BAT-KF ,
MAV / MVG-EKD
Diakonie, in einer stationären Einrichtung für wohnungslose Erwachsene, ( keine psych./ärztliche oder pflegerische Einrichtung), Nachtdienst (eingestellt als Helfer im Erziehungsdienst).
Ich habe hauptsächlich 12,75 Stunden Schichten inklusive Bereitschaft vor Ort mit Schlafmöglichkeit.
19.45 - 08.30 Uhr Arbeitszeit
Aufgegliedert
Stunden die dem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben werden:
19.45 - 23 Uhr arbeitszeit 3.25 Stunden gutgeschrieben
23 - 06.30 breitschaft 1.88 Stunden gutgeschrieben
06.30 - 07.15 arbeitszeit 0.75 Stunden gutgeschrieben
07.15 - 07.30 Pause 0.00 gutgeschrieben
07.30 - 08.30 arbeitszeit 1 Stunde gutgeschrieben
Zusammen pro Dienst 6.88 Stunden von 12.75 Stunden anwesend und ab dem 8 Nachtdienst 8 Stunden gutgeschrieben weil Bereitschaftszeit mit 3 Stunden gutgeschrieben
Diese Schicht habe ich 7 Tage am Stück, darauf meistens 7 Tage am Stück frei. Anders nicht machbar vom Arbeitgeber her.
Da wir minus fahren, haben wir nach der 7 Nacht einen früh Dienst mit 5.5 Stunden, also 8 Dienste am Stück.
Ich habe einen 75% Prozent Vertrag, im Durchschnittsmonate 120 Stunden ( 5.85 Std x monatliche Arbeitstage bei einer fünf Tage Woche ( 5tage Woche nur auf nur auf dem Papier oder wenn's um Urlaub geht) Aber komme nie auf meine Stunden, fahre immer ins Minus. Ist es richtig das die Bereitschaftszeit nicht im ganzen als ArbeitsZEIT gewertet wird?
Müsste die Bereitschaft eigentlich nicht bezahlt und zeitlich Als Arbeitszeit vergütet werden?
Und wie ist es mit der wöchentlichen Höchstarbeitszeit?
Auch wenn ich Urlaub nehme, 2 Wochen und dann 1 Woche arbeite, bin ich im Minus am Monatsende, da ich nur 5.85 Stunden pro Urlaubstag bekomme?
Auch wird der Montag morgen indem wir aus der Nacht kommen als Freier Tag gewertet? Das System erfasst es nicht, dass wir ja morgens noch arbeiten an unserem letzten Tag?
Wir hatten uns schon mal an die MAV gewand, jedoch ohne Erfolg.
:
Der HTV AWO der Weser-Ems-Gruppe folgt dem TVöD.In § 8 (Ausgleich für Sonderformen der Arbeit)
(1) Der/Die Beschäftigte erhält neben dem Entgelt für die tatsächliche Arbeitsleistung Zeit
zuschläge.
Wir gehen daher davon aus, dass Dir die früheren Überstunden mit 100 v.H. und 30 vH. Zuschlag vergütet wurden.
Du hattest im jetzigen Fall keine "tatsächliche Arbeitsleistung". Dir steht aus § 8 nichts zu.
Stattdessen hast Du Anspruch auf Entgeltfortzahlung.
Diese richtet sich nicht nach dem EntgFG, sondern nach § 20 HTV AWO Weser-Ems.
Dieser beginnt -
Die nicht in Monatsbeträgen festgelegten Entgeltbestandteile werden als Durchschnitt auf Basis der dem maßgebenden Ereignis für die Entgeltfortzahlung vorhergehenden letzten drei vollen Kalendermonate (Berechnungszeitraum) gezahlt Ausgenommen hiervon sind das zusätzlich für Mehr- und Überstunden gezahlte Entgelt (mit Ausnahme der im Dienstplan vorgesehenen Überstunden), Leistungsentgelte, Jahressonderzahlungen sowie besondere Zahlungen nach § 22).
Hättest Du einen Betriebsrat gewählt, könnte der aufklären, welche Vergütungen Deiner Überstunden der vorausgehenden drei Kalendermonate aus diesem Grund in den tagesgeleichen Aufschlagsatz einzugehen hatte.
Kurz: Wer eine längere AU attestiert bekommt, steht sich pauschal besser, als bei ein kurzen AU an einem Überstunden-Tag.