TVöD-K , Betriebsrat / BetrVG
Schichtdienst, in der Pflege in der 5-Tage/Woche, mitbestimmter Dientsplan, 100% EK-Kraft
Ich gehe ab dem 30.09 in Rente. Laut der Aussage meines Arbeitgebers , erhalte ich bei Renteneintritt im 2. Halbjahr den vollen Jahresurlaubsanspruch nach Bundesurlaubsgesetz. Also 20 Tage Urlaub... Bei Renteneintritt im 1. Halbjahr wird der Urlaub pro Monat gezwölftelt.
Jetzt arbeite ich also 9 ganze Monate, bin nach einem Tarifvertrag eingesetzt und soll aber nur 20 Urlaubstage (zuzüglich des Zusatzurlaubs für Schichtarbeit) erhalten obwohl mir im Normalfall bei 9 Monaten 22,5 Urlaubstage zuzgl.. Zusatzurlaub zustehen würden? Ist das korrekt oder wird nicht auch ein tariflicher Urlaubsanspruch mit berücksichtigt und wenn ja wie wird das berechnet? Werden die Monate ab dem geleisteten 6. Monat dann gezwölftet und oben drauf gerechnet oder erhalte ich wirklich nur 20 U-tage nach Bundesurlaubsgesetz? Dann wäre ich doch gekniffen oder sehe ich da etwas falsch?

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UnserDu gibst ein: 30 Tage vertraglichen Urlaubsanspruch, die (tatsächliche ?) 5-Tage/Woche, 9 Monate und z.B. 2 Tage Zusatzurlaub.
Urlaubsteil umgerechnet / ggf. gerundet
gesetzlicher Grundurlaub 20,00 Tage / 20,00 Arbeitstage
vertraglicher Urlaub 22,50 Tage / 23 Arbeitstage
ZU wg. Schichtarbeit 2,00 Tage / 2 Arbeitstage
Gesamturlaub 25,00 Arbeitstage
Denn: Du hast einen Anspruch auf den tarifvertraglichen 9/12 Urlaub, sobald dieser günstiger ist als der gesetzliche Mindesturlaub. Weise Deinen Chef auf den Titel des BUrlG hin: "Mindesturlaubsgesetz".