Nochmal Nachfrage
zu 1.) In meinem Arbeitsvertrag steht:"...ist teilzeitbeschäftigt mit 50% (zurzeit 20 Stunden in der Woche) der durchschnittlichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit nach § 2 Abs. 1 der Anlage 31." Die durchschnittliche regelmäßige Wochenarbeitszeit liegt bei 40h. Das ist eine feste und nicht variable Zahl. Der Durchschnitt muss immer 40 ergeben. Ich muss wöchentlich davon 50% leisten. Es ist nicht vermerkt, dass ich durchschnittlich 50% arbeiten soll. Deshalb mein Wunsch nach regelmäßiger Einsatzzeit. Auch falsch?
zu 2.) Für die Berechnung des Durchschnitts der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit ist ein Zeitraum von bis zu einem Jahr zugrunde zu legen. Abweichend von Satz 1 kann bei Mitarbeitern, die ständig Wechselschicht- oder Schichtarbeit zu leisten haben, ein längerer Zeitraum zugrunde gelegt werden. Wir leisten doch ständig Wechselschicht und Schichtarbeit. Ich finde kein passende Argument, weshalb der Schichtplanturnus und nicht das Jahr gelten soll.
Tut mir leid wenn ich nicht so schnell durchblicke.
:
Zu 1.) Sowohl in Deinem Arbeitsvertrag als auch in § 2 Abs. 1 wird die Zeitschuld ausdrücklich auf den Durchschnitt bezogen bzw. 'durchschnittlich' bestimmt. Dieses Wort steht da nicht ohne Bedeutung. Während der Durchschnitt selbstfest bestimmt ist, bleibt damit eben gerade eine Flexibilität über den Zeitraum des Ausgleichs hinweg.Die Betriebsparteien legen diesen Ausgleichszeitraum in seiner Lage und Länge fest, in dem sie Dir die Zeitschuld im 3-Monats-Plan festlegen. Dies ist nun der Schichtplanturnus und zugleich der Ausgleichszeitraum. Denn § 4 § 8c bestimmt, dass Du jede Überplanungbezogen auf die Zeitschuld im Turnus am Ende dieses 3-Monats-Turnus als Überstunden leistest; zwingend zwei Monate Später durch zusätzliche Vergütung auszugleichen.