span class="avrcar"> AVR Caritas (Anlage 33), MAV Wohngruppe Schichtdienst 5-Tage/Woche
Zu Zusatzurlaub für Schichtarbeit:
Laut Aussage der Verwaltung steht mir kein Zusatzurlaubstagzu, da ich letztes Jahr im Monat August 3 Wochen Jahresurlaub hatte und 1 Woche mit der Gruppe in der Freizeit war.
Deshalb wäre in meinem Dienstplan kein Nachtdienst eingetragen und somit bestehe nicht die durchgängige Schichtarbeit, die 4 Monate am Stück abgeleistet werden muss.
Die Bedingungen für diesen 1 Tag Zusatzurlaub hätte ich somit nicht erfüllt.
Die Schichtzulage habe ich aber durchgängig jeden Monat bekommen.
Steht mir dieser Zusatzurlaubstag wirklich nicht zu?
Wenn doch wie kann ich das begründen?

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Du mailst an die Mitarbeitervertretung -»Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Ihr bestimmt die Lage der Arbeitszeit mit. Leider habt Ihr versäumt, für mich im August 2018 die Arbeitszeit festzulegen. Eigentlich hatte ich da 3 Wochen Vertragsurlaub. Doch ohne zuvor Arbeitszeit einzuplanen, konnte die Arbeitgeberin mich nicht im Folgeschritt von dieser Arbeitspflicht freistellen.
Zwar endet AVR Caritas Anl 33 § 16 (Zusatzurlaub)-
'Anmerkung zu den Absätzen 1, 3 und 6:
1. Der Anspruch auf Zusatzurlaub nach den Absätzen 1 und 2 bemisst sich nach der abgeleisteten Schicht- oder Wechselschichtarbeit und entsteht im laufenden Jahr, sobald die Voraussetzungen nach Absatz 1 erfüllt sind. Für die Feststellung, ob ständige Wechselschichtarbeit oder ständige Schichtarbeit vorliegt, ist eine Unterbrechung durch Arbeitsbefreiung, Freizeitausgleich, bezahlten Urlaub oder Arbeitsunfähigkeit in den Grenzen des Abschnitt XII der Anlage 1 zu den AVR unschädlich.' Dennoch versteht die Arbeitgeberin die drei Wochen Planungsunterbrechung nun als schädlich für meinen Anspruch auf Zusatzurlaub für Schichtarbeit.
Habe ich also während dieser drei Wochen keinen meiner Urlaubsanspruchstage verbraucht? Stehen mir noch 15 Tage Resturlaub aus 2018 zu? Oder irrt die Arbeitgeberin? Oder hat die MAV abweichend von der MAVO auf ihre Mitbestimmungsrechte bei der Festlegung meiner Arbeitszeit verzichtet und deshalb ihre Rechte verwirkt?
All das beschwert und beeinträchtigt mich. Bitte teilt mir zeitnah mit, wenn Ihr Abhilfe meiner Beschwer erreicht habt.
Liebe Grüße .... «