TVöD-K ,
Personalrat ohne Unterstützung. Wechselschichtarbeit. Kalendermonatspläne.
Ich arbeite seit Beginn dieses Jahres im vollkontinuierlichen Wechselschichtdienst (24/7).
Leider sind viele Fragen offen, die niemand zuverlässig beantworten kann.
Da Abrechnungszeiträume sind immer voll monatlich von 01. bis Ende des Monats, dadurch variieren die Pflichtstunden.
Als Beispiel nehme ich den Dienstplan des aktuellen Monats:
01. - 31.07 in diesem Zeitraum werden als Pflichtstunden 179,4 gefordert.
Nach meinem Dienstplan arbeite ich an 20 Tagen, davon entfallen 2 Tage auf Sonntagsarbeit die bei uns mit 2 Schichten a 12 Stunden bewältigt werden.
Das ergibt eine Monat-Arbeitszeit von 168 Stunden, sprich 11,4 zu wenig.
Natürlich gibt es keine Entgeltminderung, da in anderen Monaten Überstunden gebildet wurden.
Hier entsteht für mich die Frage ob das so in Ordnung ist, wenn man gemäß Dienstplan bereits zu "realen" Überstunden verpflichtet ist, diese aufgrund Fehlplanung im Nächsten Monat wieder abgezogen bekommt um die Minusstunden zu kompensieren.
Das Schichtmodel selbst ist auch etwas undurchsichtig, deswegen hier mal die Aufteilung von diesem Monat
S.N_F.F12.S.N._F.S._._.F.S.N._._N.N12.N. F.S.N._._._F.S.N.
gerade die Nachtdienste sind eine enorme Belastung, natürlich sind immer bei den Nachtdiensten 24 Stunden Versatz, jedoch ist Erholung eher Fehlanzeige. Gerade nach den Sonntagsschichten von 12 Stunden.
Ist dieser Aufbau zur Erholung nach Sonntagsarbeit und Nachtschichten überhaupt zulässig?
Wie verhält sich das mit der Entstehung von Minusstunden durch Fehlplanung?
Außerdem wird in diesem Schichtsystem von 4,5 Arbeitstagen ausgegangen somit wären lt. Personalabtl. ein Urlaubsanspruch von 24 Tagen + 4 Tage Sonderurlaub entstanden.
Auch hier frage ich mich wie das gerechnet werden kann, da eigentlich konkret 365 Arbeitstage zu Grunde gelegt werden, es gibt ja keine Feiertage oder Wochenende die nicht besetzt sind.
Der Schichtplan wird von einem Schichtmitarbeiter erstellt. Der Personalrat ist in diesem Fall eher überfordert und nickt einfach ab.
:
Du brauchst an Belastungen (Arbeitszeit außerhalb Deiner regelmäßigen Arbeitszeit und zusätzlich) nur teilnehmen, wenn Du Dich dazu arbeitsvertraglich ausdrücklich verpflichtet hast.Du brauchst an diesen Belastungen nur anteilig teilnehmen. Anteilig bezieht sich auf den Maßstab "Stunden", nicht Dienste.
Diese Regeln sagen noch nicht aus, über welchen Bezugszeitraum dieser Anteil zu betrachten ist.