AVR Caritas (Anlage 31), MAV Die Antwort klingt in unserem Sinne. Leider haben wir mit Beschwerden bei der MAV schon vergeblich versucht, diese Art von Ausfallmanagement zu verhindern. Unsere MAV hat einem Probelauf zugestimmt, diesen bis Ende Mai genehmigt. Sie können keinerlei gesetzeswidrige Details entdecken und deshalb nicht ablehnen sagen sie. Auch meinen sie, dass der Arbeitgeber ihre Zustimmung nicht wirklich benötigt, da es keine Dienstvereinbarung sondern eine Anordnung ist. Von unseren 9 MAV-Mitgliedern ist leider nur eins aus der Pflege, und dieser findet das Ausfallkonzept auch noch sinnvoll.
Unsere Leitung zieht ihr Projekt durch, obwohl der Krankenstand massiv gestiegen ist. Wir könnten ja zum Anwalt gehen, wenn uns etwas nicht passt. Was können wir tun, wenn uns die Mav nicht unterstützt?

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Wir korrigieren unseren Vorschlag: Ihr mailt mit mehreren Kolleginnen den beschriebenen Brief an die Mitarbeitervertretung , nehmt aber die Geschäftsführung mit als Kopie (Cc) in diesen Briefverkehr auf.Mitarbeitervertretung brauchen den aktivierenden, manchmal auch bedrohlichen, Druck durch die betroffenen Teile der Belegschaft. Der Brief greif dazu gleich mehrere Skandale auf: Der Bruch der Kirchenregeln (AVR und MAVO) hat die Rechtsunwirksamkeit der betrieblichen Anordnungen zur Folge. Niemand muss vertragswidrigen Anordnungen gehorchen.
Die MAV unterstützt vertragswidrige zusätzliche Belastungen; Belastungen auf Probe belasten nicht weniger als Belastungen auf Dauer. Schlimmer aber: Die MAV verzichtet auf ihre Mitbestimmung bei der Festlegung der Lage der Schichten und überlässt diese einseitig der Arbeitgeber.
Die Arbeitgeber versäumt das billige Ermessen (Abwägen Eurer Lebensplanung gegen betriebliche Interessen) und ordnet zu kurzfristig an.
Die MAV soll sich da kleinmütig zurückziehen.
Ein 'Anwalt' wird Euch da wohl nur mit Verweisen auf den Rechtsweg helfen wollen. Falls Ihr dennoch zu ihm findet, bittet ihn um einen drohenden Brief (Kopie an den Bischof) an den Chef....