TVöD , Betriebsrat / BetrVG
Montag bis Freitag 7:00 bis 16:00 Uhr .
Wir betreuen in unsere Abteilung die Computer des ganzen Hauses. Wir machen wochenweise, von Montag einschießlich Sonntag tagsüber Rufbereitschaft,pro Tag 11 Stunden. Der Rufbereitschaftsplan ist 3 Monate im vorraus fertig.
Jetzt ist es durch Kündigungen und Krankheit zu einer Reduzierung der Mitarbeiter gekommen. Vorher hatten wir ca. alle 5 Wochen,eine Woche Rufbereitschaft. Jetzt sollen wir, aufgrund Personalmangels alle 3 Wochen, bei Urlaubsvertretung sogar 2 Wochen am Stück Rufbereitschaft machen. Pro Tag Rufbereitschaft werden uns, bei nicht Inanspruchname, 2 Stunden gutgeschrieben und ein Pauschalbetrag. Die gearbeiteten Stunden,in der Rufbereitschaft, werden voll angerechnet. Ich will mir mein Privatleben aber nicht derart verplanen lassen. Wie viel Rufbereitschaft kann mein Arbeitgeber von mir verlangen. Kann ich mich bei dieser Häufung von Rufbereitschaften weigern?
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Du mailst an den Betriebsrat, in Kopie an die Personalleitung -»Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Ihr bestimmt die Lage meiner Arbeitszeit mit. Dazu gehören auch die Rufbereitschaften - also ob, wie oft und wann ich über die regelmäßige Zeitschuld hinaus zusätzlich beschäftigt werde.
Diese Rufbereitschaften belasten mich zusätzlich. Umso mehr, als sie auf zunehmend weniger Köpfe verteilt werden und daher die Belastung zunimmt.
Leider wurde ich - entgegen ArbSchG § 12 Abs. 1 - noch nicht in die zwischen den Betriebsparteien als notwendig erkannten und festgelegten Maßnahmen zum Gesundheitsschutz an meinem Arbeitsplatz eingewiesen (LASI Bußgeldkatalog LV 56 nr. IX). Hat der Betriebsrat da sichergestellt, dass Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen gemäß ArbZG § 9 ausgeschlosssen bleibt bzw. gemäß ArbZG § 11 rechtzeitig ausgeglichen wird? Hat der Betriebsrat die gesundheitliche und soziale Belastung beurteilt und eine Höchstgrenze mitbestimmt? Muss ich erst meine Arbeitszeit verkürzen (TzBfG § 8), um mich so übermäßiger Belastung zu entziehen?
Die derzeitige unaufgeklärte Praxis belastet und beschwert mich (BetrVG § 85). Bitte sorgt zeitnah für Abhilfe und haltet mich auf dem Laufenden.
Mit freundlichen Grüßen ....«
Rechne mit Unruhe.