AVR Caritas (Anlage 31),
MAV / MAVO P6
froh Ich arbeite auf einer Geriatrischen Station im Krankenhaus. Ich arbeite im 3-Schichtsystem, also jeweils Früh, Spät und Nachtdienste in einem Monat. Vollzeit, 38,5 Std., 5,5 Tage Woche, laut Vetrag. Angestellt als Gesundheits und Krankenpflegeassistentin (P6, Anlage 31) MAV im Hause.
1. Frage: Wie und wann wird die
Wechselschichtzulage gewährt?
Ich arbeite dort seit dem 15.06.2020 und habe am 03. Juli den ersten Nachtdienst absolviert (4 Tage). Der nächste folgende Nachtdienst war jetzt am 14.08.2020 (3 Tage), der nächste folgt am 28.08.2020 (3 Tage). Im September folgen am 14.09.2020 (3 Tage) und am 26.09.2020 (3 Tage) die nächsten Nachtdienste.
Wie errechnet sich in diesem Fall die Wechseldienstzulage? Wann wird diese gezahlt? Eine Kollegin von mir meinte, dass diese erst in 3 Monaten gezahlt wird und wenn in 1 Monat kein Wechselschichtzuschlag erreicht wird, eine 3 monatige Sperre erfolgt?! Heißt dann also das man Wechseldienst macht und 3 Monate keine Zulage erhält?
2. Frage: Wer erhält die
Kinderzulage?
Ich habe 2 Minderjährige Kinder, die auch auf meiner Lohnsteuer eingertragen sind. Das Personalbüro meint aber mir stehe keine Kinderzulage zu. Eine Freundin arbeitet in einem Pflegeheim, ebenfalls AVR, und bekommt die Zulage. Bekomme ich dies nicht, weil ich in einem Krankenhaus arbeite? Ich werde aus dem Tarif nicht schlau, wer genau die Kinderzulage erhält.
3. Frage: Seit dem 01.08.2020 wurden für einige von uns eine neue Dienstzeit, zum
testen, eingeführt. Eigentlich arbeite ich im Frühdienst 7,5 Stunden, dieser wurde nun auf 7 Stunden gekürzt. Der Spätdienst beträgt generell 7 Stunden, wurde aber nach vorn verschoben. Anstatt bis 21:15 Uhr, arbeite ich nun nur noch bis 20:45 Uhr. Dadurch verliere ich die 15 Minuten Nachtzulage im Spätdienst. Durch den verkürzten Frühdienst muß ich, je nach Anzahl, mehr Tage im Monat arbeiten um meine Soll-Stundenzahl zu erreichen. Ist dies so rechtens? Muß ich diese Änderungen hinnehmen?
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AVR Anl. 32 § 4 Abs.1 ist arg verunglückt:Wechselschichtarbeit ist die Arbeit nach einem Schichtplan/Dienstplan, der einen regelmäßigen Wechsel der täglichen Arbeitszeit in Wechselschichten vorsieht, bei denen der Mitarbeiter längstens nach Ablauf eines Monats erneut zu mindestens zwei Nachtschichten herangezogen wird. Wechselschichten sind wechselnde Arbeitsschichten, in denen ununterbrochen bei Tag und Nacht, werktags, sonntags und feiertags gearbeitet wird. Nachtschichten sind Arbeitsschichten, die mindestens zwei Stunden Nachtarbeit umfassen.
Du musst sicherlich nicht ununterbrochen bei Tag und Nacht arbeiten. Daraus schließen Arbeitsgerichte, dass verlangt wird, der Betrieb (hier: die ambulante Pflege) plant ununterbrochen regelmäßige Arbeitszeit. Dabei wird nicht auf Deinen individuellen Dienstplan abgestellt, auch nicht auf einzelne Patienten.
Uunterbrochen heißt aber - an allen Wochentagen rund um die Uhr.
Deine Belastung entsteht jedoch durch die Wechsel von Schicht zu Schicht. Sie ist unabhängig von der Gesamtplanung oder gelegentlichen Unterbrechungen der Versorgung in regelmäßiger Arbeitszeit. Hättest Du eine Mitarbeitervertretung, dann würde die im Zuge der Belastungsbeurteilungen an Deinem Arbeitsplatz erkennen: Belastungen ohne Ausgleich - daher Gratifikationskrise! Und sie könnte nun die notwendigen Ersatzmaßnahmen erzwingen...