span class="avrcar"> AVR Caritas (Anlage 31), MAV Teilzeit 35 Std Woche, keine Verpflichtung zu Überstunden im Vertrag, 3 SchichtdienstIch muß jetzt nochmal nachfragen, sorry.
Aufgrund Personalmangel werde ich im Dienstplan überplant. Der Ausgleichszeitraum beträgt anderthalb Jahre.
Leider verstehe ich immer noch nicht den Begriff
Schichtplanturnus und Ausgleichszeitraum. Unser Dienstplan wird jetzt mit Einverständniss der MAV von Monat zu Monat geschrieben. Am 24.3 bekommen wir nun den Plan für April. Der verläßliche Dienstplan über 3 Monate wurde jetzt Anfang März erst mal auf Eis gelegt. Mittlerweile habe ich über 50 Überstunden, wegen Überplanung.
Frage 1: Ihr habt geschrieben auf meine vorherige Fragen: "Überstunden meint hier für Dich die Verlängerung einer geplanten Schicht und die Überplanung im Turnus ( Dienstplan) "
Heißt das für mich, dass ich für jede Stunde Überplanung einen Überstundenzuschlag bekomme und meine Ansprüche (welche Ansprüche? Zuschlag oder fallen die ganzen Überstunden weg) nach 6 Monaten untergehen?
Habe ich die Überstunden dann umsonst gearbeitet und stehe nach 6 Monaten auf 0 Überstunden?
Frage 2: bitte erklärt doch nochmal für Dummies den Begriff Ausgleichzeitraum. Nach meinem Verständnis könnte ich in den anderthalb Jahren dann ja ständig überplant werden und am Ende des Zeitraums müsste ich dann auf Null gesetzt werden. Oder doch am Ende des Schichtplanturnus?
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Ja.Du als Teilzeitkraft hast in TVöD § 6 Abs. 5
Die Beschäftigten sind im Rahmen begründeter betrieblicher/dienstlicher Notwendigkeiten zur Leistung von Sonntags-, Feiertags-, Nacht-, Wechselschicht-, Schichtarbeit sowie — bei Teilzeitbeschäftigung aufgrund arbeitsvertraglicher Regelung oder mit ihrer Zustimmung — zu Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft, Überstunden und Mehrarbeit verpflichtet. allerdings einen einfachen Weg, Dich vor solcher Überlastung zu schützen.
Die Vollzeit-Kolleginnen brauchen dazu die Aktivierung des Betriebsrates.