TVöD-K , Betriebsrat Wechselschicht 7/24, kein Arbeitszeitkonto ( §10 TVöD)
Unser Dienstplan wird per
Software erstellt. Die Planungen gehen von Montag bis Freitag. An jeden dieser Tage sind 7,7 Stunden und am Wochenende 0,0 Stunden hinterlegt. Ist ein Tag (Mo-Fr) nicht geplant, werden 7,7 Iststunden abgezogen.
Die Sollarbeitszeit ergibt sich so, aus der Anzahl der Wochentage, wie beim normalen Verwaltungsangestellten. Das Problem ist, dass die tatsächliche Arbeitszeit nach Dienstplan nicht eingetragen und auch nicht errechnet wird.
Die Pseudo-Verteilung der Arbeitszeit ausschließlich von Montag bis Freitag ergibt die Sollarbeitsstunden. Über- und Unterplanung der tatsächlich geplanten Arbeitszeit wird so weder erkannt noch berechnet. Freizeitausgleich ist mit 0:00 Stunden angegeben. Bei Freizeitausgleich (Mo-Fr) werden automatisch 7,7 Stunden von den Iststunden und vom laufenden Stunden Konto abgezogen.
Durch diese m.E. grob tarifwidrige Schichtplanungssoftware und der falschen Berechnung erreiche ich trotz Überstunden nicht einmal die Sollarbeitszeit.
Ich habe mich mehrmals gem. § 85 BetrVG beschwert. Seit 2 Jahren geht das. Ich habe dem BR auch mitgeteilt, dass der Tarif
nicht vorsieht, dass meine Entgeltansprüche für geleistete Überstunden durch Freizeit ersetzt werden. Geschuldet ist Vergütung, nicht Freistellung von der Arbeit. Der Betriebsrat weiß dies alles und trotzdem läuft es in der betrieblichen Praxis genau umgekehrt. Ohne einer Rechtsgrundlage, ohne Arbeitszeitkonto (§10 TVöD) und ohne meiner Beschwerde abzuhelfen. Die Antwort vom Betriebsrat: Die Beschwerde über die grob tarifwidrige Schichtplanungssoftware kann der Betriebsrat nicht nachvollziehen und zum anderen muss eine individuelle Benachteiligung, Beeinträchtigung oder ungerechte Behandlung vorliegen. Auch letztere kann der BR nicht nachvollziehen.
Was kann ich noch tun, wenn der Betriebsrat sich nicht kümmert?
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Schade, dass Du - trotz unserer ausdrücklichen Hinweise - nichts über Deine Bezüge im Arbeitsvertrag auf Tarif oder AVR schreibst, nichts darüber, ob Du Schichtarbeit leistest oder etwas zur Interessenvertretung. Da können wir wenig raten.Wir vermuten, dass Du im Internet auf einen Text gestoßen bist, der sich auf TVöD / TV-L § 8 Abs. 6 bezieht. »Beschäftigte, die ständig Schichtarbeit leisten, erhalten eine Schichtzulage von 40 Euro monatlich. Beschäftigte, die nicht ständig Schichtarbeit leisten, erhalten eine Schichtzulage von 0,24 Euro pro Stunde.«
Da ist zunächst aufzuklären, wann Schichtarbeit im Tarifsinn geleistet wird: TVöD § 7 Abs. 2 - »Schichtarbeit ist die Arbeit nach einem Schichtplan, der einen regelmäßigen Wechsel des Beginns der täglichen Arbeitszeit um mindestens zwei Stunden in Zeitabschnitten von längstens einem Monat vorsieht, und die innerhalb einer Zeitspanne von mindestens 13 Stunden geleistet wird.«.
Die Anspruchsvoraussetzung stellt auf einen Zeitabschnitt (Monat) ab. Gemeint ist hier der Zeitmonat (etwa vom 11. April bis zum 10. Mai). Sind in diesem Abschnitt die Bedingungen (Plan, Wechsel im Plan, wechselnder Arbeitsbeginn mindestens zwei Stunden, Zeitspanne zwischen frühestem Beginn und spätesten Arbeitsende 13 Stunden, tatsächliche Leistung) erfüllt? Dann sind für alle Stunden im Zeitabschnitt diese 24 Cent zu bezahlen; fällig am Zahltag zwei Monate später.
Das Vertrackte ist es hier, den Zeitabschnitt zu bestimmen. Er beginnt wohl mit dem Wechsel in die Schichtart, zu der nicht ständig herangezogen wird.
Der Tariftext bleibt rätselhaft. Es sind auch andere, Dich besser stellende Sichtweisen vertretbar, etwa auf den Zeitabschnitt in längstens der Monatslänge abstellend, der mit der nicht ständigen Schicht endet. Allerdings darfst Du jeden Arbeitstag nur einem einzigen Abschnitt zuordnen.