TVöD-K , Betriebsrat / BetrVG
Vollzeit, Mo-So in 3 Schichten nach einem Monatsdienstplan.
Für 2020 sind 30 Tage Grundurlaub und 8 Tage Zusatzurlaub zu verplanen.
Ich habe derzeit einen Konflikt mit meiner Vorgesetzten zu meinen Urlaubswünschen.
Bei meinem alten Arbeitgeber war es selbstverständlich, dass ich die Wochenenden, die an meinen Urlaub angrenzten zum Urlaub dazu frei bekommen habe, wenn ich mir das bei der Erstellung des Urlaubsplans gewünscht habe.
Beispiel:
Ich hätte mir vom 7.12.-22.12.2019 Urlaub gewünscht.
Für diesen Zeitraum hätte mein alter Arbeitgeber (ebenfalls 3 Schichten, Mo-So und Vollzeit im TVÖD-K mit 30 Tagen Grundurlaub + Zusatzurlaub) mir 10 Tage Urlaub abgezogen. Und zwar jeweils von Mo-Fr. Die Wochenenden hätte er jeweils als freie Tage geplant.
Wie ich hier auf eurer Seite gelesen habe, ist dieses Vorgehen auch durchaus vertretbar.
(Ich wünsche mir einen Zeitraum frei und muss für diesen Zeitraum nur so viele Urlaubstage nehmen, wie auch Arbeitstage anfallen.)
Mein neuer Arbeitgeber plant es ebenfalls so, dass in den Urlaubszeiträumen die Tage von Mo-Fr im Dienstplan mit Urlaub geplant werden, aber nur die Wochenenden dazwischen als frei. An den Wochenenden davor und danach müsse ich laut meiner Chefin arbeiten oder zumindest damit rechnen, mit Schichten geplant zu werden.
Beispiel:
Ich habe mir vom 7.12.-22.12.2019 Urlaub gewünscht.
Meine Chefin lehnt das aber ab und sagt, ich darf nur vom 9.12.-20.12.2019 Urlaub nehmen und müsse dafür dann ebenfalls 10 Urlaubstage frei nehmen. Falls ich die Wochenenden davor oder danach frei hätte, dann wäre das "Glück", in meinem Urlaubszeitraum einplanen dürfe ich das aber nicht.
Mein Betriebsrat sagt dazu, ich könnte schon vom 7.12.-22.12.2019 frei nehmen, da ich wohl auch an Wochenendtage frei nehmen kann, müsse dann aber für den ganzen Zeitraum 14 Tage Urlaub nehmen.
Was stimmt denn nun?
:
Da sind mehrere Antworten richtig:⊗ Du bist frei, für jede Zeitspanne einen Urlaubsantrag zu stellen.
⊗ Deine Vorgesetzte darf gewähren oder Dir mit Deinem Einverständnis Deinen Urlaubswunsch ablehnen. Doch bist Du nicht einverstanden, muss sie zuvor die Zustimmung des Betriebsrates einholen. Das versäumen manche Vorgesetzte. Betriebsräte erklären dann: "Davon haben wir nichts gewusst ..."
⊗ »Die regelmäßige Arbeitszeit kann auf fünf Tage, aus notwendigen betrieblichen/dienstlichen Gründen auch auf sechs Tage verteilt werden.« (§ 6 Abs. 1 Satz 3 TVöD)
Zudem regelt § 6.1 Abs. 3 Satz 2 TVöD-K, dass in jeweils zwei betrachteten Wochen ein Sonntag von regelmäßiger und anderer Arbeitszeit frei bleibt.
Im Krankenhaus fehlt die Notwendigkeit für sechste Tage. In jeder Kalenderwoche wirst Du also an fünf Kalendertagen zu einer Schicht eingeteilt. Auch in der KW 02.-08.12., der KW 09.-15.12 und der KW 16.-22.12.2019. Der Betriebsrat bestimmt die Pläne mit. Er bestimmt dagegen nicht den gewährten Urlaub mit. Darum steht in der obersten / ersten Planzeile, wie Du ansonsten / ohnehin arbeiten müsstest. Ein Urlaubsgrundsatz, nach dem Dir während eines Urlaubs die Arbeitszeit nur von Montag bis Freitag eingeplant wird, existiert nicht, wurde nicht zwischen den Betriebsparteien vereinbart, bleibt gesetzwidrig.
⊗ In der Folgezeile stellt Dich der Urlaub dann von der Arbeitspflicht frei. An Kalendertagen, an denen Du ohnehin frei hättest, verbrauchst Du keinen Deiner 30 Urlaubs-Anspruchstage.
⊗ An einem Wochenende arbeiten zu müssen oder frei zu haben, Urlaubstage zu verbrauchen oder ohnehin frei zu haben - nichts davon ist »Glück«. Beschwere Dich beim Betriebsrat, wenn da mit Deinen Plänen und Urlausbtagen gespielt wird.