privat, tariflos, schutzlos
Verdi Mitglied
Ich arbeite in der 1:1 intensiv und beatmungspfleger. Vollzeit nur im Nachtdienst 12 Stunden je Schicht.
Ich habe zum Monatsende gekündigt. Ich bat am 17.10. meine Chefin, mich freizustellen weil ich noch über 250 Überstunden habe. Da hieß es - geht leider nicht ist zu spät.
Gestern wahr ich im Nachtdienst . Ich wurde arbeitsunfähig und ich rief vergeblich meinen PDL an. Ich bat über Whatsapp um eine Ablösundg, da ich zur Krankenhaus-Notaufnahme fahren wollte. Keine Reaktion. Ddarauf rief ich Chefin an und bat um eine Ablösung.
Das hat sie dann organisiert.
Ich verließ das Haus um 23.20 Uhr.
Danach kam von ihr eine Nachricht per Whatsapp: Sie wolle mich dann meine letzten 3 Tage 29., 30. und 31.10. aufgrund meiner Überstunden freistellen.
Ich habe nun eine Au bis einschließlich bis zum 29.10..
Darf mich meine Chefin freistellen, wenn sie weiß, dass ich krank bin und zum Notdienst fahre? Werden durch die Freistellung dann die Krankheitstage im Dienstplan dann nicht verechnet oder wie wird das verechnet?
Im Krankheitsfall und Urlaub rechnet der Betrieb 6,67 Stunden an.
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Schade, dass Du - trotz unserer ausdrücklichen Hinweise - nichts über Deine Interessenvertretung schreibst oder Deinen Dienstleistungsbereich (-K, -B, -V oder -F). Da können wir wenig raten.Im TVöD (Ausnahme: TVöD-V) werden Überstunden mit 130 v.H. vergütet. Sie können keinesfalls 'weggeplant' werden.
Minusstunden aus einem Ausgleichszeitraum können nicht im folgenden nachgearbeitet werden.