Uns interessieren bei den öffentlichen Tarifverträgen an dieser Stelle jeweils die §§6-10.
TVöD
Der
TVöD-K
- Durchgeschriebene Fassung des TVöD für den Dienstleistungsbereich Krankenhäuser
im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände.
Der
TVöD-B
- Durchgeschriebene Fassung des TVöD für den Dienstleistungsbereich Pflege- und Betreuungseinrichtungen
im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände.
TV-L Unikliniken NRW
Der
TV-L Uniklinika NRW
- Durchgeschriebene Fassung des TV-L für die nichtwissenschaftlichen Bereiche an den
6 Uniklinika in NRW.
BAT-KF In der ev. Kirche von Lippe über Westfalen, das Rheinlands bis ins Saarland wird in Arbeitsverträgen u.a. ein
„Bundes-Angestelltentarifvertrag in kirchlicher Fassung“
vereinbart sowie der
„Manteltarifvertrag für Arbeiterinnen und Arbeiter in kirchlicher Fassung“. Beide wurden mit dem
vkm-rwl ausgehandelt, einem auf Initiative der kirchlichen Arbeitgeber gegründeten Verband kirchlicher Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen (Rheinland, Westfalen, Lippe)
sowie mit dessen Partner, dem
Marburger Bund.
Der BAT-KF umfasst noch einen extra
TV-Ärzte-KF
. Dieser ist aber für die betriebliche Praxis von Mitarbeitervertretungen und Gewerkschaftern weitgehend bedeutungslos.
AVR DW EKD Bundesweit werden in der ev. Kirche und ihren Diakonischen Werken auch Arbeitsverträge mit Bezug auf
Arbeitsvertragsrichtlinien geschlossen.
Uns interessieren an dieser Stelle §9 bis §9i, sowie die Anlage 8 (Ruf- und Bereitschaftsdienst) ab Seite 81.
AVR der Caritas Auf der
Website von Wolfram Schiering finden wir die
Richtlinien für Arbeitsverträge in den
Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes.
Uns interessieren an dieser Stelle:
Link und Lesezeichen:
www.tarife.schichtplanfibel.de