Wir arbeiten in einer Wohneinrichtung für Menschen mit geistiger Behinderung.
Wir haben seit ein paar Jahren eine Software für Dienstplangestaltung. Seit dieser Zeit passiert immer wieder, dass MA, die in den Urlaub gehen, dadurch Minusstunden erwirtschaften.
Die Grundlage für den Dienstplan ist die 6 Tage/Woche hier werden wir von Montag bis Samstag mit 6,5 Stunden durchschnittlicher Arbeitszeit hinterlegt (in Dienstplan ist das die Soll-Zeit) und der Sonntag bleibt immer frei. Das ist die Theorie.
In der Praxis weicht die tatsächlich zu leistende Arbeitszeit (im Dienstplan die Ist-Zeit) fast immer von der, die hinterlegt ist. (Soll-Zeit)
- Wir arbeiten am 12 Tagen am Stück und haben danach ein freies Wochenende, so arbeiten wir in der einer Woche 7 Tage, in der anderer nur 5 Tage.
- Unsere Schichten haben unterschiedliche Längen, die liegen zwischen 8,5 und 6 Stunden Arbeitszeit (Ist-Zeit)
Sind wir krank, bekommen wir die tatsächlich zu leistende Arbeitszeit angerechnet (Ist- Zeit) , gehen wir in den Urlaub, kriegen wir nur den Durchschnitt (Soll-Zeit).
Es gilt doch:
"Urlaub und Krank ist wie gearbeitet"?
Warum unterscheidet hier unserer Arbeitgeber? Hat er dazu eine rechtliche Grundlage?

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Die bittere Nachricht: Euer Arbeitgeber ist gesetz- und vertragsbrüchig.Zunächst: "erwirtschaften", "Ist-Zeit", "Soll-Zeit", "angerechnet", "Minusstunden" - all das sind keine Begriffe aus Gesetzen oder Verträgen (AVR). Du hast eine Zeitschuld, Dir wird Arbeitszeit angeordnet, bei AU oder Urlaub bist Du von dieser Leistungspflicht freigestellt, Du brauchst diese Arbeitsstunden nicht nacharbeiten.
Grundlage für Eure Dienstpläne ist die AVR Anlage 33. In § 2 Abs. 1 ist ausdrücklich geregelt, dass Dir in jeder Kalenderwoche nur an fünf der sieben Tagenregelmäßige Arbeitszeit angeordnet werden darf. Nur ausnahmsweise, bei zwingend notwendigen betrieblichen Gründen, darf Dir mal ein sechster Kalendertag angeordnet werden. Eine "6-Tage/Woche" ist also bereits grob vertragswidrig.
Rückblickend kannst Du ausrechnen, wie Deine Arbeitszeit tatsächlich verteilt wurde (durchschnittliche Tage/Woche). Danach kannst Du Deinen - aufgrund Gesetz und Vertrag umgerechneten -
Während der Urlaubsspannen ist Dir Dein Dienstplan zunächst fortzuschreiben. Der Urlaub stellt Dich erst im zweiten Schritt, immer konkret, nie durchschnittlich, an den Kalendertagen, an dnenen Du ansonsten arbeiten müsstest, von dieser Pflicht frei.
Dein Chef aber macht sich das betriebliche Leben anders, schön und glatt. Dies beschreibt ausführlich unser Aufsatz: