AVR Caritas (Anlage 31), TVöD angeglichen, Pflegedienst Betriebsrat / BetrVG
Zur Urlaubsberechnung
Oh je , nochmal zur Frage143:
Was ist zu tu? Der Betriebsrat scheint leider konzerngesteuert und winkt alle Dienstpläne durch.
Arbeitsrecht ist konkret. Müssen wir rumraten, können wir nur schlecht beraten.
Tarif oder AVRTarif oder AVR
→ TVöD-K, TVöD-B, TV-L,
→ TV AWO, BAT.
→ Die AVR der Caritas behandeln sehr ungleich.
Gib daher den Beruf an und die
Branche — Krankenhaus, Pflege, SuE, Arzt
→ AVR DD (vormals AVR DW EKD), BAT-KF
Genaue Angabe oder tariflos.?
Schicht- und Nachtarbeit?
WerWer vertritt Dich?
Betriebsrat, Personalrat, MAV, schutzlos. vertritt Dich?
Ohne diese Mindestangaben droht die Löschung Deiner Frage!
:
Über die 48-Stunden-wochendurchschnittliche Höchstarbeitszeit (§ 3 ArbZG) darf der Chef Dich nicht arbeiten lassen.:
Deine Schilderung betrifft:
Wir vermuten, Du fällst unter den Tarifvertrag TVöD im Geltungsbereich Bund.:
Schade, dass Du - trotz unserer ausdrücklichen Hinweise - nichts über Deine Interessenvertretung schreibst. Wir können auch nicht raten, in welchem Diesntleistungebereich Du arbeitest (TVöD-V, TVöD-F, TVöD-B, TVöD-K, TVöD-S).:
Wir sind uns unsicher::
Die AVR DD kennen keine Teilung der Veranwortung zwischen Arbeitgebern und Kolleginnen. Die Verfasser/innen hatten ihre eher 'frei-schaffenden' Kolleginnen im Kopf. In den Sätzen der AVR DD bekommt die Arbeitszeit ein Eigenleben. Stunden entstehen, wenn die Arbeitszeit unterschreitet. Die Minusstunden belasten das Konto? Gelegentliche Arbeitstzeitmassierungen belasten tatsächlich die Kolleginnen.:
Das BAG hat im (Urteil 25.04.2013 - 6 AZR 800/11)BAG Urteil 25.04.2013 - 6 AZR 800/11 Sinn ergibt § 7 Abs. 8 Buchst. c TVöD nur bei folgender Lesart: »Abweichend von Absatz 7 sind nur die Arbeitsstunden Überstunden, die im Falle von Wechselschicht- oder Schichtarbeit über die im Schichtplan festgelegten täglichen Arbeitsstunden hinaus angeordnet worden sind, und/oder die im Schichtplan vorgesehenen (festgesetzten) Arbeitsstunden, die - bezogen auf die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit (iSv. § 6 Abs. 1 TVöD) - im Schichtplanturnus nicht ausgeglichen werden.« erkannt, dass der TVöD die überraschenden Überstunden von den überplanten unterscheidet.:
Du schreibst an die Personalleitung, in Kopie an den Personalrat::
Im Betrieb mit Betriebsrat bestimmen die Betriebsparteien gemeinsam die Lage der Pausen. Und der Betriebsrat überwacht die Umsetzung.:
Die »Tarifsperre« in § 87 Abs. 1 Satz 1 BetrVG schützt tarifliche Ansprüche vor Missgriffen der Betriebsparteien.:
So viele Fragen....:
Nein.:
Dein Arbeitsvertrag hat eine AVR in Bezug genommen. »AVR« meint Arbeitsvertragsrichtlinie; solche Richtlinien sind das Kleingedruckte für Deinen Arbeitsvertrag. Solche Richtlinien gibt es viele: AVR der Caritas - differenziert nach Anlagen, AVR DD (früher AVR DW EKD), AVR Bayern, AVR-K, AVR DD, AVR KW, AVR Wue ... In jeder dieser Richtlinien finden wir andere Regeln. Wenn Du uns schreibst, was da genau bei Dir wirkt und gilt, können wir mehr raten.:
Wir vermuten hinter 'BRK' das "Bayerische Rote Kreuz", vielleicht auch den TV BRK, dann aber keine Mitarbeitervertretung, sondern einen Betriebsrat.:
Der Personalrat soll kein Geheimrat sein. Er geht keinen anonymen Hinweisen nach. Er hat u.a. die Aufgabe, auf die Einhaltung der Schutzgesetze und unserer Tarifverträge zu drängen.:
Arbeitswissenschaftler/innen befassen sich mit den Wechslwirkungen der Arbeitsbedingungen auf die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der abhängig Beschäftigten. Sie führen Studien durch, vergleichen die Daten und diskutieren die Ergebnisse. Als gesicherte Erkenntnisse gilt, was mehrfach als Zusammenhang erkannt und nachgewiesen wurde.:
Gemäß der Leitlinien aufgrund ArbZG § 6 Abs. 1 sind bei Schichtarbeit Kalenderwochen-übergreifend fünf bis sieben Arbeitstage in Folge zumutbar.:
? Du darfst - auf Deinen Wunsch hin, soviel schauklen und arbeiten, wir Du möchtest. Dem Chef ist die ansonsten die Anordnung von 'kurzen Wechsel' nicht erlaubt (Verstoß gegen § 3, § 5 und § 6 Ab. 1 ArbZG).:
In der Schichtarbeit entstehen durch überraschend verlängerte Schichten und durch Überplanung Überstunden. Diese sind zwei Monate später durch Vergütung auszugleichen. Einen 'Freizeitausgleich' sieht der TVäD-K nicht vor. Er kennt in der Schichtarbeit nicht einmal 'Mehrarbeit'.:
Der (zusätzliche) Vergütungsanspruch für Überstunden hängt an deren tatsächlichen Leistung (§ 8 Abs. 1 Satz 1).:
§ 4 ArbZG regelt die Pausen zur Erholung. Der Arbeitgeber muss sie - im voraus angekündigt - gewähren. Sie dienen Deiner Erholung. Eine halbe Stunde reicht da mehr als aus.:
Dein Arbeitsvertrag hat eine AVR in Bezug genommen. »AVR« meint Arbeitsvertragsrichtlinie; solche Richtlinien sind das Kleingedruckte für Deinen Arbeitsvertrag. Solche Richtlinien gibt es viele: AVR der Caritas - differenziert nach Anlagen, AVR DD (früher AVR DW EKD), AVR Bayern, AVR-K, AVR DD, AVR KW, AVR Wue ... In jeder dieser Richtlinien finden wir andere Regeln. Wenn Du uns schreibst, was da genau bei Dir wirkt und gilt, können wir mehr raten.:
Diese Anordnungen sind so komplett gesetzwidrig (Siehe unsere vorhergehende Anwort auf die Frage 121.:
Schade, dass Du - trotz unserer ausdrücklichen Hinweise - nichts über Deine Interessenvertretung schreibst.:
Deine Schilderung legt eine tiefe Spaltung offen - zwischen der betrieblichen Praxis und dem zwingend vereinbarten Tarifvertrag. Zu Deinem Nachteil.:
Schade, dass Du - trotz unserer ausdrücklichen Hinweise - nichts über Deine Interessenvertretung schreibst.:
Niemand muss. Der Kollege muss nicht zur MAV gehen, in der Hoffnung, diese würde - stellvertretend für ihn und ohne Roß und Reiter zu nennen - irgendwie die Verhältnisse ändern .:
Das ArbZG ist hier einmalist gut verständlich::
Der "BAT" wurde seit 2006 nicht mehr fortgeschrieben und diskriminiert nach Lebensalter, Teilzeit und aufgrund "angestellt-sein" gegenüber "Arbeitern". Das der noch irgendwo bei Kirchens "gilt", können wir nicht glauben.:
Anonyme Beschwerden gegen den Chef kann der nicht sinnvoll bearbeiten.:
Klarheit schafft eine aktivierte - kichengesetzliche - Interessenvertretung vor Ort. Denn ohne deren Zustimmung brauchst Du überhaupt nicht arbeiten, weder geplant noch ungeplant nocht überplant.:
Du bist nicht nur am Arbeitsplatz durch die Unfallversicherung (BGW oder UVBbei versichert, sondern auch bei den Wegen zur Arbeit und zurück. Die Beiträge zahlt der Arbeitgeber.:
Die AVR-J DWBO hält in '§ 9 Arbeitszeit' Antworten auf Deine Fragen bereit -:
Besser, Du handelst mit anderen betroffenen Kolleginnen zusammen.:
Du erhältst Einsicht in die gültigen Tarifverträge:
Du hast in einer Nebenabrede zu Deinem Arbeitsvertrag die Vergütung Deiner Bereitschaftsdienste auf die niedrigste Stufe festgelegt. Du bleibst länger im Betrieb und bekommst nur wenig zusätzliches Geld.:
Zunächst: Wir vermuten hier den TV BRK.:
Zunächst: Wir vermuten hier den TV BRK.:
Schade, dass Du - trotz unserer ausdrücklichen Hinweise - nichts über Deine Bezüge im Arbeitsvertrag auf Tarif oder AVR schreibst, nichts darüber, ob Du Schichtarbeit leistest oder etwas zur Interessenvertretung. Da können wir wenig raten.:
Dies betrifft die Frage::
Schau kurz einmal in Euren Arbeitsvertrag.:
Schade, dass Du - trotz unserer ausdrücklichen Hinweise - nichts über Deine Interessenvertretung schreibst. Da können wir weniger raten.:
Schade, dass Du - trotz unserer ausdrücklichen Hinweise - nichts über Deine Interessenvertretung schreibst. Da können wir weniger raten.:
Es handelt sich nicht um eine Dienstplanänderung aufgrund eines Notfalls. Dein Arbeitgeber versucht, sein wirtschaftliches Risiko auf Dich durchzureichen. Möglicherweise hat die MAV dieser Dienstplanänderung nicht zugestimmt - dann wäre sie rechtsunwirksam.:
Es kommt nur auf Deinen Arbeitsvertrag und die darin in Bezug genommenen Arbeitseitsvertragsrichtlinien an. Diese AVR DD unterscheiden fein zwischen Plusstunden (Überplanung) und Überstunden. Ohne Deine Zustimmung keine Plusstunden (Überplanung). Ohne 30 Stunden Plusstunden-Überplanung keine Überstunden.:
Das TzBfG regelt in § 12 Abs. 2 -:
Zu 1.) Du arbeitest in Schichtarbeit. Die Grenzen des Arbeitgebers findest Du zunächst in den Leitlinien gemäß ArbZG § 6 Abs. 1. Kurz: Höchstens 7 Schichten in Folge.:
AVR-J § 11c Abs. 1 regelt -
:
Du mailst an den Betriebsrat, in Kopie an die Personalleitung-»Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Ihr bestimmt die Lage der Arbeitszeit mit. Ohne Eure Zustimmung bliebe ja auch die Anordnung der Arbeitszeit für mich unverbindlich.
Leider unterbleibt diese Planung in den Zeispannen, in denen ich Urlaub gewährt bekommen soll. Dadurch bestimmt der Betriebsrat auch nicht mit, wie ich - ansonsten (etwa im Krankheitsfall) - arbeiten würde. Der Betriebsrat bestimmt im Normalfall meine Urlaube nicht mit. Sie gehören wohl in die zweite Planzeile.
Stattdessen werden die Urlaubstage mit etwa einer Drittel-Länge meiner normaalen Tagschichten bewertet - mit einer Schicht also, die die Betriebsparteien nicht vereinbart haben.
Bitte benutzt Euer Mitbestimmungsrecht und besteht auf Eure ununterbrochene Mitbestimmung bei der ununterbrochenen Planung. Die derzeitige Praxis weicht von den Regeln ab und beschwert mich (BetrVG § 85). Bitte haltet mich über Eure Such nach Abhilfe miner Beeinträchtigung auf dem Laufenden.«