistung als solche) plus Zeitzuschlag (30 v.H.) plus 40 € Verzugspauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB regelmäßig schriftlich geltend zu machen.
Zudem ist es klug, den Beetriebsrat zu aktivieren. Denn der stimmt ja zusätzlichen Stunden bei Teilzeitzeitbeschäftigten zu oder duldet sie, ohne zuvor (!) deren Ausgleich sicherzustellen.