Schichtarbeit, 35 Stunden Teilzeit,
Ich werde oft mit verkürzten Ruhezeiten von 10 Stunden geplant, welches mich sehr belastet. Spätdienst beginnt um 14.00 Uhr bis 20.30 Uhr und der anschließende Frühdienst beginnt um 6.30 Uhr bis 13.00 Uhr.
Sind das nicht zuviele Stunden für einen Arbeitstag?

Wie viele Stunden darf ich im anschließenden Frühdienst geplant werden?
Darf ich mit einer verkürzten Ruhezeit von 10 Stunden geplant werden?
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Du mailst an die Mitarbeitervertretung -»Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Ihr bestimmt die Lage der Arbeitszeit mit. Leider belasten mich dennoch die daraufhin angeordneten Arbeitszeiten außerordentlich. Oft beginnt mein Werktag um 14 Uhr, endet also nach 24 Stunden am Folgetag. Doch durch die rückwärtswechselnde Schichtfolge Spät-Früh arbeite ich dann werktäglich insgesamt 12 Stunden.
Dies steht im Konflikt mit § 3 ArbZG, sicherlich aber mit § 6 Abs. 1 ArbZG. Zum Beispiel beschreibt der LASI (in der auch unser Bundesland vertreten ist) in seiner LV 30 auf der Seite 20 -
'- ungünstige Schichtfolgen vermeiden, Vorwärtswechsel der
Schichten (Früh- / Spät- / Nachtschichten),
– Frühschichtbeginn nicht zu früh'
Der betriebliche ASA wird Euch sicherlich gerne bei der Aufgabe unterstützen, zu gesetzeskonformen Schichtplänen zurückzukehren. Ich jedenfalls möchte von nun an von solchen Belastungen verschont bleiben.
Mit freundlichen Grüßen ....«