TVöD-K ,
Betriebsrat / BetrVG
Laut Dienstplan sind 8 freie Tage eingetragen. Der Samstag ist nach meinem Empfinden ja aber dann nicht als frei zu werten, da ich an dem Samstag ja 6 Stunden gearbeitet habe.
Einer freier Tag müsste doch 24 Stunden haben?!
Angenommen ich springe auf einen freien Samstag für 6 Stunden ein würden mir ja auch ein freier Tag genommen werden und ich kriege dann 6 Stunden angerechnet.
---
TVöD-K ,
Betriebsrat / BetrVG
Wechselschicht in einen Krankenhaus.
Angenommen ich habe von Freitag auf Samstag Nachtwache 20:15-06:15,
warum gilt der Samstag als "frei" und nicht als Arbeitstag, da ich ja Samstag in der Zeit von 0:00 bis 06:15 gearbeitet habe.
:
»Nachtschichten, die sich über zwei Kalendertage erstrecken, sind als zwei Tage zu rechnen.« (BAG Urteil 21.07.2015 - 9 AZR 145/14)
Arbeitstage im Sinn des TVöD sind Kalendertage mit mit einer Arbeitspflicht.
Wir verstehen allerdings nicht, worauf sich das 'frei', von dem Du schreibst, beziehen soll. Im Schichtplan werden meist nur die Kalendertage mit dem Kürzel einer Schicht zugeordnet, die an diesem Kalendertag beginnt.
:
Dein Arbeitsvertrag hat eine AVR in Bezug genommen. »AVR« meint Arbeitsvertragsrichtlinie; solche Richtlinien sind das Kleingedruckte für Deinen Arbeitsvertrag. Solche Richtlinien gibt es viele: AVR der Caritas - differenziert nach Anlagen, AVR DD (früher AVR DW EKD), AVR Bayern, AVR-K, AVR DD, AVR KW, AVR Wue ... In jeder dieser Richtlinien finden wir andere Regeln.Du hast in den letzten Jahren zahlreiche Entgelterhöhungen erlebt, im Umfang von 5 bis 10 Prozent.
Ein Urlaubstag macht - auf's Jahr gerechnet - etwa 0,3 Prozent aus.
Du kannst versuchen einem Gericht klar zu machen, dass Du wieder zu Deinem Besitzstand von vor 9 Jahren zurückkehren möchtest. Man wird das nur mühsam verstehn.
Doch "Rosinen-Picken", also aus einem Vertrag mit spitzen Fingern einige besondere Regeln herausgreifen ohne die Gesamtheit zu betrachten, das wird kein Gericht mitmachen.