BAT-KF , MAV / MVG-EKD
Schichtarbeit,Teilzeit.
Wann verfallen die Minus Stunden?
Arbeitsrecht ist konkret. Müssen wir rumraten, können wir nur schlecht beraten.
Tarif oder AVRTarif oder AVR
→ TVöD-K, TVöD-B, TV-L,
→ TV AWO, BAT.
→ Die AVR der Caritas behandeln sehr ungleich.
Gib daher den Beruf an und die
Branche — Krankenhaus, Pflege, SuE, Arzt
→ AVR DD (vormals AVR DW EKD), BAT-KF
Genaue Angabe oder tariflos.?
Schicht- und Nachtarbeit?
WerWer vertritt Dich?
Betriebsrat, Personalrat, MAV, schutzlos. vertritt Dich?
Ohne diese Mindestangaben droht die Löschung Deiner Frage!
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Wir können nur raten, was Du mit 'Minusstunden' meinst.BAT-KF § 6 Abs. 5 regelt recht waghalsig -
»Ein Zeitguthaben bzw. eine Zeitunterschreitung von bis zu 100 Stunden wird in das
nächste Kalenderjahr übertragen. Bei nicht vollbeschäftigten Mitarbeitenden ist die in
Satz 4 genannte Zahl entsprechend dem Verhältnis der vereinbarten durchschnittlichen
regelmäßigen Arbeitszeit zur regelmäßigen Arbeitszeit eines entsprechenden vollbeschäf-
tigten Mitarbeitenden zu kürzen.
Verbleibende Stunden des tatsächlichen Zeitguthabens der/des Mitarbeitenden werden mit dem auf eine Stunde entfallenden Entgelt (§ 12) zuzüglich dem Zuschlag für Überstunden (§ 8 Absatz 1 Buchstabe a) vergütet. Verbleibende Stunden der tatsächlichen Zeitunterschreitung werden gestrichen.«