BAT-KF , ? Interessenvertretung
Nachtdienst, 100% bei 10 Stunden pro Schicht, Wir haben eine 5-Tage Woche.
Ich schrieb die Dienstpläne seit Einstellung selbst, bis mir wort-und erklärungslos die Aufgabe abgenommen wurde, soweit nicht schlimm. Ich kann guten Gewissens behaupten, ich habe sie fair und nach den Richtlinien geschrieben.
Seitdem werden diese von einer nicht-Fachkraft geschrieben.
Zuerst wurden meine Blöcke so gekürzt und unterbrochen, dass ich teilweise zwischen einem 5er Block und einem 4er Block, 3 Nächte frei hatte. Chronorhytmus adé.
Bei der Urlaubsplanung wurden von den "Kollegen" einzelne Tage so verplant, dass nur ich arbeiten könnte und somit keinen Urlaub hätte nehmen können. Diese wurden erst nachdem ich meinen Urlaub eintrug, nachträglich so gesetzt.
Weiter wird der September permanent geblockt, da eine Kollegin "ja immer im September Urlaub macht".
Die Kollegen bekommen teilweise mit 3 Wochen Urlaub 5 Wochen frei, durch geschickte Dienstplanschreibung, wobei ich bis zum Freitag morgen vor meinem Samstag beginnenden Urlaub 7-8 Nächte machen muss und nach dem Urlaub am ersten Tag einsteige.
Das begann als ich meinem Vorgesetzten Berichte schrieb und diese deutlich besser als er formulierte. Ich habe das Gefühl von subtilem Mobbing, zudem auch Urlaubsanträge verschwinden und Stundenzettel verschwinden, sodass ich mein Geld verzögert bekomme.
Da mein Vorgesetzter fachlich sowie menschlich äusserst inkompetent wirkt und ist, mir die nächsthöhere Ebene nur Hinhaltefloskeln und Unwahrheiten (wie z.B. wir hätten eine 5,5 Tage Woche), bin ich mittlerweile echt deprimiert und bitte Sie um Rat.
:
TVöD-B § 20 Abs. 1 -»Beschäftigte, die am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis stehen, haben
Anspruch auf eine Jahressonderzahlung.«
Du stehst ab Juli nicht mehr in einem Arbeitsverhältnis. Dir steht keine Jahressonderzahlung zu.
Möglicherweise hattest Du am 30.06. noch Anspruch auf Urlaubstage.
BUrlG § 7 Abs. 4 -
» Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten.«
Ansonsten regeln BUrlG und TVöD nur, dass Du während Deines Urlaubs Deine Vergütung weitergezahlt bekommst - kein extra 'Urlaubsgeld' wie früher der BAT.
Die Zeitzuschläge sind Dir am Zahltag zwei Monate nach der entsprechenden Leistung auszuzahlen (TVöD § 24).