AVR Caritas (Anlage 31), TVöD angeglichen, Pflegedienst Betriebsrat / BetrVG
Zur Urlaubsberechnung
Oh je , nochmal zur Frage143:
Was ist zu tu? Der Betriebsrat scheint leider konzerngesteuert und winkt alle Dienstpläne durch.
Arbeitsrecht ist konkret. Müssen wir rumraten, können wir nur schlecht beraten.
Tarif oder AVRTarif oder AVR
→ TVöD-K, TVöD-B, TV-L,
→ TV AWO, BAT.
→ Die AVR der Caritas behandeln sehr ungleich.
Gib daher den Beruf an und die
Branche — Krankenhaus, Pflege, SuE, Arzt
→ AVR DD (vormals AVR DW EKD), BAT-KF
Genaue Angabe oder tariflos.?
Schicht- und Nachtarbeit?
WerWer vertritt Dich?
Betriebsrat, Personalrat, MAV, schutzlos. vertritt Dich?
Ohne diese Mindestangaben droht die Löschung Deiner Frage!
:
:
:
:
:
:
:
:
:
:
:
:
:
:
:
:
:
:
:
:
:
:
:
:
:
:
:
:
:
:
:
:
:
:
:
:
:
:
:
:
:
:
:
:
:
:
:
:
:
Du mailst an den Betriebsrat, in Kopie an die Personalleitung-»Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Ihr bestimmt die Lage der Arbeitszeit mit. Ohne Eure Zustimmung bliebe ja auch die Anordnung der Arbeitszeit für mich unverbindlich.
Leider unterbleibt diese Planung in den Zeispannen, in denen ich Urlaub gewährt bekommen soll. Dadurch bestimmt der Betriebsrat auch nicht mit, wie ich - ansonsten (etwa im Krankheitsfall) - arbeiten würde. Der Betriebsrat bestimmt im Normalfall meine Urlaube nicht mit. Sie gehören wohl in die zweite Planzeile.
Stattdessen werden die Urlaubstage mit etwa einer Drittel-Länge meiner normaalen Tagschichten bewertet - mit einer Schicht also, die die Betriebsparteien nicht vereinbart haben.
Bitte benutzt Euer Mitbestimmungsrecht und besteht auf Eure ununterbrochene Mitbestimmung bei der ununterbrochenen Planung. Die derzeitige Praxis weicht von den Regeln ab und beschwert mich (BetrVG § 85). Bitte haltet mich über Eure Such nach Abhilfe miner Beeinträchtigung auf dem Laufenden.«