AVR Caritas (Anlage 33), MAV Schichtarbeit Jugendhilfe
»des auf eine Stunde entfallenden Anteils des Tabellenentgelts der Stufe 3 der jeweiligen Entgeltgruppe.« Was hat der Satz genau zu bedeuten?
Ich bin davon ausgegangen, dass wenn ich Sonntag 1 Stunden arbeite, eine zusätzliche Zeit von 15 Minuten gutgeschrieben bekomme. Stimmt das?
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Es stimmt wohl, dass Du davon ausgegangen bist. § 6 regelt aber ausdrücklich die Vergütung (hier als prozentualen Anteil des Tabellenentgelts).§ 6 Abs. 1 endet aber: »Auf Wunsch des Mitarbeiters können, soweit ein Arbeitszeitkonto (§ 9) eingerichtet ist und die dienstlichen oder betrieblichen Verhältnisse es zulassen, die nach Satz 2 zu zahlenden Zeitzuschläge entsprechend dem jeweiligen Vomhundertsatz einer Stunde in Zeit umgewandelt und ausgeglichen werden. Dies gilt entsprechend für Überstunden als solche.«
Da braucht es also -
⊗ die Dienstvereinbarung über ein Arbeitszeitkonto gemäß Anl. 33 § 9
⊗ Deinen Wunsch
⊗ zuschlagspflichtige Sonntagsarbeit.
Du verzichtest dann allerdings auf das gesetzliche Privileg, welches Zeitzuschläge für Sonntagsarbeit von Steuern und Sozialabgaben befreit. Das wäre zumindest recht verwunderlich.