BAT-KF, ? Interessenvertretung
Krankenpfleger, Schichtarbeit, Teilzeit 80%, 30,8 h/Woche, Schwerbehinderung 50% ,5 Tage/Woche
Ich arbeite aktuell 7,7 Stunden pro Tag in der 38,5 Stunden/Woche.
Habe ich als Schwerbehinderter mit 50% ein Anrecht auf die vertraglich festgelegte Arbeitszeit von 30,8 Stunden je Woche? bzw. Darf die tägliche Arbeitszeit auf 6,10 Stunden reduziert werden?
Mein Arbeitgeber sagt, der Tarivertrag BAT-KF steht über dem gesetzlichen Anspruch und 60 Stunden/Woche sind höchstens zulässig bzw. Die Monatssollstunden dürfen nicht überschritten werden nicht die Wochenarbeitszeit.
Da ich mich von Mehrarbeit freistellen möchte, wird jetzt ein ärztliches Attest verlangt
Ist das so korrekt?
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Schade, dass Du - trotz unserer ausdrücklichen Hinweise - nichts über Deine Interessenvertretung schreibst. Da können wir wenig raten.Wir vermuten - trotz Deiner etwas widersprüchlichen Schilderung - Du bist schwerbehinderte Teilzeitkraft. Dich belastet nicht die 7,7 Stundenschicht, sondern wenn Du statt an vier an fünf Tagen einer Woche arbeiten musst.
Der BAT-KF (Bundes-Angestelten-Tarifvertrag Kirchliche Fassung) ist kein Tarifvertrag, beschränkt sich auf die Rheinschiene und auch Angestellte kennen wir nicht mehr. Der BAT-KF ist eine Arbeitsvertragsrichtlinie, die in der Diakonie mancherorts über die Arbeitsverträge in Bezug genommen wird. Der BAT-KF regelt nicht, was Mehrarbeit in seinem Sinne sein soll. Doch er bestimmt in § 6 Abs. 6 -
Die Mitarbeitenden sind im Rahmen begründeter betrieblicher/dienstlicher Notwendigkeiten zur Leistung von Sonntags-, Feiertags-, Nacht-, Wechselschicht-, Schichtarbeit sowie – bei Teilzeitbeschäftigung aufgrund arbeitsvertraglicher Regelung oder mit ihrer Zustimmung – zu Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft, Überstunden und Mehrarbeit verpflichtet.
In Deinem Arbeitsvertrag / Teilzeitantrag findet Du, ob Du Dich zur Leistung von Mehrarbeit verpflichtet hast.
Vor allem findest Du da etwas über die vereinbarte Verteilung der Arbeitszeit (§ 8 TzBfG, § 2 Nummer 8 NachwG). Das darf der Arbeitgeber nur ändern, wenn sein betriebliches Interesse erheblich Deine Interessen an der Beibehaltung überwiegt (§ 8 Abs. 5 TzBfG).
§ 207 SGB IX Mehrarbeit
Schwerbehinderte Menschen werden auf ihr Verlangen von Mehrarbeit freigestellt.
Mehrarbeit ist in diesem Sinn jede Minute Arbeitszeit an einem Sonn- oder Feiertag.
Deine Willenserklärung reicht - einen ärztlichen Rat braucht es da noch nicht.
Mehrarbeit ist nach Ansicht der BAG-Richter außerdem jede Minute über 8 Stunden an einem Tag hinaus.
(Das hilft Dir alles wenig.)
Wahrscheinlich hilft es Dir, wenn eine MAV im Haus die Verteilung der Arbeitszeit mitbestimmt.
Oder ein neuerlicher