TV-L ,
? Interessenvertretung
3 Schichtsystem in Teilzeit 75 %.
Ich werde zeitweise im Dienstplan überplant bis 30 Stunden im Monat.
Ist das erlaubt oder kann ich mich weigern?
Arbeitsrecht ist konkret. Müssen wir rumraten, können wir nur schlecht beraten.
Tarif oder AVRTarif oder AVR
→ TVöD-K, TVöD-B, TV-L,
→ TV AWO, BAT.
→ Die AVR der Caritas behandeln sehr ungleich.
Gib daher den Beruf an und die
Branche — Krankenhaus, Pflege, SuE, Arzt
→ AVR DD (vormals AVR DW EKD), BAT-KF
Genaue Angabe oder tariflos.?
Schicht- und Nachtarbeit?
WerWer vertritt Dich?
Betriebsrat, Personalrat, MAV, schutzlos. vertritt Dich?
Ohne diese Mindestangaben droht die Löschung Deiner Frage!
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Du mailst an die Personalabteilung -»Sehr geehrte Damen und Herren,
gemäß TV-L § 7 Abs. 8c bilden Ihre mir angeordneten Schichtpläne zugleich den Ausgleichszeitraum für meine wochendurchschnittliche Zeitschuld. Ich weiß ja, dass die tariffremde Wahl des Kalendermonats die Umrechnung meiner Zeitschuld erschwert. Dennoch erkenne ich, dass Sie mich über meine Zeitschuld hinaus einplanen (Überplanung). Dabei entstehen gemäß TV-L § 8 Abs. 2 vergütungspflichtige Arbeitsstunden oder sogar zuschlagspflichtige Überstunden.
Leider teile Sie entgegen TV-L § 6 Abs. 5 nicht vor Ihrem billigen Ermessen die Begründung dieser zusätzlichen Belastungen mit. Ich kann deshalb nicht erkennen, ob es sich um eine verpflichtende Anordnung oder nur um ein Angebot handelt, dass sich ablehnen kann. Dies beschwert mich.
Mit freundlichen Grüßen ... «
Rechne mit Unruhe.