Schichtplanung Grenzen aktiv werden verdi
Bunter Vogel Bunter Vogel

Buch der 100 Fragen

Arbeitsrecht ist konkret. Müssen wir rumraten, können wir nur schlecht beraten.
Tarif oder AVRzusatzTarif oder AVR
→ TVöD-K, TVöD-B, TV-L,
→ TV AWO, BAT.
→ Die AVR der Caritas behandeln sehr ungleich.
    Gib daher den Beruf an und die
    Branche — Krankenhaus, Pflege, SuE, Arzt
→ AVR DD (vormals AVR DW EKD), BAT-KF
Genaue Angabe oder tariflos.
? Schicht- und Nachtarbeit? WerzusatzWer vertritt Dich?
Betriebsrat, Personalrat, MAV, schutzlos.
vertritt Dich?
Ohne diese Mindestangaben droht die Löschung Deiner Frage!

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Luisa
Frage # 507
23.03.2020 | 19:52
Entschuldigung. Das beantwortet nicht meine Frage.

Werden nun die zusätzlich eingetragenen Dienste im Krankheitsfall als Überstunden gutgeschrieben oder nicht?

Falls ich im Sollplan mit zu geringem Stunden Kontingent geplant wurde. Nun zu den über das Soll hinausgehenden Dienste (eingetragen im Ist Plan) nicht antreten kann. Komme ich ins Minus oder habe ich Überstunden.
Bleiben die eingetragenen Dienste oder werden sie durch frei ersetzt?

Bitte mit Referenz damit ich es falls nötig belegen kann.

:

Liebe Kollegin,
da es kein Gesetz und keinen Tarifvertrag gibt, nach dem geleistete Überstunden "gutgeschrieben" werden, können wir Deine Frage nicht umstandslos beantworten.

Schlimmer, es gibt erst recht kein Gesetz und keinen Tarifvertrag, nach dem nicht geleistete Überstunden "gutgeschrieben" werden.

Das Entgeltfortzahlungsgesetz sichert Dir Deine Vergütung. Doch die ändert sich nicht, ob Du am AU-Tag ansonsten 2 Stunden oder 9 Stunden gearbeitet hättest.
Luisa
Frage # 506
23.03.2020 | 16:38
BAT-O Anlage 1b
? Interessenvertretung
? Schichtarbeit

Darf über Frei (erste Reihe), nach Frühdienst (zweite Reihe), krank (dritte Reihe) geschrieben werden?

Ich wurde für den Ist-Plan angefragt, 3 Dienste zusätzlich zu machen. Hierauf einigten wir uns, da ich eine Teilzeitstelle habe und die Zeit hatte. Einen Tag vor Antritt dieser Dienste wurde ich krank.

Somit würden doch diese Dienste trotzdem in meinem Stundenkontingent auftauchen (auch als Überstunden) und nicht einfach wieder mit frei überschrieben werden oder?

Selbstverständlich habe ich ein Attest vom Arzt.

Wo kann ich nachlesen und diesen Sachverhalt möglichst gesetzlich belegen?

:

Du wurdest krank.
Du musst die Stunden nicht nacharbeiten,
Du bekommst Entgeltfortzahlung (offenbar über den Bezug auf einen früheren Tarifvertrag über das Vorjahr pauschalisiert.

"Auftauchen" muss aber nichts, weder schutzrechtlich noch vergütungsrechtlich.
Maja
Frage # 505
23.03.2020 | 10:29
TVöD-B , schutzlos
Schichtdienst, Teilzeit 50%

Aufgrund des hohen Krankenstandes müssen wir im Moment öfter einspringen, zusätzliche Dienste übernehmen.(ist im Arbeitsvertrag so auch vertraglich geregelt)
Das ist aufgrund der momentanen Lage noch nicht einmal das Problem.
Allerdings fragen wir Teilzeitkräfte uns, wie werden diese Stunden vergütet?
Als reine Mehrarbeitsstunden oder steht uns auch der Überstundenzuschlag wie bei den Ganztagskräften zu, wenn wir bei Abrechnung des Dienstplanmonats mehr Stunden gearbeitet haben?

:

Überstunden werden aufgrund § 8 Abs. 1 TVöD mit 100 v.H. plus 30 v.H. vergütet.
Arbeitsstunden, die keine Überstunden sind und sich nicht ausgleichen, werden aufgrund § 8 Abs. 2 TVöD mit 100 der individuellen Stundenvergütung vergütet.

Wer gerne mehr arbeitet, sollte zuvor fragen, was denn der Arbeitgeber als Ausgleich so im Sinn hat. Sonst droht ein böses Erwachen.

Franz
Frage # 504
21.03.2020 | 15:09
AVR-J DWBO , MAV/ MVG.EKD
/ mit Arbeitszeitkonto

Ich arbeite z.T. in der Ausbildung (lehrende Tätigkeit, fällt aus wegen Corona) und im Rettungsdienst. Werden die ausgefallenen Stunden als Minusstunden eingetragen oder bleiben mir die Stunden erhalten, da es sich bzgl. des Ausfalls um ein betriebsbedingtes Risiko handelt?

:

Möglichkeit 1)
Die Arbeitgeberin und die MAV haben für den Kalendermonat oder sogar für eine längere Phase die Verteilung Deiner Arbeitszeit festgelegt, vielleicht dies sogar vereinbart. Die Arbeitgeberin hat sie Dir angeordnet. Nun hat sich der Bedarf bei der Arbeitgeberin geändert (Risiken des Unternehmertums). Der angeordnete Plan ändert sich nicht.
Viellecht denkt sich Deine Arbeitgeberin aber ganz anders. Sie glaubt, sie habe einvernehmlich mit Dir den Plan abgeändert. Das wäre zumindest dann nicht ausgeschlossen, dalls wiederum die MAV dieser Abänderung (nach Rücksprache mit Dir) abgeändert hat.

Möglichkeit 2)
Die Arbeitgeberin hat vor der mibestimmten Anordnung entdeckt, dass sie an Dir grad weniger Badarf hat. Sie hat in § 9 b AVR DBWO (§ 11b AVR-J, das übersehen wir aus der Ferne nicht, was Du nun genau in Bezug genommen hast) entdeckt, dass sie da heftig flexibilisieren darf. Sie darf Dich in jem Kalendermonat um bis zu 30 Stunden unterplanen. Sie darf Dich in späteren Monaten um bis zu 30 Stunden überplanen (unter Beachtung von § 6 Abs. 1 ArbZG und von § 9 Abs.1 ( § 11 Abs. 1) mit einer Verteilung auf durchschnittlich 7,7 Stunden je Arbeitstag).

Tipp: Spar Dir Deine Urlaubstage. Wenn später mal von Dir Nacharbeit verlangt wird, sind die Tage, an denen Du Urlaub nimmst, besonders lang. ;-)
Birgit Hörnig
Frage # 503
20.03.2020 | 14:47
BAT-KF , ? MAV, ? Schichtarbeit
Wieviele Tage vom Jahresurlaub kann ich mir aufheben um flexibel zu bleiben?
Kann ich auch 2-3 Tage mal vom Urlaub verschieben, wenn es planbar ist?

:

Urlaub kann stets nur auf Deinen Antrag hin gewährt werden.
Wohin Du Deinen Urlaub mal verschieben willst, ist uns deshalb nicht klar.
Gabriele
Frage # 502
18.03.2020 | 20:27
Tarif BAT-KF ,? MAV / MVG-EKD

Bei uns fallen aufgrund von Corona Schliessung von Gruppen als auch reduzierte ambulante Jugendhilfe statt.
Ab jetzt fallen täglich Minusstunden an. Wie kann ich mich dagegen absichern? Muss ich meine Arbeitskraft schriftlich anbieten? Hab ich Lohneinbussen?

:

Schade, dass Du - trotz unserer ausdrücklichen Hinweise - nichts über Deine Interessenvertretung schreibst. Da können wir wenig raten.

Mit Entgelteinbußen musst Du erst rechnen, wenn Dein Arbeitgeber mit einer MAV zusammen neo der Agentur für Arbeit einen Antrag auf Kurzarbeit stellt, oder wenn er Dir kündigt.
blümchen
Frage # 501
18.03.2020 | 13:35
AVR Caritas  (Anlage ?), ?? MAV

Hey hallöchen
kann mir eigentlich mal jemand sagen wieviele Stunden im Monat für eine Verwaltungsangestellte unter AVR bei Caritas normal sind? Hat man da 40 Stunden Woche oder weniger ?

:

Dein Arbeitsvertrag hat die  AVR   der Caritas in Bezug genommen. Sie differenziert die Beschäftigtengruppen und Sparten in den Anlagen 2, 30, 31, 32 und 33.

Ohne Angabe, in welcher Art Einrichtung, in welchem Teil von Deutschland und als was Du da arbeitest, können wir Deine Zeitschuld auch nicht erraten.
Angie
Frage # 500
17.03.2020 | 22:20
AVR.DD und BAT-KF , MAV/ MVG.EKD
In der Zeit von Corona haben sich folgende Fragen ergeben -
1. Darf der Arbeitgeber im nationalen Notstand die MA in der Pflege zum Dienst verpflichten bzw.die individuellen Arbeitsverträge einseitig verändern, um die Versorgung der Patienten sicherstellen zu können?
2. In wie weit darf der Arbeitgeber das ArbZG (§ 14 ArbZG) aushebeln (über 10 Stunden Arbeitszeit, keine ausreichende Pausen, Ruhezeitunterschreitungen ect.)?
3. Wie kann der Gesundheitsschutz der MA im nationalen Notstand sichergestellt werden, wenn Erholungsphasen nicht berücksichtigt werden?
4. Darf der Arbeitgeber die freigestellten MA der MAV ( Vorsitz/ Stellver. (je halbe Stelle mit BAT-KF und AVR.DD) sowie weitere Mitglieder der MAV zur jetztigen Zeit oder im Notstand in die Arbeitsbereiche abberufen, sodass die Handlungsfähigkeit der MAV nicht mehr gegeben ist?
verdi Im Voraus...ein herzlichen Dankschön;-)

:

Zu 1.) Artikel 12a / 80a des Grundgesetz regeln:
"(4) Kann im Verteidigungsfalle der Bedarf an zivilen Dienstleistungen im zivilen Sanitäts- und Heilwesen sowie in der ortsfesten militärischen Lazarettorganisation nicht auf freiwilliger Grundlage gedeckt werden, so können Frauen vom vollendeten achtzehnten bis zum vollendeten fünfundfünfzigsten Lebensjahr durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes zu derartigen Dienstleistungen herangezogen werden. Sie dürfen auf keinen Fall zum Dienst mit der Waffe verpflichtet werden. Die Feststellung des Spannungsfalles und die besondere Zustimmung in den Fällen des Artikels 12a Abs.5 Satz 1 und Abs.6 Satz 2 bedürfen einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen."

Eurem Chef gebricht es bereits daran, dass er nicht Mitglied des Bundestages ist. Die Corona-Krise ist spannend, aber keine Bedrohung durch Dritte. Wer dennoch mit Zwangsarbeit droht, mach sich der versuchten Sklaverei strafbar.

Zu 2.) Der stattliche Gesundheitsschutz kennt viele Verwässerungen und Öffnungen. § 14 ArbZG stolpert allerdings an einer Stelle: Dem Arbeitgeber dürfen andere Vorkehrungen nicht zumutbar sein. Doch das RKI hat Deinen Chef seit 15 Jahren aufgefordert, eine betriebliche Pandemieplanung aufzustellen. Steht darin etwas von XXL-Diensten und Übernachten im Betrieb?

Zu 3.) Für den Gesundheitsschutz ist die MAV zuständig. 5-Tage/Woche (AVR § 9 Abs.1 )! Wunschbücher beachten! Überstunden dürfen erst angeordnet werden, falls im Kalendermonat 30 Stunden regelmäßig überplant sind! Keine Arbeitszeitanordnung ohne Mitbestimmung!

Zu 4.) Das MVG stellt vorn den Rufen und Anordnungen des Arbeitgebers frei. Zumindest, soweit die Mitbestimmungsaufgaben nitwendig sind. Derzeit steht der Bedarf wohl außer Frage. Im zweifel entscheidet das Kirchengericht, ob sich der Arbeitgeber noch ans Kirchenrecht hält, oder bereits dessen Boden verlassen hat und in der Welt gelandet ist.
Nachfrager
Frage # 499
15.03.2020 | 21:49
TVöD-B , ohne Betriebsrat / BetrVG (schutzlos)
Schichtdienst.

Ich greife die Frage von Ava mal auf.
Falls es in einer Einrichtung (Altenheime,Behindertenheime etc) zu einer Coronainfektion eines Bewohners kommt, müssen die Mitarbeiter tatsächlich dort "einziehen", um die Betreuung in der Quarantäne sicherzustellen?
entsetzt Wie sehen die Arbeitsrechte z.B.Bezahlmodus, Arbeitszeiten aus?

:

Der TVöD-B kennt in der Schichtarbeit die (Selbst-)Verpflichtung, bei einem notwendigen betrieblichen Grund Überstunden als überraschende Schichtverlängerung zu leisten. Diese ist so rechtzeitig vorher anzukündigen, dass die Beschäftigten ihr Leben noch darauf einrichten können.
Der Wechsel des Wohnortes oder Arbeitszeit über mehrere Werktage hinweg gehört nicht zu den arbeitsvertraglichen Verpflichtungen.

Zwar mag eine solche Rund-um-Betreuung in Interesse einer Bewohnerin liegen. Der Betrieb hat sich zu solchen Sonderleistungen nicht verpflichtet. Er kann also weiter in Schichtarbeit betreuen lassen.

Die Vergütung der Überstunden (100 v.H. für die Arbeitsleistung als solche, 30 v.H. Zeitzuschlag) regelt § 8 Abs. 1 TVöD.

Angesichts der etwas panikartigen Diskussionen und Fantasien laudauf landab ein paar Hinweise: Die Verpflichtung zur Sorgearbeit in der Familie kann eine Arbeitsleistung unmöglich / unzumutbar werden lassen. Die Krise wird sich über Monate hinziehen. Eine Arbeitsüberlastung wird sich nicht über Monate hinziehen - sie würde unweigerlich zu Zusammenbrüchen führen.
ava
Frage # 498
15.03.2020 | 17:40
Tarif ?, Interessenvertretung?, Schichtarbeit ?
kann man mich als Betreuungskraft in einem Seniorenheim zum Einsatz (14 Tage ohne Verlassen des Heimes) zwingen?

:

Schade, dass Du - trotz unserer ausdrücklichen Hinweise - nichts über Deine Bezüge im Arbeitsvertrag auf Tarif oder AVR schreibst, nichts darüber, ob Du Schichtarbeit leistest oder etwas zur Interessenvertretung. Da können wir wenig raten.


Im Mai 1945 wurde durch die Befreiung vom Faschismus in Deutschland die Zwangsarbeit weitgehend abgeschafft. Wehr Dich, wenn Dir Gewalt angetan wird!
Jakob
Frage # 497
12.03.2020 | 13:45
BAT-KF , ?? MAV

Wie viel Nächte darf man am Stück arbeiten. Mein AG meinte ich müsste 12 Nachtschichten am Stück ableisten. Ist das OK?

:

Du darfst so viele Tage hintereinander arbeiten, wie Du möchtest.
Dein Chef darf Dich nicht länger als 12 Tage hintereinander beschäftigen (sonst kommt er in Konflikt mit Artikel 5 der EU-Richtinie 2003/88/EG bzw. ArbZG §§ 9 bis 11).

Für Nacht- und Schichtarbeitende sind dagegen gemäß ArbZG § 6 Abs. 1 zwingend die linkLeitlinien zu beachten.
Von der Vorgabe der DGUV (nicht mehr als 5 Tage in Folge) darf er also nur in sozial und arbeitsmedizinisch begründeten Einzelfällen abweichen.
Agnes
Frage # 496
12.03.2020 | 12:25
TVöD , Betriebsrat / BetrVG, 3 Schichten

Die WHO hat ja jetzt eine Pandemie ausgerufen.
Mein Arbeitgeber hat ein Rundschreiben ausgegeben, dass er nun befugt sei , Dienste einfach so zu ändern, Mitarbeiter aus dem Frei zu rufen und genehmigten Urlaub zu streichen.
Stimmt das so?
Hat er durch die Pandemie einen Freifahrtsschein?

:

Der Staat (nicht der Arbeitgeber) hebt zur Bekämpfung einer Seuchengefahr bürgerliche Freiheitsrechte auf.

Der Statt hat in § 14 ArbZG dem Arbeitgeber bestimmte Grenzüberschreitungen / Zumutungen erlaubt, falls ihm andere Vorkehrungen nicht zuzumuten waren. Vielleicht hat Dein Arbeitgeber die Pandemiepläne von 2012 nicht gelesen und wird von der Influenza oder Corona überrascht. Massenhafte Infektionen in einzelnen Betrieben sind bislang nicht aufgetreten ... Gemeint ist dann das Ausfallen der Pause oder die Arbeitszeit über 10 Stunden hinaus (ArbZG).

Du hast einen Arbeits- und Tarifvertrag. Daraus schuldest Du bestimmte Leistungen wie die Arbeitszeit. Dies gilt unverändert.

Der TVöD verpflichtet Dich nicht, an planfreien Tagen zu arbeiten. Er kennt auch keinen Ausnahmezustand bei Pandemien.
Mimi
Frage # 495
12.03.2020 | 12:22
BAT-KF , MAV / MVG-EKD
Schichtarbeit,Teilzeit,28 Stunden .

Seit Dezember 2019 bin ich arbeitsunfähig erkrankt.Ich hätte im Dezember 2019 ein Tag Urlaub geplant und genehmigt bekommen. Wann verfällt dieser Urlaubstag?

:

Der BAT-KF regelt in § 25 Abs. 2 für den vertraglichen Mehrurlaub:

»Ein am Ende des Kalenderjahres noch verbleibender Urlaubsanspruch wird in das
folgende Kalenderjahr übertragen. Im Falle der Übertragung muss der Erholungsurlaub
bis zum 31. März des folgenden Kalenderjahres angetreten werden. Nicht bis zum
31. März angetretener Urlaub verfällt.
Abweichend von Satz 3 verfallen die gesetzlichen und tariflichen Urlaubsansprüche, die
wegen fortdauernder Arbeitsunfähigkeit nicht spätestens bis zum Ende des Übertragungs-
zeitraums angetreten werden konnten, 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres
Ragnar
Frage # 494
12.03.2020 | 12:08
ÖD

Mein Nachtdienst z.B. am Montag 7 Uhr. Dies ist aber gleichzeitig mein erster Urlaubstag. Für logisch wäre es keiner, da ich ja 7 Stunden gearbeitet habe. Oder

2. Frage ich habe frei, offizielle geplant. Nun sind im Rythmus aber Dienstversammlungen alle 14 Tage, so dass die frei Mitarbeiter von 14 bis 16 Uhr geplant werden und auch diese bezahlt werden, Aber ist das rechtlich richtig?

:

Schade, dass Du - trotz unserer ausdrücklichen Hinweise - nichts über Deine Bezüge im Arbeitsvertrag auf Tarif oder AVR schreibst, nichts darüber, ob Du Schichtarbeit leistest oder etwas zur Interessenvertretung. Da können wir wenig raten.

"Dienstversammlungen" könnten auf Anordnungen des Arbeitgebers beruhen. Es handelt sich dann um gewöhnliche Arbeitszeit (nicht um "frei").
Steffi
Frage # 493
12.03.2020 | 09:21
TVöD-K , Betriebsrat / BetrVG

Wie ist die aktuelle Berechnung, damit ich die Wechselschichtzulage und die Zusatzurlaubstage erhalte?
Gehe ich richtig in der Annahme, dass es zwei Nächte in einem Monat sein müssen und dass der nächste Nachtdienst im darauffolgenden Monat spätestens am dreißigsten Tag beginnen muss?
Ich bitte um eine klare und verständliche Erklärung.

:

Die Tarifregelung ist verunglückt. Die Anspruchsvoraussetzung in TVöD-K/B § 7 Abs. 1zusatzTVöD-K/B § 7 Abs. 1 Wechselschichtarbeit ist die Arbeit nach einem Schichtplan/Dienstplan, der einen regelmäßigen Wechsel der täglichen Arbeitszeit in Wechselschichten vorsieht, bei denen die/der Beschäftigte längstens nach Ablauf eines Monats erneut zu mindestens zwei Nachtschichten herangezogen wird. Wechselschichten sind wechselnde Arbeitsschichten, in denen ununterbrochen bei Tag und Nacht, werktags, sonntags und feiertags gearbeitet wird. Nachtschichten sind Arbeitsschichten, die mindestens zwei Stunden Nachtarbeit umfassen. ist verschraubt. Hinzu kommen zahlreiche Gerichtsentscheidungen, die sich meist nur mit Teilaspekten beschäftigen.
Wenn die Rechtslage unverständlich ist, bleiben es unsere Erklärungsversuche erst recht.

Die beiden (nicht zwingend zusamenhängenden) Nachtschichten brauchst Du nicht tatsächlich leisten. Es reicht, wenn diese in Plan angeordnet werden. Danach darfst Du krank werden oder in Urlaub gehen. Leider versäumen Interessenvertretung bei der Mitbestimmung der Pläne oft, auf eine durchgehende Planung auch von Urlaubsspannen zu bestehen. Dann weist der Plan statt Schichten ein 'U' aus. Das wird dann mit Fantasien angereichert....

Die Fristberechnung ist danach das Leichtere. Es wird auf die Ordnungszahl des Tages im Monat abgestellt. Endet am 9. eines Monats eine Nachtschicht, dann kann nach wenigstens einer tatsächlich geleisteten Tagschicht erneut zu Nachtschichten herangezogen werden. Um die Anspruchsvoraussetzung zu erfüllen, muss spätestens am 9. des Folgemonats eine Nachtschichtfolge beginnen; in diesem Fall aus mindestens zwei Nachtschichten.

Ungeklärt ist, ob damit in beiden Kalendermonaten die Anspruchsvoraussetzung erfüllt ist, oder erst in dem Kalendermonat, in dem die zweite der 'erneuten' Nachtschichten begann.
Michael
Frage # 492
12.03.2020 | 06:54
TVöD-K , Personalrat Wechselschichtarbeit

Für mich ist unser neuer Schichtplan etwas unglücklich. Mir wurden als einzigen Mitarbeiter nur zwei der üblichen Schichtarten, nämlich Spät- und Nachtschicht verplant. Spät beginnt um 11 Uhr, Nachtschicht um 20:30 Uhr, steht mir trotzdem die Wechselschicht Zulage zu?
Ist es rechtmäßig dass nur ich keinen Frühdienst geplant bekomme?

:

Du hast keinen Anspruch auf Belastung durch Wechselschichtarbeit.
Nach dem Wortlaut des TVöD-K/B § 7 Abs. 1zusatzTVöD-K/B § 7 Abs. 1 Wechselschichtarbeit ist die Arbeit nach einem Schichtplan/Dienstplan, der einen regelmäßigen Wechsel der täglichen Arbeitszeit in Wechselschichten vorsieht, bei denen die/der Beschäftigte längstens nach Ablauf eines Monats erneut zu mindestens zwei Nachtschichten herangezogen wird. Wechselschichten sind wechselnde Arbeitsschichten, in denen ununterbrochen bei Tag und Nacht, werktags, sonntags und feiertags gearbeitet wird. Nachtschichten sind Arbeitsschichten, die mindestens zwei Stunden Nachtarbeit umfassen. leistest Du Wechselschichtarbeit.

Allerdings fabulieren einige Arbeitsgerichte, nicht nur Dein Arbeitsbereich sondern zudem Du selbst müsstest in 'allen' Schichten ununterbrochen arbeiten. Diese absurde Anforderung haben sie dann auf 'tatsächliche Leistung von Frühschichten und Spätschichten' reduziert.

Du kannst Deinen Personalrat aktivieren. Denn sowohl Spätschichten als auch Nachtschichten stellen eine besondere Belastung dar. Du möchtest durch den gelegentlichen Einsatz in den normaleren Frühschichten entlastet werden.
DK
Frage # 491
12.03.2020 | 03:44
MAV

Ich arbeite im Schichtsystem, früh, Mittag und Nacht. Ich lese immer, dass es keine keine Massierung von Arbeitszeiten, keine Arbeitsperiode von acht oder mehr Arbeitstagen geben soll. Ist das gesetzlich festgeschrieben? Oder ein Gutwill des Dienstplan-Schreibers? Denn meine minimalsten Dienste am Stück sind 9, meine maximalen bisher 16.

:

Schade, dass Du - trotz unserer ausdrücklichen Hinweise - nichts über Deine Bezüge im Arbeitsvertrag auf Tarif oder AVR schreibst. Da können wir wenig raten.

Denn häufig regeln Verträge auch etwas zur Verpflichtung und zur zulässigen Höchstbelastung.

Für diejenigen, die keine Schichtarbeit leisten, regelt die EU-Arbeitszeitrichtlinie, dass je Siebentageszeitraum 1 Tag mit 34 Stunden beschäftigungsfrei bleibt. In der Konsequenz darf niemand an mehr als 12 Tagen in Folge arbeiten (1 Tag frei und 6 Tage Arbeit, 6 Tage Arbeit und nun spätestens 1 Tag frei).

Für diejenigen, die Schichtarbeit abfordern, greift die öffentlich-rechtliche Verpflichtung aus linkArbZG § 6 Abs. 1.
Sam
Frage # 490
12.03.2020 | 03:22
KD, MAV/ MVG.EKD
3- Schicht-System (F, M, N)
Ich bin einer/e von ganz wenigen (meist der/die einzige), der/die oft lange Dienststrecken hat. Meistens 9 Dienste und länger aber max. 3 Tage am Stück frei.
In meiner Probezeit hatte ich bis zu 15 Dienste am Stück. Ich mag meine Arbeit aber meine Chefin kann einfach keine Dienstpläne schreiben. Wie kann ich das diplomatisch klären ?

:

Wir rätseln über die Bedeutung von "KD".
In Frage käme die Kirchliche Dienstvertragsordnung (KDO), oder etwa der Kirchlicher Tarifvertrag Diakonie (KTD)

Üblich ist es, diese Art von Diplomatie an die MAV zu schieben. Denn die Kolleginnen bestimmen ja jeden Plan mit. Ohne ihre Zustimmung würde der Plan nicht rechtswirksam.
Sie sehen durch und vergleichen. Wenn Du sie aktivierst, fallen ihnen plötzlich die Arbeitszeitmassierungen auf.

Ihr könnt auch gemeinsam die linkLeitlinien gemäß ArbZG § 6 Abs. 1 lesen.
Fröschli
Frage # 489
09.03.2020 | 10:38
TVöD-K , Betriebsrat / BetrVG

wütend verwirrt
Wir arbeiten nach einem Dienstplan im Schichtsystem von 6:00 - 23:00 Uhr von Montag bis Freitag. Am Wochenende haben wir laut Dienstplan zwei Mitarbeiter im Rufdienst von 12:00 bis 20:00 Uhr.
Leider läuft das mittlerweile aber nur noch so, dass der Rufdienst von Haus aus um 12:00 Uhr auf der Matte stehen muss, weil wir das wöchentlich anfallende Arbeitspensum nicht abarbeiten können. Unsere Chefin sagt, dass müssen wir und wenn wir versuchen ihr zu verklickern, dass das laut TVöD-K eben nicht so ist, droht sie uns mit Kündigung. Mit unserem Betriebsrat hab ich schon gesprochen, die geben mir Recht, doch wenn sie mit unserer Chefin sprechen, behauptet die immer, wir würden das so wollen.
Meine Kollegen trauen sich nicht den Mund aufmachen und ich weiß nicht mehr weiter.
Gibt es eine Möglichkeit, unsere Rechte bezüglich Rufdienst zu wahren, bzw. wo finde ich Hilfe, wenn der Betriebsrat keine Chance mehr sieht?

:

Du mailst an den Betriebrat, in Kopie an die Personalleitung:
»Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Ihr bestimmt die Lage meiner Arbeitszeit mit. Die Einsätze in den Rufbereitschaften verlängern nicht nur hin und wie, ausnahmsweise oder vorübergehend meine Arbeitszeit. Eine andauernde Verlängerung meiner Arbeitszeit unterfällt nicht der Mitbestimmung aufgrund § 87 Abs. 1 nr. 2 oder 3 BetrVG. Es könnte sich allenfalls um eine freiwillige Betriebsvereinbarung gemäß § 88 BetrVG handeln.
Auch dann wäre der Rahmen unseres Tarifvertrags eine zwingende Beschränkung.
TVöD-K § 7.1 (8): 'Der Arbeitgeber darf Rufbereitschaft nur anordnen, wenn erfahrungsgemäß lediglich in Ausnahmefällen Arbeit anfällt.'
Nicht einmal mit Eurer Zustimmung dürfte mir die dauerndende und erwartbare Verlängerung meiner Arbeitszeit angeordnet werden. Der habe ich auch nicht - über meine tarifvertragliche Verpflichtung hinaus - zugestimmt. Dies alles belastet, beeinträchtigt und beschwert mich. Bitte haltet mich über Eurer Bearbeitung meiner Beschwerde und die Suche nach einer zeitnahen Abhilfe gemäß § 85 BetrVG auf dem Laufenden. Ich könnte mir zum Beispiel vorstellen, dass Ihr Eure Zustimmung zu den - so rechtswidrigen - Schichtplänen samt Rufbereitschaften verweigert.
Mit freundlichen Grüßen ...«
jo
Frage # 488
08.03.2020 | 19:56
AVR Caritas  (Anlage 32), MAV / MAVO
Unser Dienstgeber markert unsere aktuellen Plusstunden im Schichtplan für den laufenden und die übertragenden Stunden seit Januar schwarz. So dass wir keinen genauen Überblick mehr haben.
Ist dieses erlaubt?
entsetzt

:

Die AVR der Caritas regeln in Anl. 32 keine "Plusstunden".

Die MAV bestimmt die einzelnen Dienstpläne mit.
Jeder Dienstplan ist ein Schichtplanturnus.
Am Ende diese Turnus geleistete Überplanung wird zu vergütungspflichtigen Überstunden.
Nur falls die Betriebsparteien Euch Arbeitszeitkonten einrichten und Du den Wunsch zur Buchung der Überstunden erklärst, wandern überraschende Übesrtunden und geleistete Überplanung mit 130 v.H auf Dein Konto.

Vielleicht kann die von Deinem Arbeitgeber eingesetzte Software dies nicht richtig abbilden. Wichtig ist nur, dass entweder Euros auf Deinem Girokonto landen (da sind sie sicher), oder Deine Ansprüche auf von Dir verwaltete Freizeitausgleiche auf Deinem Arbeitszeitkonto.
Kira
Frage # 487
08.03.2020 | 16:47
TVöD , Interessenvertretung?, Schichtarbeit

Ich arbeite im Schichtdienst in einer 38,5 Stunden/Woche und 7 Stunden am Tag, also in einer 5,5 Tage/Woche.
Ich arbeite 12 Tage am Stück und habe nur 2 Tage frei,meistens am Wochenende. Ist das rechtlich in Ordnung? Und wenn ja, können sie mir erklären, wieso?

:

Schade, dass Du - trotz unserer ausdrücklichen Hinweise - nichts über Deine Interessenvertretung schreibst. Da können wir wenig raten.
Denn hättest Du einen Betriebsrat / Personalrat / eine Mitarbeitervertretung, dann könntest Du deren Mitbestimmung bei der Durchsetzung Deiner Schutzansprüche aktivieren.

Die linkLeitlinien gemäß ArbZG § 6 Abs. 1 schützen Dich vor Arbeitszeitmassierungen mit 8 oder mehr Schichten in unmittelbarer Folge.

TVöD § 6 Abs. 1zusatzTVöD § 6 Abs. 1 Satz 3 Die regelmäßige Arbeitszeit kann auf fünf Tage, aus notwendigen betrieblichen/dienstlichen Gründen auch auf sechs Tage verteilt werden. sichert weitergehend den Schutz Deiner Kalenderwochen. In jeder hast Du regelmäßig nur an fünf der sieben Kalendertagen zu arbeiten.
Monti
Frage # 486
07.03.2020 | 18:25
TV-L (ASB) , Betriebsrat / BetrVG

Unterliegt die Korrektur der Stundenberechnung die Ausschlussfrist?
Wann greift die Ausschlussfrist in TV-L?
Greift die Ausschlussfrist nur Auszahlungsansprüche?

:

»TV-L § 37 Ausschlussfrist
(1) Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen, wenn sie nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten nach Fälligkeit von den Beschäftigten oder vom Arbeitgeber schriftlich geltend gemacht werden. Für denselben Sachverhalt reicht die einmalige Geltendmachung des Anspruchs auch für später fällige Leistungen aus.«


Wir verstehen allerdings nicht, was eine 'Stundenberechnung' meinen könnte. Eine Berechnung ist noch kein Anspruch. Ein Anspruch könnte die Stundenvergütung sein.
Anni
Frage # 485
07.03.2020 | 12:15
AWO, Tarif dhv Thüringen, Betriebsrat / BetrVG Schichtarbeit, stationäre Jugendhilfe, Päd

Der Arbeitgeber möchte Schichten mit 12 Stunden möglich machen durch Haustarif.
Betriebsrat bastelt aus persönlichem Interesse fleißig daran mit.
Gibt es in der Betreuung von Personen, bei uns alles minderjährige Kinder, eine gesetzliche erlaubte Lücke, in der Schichten über acht Stunden OHNE Bereitschaft erlaubt sind, also zwöf Stunden Vollarbeit?
Muss ein Arbeitgeber dies nicht beim Gewerbeamt unter Vorlage einer Belastungsanalyse genehmigen lassen?
Ich habe den begründeten Verdacht, dass im Hinterstübchen wieder irgendetwas wirtschaftlich Sinnvolles zusammengemauschelt und dann den Kollegen als verpflichtend präsentiert wird. Ich persönlich lehne einen so langen belastenden Dienst mit dem schwierigen Klientel kategorisch ab und sehe auch eine Gefährdung der Kinder durch Konzentrationsverlust der Kollegen über den Tag. Sie haben eine hohe Verantwortung?!

:

Die Schichtplan-Fibel und die Aufsichtsbehörden schauen nicht auf die Qualität der Versorgung.

a) In Frage käme hier §7 Abs. 2 ArbZG -
»Sofern der Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer durch einen entsprechenden Zeitausgleich gewährleistet wird, kann in einem Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrags in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung ferner zugelassen werden,
3. die Regelungen der §§ 3, 4, 5 Abs. 1 und § 6 Abs. 2 bei der Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen der Eigenart dieser Tätigkeit und dem Wohl dieser Personen entsprechend anzupassen,«


b) Es fehlt hier
* am Tarifvertrag
* an einer die Verlängerung der werktäglichen 'Vollarbeit' über 10 Stunden hinaus betreffenden Öffnungsklausel im TV AWO Thüringen Deutscher Handelsgehilfenverband
* an einer Eigenart der Tätigkeit, die dies verlangt
* an Nutzen für das Wohl dieser Personen
Ralf
Frage # 484
06.03.2020 | 22:37
TVöD-K , Personalrat
Wechselschichtarbeit

Nachfrage:
Habe da irgendwie ein Verständnisproblem. Der von mir genannte Absatz sagt:
"Die werktägliche Arbeitszeit der Nachtarbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn abweichend von § 3 innerhalb von einem Kalendermonat oder innerhalb von vier Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden."

Da steht nichts von 48 Stunden, ich habe es immer so aufgefasst dass innerhalb eines Schichtplanturnusses durchschnittlich nicht länger als 8h gearbeitet werden darf?

:

"Die werktägliche Arbeitszeit der Nachtarbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten." (§ 6 Abs. 2 ArbZG).

Die Verfasser des Arbeitszeitgesetzes haben sich nicht um Verständlichkeit bemüht. Sie 'wussten' dass die Woche aus 6 Werktagen und 1 Sonntag besteht.

Sie wollten sich überfällig an den europäischen Mindeststandard annähern. Sie wussten, die europäische Richtlinie 2003/88/EG legt in Artikel 6 fest, dass »die durchschnittliche Arbeitszeit pro Siebentageszeitraum 48 Stunden einschließlich der Überstunden nicht überschreitet.«

Sechs mal 8 Stunden in der Woche sind 48 Stunden. Diese Höchstarbeitszeit ist für Nachtarbeitenehmer/innen nur wochendurchschnittlich in vier Wochen bzw. im Kalendermonat einzuhalten.
Ralf
Frage # 483
05.03.2020 | 19:40
TVöD-K , Personalrat
Wechselschichtarbeit

Welche Möglichkeiten habe ich bei einem Dienstplan der gegen das Arbeitszeitgesetz verstößt (Konkret: ich wurde im gesamten Plan zu 10-Stunden Diensten eingeteilt, es erfolgt kein Ausgleich innerhalb des Ausgleichszeitraumes für Nachtarbeitnehmer)?
Darf ich mich weigern so zu arbeiten?
Der Personalrat interessiert sich nicht für unsere Dienstpläne und nimmt seine Mitbestimmungsrechte - trotz mehrmaliger Bitte darum - nicht wahr.
Ich Ziele vor allem auf Arbzg §6 Abs. 2 ab, oder habe ich da einen Denkfehler?

:

Wechselschichtarbeitende sind tatsächlich Nachtarbeitnehmer/innen im Sinne von § 2

§ 6 Abs. 2 ArbZG betrifft die wochendurchschnittliche Höchstarbeitszeit.
Diese 48 Stunden im Wochendurchschnitt würde Dein Arbeitgeber reißen, falls er Dir durchschnittlich an fünf Tagen der Kalenderwoche 10-Stunden-Schichten anordnet. Das wären in vier Wochen 192 Stunden, im Kalendermonat run 210 Stunden.

Der TVöD regelt in § 6 Abs. 1, dass Du nur an 5 Kalendertagen der Kalenderwoche zu regelmäßiger Arbeitzeit (wochendurchschnittlich 38,5 Stunden) eingeteilt wirst. Du hast auch Nachtschichten dabei, die sich über zwei Kalendertage hinweg ziehen. Darum wird sich - bei 10-Stunden-Schichten - die tatsächliche wochendurchschnittliche Arbeitszeit zwischen 38 und höchstens 42 Stunden bewegen.

Dies bleibt im gesetzlichen Rahmen, vielleicht sprengt es aber den vertraglichen Rahmen.
Marc
Frage # 482
04.03.2020 | 14:09
BAT-KF , MAV / MVG-EKD

Ich arbeite in einem evangelischen Krankenhaus. Unsere Dienstpläne werden mitbestimmt. Es wird immer davon ausgegangen, dass die Zeit, also die Schicht in der ich arbeite, mitbestimmt wird.
Ist es aber nicht richtig, dass die auf den genehmigten Dienstplänen vermerkten Stationen / Abteilungen für den Monat auch mitbestimmt wurden? Wenn dies so wäre, könnte es dann ja nicht mehr zu den kurzfristig durchgeführten Arbeitsplatzwechseln von einer Station auf die andere kommen.

:

Die Dienstpläne teilen ein Team / die Beschäftigten in einem bestimmten Arbeitsbereich zu ihren Schichten ein. Es handelt sich um Maßnahmen der Arbeitgeberin mit kollektivem Bezug. Sie stehen in einem komplexen Wechselverhältnis zueinander. Die Schichten überlappen einander, es sind nur bestimmte Schichtfolgen erlaubt, es sind betriebliche Bedarfe für Personalstärken zu beachten... Darum unterliegt der Plan der zwingenden Mitbestimmung der MAV.

Manchmal weisen die Pläne auch andere Absichten und Anordnungen aus. Etwa Fortbildungen (Inhalt der Arbeit), Außeneinsätze (Ort), Besprechungen (Inhalt der Arbeit), Funktionen wie Schichtleitung oder Ausbildung (Inhalt der Arbeit)... Diese Maßnahmen unterliegen meist nicht der Mitbestimmung. Sie sind nicht verbindlich. Die Arbeitgeberin kann sie jederzeit widerrufen und aktualisieren.

Darum ist der Ort der Arbeit durch die angeordneten Schichtpläne für Dich keine verbindliche Zusage. Doch oft stellen solche Wechsel eine erhebliche Belastung dar. In der drei.63 – Oktober 2017 machen wir im Schwarzen Brett zum Thema Rumgeschubst Vorschläge, wie Du das ausbremsen kannst.
Ella
Frage # 481
04.03.2020 | 12:30
AVR Caritas  (Anlage 32 oder 32), MAV / MAVO
Schichtarbeit/Tagdienst/Pflege 70%

Mein genehmigter Dienstplan für März wurde im Nachhinein von der Bereichsleitung um zwei Spätdienste erweitert, da eine Mitarbeiterin gekündigt wurde.
Einen davon habe ich bereits übernommen, der zweite Spätdienst ist am Ende des Monats. Ich habe aber an diesem Tag private Termine,die ich nicht verschieben kann und habe angeboten, Frühdienst zu übernehmen. Meine Leitung meint aber, sie kann mich zu diesem Dienst zwangsverpflichten, da es nicht anders ginge.
Sich an die MAV zu wenden, lohnt nicht, da die sich selbst die besten Dienste aussuchen darf.
Ich kenne zwangsverpflichtende Dienste nur bei sehr kurzfristigen Ausfällen, wenn wirklich keine andere Möglichkeit besteht.
Muss ich diesen Dienst übernehmen und auf private Termine verzichten?

:

Du mailst an die Mitarbeitervertretung, in Kopie an die Leitung -
»Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Ihr bestimmt die Verteilung meiner Arbeitszeit mit. Das ist auch gut so. Denn solche Entscheidungen sollen ja nach billigem Ermessen und verbindlich sein. Am ... habe ich im so mitbestimmt angeordneten Plan einen freien Tag.
Leider nimmt meine Vorgesetzte an, sie könne mich dennoch an diesem Tag zu einer Spätschicht 'zwangsverpflichten'. Ich weiß wohl, dass seit der Befreiung im Jahre 1945 die Zwangsarbeit der Vergangenheit angehört. Dennoch beschwert es mich, wenn man von mir erwartet, dass ich an meinen freien Tagen für diejenigen arbeiten soll, die schon gekündigt haben.
Die AVR kennen keinen Ausgleich für Arbeit an freien Tagen, lediglich für die die überraschende Schichtverlängerung. Die AVR kennen auch keine Verpflichtung zur Arbeit an planfreien Tagen.
So würden sowohl Eure Mitbestimmungsrechte wie meine vertraglichen Rechte verletzt.
Bitte sorgt zeitnah für eine rechtskonforme Lösung.
Mit freundlichen Grüßen ....«
Ruth
Frage # 480
03.03.2020 | 18:49
TVöD , ? Interessenvertretung, Schichtdienst

Seit Januar habe ich nur noch eine 0,75 % Stelle. Dadurch arbeite ich nicht mehr 10 Tage in 2 Wochen, sondern habe einen zusätzlichen freien Tag. Bisher habe ich, wenn ein Feiertag auf einen freien Tag fiel, 1/5 meiner wöchentlichen Arbeitszeit abgezogen. Jetzt wurde mir gesagt, dass ich das nicht mehr so handhaben darf, weil ich keine 10 Tage innerhalb von 2 Wochen arbeite. Ist das so richtig?

:

Die "Fünftel-Regel", auch Vorwegabzug genannt, ist eine Besonderheit im TVöD-K und im TVöD-B. Die anderen Dienstleistungsbereiche kennen diese Regel überhaupt nicht.

Nehmen wir einmal an Du fällst unter den TVöD-K/-B; der regelt in § 6.a Abs. 2 -
Für Beschäftigte, die regelmäßig nach einem Dienstplan eingesetzt werden, der Wechselschicht- oder Schichtdienst an sieben Tagen in der Woche vorsieht, vermindert sich die regelmäßige Wochenarbeitszeit um ein Fünftel der arbeitsvertraglich vereinbarten durchschnittlichen Wochenarbeitszeit, wenn sie an einem gesetzlichen Feiertag, der auf einen Werktag fällt,
a) Arbeitsleistung zu erbringen haben oder
b) nicht wegen des Feiertags, sondern dienstplanmäßig nicht zur Arbeit eingeteilt sind und deswegen an anderen Tagen der Woche ihre regemäßige Arbeitszeit erbringen müssen.
Absatz 1 gilt in diesen Fällen nicht. § 8 Abs. 1 Satz 2 Buchst. d bleibt unberührt.


Da stehen mehrere Anspruchsvoraussetzungen (Dienstplan, Schichtdienst, an sieben Tagen). Doch Du darfst nicht wegen Deiner Teilzeit schlechter behandelt werden oder etwa mehr arbeiten (§ 4 TzBfG).
LOUISA
Frage # 479
03.03.2020 | 14:21
AVR Caritas  (Anlage 33), MAV / MAVO in Gründung

Hallo ich bin Sozialpädagogin und arbeite als Nachtbereitschaft in einem Mutter-Kind-Heim in Teilzeit (20% Stelle)

Meine Arbeitszeit ist ca. 7 Mal im Monat von 19.30-6.30 Uhr.

19:30 Uhr bis 23 Uhr Arbeitszeit
von 23 Uhr - 5:30 Uhr Bereitschaft, kann also schlafen – theoretisch...
5:30 Uhr bis 6:30 Uhr Arbeitszeit

Die Bereitschaftszeit wird mit 25% vergütet.
Pro Dienst komme ich dann auf ungefähr etwas mehr als 6 bezahlte ZeitStunden.

1.) der Arbeitgeber verlangt während der Bereitschaftszeit (immer wieder mal) GEPLANTE nächtliche Rundgänge sowie nächtliche Hilfestellungen bei neugeborenen Babys (durchaus mehrmals in der Nacht) und auch UNGEPLANTE Einsätze, also die Arbeit aufzunehmen, wenn wir durch Bewohner zur Hilfe gerufen werden.
Der AG möchte diese Zeiten aber nicht vergüten, da er davon ausgeht, dass diese geplanten und ungeplanten Einsätze durch diesen 25% Bereitschaft Zuschlag ausgeglichen werden. (O-Ton: "manchmal könnt ihr ja ganz durchschlafen, das gleicht sich aus wenn Ihr dann mal länger als 2 oder 3 Stunden raus müsst" )
Mehrmals habe ich schon aufgeschrieben, dass ich 3 oder 4 Stunden nachweislich in der Bereitschaftszeit gearbeitet habe, hab sie aber nicht bezahlt bekommen.
Was kann ich tun?

2.) Das Klientel ist sehr schwierig: Frauen mit ihren neugeborenen Babys und vielen psychische Diagnosen, Verwahrlosung, Drogenkonsum etc.
Wir sind alle mindestens Erzieher und höchstens Sozialpädagoginen. Auch in unseren Stellenanzeigen wird nach neuen Personal (Erz. Und Soz. - Päd. ) gesucht. Die Eingruppierung erfolgt dann für alle gleich in 8a. Das erscheint mir bei diesem Klientel doch zuwenig.
Was können wir tun?
MAV wird gerade erst gegründet, es fand nun das Treffen statt, wo der Wahlaussschuss sich gebildet hat.

:

Du schreibst, ideal mit anderen zusammen, an die Personalleitung -
»Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie ordnen mir / unas entgegen der Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes und der AVR Anlage 33 Bereitschaftsdienste an.
Die Arbeitszeit zieht sich pausenlos über gesamt 11 Stunden hin (§ 4 Satz 3 ArbZG).
Selbst die Bereitschaftsdienstanteile sind mit regelmäßiger Arbeitszeit unterbrochen, die sie allerdings nicht gesondert als solche vergüten.
Es sind so keine längeren Schlafphasen möglich (§ 6 Abs. 1 ArbZG).
Die Bereitschaftsdienstzeiten werden mir entgegen der AVR auch nicht zusätzlich sondern anstatt meiner regelmäßigen Zeitschuld angeordnet (BAG Urteil 17.01.2019 - 6 AZR 17/18).
Sie faktorisieren diese Bereitschaftsdienstzeit offenbar gegen meine Zeitschuld; doch dies ist in der Anl 33 § 7 Abs. 5 nur vorgesehen, falls Sie und unsere zukünftige MAV Arbeitszeitkonten einrichten und ich den Buchungsauftrag gebe.
Ich schlage vor, zunächst unmittelbar dazu überzugehen, mir ausschließlich regelmäßige Arbeitszeit anzuordnen und zu vergüten.
Mit freundlichen Grüßen ................ «

Die Eingruppierung ist keine Willensentscheidung sondern eine automatische Folge des Vertrags. Dieser gruppiert Dich entsprechend Deiner persönlichen Voraussetzungen und der übertragenen Tätigkeit ein. Vielleicht steht Dir die Differenzzahlung zu. Dies bearbeitet die Schichtplan-Fibel nicht.
Birwein
Frage # 478
03.03.2020 | 14:06
TVöD-K TVAöD-Pflege, Betriebsrat / BetrVG

Bei uns tauchte im Krankenhaus die Frage auf, was passiert mit den Plus- oder Minusstunden und den Urlaubstagen, die am Ende der Ausbildung zur GKP noch bestehen?
In unserer BV haben wir geregelt, dass Plusstunden sowie nicht genommener Urlaub am Ende des Arbeitsverhältnisses ausbezahlt werden, falls sie nicht ausgeglichen werden konnten.
Im TVAöD-Pflege sowie im allgemeinen Teil finden sich dazu keine Regelungen. Bisher wurde bei den Azubis recht großzügig damit umgegangen und Plusstunden sowie Urlaub sind ins Arbeitsverhältnis übernommen worden.
Gibt es eine rechtliche oder tarifliche Vorgabe?

:

TVAöD BT Pflege: § 7 Wöchentliche und tägliche Ausbildungszeit
(3) Eine über die durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Ausbildungszeit hinausgehende Beschäftigung ist nur ausnahmsweise zulässig.
TVAöD BT Pflege: § 8a Unständige Entgeltbestandteile
Für die Ausbildung an Samstagen, Sonntagen, Feiertagen und Vorfesttagen, für den Bereitschaftsdienst und die Rufbereitschaft, für die Überstunden und für die Zeitzuschläge gelten die für die Beschäftigten des Ausbildenden geltenden Regelungen sinngemäß.

Richtig ist: Weder der TVöD noch der TVAöD kennen 'Plusstunden'. Arbeitgeber nennen Überstunden 'Plusstunden', um 'großzügig' deren Charakter und Folgen zu verschleiern. Überstunden sind unmittelbar zu vergüten. Eine Übertragung von tarifwidrigen Konten vom Ausbildungsverhältnis zum Beschäftigungsverhältnis ist daher nicht gewollt.

Buchungen auf Arbeitszeitkonten gemäß § 10 TVöD kommen bei Auszubildenden wohl nicht in Betracht, da dies den Ausbildungsplan (Umfang an Stunden in Fachgebieten) unterlaufen würde.

Eure Betriebsvereinbarung ist wegen der Sperre in § 77 Abs. 3 und der Schranke in § 87 Abs. 1 Satz 1 BetrVG rechtswidrig und nichtig.

Droht Eurem Betriebsrat mit Abwahl, weil er im Zuge seiner Mitbestimmung der Pläne Auszubildenden Überstunden festlegt! Diese haben nicht mit Ausbildungserfordernissen zu tun.
Natali
Frage # 477
03.03.2020 | 13:28
BAT-KF , MAV / MVG-EKD SD 8b
Nachfrage # 476
Ich habe bis zum 08.03.20 eine Fristsetzung für die Zurück-Überweisung der mit mir nicht zustehenden Bezüge (diese 330 Euro, die 3 Jahre später durch einen Programm Fehler überwiesen wurden)
Ich habe es nicht so genau verstanden:
Also steht mir tatsächlich bei der Auszahlung von 23 Urlaubstagen nach BAT kf der Ausgleich Urlaub/Krank zu, wie wenn man den Urlaub genommen hätte?

Wo steht das bitte? Finde nichts im BAT-KF Manteltarifvertrag...
Eine neue Abrechnung wird es erst geben, wenn ich beweisen kann, dass ich recht habe, zb.

Durch die Nennung von §.
Auf unsere MAV kann ich da gar nicht zählen...
Die MAV in der Einrichtung wird immer vom Geschäftsführer gelobt wie super sie zusammenarbeiten. leider ist unsere MAV sehr schwach und berät zudem auch noch falsch beispielsweise bei der Überleitung vom BAT KF in den TVöD bzw. die Möglichkeit zum AVR zu wechseln oder beim Thema Elternzeit Unterbrechung und Mutterschutz fürs 2. Kind beantragen.
Hat mich schon sehr viel entgangenen Lohn gekostet...

:

a) Der BAT-KF ist kein Tarifvertrag, er nennt sich nur so.
b) Dein Anspruch folgt aus dem Bundesurlaubsgesetz. Dies regelt Dein Urlaubsentgelt, zu zahlen vor (!) Urlaubsantritt.
c) Das Urlaubsentgelt wird nach dem Referenzprinziep berechnet (13 Vorwochen).
d) Du hattest in diesem Referenzzeitraum keinen Verdienst.
e) Deshalb sind sich hier Kommentare und Gerichte einig: Es muss spitz das abgerechnet werden, was Du "ansonsten /ohnehin" (ohne Urlaub) verdienen würdest.
f) Dazu ist der Arbeitgeber verpflichtet, Deine Arbeitszeit in der Lage festzulegen (so als ob ..)
g) Hierzu braucht er zwingend die Zustimmung der MAV. Auf deren Launen kommt es hier nicht an.
Natali
Frage # 476
03.03.2020 | 09:48
BAT-KF , MAV / MVG.EKD ??

Ich arbeitete bis 2011 in der stationären Kinder und Jugendhilfe im Schichtdienst und bin dann 6 Jahre in Elternzeit gewesen. Anschließend habe ich mir 2017 meine 23 Urlaubstage von vor der Elternzeit auszahlen lassen. Dabei wurde jedoch nicht die Ausgleichszulage Urlaub/Krank berücksichtigt. Nach Aussagen der Personalverwaltung ist das richtig. Mein Argument, dass man zb. Bei Krankheit, Urlaub, Mutterschutz immer die Ausgleichszulage wg. Schichtdienst (Durchschnitt der Schichtzulagen der letzten drei Monate) wurde abgelehnt.
Ist das rechtens so?
Können Sie das bestätigen?
Lustig ist, dass jetzt (01/20) fast 3 Jahre später ca. 330 Euro überweisen würden (ohne Abrechnungsbeleg, und genau die Summe, bei der ich bei 23 ausgezahlt Urlaubstagen mit Berücksichtigung der letzten Ausgleichszulage auch gekommen bin)
Leider kam jetzt ein Brief, ich solle das Geld sofort zurück überweisen. Programm fehler.

:

Schade, dass Du - trotz unserer ausdrücklichen Hinweise - nichts über Deine Interessenvertretung schreibst. Da können wir wenig raten.

Hättest Du einen MAV, dann bestimmt diese Deinen Dienstplan mit, mit Schicht- und Sonntagsarbeit. Mangels Zahlungen im vorausgehenden Bemessungszeitraum (13 Wochen) sind diese Ansprüche dann spitz abzurechnen.

Du hast bereits Geld bekommen. Du behältst es ein, bis zu einer abschließenden, die tagesgeleichen Aufschlagsätze bzw. der diese ersetzenden Spitzabrechnung ausweisenen Entgeltabrechnung.
Pamela
Frage # 475
27.02.2020 | 09:45
TVöD , Betriebsrat / BetrVG 24/7

Bekomme ich für einen beweglichen Feiertag, der auf einen Sonntag fällt, auch einen Vorwegabzug in Höhe von 1/5 der durchschnittlich wöchentlichen Arbeitszeit? verwirrt

:

"Bewegliche" Feiertage liegen an einem bestimmten Datum.
Nur TVöD-K und TVöD-B haben für den Schichtdienst in § 6.1 Abs. 2 den sogenannten Vorwegabzug geregelt, die pauschale Verminderung.
»Für Beschäftigte,(...) vermindert sich die regelmäßige Wochenarbeitszeit um ein Fünftel der arbeitsvertraglich vereinbarten durchschnittlichen Wochenarbeitszeit, wenn sie an einem gesetzlichen Feiertag, der auf einen Werktag fällt,
a) Arbeitsleistung zu erbringen haben oder
b) nicht wegen des Feiertags, sondern dienstplanmäßig nicht zur Arbeit
eingeteilt sind und deswegen an anderen Tagen der Woche ihre regel-
mäßige Arbeitszeit erbringen müssen.«


Fallen Feiertage auf einen Sonntag, dann greift diese Spezialregel nicht. Wer an einem Feiertag, der auf einen Sonntag fällt, arbeiten muss, blickt auf das Ausgleichsversprechen in § 8 Abs. 1 -
"d) bei Feiertagsarbeit
– ohne Freizeitausgleich 135 v. H., – mit Freizeitausgleich 35 v. H.",
jeweils zusätzlich zum Tabellenentgelt.
Christian
Frage # 474
24.02.2020 | 20:51
TVöD-K , Personalrat
Einhaltung von Ruhezeiten:

Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung zu meine Frage von heute Morgen.
Verstehe ich Ihre Antwort mit diesem Satz:
"Oder Deine Betriebsparteien haben vereinbart, die Werktage bei Euch drastisch zu verkürzen. Frag Deinen Personalrat!"
richtig, dass der Personalrat eine Dienstvereinbarung treffen kann, dass die Werktage z.B. 1 X innerhalb von 2 Kalenderwochen verkürzt werden können?

:

§7 Abs. 2 ArbZG regelt
"Sofern der Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer durch einen entsprechenden Zeitausgleich
wird, kann in einem Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrags in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung ferner zugelassen werden,(...)
3. die Regelungen der §§ 3, 4, 5 Abs. 1 und § 6 Abs. 2 bei der Behandlung, Pflege und Betreuung der Eigenart dieser Tätigkeit und dem Wohl dieser Personen entsprechend anzupassen, (...)"

§ 15 ArbZG (Bewilligung, Ermächtigung) regelt unter anderem -
"(1) Die Aufsichtsbehörde kann (...)
4. eine von den §§ 5 und 11 Abs. 2 abweichende Ruhezeit zur Herbeiführung eines regelmäßigen Schichtwechsels zweimal innerhalb eines Zeitraums von drei Wochen bewilligen."

Ohne Zustimmung des Personalrates oder der Aufsichtsbehörde gerät bei Euch der Arbeitgeber in Konflikt mit den Schutzgesetzen.
Falls der Personalrat also bedenkenlos ist oder Besonderheiten der Patientenbehandlungen imaginiert, könnte der gelegentliche Zumutungen durchwinken.
Unser Vorschlag zielte aber eher darauf, den Personalrat hier überhaupt in die Verantwortung zu ziehen.

Conny
Frage # 473
24.02.2020 | 18:48
tariflos, schutzlos
Arbeitsvertrag ausschließlich für den Nachtdienst als Nachtschwester (Vollzeit), Privatklinik
Zu #471
Hallo, erst einmal vielen Dank für die turboschnelle Antwort:-)
Zu1) Habe das auch meinem Chef gesagt und ihm auch den Auszug aus meinem Arbeitsvertrag gezeigt, in dem steht, das ich ausschließlich im Nachtdienst eingesetzt werde, jedoch hat mir dieser geantwortet: "Da würde ich es besser nicht drauf ankommen lassen!"
Zu 2) Klar, ich beantrage Urlaub von Montags bis Sonntags, aber mein Urlaub wird auch von Mo.-Fr. angerechnet. Ich arbeite aber doch nicht von Mo.-Fr., sondern z. B. ND = Mo., Die., Mi. und dann Do., Fr,. Sa., So., frei.Dann würde ich ja für diese Woche nur 3 Urlaubs-Tage benötigen, ich muss aber 5 nehmen, da ja heute keiner weiß, wie ich im Juli arbeiten muss und der Dienstplan wird für mich dann nicht weitergeschrieben, da ich ja Urlaub habe.
Weiterhin habe ich meinem Vorgesetzten bereits gesagt, das der Urlaubstag um 0 Uhr beginnt und um 24 Uhr endet. Ich habe z. B. am 24.02. Urlaub, muss aber noch am 23.02. um 19:00 Uhr in den ND bis zum 24.02. 7 Uhr. Da habe ich doch schon Stunden gearbeitet, wie kann es dann 1 Urlaubstag sein? Mein AG sagt dazu, weil ich ja am Abend nicht wieder in den ND muss, deshalb Urlaub.
Zu 3) Habe bereits versucht einen Betriebsrat zu gründen, wurde aber leider von der GF erfolgreich verhindert... Wir gehören zu einem Konzern, warum ist der Betriebsrat des anderen Unternehmens nicht für uns zuständig? Wir habe die ja auch gewählt, allerdings sagt dieser, das wir einen eigenen Betriebsrat gründen müssen. Große Unterstützung hatten wir da leider nicht.

:

Zu 1)
Vielleicht hilft es, wenn Du Deinen Arbeitsgeber aufforderst, Dir vom gemeinsam geschlossenen Arbeitsvertrag abweichende Anweisungen bitte schriftlich zu geben.
Du möchtest dies eventuell einmal arbeitsrechtlich prüfen lassen...

Zu 2)
Du beantragst Deinen Urlaub für eine Zeitspanne. Du brauchst dabei nicht raten, an wievielen oder welchen Tagen der Arbeitgeber später Deine Arbeitspflicht festlegen will.
Du darfst ankündigen, dass Du am Urlaubstag ab 0 Uhr nicht mehr zur Verfügung stehen wirst.

Zu 3)
Betriebsräte sind aus der Mitte der Belegschaft gewählte und besonders geschützte "Tribunen". Sie sollen mit den Kolleginnen und nicht stellvertretend handeln.
Also macht eine Vertretung aus anderen Betrieben oder Unternehmen keinen Sinn. Immerhin kann Euer Konzernbetriebsrat die Wahl eines Betriebsrates bei Euch initiieren und schützend begleiten.
Sally
Frage # 472
24.02.2020 | 16:46
TVöD-B , Personalrat

verwirrt Pflegeheim, Schichtdienst, 5,5-Tage/Woche,
Ich war seit Oktober 2018 bis heute langzeit-erkrankt. Wie viel Urlaub steht mir für diese beiden Jahre zu? Gesetzlicher Urlaubsanspruch oder tariflicher Urlaubsanspruch?

:

Dein gesetzlicher Urlaubsanspruch aus 2018 (22 Tage) steht Dir zu, wenn Du ihn bis zum Juni 2020 antrittst.
Dein gesetzlicher Urlaubsanspruch aus 2019 (22 Tage) steht Dir zu, wenn Du ihn in 2020 antrittst.
Dein weiterer tarifvertraglicher Urlaubsanspruch aus 2019 (11 Tage) steht Dir zu, wenn Du ihn bis zum 31. März 2020 antrittst.

Leider vermischen sich diese Urlaubsansprüche und Arbeitgeber erklären einseitig, welche Ansprüche sie vorrangig erfüllen wollem.

Geh auf Nummer sicher und beantrage sofort 55 Tage Urlaub, wobei der erste Urlaubstag davon noch im März liegen soll.
Conny
Frage # 471
24.02.2020 | 16:42
tariflos, schutzlos
Arbeitsvertrag ausschließlich für den Nachtdienst als Nachtschwester (Vollzeit), Privatklinik

1) Unser Dienstplan gibt nicht genug Stunden her bzw. werden mir meine arbeitsvertraglichen Stunden (40-St/undenWoche) im Dienstplan nicht zur Verfügung gestellt, so das ich neuerdings 2-4 Mal im Monat in den Spätdienst muss. Zwischenzeitlich habe ich 155 Minusstunden und bekomme trotzdem noch z.B. 14 Tage frei. Muss mir mein Arbeitgeber die vertraglichen Stunden nicht garantieren? Ich schleppe die Minusstunden von einen Monat in den nächsten.
2.) Weiterhin muss ich meinen Urlaub von Mo.-Fr. verplanen, aber meine Krankentage bekomme ich so wie ich gearbeitet hätte. Ist das korrekt?
3.) Wie war das denn mit dem Zusatzurlaub für Nachtschichtler?
Müssen die Ausgleichtage bekommen? Und wann beginnt mein Urlaubstag, wenn ich am Morgen um 7:00 aus meinem Nachtdienst komme? ist das schon 1 Urlaubstag?

:

Zu 1.) Dein Arbeitgeber schuldet Dir die vereinbarte Vergütung. Dafür kauft er seinen Anspruch, Dich im entsprechenden Umfang arbeiten zu lassen. Er darf Dir die Arbeitszeit festlegen, aber er muss er nicht. Zwar gilt der Grundsatz: Ohne Arbeit kein Lohn. Doch wenn der Cgef auf die fällige Arbeitszeit verzichtet, ist dies sein Pech.
Allerdings fürchten wir, Du hast Deine Zeitschuld im Arbeitsvertrag wochendurchschnittlich vereinbart, ohen die Zeitspanne zu bestimmen, auf den sich dieser Durchschnitt bezieht. Deshalb schleppt der Chef seine Minusstunden mit und trägt sie in den Folgeplan vor.
Wenn Du im Arbeitsvertrag Nachtarbeit vereinbart hast, brauchst Du keine Tagschichten leisten.

Zu 2.) Du beantragst Deinen Urlaub vom ersten Tag, an dem Du befreit sein willst, bsi zum letzten. Dies betrifft alle Wochentage. Daher die Küchenregel - "Urlaub ist wie krank werden."
Urlaubstage betreffen die Arbeitstage (Kalendertage mit Arbeitszeit). Sie beginnen um 0 Uhr und enden um 24 Uhr.

Zu 3.) § 6 Abs. 5 ArbZG regelt Deinen Anspruch auf zusätzlichen Ausgleich für Nachtarbeit. Da Du keinen Betriebsrat gewählt hast, musst Du ihn nun selbst aushandeln.
Christian
Frage # 470
24.02.2020 | 09:28
TVöD-K , Personalrat
Schichtarbeit
Betreff: Einhaltung von Ruhezeiten.
Ist die gesetzliche vorgeschriebene (Mindest-)Ruhezeit im Krankenhaus von 10 Stunden eingehalten, wenn mein Spätdienst (Beginn 13 Uhr) um 21 Uhr endet und mein (später) Frühdienst z.B. am nächsten Tag um 8 Uhr beginnt und um 16 Uhr endet.
Alle Zeiten beinhalten die Pausen.

:

Das Arbeitszeitgesetz regelt in § 5 Ruhezeit -
»
(1) Die Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben.
(2) Die Dauer der Ruhezeit des Absatzes 1 kann in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zur Behandlung,Pflege und Betreuung von Personen, um bis zu eine Stunde
verkürzt werden, wenn jede Verkürzung der Ruhezeit innerhalb eines Kalendermonats oder innerhalb von vier Wochen durch Verlängerung einer anderen Ruhezeit auf mindestens zwölf Stunden ausgeglichen wird.«


Dies regelt zunächst die Lage der Ruhezeit. Sie liegt "nach" der letzten täglichen Arbeitsstunde. Die Kolleginnen in der Nachtschicht dürfen jedoch nicht um 24 Uhr heimgehen zum Schlafen. Zwar endet dann ihre kalendertägliche Arbeitszeit. Gemeint ist jedoch die werktägliche Arbeitszeit, als ab Beginn der Arbeit (hier: 13 Uhr) bis 24 Stunden danach (hier: wiederum um 13 Uhr).

Du schilderst, dass Deine Arbeitszeit für deutlich mehr als 10 Stunden unterbrochen. Doch die letzte Arbeitsstunden endet erst um 13 Uhr. Du müsstetst nun die Ruhezeit gewährt bekommen. Die Spanne zwischen 21 Uhr und 8 Uhr war vielleicht nur eine XXL-Pause, eine Unterbrechung der Arbeitszeit. Oder Deine Betriebsparteien haben vereinbart, die Werktage bei Euch drastisch zu verkürzen. Frag Deinen Personalrat!

Auch die linkLeitlinien gemäß ArbZG § 6 Abs. 1 gehen einvernehmlich von vorwärtsrollenden Schichtwechseln aus. Ein Rückwärtsrollender Schichtwechsel belastet sehr, da er den Tagesrhythmus durcheinander bringt. Das wird Dir Deine Vorgesetzte nach dem letzten Sonntag im März (Wechsel in die Sommerzeit) berichten.
Annette
Frage # 469
22.02.2020 | 22:06
Interessenvertretung?, Tarif ? Schichtarbeit ?

Ich arbeite im 2-Schichtsystem in der Pflege einer Behinderteneinrichtung.
Es passiert immer öfter, dass ich neun Tage hintereinander im früh und spät arbeiten muss und nur einen Tag frei und weiter geht es.
Auch werden die Minusstunden aus dem Vormonat mitgenommen in den nächsten Monat.
Wwas ist mit dem Paragraf 615?
Würde mich über eine Antwort freuen

:

Schade, dass Du - trotz unserer ausdrücklichen Hinweise - nichts über Deine Bezüge im Arbeitsvertrag auf Tarif oder AVR schreibst, nichts darüber, ob Du Schichtarbeit leistest oder etwas zur Interessenvertretung. Da können wir wenig raten.

Allgemeine gesetzliche Regeln findest Du in den linkLeitlinien gemäß ArbZG § 6 Abs. 1.
Meli
Frage # 468
20.02.2020 | 23:44
AVR Caritas  (Anlage ?),
MAV / MAVO ?
Schichtarbeit, Vollzeit
Wir arbeiten jedes 2te Wochenende / 5,5-Tage/Woche.
Unser Arbeitgeber, hat uns bislang immer 3 Dienstwochenenden im Jahr als Urlaub zugesagt.
Nun sagt er wir dürfen nur noch an 2 Dienstwochenenden Urlaub nehmen im Jahr.
Ist das rechtens?
Angeblich soll dies im AVR Tarif fest geregelt sein.

:

Die AVR der Caritas sind nur "Allgemeine Vertragsbedingungen".
Deren Anlage 14 regelt den Urlaub, ein wenig über das Bundesurlaubsgesetz hinaus.
§ 1 Abs. 3 und 4 lauten -
»(3) Der Dienstgeber setzt auf Antrag des Mitarbeiters den Erholungsurlaub zeitlich fest. Dabei hat er die Urlaubswünsche des Mitarbeiters zu berücksichtigen, es sei denn, dass dringende dienstliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Mitarbeiter, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, diesen entgegenstehen.
Der Urlaub ist zu gewähren, wenn der Mitarbeiter dies im Anschluss an eine Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation (Abschnitt XII Abs. a Unterabs. 2 der Anlage 1 zu den AVR) verlangt.
(4) Der Erholungsurlaub soll grundsätzlich zusammenhängend gewährt werden. Kann der Erholungsurlaub aus dringenden dienstlichen Gründen nicht zusammenhängend gewährt werden oder ist eine Teilung des Erholungsurlaubs aus Gründen gerechtfertigt, die in der Person des Mitarbeiters liegen, so ist diese zulässig. Bei einer Teilung muss jedoch ein Teil des Erholungsurlaubs so bemessen sein, dass der Mitarbeiter mindestens für 14 aufeinanderfolgende Werktage vom Dienst befreit ist.«

Wer 14 Werktage Urlaub hat (16 Kalendertage inklusive zwei Sonntage) überspannt damit sicherlich zwei Wochenenden. Diese Spanne verbraucht 14 Eurer gesamt 33 Urlaubstage (5,5-Tage/Woche).

Euch bleiben nun 19 weitere Urlaubstage. Hättet Ihr eine MAV, dann würde die Euch informieren, ob bei Euch eine Ausnahme vom Grundsatz greift, weil besondere dringende betriebliche Gründe vorliegen. Da haben wir schon Zweifel.
Doch für eine Atomisierung Euer 19 Urlaubstage um die Wochenenden herum gibt es zunächst keine Berechtigung des Arbeitgebers.
Gino
Frage # 467
20.02.2020 | 13:25
BAT-KF , MAV / MVG-.EKD
Schichtdienst 75 %.
Ich beziehe momentan Krankengeld, was auch sehr wenig ist. Der Arbeitgeber schuldet mir noch Lohn für 1 Woche im Januar, zahlt auch keinen Krankengeldzuschuss. Antwortet nicht auf Briefe oder E-Mails.
Ich bin ratlos was ich noch tun könnte?
Vorstand anschreiben?
Bitte um ein Hinweis.

:

Die Schichtplan-Fibel beschränkt sich auf Probleme und Sorgen der Beschäftigten mit Schichtplänen und Arbeitszeiten. Du hast ein reines Vergütungsproblem.

Beschwer Dich bei der MAV.
Mach Deinen Anspruch schriftlich geltend und ergänze Deine Forderung: Ich mache zudem die Verzugspauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB von 40 € geltend und behalte mir vor, dies um weitere Vermögensschäden etwa aufgrund von Kreditzinsen zu erweitern.
Böttcher Elke
Frage # 466
20.02.2020 | 08:50
BAT-KF , MAV / MVG-.EKD

Wie wird richtig der Zusatzurlaub bei Schichtarbeit berechnet?
Ist es richtig, dass man zur Grundlage das Kalenderjahr nimmt?
Und zur Berechnung, wenn in den Monaten 1-4--5-8 und 9-12 Schichtarbeit geleistet wird, je ein Tag Zusatzurlaub bekommt.
Oder kann man egal wann, 4 aufeinanderfolgende Monate = 1 Tag Zusatzurlaub dem Mitarbeiter zukommen lassen?

:

Zu § 26 BAT-KF regelt abschließend die
»Protokollnotiz zu den Absätzen 1 und 2:
Der Anspruch auf Zusatzurlaub bemisst sich nach der abgeleisteten Schicht- oder Wech-selschichtarbeit und entsteht im laufenden Jahr, sobald die Voraussetzungen nach Satz 1und 2 erfüllt sind. Für die Feststellung, ob ständige Wechselschichtarbeit oder ständigeSchichtarbeit vorliegt, ist eine Unterbrechung durch Arbeitsbefreiung, Freizeitausgleich,bezahlten Urlaub oder Arbeitsunfähigkeit in den Grenzen des § 21 unschädlich.«


Zusatzurlaubsansprüche entstehen also unterjährig. Sie treten dem Gesamturlaub hinzu. Dieser wiederum ist kalenderjährlich zu gewähren (§ 25 Abs. 1 BAT-KF). Verbleibende Urlaubsansprüche werden automatisch durch § 25 Abs. 2 BAT-KF auf das Folgejahr übertragen.

Gemäß § 26 Abs. 1 BAT-KF steht Dir nach 'Schichtarbeit für je vier zusammenhängende Monate'
ein Arbeitstag Zusatzurlaub zu. Der Anspruch entsteht jeweils 'nach' den vier Monaten.
Kobolt
Frage # 465
19.02.2020 | 17:49
AVR Caritas  (Anlage 33), MAV / MAVO,Schichtarbeit, ,Teilzeit

Ich habe jetzt schon Urlaub für Juni beantragt weil ich buchen möchte. Meine Bereichsleitung verweigert die Genehmigung weil sie Urlaubsanträge immer erst 4 Wochen vor Urlaubsbeginn genehmigt.Was kann ich tun?

:

Du mailst an die Mitarbeitervertretung -
»Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Ihr bestimmt Festlegungen der Richtlinien zum Urlaubsplan und zur Urlaubsregelung mit. In meiner Abteilung wurde nun die Regel aufgestellt, Urlaubsanträge bis vier Wochen vor dem beantragten Urlaubsbeginn unbearbeitet zu lassen.
Ich ahne, dass Ihr dem nicht zugestimmt habt. Doch ohne Antragsbearbeitung bin ich in meiner Planung (Buchung) sehr beeinträchtigt. Bitte nutzt Euer Initiativrecht, um zeitnah Abhilfe zu schaffen.
Liebe Grüße ....«
Lena Thoma
Frage # 464
19.02.2020 | 14:30
AVR.DD , MAV/ MVG.EKD ???
Schichtarbeit?

Derzeit befinde ich mich in Elternzeit und würde gerne im Sommer an meine Dienstelle als G.-u.Krankenpflegerin zurückkehren wollen. Allerdings nicht wie ich in meinem damaligen Arbeitsvertrag 2018 vereinbarten 40% der Tariflichen Arbeitszeit, sondern eine Reduktion auf 10% (3,9Std/W.) der TAZ.

Denken Sie dies wäre laut TzBfG, bzw. laut den AVR der Diakonie Deutschland Paragraph 29a‘Teilzeitbeschäftigung in bes. Fällen‘ denkbar möglich? -Haben Sie hierzu ein entsprechendes Musterdokument zur Beantragung?

:

Diakonische Arbeitgeber versäumen regelmäßig, gemäß § 9 Abs. 2 AVR.DD mit Teilzeitbeschäftigten eine gesonderte Vereinbarung über die Verteilung zu treffen.
Du wählst darum den Weg über § 8 TzBfG. Denn Dir geht es sowohl um die Verkürzung, als auch um die Verteilung.

Unser linkMusterantrag denkt an alle Regelungsgegenstände. Beachte die drei-Monatsfrist!
Leo
Frage # 463
19.02.2020 | 12:14
TVöD-K , Betriebsrat / BetrVG ???
Schichtarbeit?

Betrifft den zusätzlichen Zusatzurlaubstag 2019 bei Anspruch auf 3 Zusatzurlaubstage nach TVöD-K § 27 Abs 1.1.
Mein Arbeitgeber möchte diesen Urlaubstag nicht gewähren. Ich finde unterschiedliche Fassungen des TVöD. Bei Verdi und beim VKA gibt es den § 27 Abs (1.1), beim BMI fehlt er. Was stimmt denn nun? Haben wir Anspruch oder nicht?

:

Schade, dass Du - trotz unserer ausdrücklichen Hinweise - nichts darüber schreibst, ob Du Schichtarbeit leistest oder etwas zur Interessenvertretung. Da können wir wenig raten.

Das "BMI" schreibt etwas über seinen TVöD Bund.
Du dagegen behauptetst, der linkTVöD-K (TVöD-BTK VKA) sei für Dich massgeblich. Schau da und nur da nach.
Anke
Frage # 462
19.02.2020 | 10:29
AVR Caritas  (Anlage 32), MAV / MAVO

Arbeite in einer Wohngruppe(ambulant), 75%,30 Stunden in der Woche.
Wurde von der 5 Tage Woche in die 6 Tage Woche geschickt. Mit der Begründung wir arbeiten ja eh auch am Wochenende. Nun ist es so, dass behauptet wird, dass wir 12 Tage am Stück arbeiten sollen. Mein Dienstplan sieht so aus:
1 Zeile 5 Stunden
2 Zeile 6 Stunden.
Schau ich auf mein Stellenanteil im Dienstplan steht 0,7692.
Das kenne ich so nicht. Nachgefragt hab ich, wie sich denn z.b die Tage berechnen. Antwort war bei 6 Tage Woche von Montag-Samstag. Und wo bleibt der Sonntag, wo ich zur Arbeit herangezogen werde?
Interessanterweise hab ich in meinem bereits genehmigten Urlauben den Sonntag mitberechnet bekommen. Was ich auch so kenne.
Hab ich Denkfehler oder der Dienstplanschreiber?
P.S.: Die MAV behauptet ja, dass 12 Tage am Stück gearbeitet werden kann.
Wo bleibt meine Freizeit?

:

Du mailst an die Mitarbeitervertretung -
»Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Ihr bestimmt die Verteilung meiner Arbeitszeit mit - im Rahmen der AVR und des Arbeitszeitgesetzes. Ich leiste darum Schichtarbeit.
Leider ordnet mir der Plan entgegen Anl. 32 § 2 Abs. 1 regelmäßige Arbeitszeit an mehr als fünf Tagen der Kalenderwoche an. Für einen sechsten Tag fehlt allein deshalb bereits ein notwendiger betrieblicher Grund, weil andere in derselben Woche an weniger als sechs Tagen arbeiten.
Leider ordnet mir der Plan sogar entgegen Anl. 32 § 2 Abs. 1 regelmäßige Arbeitszeit an allen sieben Tagen einer Kalenderwoche an.
Obwohl ich Schichtarbeiterin bin, ordnet mir der Plan auch mehr als sieben Schichten in Folge an. Dies widerspricht den gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen über die menschengerechte Gestaltung der Arbeitszeit (linkLeitlinien gemäß ArbZG § 6 Abs. 1).
Ich weiß wohl, dass ich gesetz- und vertragswidrige Anordnungen nicht befolgen muss. Allerdings berufen sich meine Vorgesetzten auf Eure Zustimmung. Dies beeinträchtigt und beschwert mich. Bitte haltet mich über die Bearbeitung dieser Beschwerde und Eure zeitnahe Abhilfe auf dem Laufenden.
Mit freundlichen Grüßen ... «
Hexe
Frage # 461
18.02.2020 | 16:09
AVR Caritas  (Anlage 30 Ärzte), MAV / MAVO

Ich arbeite mit mehreren Kollegen im Schichtdienst auf der Intensivstation. Montag-Freitag 3-Schichtsystem, am Wochenende 2-Schichtsystem.

Unser Dienstplan kommt mir doch teilweise sehr hart geschrieben vor und ich frage mich, ob dies immer so zulässig ist.

Beispielsweise komme ich in einem Monat Montag Morgen um 8.00 Uhr aus meinen 3 Nächten und habe direkt am Dienstag ab 7.30 Uhr einen 24stündigen Dienst (da kein Schichtdienst, sondern Notarzt-Dienst). Das ist ein sehr kurzer Wechsel, wie ich finde.
Eine andere Kollegin arbeitet im Schichtdienst 11 Tage am Stück.
Ein weiterer Kollege hat einen Spätdienst bis 23.30 Uhr und beginnt am nächsten Tag um 7 Uhr seinen Frühdienst.

Ist das so erlaubt? Bis jetzt scheint es keinen großartig interessiert zu haben und es wurde alles so hingenommen.

:

Wenn Ihr wollt, dürft Ihr so arbeiten.

Allerdings verstoßen die Anordnungen gegen die öffentlich rechtliche Verpflichtung aus linkArbZG § 6 Abs. 1.
Die Ruhezeit von weniger als 24 Stunden im Anschluss an den Nachdienst bedeutet ja: Früher durch drn Wecker aus dem Schlaf gerissen werden als am Vortag. Das ist eine erhebliche zusätzliche Belastung.

Die Schichten dürfen nicht massiert geplant werden:
⊗  keine Massierung von Arbeitszeiten; keine Arbeitsperiode von acht oder mehr Arbeitstagen (LV 30 des Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitsfragen (LASI); Juni 2012 Arbeitszeitgestaltung in Krankenhäusern: Seite 20)
⊗ die Vermeidung von Arbeitsperioden von mehr als 7 Arbeitstagen in Folge (Durchführung des Arbeitszeitgesetzes Erlass des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes NRW vom 30. Dezember 2013 (III 2 - 8312; hier zu § 6 Abs. 1 ArbZG))
⊗ "3. Es sollten nicht mehr als fünf Schichten aufeinander folgen, um eine Massierung der Arbeitszeit zu vermeiden. 4. Die Freizeiten sollten im Block genommen werden, nicht als einzelne Tage." (DGUV Report 1/2012: Schichtarbeit - Rechtslage, gesundheitliche Risiken und Präventionsmöglichkeiten, Seite 134)

Gesetzlich ist eine Ruhezeit von mindestens 10 Stunden nach der letzten Arbeitsstunde am Werktag zwingend vorgeschrieben (§ 5 ArbZG).

Aktiviere Deine MAV. Vielleicht glaubt die, Euch ist das alles rechts so und winkt die Pläne durch.
Hauke
Frage # 460
17.02.2020 | 20:59
TVöD , Betriebsrat / BetrVG Wechselschicht
verwirrt
Wie sollen die Zulagen bei Nachtdienst zwischen Heiligabend und 2ten Weihnachtsfeiertag gezahlt/berechnet werden?

Bei Arbeitszeit 20:00-06:00 werden uns 10h Arbeitszeit angerechnet, in der Abrechnung nach TVöD wären dass dann über drei Nachtschichten ja 54h.

Ist dann mit der Zulage 5,99 € x 54 Stunden alles abgegolten? Oder muss 3,42 € Nachtzulage auch mit eingerechnet werden? Oder sogar noch Sonntagsarbeit/Feiertagsarbeitszulage mit eingerechnet werden? verdi

:

Der Zeitzuschlag für Arbeit am Vorfesttag oder am Feiertag steht statt der Sonntagszuschläge zu. Im übrigen sind alle weiteren anfalllenden Zeitzuschläge (Nacht / Überstunden) zu zahlen.

Arbeitszeit wird geleistet und dokumentiert, nicht "angerechnet".

Wer zwischen dem 24. und 26. Dezember arbeiten muss, bekommt also keinesfalls 54 Stunden "abgegolten". Stattdessen ist Arbeitszeit geschuldet gegen die monatliche Tabellenvergütung. Für Vorfestagsarbeit und für Feiertagsarbeit sieht der Tarifvertrag allerdings Regeln zum Ausgleich vor.

Arbeitszeit am Vorfesttag führt zu entsprechendem Freizeitausgleich in den folgenden drei Monaten.
Arbeitszeit am Feiertag hat vier mögliche Folgen: Freistellung, entsprechender Freizeitausgleich, Verminderung oder Vergütung. (§ 6 Abs. 3 TVöD; § 6.1 Abs. 1 und 2 TVöD-K / TVöD-B.)
Georg Betz
Frage # 459
17.02.2020 | 14:52
BRK Manteltarif TVöD , Personalrat

Wenn ich am Sonntag Nachtschicht habe und am Montag Urlaub beantragt habe, wird dieser auch als Urlaubstag gerechnet?
Oder bekomme ich zusätzlich die Durchschnittsstunden für einen Urlaubstag oder wird der Urlaubstag wieder gutgeschrieben?

:

Urlaub betrifft im TVöD und im TV BRK den Kalendertag. Der Arbeitstag / Urlaubstag ist der Tag zwischen 0 und 24 Uhr. Auch der Urlaubsanspruch wird aufgrund der tatsächlichen Verteilung der Arbeitszeit auf die Kalendertage umgerechnet.

In Deinem Fall beginnt der Urlaub also am Monatgmorgen um 0 Uhr. Eine "Durschnittsberechnung" betrifft beim Urlaub lediglich die Urlaubsvergütung.

Das Urlaubsrecht kennt auch keine Gutschriften.
Darkmessiah
Frage # 458
17.02.2020 | 12:34
TVöD-K , Betriebsrat / BetrVG

Ein Mitarbeiter vereinbart mit seinem Arbeitgeber "Teilzeit 20%". Die wöchentl. Arbeitszeit soll laut dieser Vereinbarung immer freitags mit 7,7 h erbracht werden.
Am Feiertag wird an diesem Arbeitsplatz (Vorbereitung ambulanter Patienten) nicht gearbeitet.
Zum Beispiel im April 2020 gibt es 4 Freitage, davon ein Feiertag.

Wie wird die monatliche Zeitschuld tarifkonform richtig berechnet?

Muss nun diese Teilzeitkraft 4 x 7,7 h = 30,8 Stunden im April,
oder 3x 7,7 h= 23,1 Stunden im April arbeiten?

:

Schade, dass Du - trotz unserer ausdrücklichen Hinweise - nichts darüber schreibst, ob Du Schichtarbeit leistest oder etwas zur Interessenvertretung. Da können wir wenig raten.

❍ Der TVöD regelt eine wochendurchscnittliche Zeitschuld (z.B. über 4 oder 6 Wochen). Er regelt keine monatliche Zeitschuld.

❍ Im Schichtdienst ist die pauschale Verminderung in § 6.1 Abs. 2 TVöD-K geregelt.

❍ In der 'Normalarbeit' greift das Glück-Pech-Prinzip. Fällt eine Feiertag auf eine Arbeitstag, entfällt an diesem die Arbeitspflicht; die Zeitschuld bleibt dabei unvermindert.
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