Schichtplanung Grenzen aktiv werden verdi
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Buch der 100 Fragen

Arbeitsrecht ist konkret. Müssen wir rumraten, können wir nur schlecht beraten.
Tarif oder AVRzusatzTarif oder AVR
→ TVöD-K, TVöD-B, TV-L,
→ TV AWO, BAT.
→ Die AVR der Caritas behandeln sehr ungleich.
    Gib daher den Beruf an und die
    Branche — Krankenhaus, Pflege, SuE, Arzt
→ AVR DD (vormals AVR DW EKD), BAT-KF
Genaue Angabe oder tariflos.
? Schicht- und Nachtarbeit? WerzusatzWer vertritt Dich?
Betriebsrat, Personalrat, MAV, schutzlos.
vertritt Dich?
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Sabine
Frage # 5
17.05.2019 | 12:55
BAT-KF  , MAV
gelegentliche Sonntagsarbeit als Hauswirtschaftskraft

Steht mir ein Ersatzruhetag für einen Sonntag zu, auch wenn ich an dem Sonntag nicht meine vollen 7,7, sondern nur 4 Stunden gearbeitet habe?

:

Einen Arbeitnehmer zu beschäftigen beginnt bereits mit einem Anruf zu Hause oder einer bloßen Rufbereitschaft.
ArbZG § 11 Abs. 3 und 4 regelt den Ersatz, wenn Du trotz Sonn- oder Feiertag beschäftigt wirst.
Auf die Länge dieser Beschäftigung kommt es nicht an. Der Ersatz ist jedes mal ein anderer komplett beschäftigungsfreier Kalendertag, mit 10 Stunden Ruhezeit davor oder danach (keine Arbeitszeitverkürzung). Die Verkürzung der Zeitschuld regelt der BAT-KF.
Clara
Frage # 4
17.05.2019 | 12:54
Pfingsten

BAT-KF , MAV

Bekomme ich einen freien Tag für den gearbeiteten Pfingstsonntag?

:

Der BAT hat in § 6 Abs. 6 eine Besonderheit -
»Die dienstplanmäßige bzw. betriebsübliche Arbeitszeit an einem Sonntag ist durch eine entsprechende zusammenhängende Freizeit an einem Werktag oder ausnahmsweise an einem Wochenfeiertag der nächsten oder der übernächsten Woche auszugleichen."
Der BAT hat in § 8 Abs. 1 eine weitere Besonderheit -
"Der/Die Mitarbeitende erhält neben dem Entgelt für die tatsächliche Arbeitsleistung Zeitzuschläge. Die Zeitzuschläge betragen – auch bei Teilzeitmitarbeitenden – je Stunde
c) für Sonntagsarbeit 25 v.H.,
d) bei Feiertagsarbeit sowie am Ostersonntag und am Pfingstsonntag
• ohne Freizeitausgleich 135 v.H.,
• mit Freizeitausgleich 35 v.H. «
Wir gehen zunächst einmal davon aus, dass Du für die Arbeit am (Pfingst-)Sonntag in der Folgewoche einen als Ausgleich markierten freien Tag zugeordnet bekommst.
Du hast noch einen Anspruch auf 35 % Zeitzuschlag (10 % mehr als in den übrigen Tarifen).
Der Pfingssonntag ist kein gesetzlicher Feiertag. Eine Anspruchsgrundlage für einen zusätzlichen freien Tag können wir weder im Gesetz noch im BAT-KF erkennen.
Uschi
Frage # 3
17.05.2019 | 12:44
Opt out

TV VKKH , AVR DD , MAV
Ich arbeite in der Herzanästhesie und auch im Bereitschaftsdienst. Nun soll ich die OPT/OUT Regelung unterschreiben. Was bedeutet "ohne Ausgleich"? Arbeite ich dann umsonst? Dann unterschreibe ich nicht!

:

⊗ Die gesetzlichen Schutzregeln in Deutschland versprechen: Dein Chef darf Dich an 6 Tagen im Wochendurchschnitt 8 Stunden arbeiten lassen; wenn er Dich mal länger arbeiten lässt, muss er das wieder ausgleichen. Im Ergebnis sind 48 Stunden Arbeitszeit zulässig; eine erhebliche Belastung mit messbaren Folgen.
Doch der Heisshunger Deines Chefs auf Deine Arbeit kennt da noch kein Halten. Gesetzliche Grundlage ist ArbZG § 7 Abs. 2a. Der Chef darf danach "die werktägliche Arbeitszeit auch ohne Ausgleich über acht Stunden verlängern, wenn in die Arbeitszeit regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst fällt und durch besondere Regelungen sichergestellt wird, dass die Gesundheit der Arbeitnehmer nicht gefährdet wird."
⊗ Der TV VKKH § 7.1 Abs. 4 regelt -
»Unter den Voraussetzungen des Absatzes 3 Satz 1 und 2 kann die tägliche Arbeitszeit gemäß § 7 Abs. 2a ArbZG ohne Ausgleich verlängert werden, wobei bei Bereitschaftsdiensten eine wöchentliche Arbeitszeit von bis zu maximal durchschnittlich 54 Stunden zulässig ist.«
⊗ Die AVR DD regeln in Anl. 8 Abs. 2 -
»Durch Dienstvereinbarung kann weiterhin die tägliche Arbeitszeit auch ohne Ausgleich über 8 Stunden verlängert werden. In der Dienstvereinbarung ist der Personenkreis festzulegen, der von dieser Möglichkeit Gebrauch machen kann. Die Verlängerung der Arbeitszeit ohne Ausgleich kann nur mit der schriftlichen Einwilligung der Mitarbeiterin bzw. des Mitarbeiters erfolgen. Die Einwilligung kann mit einer Frist von 6 Monaten schriftlich widerrufen werden. Die durchschnittliche wöchentliche Höchstarbeitszeit je Kalenderjahr darf dabei 58 Stunden nicht überschreiten. Erreicht die tatsächliche wöchentliche Arbeitszeit 60 Stunden, muss dem Mitarbeiter bzw. der Mitarbeiterin in der darauf folgenden Woche mindestens 2 x 24 Stunden Ruhezeit gewährt werden. In Notfällen kann von den Regelungen der Unterabsätze 1 bis 3 abgewichen werden, wenn sonst die Versorgung der Patienten und Patientinnen nicht sichergestellt wäre.«
Von Vergütung ist da gar nicht die Rede; die ist vertraglich geregelt und liegt deutllich unter der von Überstunden.
⊗ Beim 'Opt-Out' geht es jedoch zunächst nur um Deinen Verzicht auf den Gesundheitsschutz durch die Höchstgrenze. Im Gegenzug sollen Dir die Betriebsparteien andere geeignete Gesundheitsschutzmaßnahmen anbieten (besondere Regelungen). Frag danach: meist erschöpft sich das im Blutdruckmessen durch den Betriebsrat.
Conny
Frage # 2
17.05.2019 | 12:38
Überstunden
TVöD-B , Betriebsrat Schichtdienst,Teilzeit

Habe ich das richtig verstanden:
Ich leiste Überstunden, wenn -
1.) ich 5 Stunden laut Dienstplan geplant bin, aber länger arbeite. Macht es da einen Unterschied, ob " angeordnet" oder man fragt mich, ob ich kann?
2.) ich werde von vorneherein mit mehr Stunden im Monatsdienstplan geplant,als arbeitsvertraglich geschuldet.
3.) Wenn ich einspringe, sind das keine Überstunden?
4.) Was ist,wenn diese nicht im laufenden Dienstplan ausgeglichen werden?
5.) Wann mache ich Mehrarbeit?

:

So viele Fragen ....
  • Zu 1.) Arbeitest Du als Schichtarbeiterin länger als geplant, dann leistest Du vergütungspflichtige Überstunden (100 % plus 30 % Zeitzuschlag). Die Voranfrage - "passt es Ihnen, wenn Sie nächste Woche länger als geplant arbeiten?" gehört zum billigen Ermessen (GewO § 106zusatzGewerbeordnung § 106 Weisungsrecht des Arbeitgebers
    Der Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, so weit diese Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrages oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind. Dies gilt auch hinsichtlich der Ordnung und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb. Bei der Ausübung des Ermessens hat der Arbeitgeber auch auf Behinderungen des Arbeitnehmers Rücksicht zu nehmen.
    ). Ohne diese Ermessen, keine rechtswirksame Anornung. Das Anorden kann auch durch genehmigen, dulden oder durch eine stillschweigende Aufgabenübertragung geschehen.

  • Zu 2.) Wenn Du diese Überplanung auch tatsächlich leistest, wird sie zu Überstunden.

  • Zu 3.) Die Sonderform der Arbeit 'Einspringen' (Arbeiten trotz Frei-Planung) kennt der TVöD nicht. Daher kennt er auch keine Ausgleichsregelung. Die magst Du vielleicht selbst aushandeln.

  • Zu 4.) Der TVöD-B kennt keinen 'Ausgleich von Überstunden im Dienstplan'. Er regelt zusätzliche Vergütung, oder Deine Buchung auf Dein § 10-Arbeitszeitkonto.

  • Zu 5.) Auf die Frage, wann denn nun 'Mehrarbeit' im Sinne von § 7 Abs. 6 TVöD geleistet wird, ist das BAG bislang nicht gestoßen. Es gibt den begründeten Verdacht, dass zumindest in der Schichtarbeit ein solche Fall nicht konstruiert werden kann.
Trude
Frage # 1
17.05.2019 | 12:23
Nachtarbeit
verwirrt
TVöD-K , schutzlos; Wechselschicht

1.) Bekomme ich bei Nachtarbeit an einem Feiertag Zuschläge für Feiertags- und Nachtarbeit?
2.) Ist die wöchentliche Höchstarbeitszeit im Durchschnitt zu betrachten oder tatsächlich jede Woche einzeln?

:

Zu 1.) Ja. So regelt es TVöD § 8 Abs. 1 Satz 3.
Zu 2.) Wir vermuten, Du meinst die arbeitsschutzrechtliche Höchstarbeitszeit (ArbZG § 6 Abs. 2) Diese wird bei Dir im Wochendurchschnitt auf 4 Wochen oder den Kalendermonat gemessen.
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