tariflos, schutzlos Vollzeitkraft im ambulanten Dienst (privat), Schichtarbeit (früh-spät)
Mir kommt es bei uns sehr maßlos vor. Ich arbeite so gut wie immer 12 Tage am Stück, dann hab' ich an meinem "freien Wochenende" Rufbereitschaft, also im Falle des Einspringens dann 13 Tage und nur ein Tag frei.
Außerdem haben wir Doppeldienste (früh + spät) die mindestens 10 Stunden lang sind, oft auch 12 oder gelegentlich sogar noch länger... und danach, wenn ca um 9 halb 10 Feierabend ist, geht es morgens um 6 Uhr wieder weiter! Manchmal auch mehrere Doppeldienste nacheinander!? 2-3 Tage?! Dass ich als Mitarbeiter überlastet bin, spielt dabei absolut keine Rolle! In meinem Vertrag steht außerdem nichts explizit über Rufdienst. Lediglich: "Die Lage der Arbeitszeit und dessen Verteilung auf die einzelnen Wochentage richtet sich nach den betriebsüblichen Regelungen des Arbeitgebers". Was heißt das bitte genau?
Dann kommt noch dazu, dass wir, wenn wir frei haben wollen, dies 2 Monate vorher anmelden müssen! Dh. jetzt im Mai könnte ich mein Frei für Juli abgeben! Alles andere, also Juni, wird nicht mehr berücksichtigt, egal was ist. Und wenn doch ein Termin ist, kurzfristig, und ich demnach nicht arbeiten kann, muss ich selbst sehen, wer meinen Dienst übernimmt!? Habe ich denn überhaupt keine Rechte? Ich bitte dringend um Hilfe.
Da ich bereits seit längerem mich über unseren Dienstplan ärgere, habe ich gleich mehrere Fragen:
1.) wie viele Tage am Stück muss ich arbeiten und wie viel frei steht mir danach zu?
2.) wie viele Stunden am Tag sind höchstens erlaubt?
3.) Muss ich Rufdienst leisten?
4.) wie sind die Ruhezeiten zwischen Spät- und Frühdienst?
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Dein Arbeitsvertrag hat eine AVR in Bezug genommen. »AVR« meint Arbeitsvertragsrichtlinie; solche Richtlinien sind das Kleingedruckte für Deinen Arbeitsvertrag. Solche Richtlinien gibt es viele: AVR der Caritas - differenziert nach Anlagen, AVR DD (früher AVR DW EKD), AVR Bayern, AVR-K, AVR DD, AVR KW, AVR Wue ... In jeder dieser Richtlinien finden wir andere Regeln. Wenn Du uns schreibst, was da genau bei Dir wirkt und gilt, können wir mehr raten.Die Behörden und Gerichte sind sich einig: Der Schichtplan muss rechtzeitig angeordnet werden. Zur rechten Zeit.
Jeder Arbeitsbereich, jedes Team wird diesen Zeitpunkt unterschiedlich bestimmen. Wer fast alle Wünsche im Plan erfüllt bekommt, möchte sich erst möglichst spät festlegen. Wer zu wenig Personal hat und bei jedem Krankenschein Panik bekommen muss, möchte sich möglichst spät festlegen.
Wer fürchtet, dass die Lebensplanung durch kurzfristig ausgehängte Pläne durchkreuzt wird, fordert einen Plan vier Wochen im voraus.