TVöD Bund ,
Personalrat
Wechselschicht (24/7, 365 Tage) in 12-Stunden-Schichten.
Nachfrage zu #1071 und eine neue Frage, die hier aufgekommen ist.
Rückfrage zu 3.)
Wie ist der "festgelegte Rahmen" definiert, über den hinaus ich arbeiten müsste, um Überstunden zu erhalten? Besteht der Rahmen aus den Diensten, für die wir im Dienstplan eingeteilt sind? Hintergrund: Wir sind nicht für die volle Wochenarbeitszeit in Schichten verplant. Es bleibt eine geringe Stundenzahl in der Woche, die für Meetings (aus Homeoffice), aber auch für Übergaben gedacht ist.
Wenn ich nun durch Schichteinteilung mal mehr arbeite, als die Woche vorsieht - sollte das in der folgenden Kalenderwoche (wie §7, Abs. 7) ausgeglichen werden? Oder genügt, wie in §7, Abs. 8 eher im Schichtplanturnus? Darf ich die Überstunden aus Homeoffice dazu zählen?
Oder darf ich überhaupt nur Stunden aus Diensteinteilungen zählen, die durch Planänderungen zusätzlich angefallen sind?
neue Frage:
5. Laut unserer Dienstvereinbarung sind unsere Urlaubstage so viel "Wert" wie ein Wochentag, wenn wir Montag - Freitag arbeiten würden (also Wochenarbeitszeit / 5). Möchten wir eine Woche frei haben, so wird von Montag bis Freitag Urlaub genommen. Dafür haben wir dann aber auch die Wochenenden davor und danach dienstfrei. Dadurch kommt man eher selten mit +- 0 Stunden aus dem Urlaub heraus.
Die Vereinbarung soll jetzt offenbar so geändert werden, dass das gleiche Rechenspiel auf 7 Tage verteilt passieren soll. Grund: es gibt sonst Probleme, die Wochenenden zu besetzen.
Nach allem, was ich hier gelesen habe, ist das doch nicht korrekt, oder?
Wir haben keinen "durchlaufenden" Schichtplan im Urlaubsfall. Auf Nachfrage wird auch nicht verstanden, warum sowas dokumentiert werden sollte. Habe ich Anspruch darauf, dass ich nur Urlaub nehmen muss für Tage, an denen ich sowieso im Dienstplan stehe?
:
Du schilderst eine Schichtfolge, die zu 24,5 Stunden im Wochendurchschnitt führt.Der TV AWo regelt eine wochendurchschnittliche Zeitschguld, keine kalendermonatliche. Das wird in vielen Betrieben unbedacht übergangen.
Deine Zeitschuld im Dezember 2021 wäre so - tariffremd umgerechnet:
7 Tage = 25 Stunden
1 Tag = 25 /7 = 3,57 Stunden
31 Dezembertage * 3,57 Stunden = 110,71 Stunden.
Für den 24. und 31.12. mindert sich Deine Zeitschuld um eine Schichtlänge:
110,71 Stunden - 14 Stunden = 96,71 Stunden.
§ 12 Abs. 5 regelt -
Für Beschäftigte, die regelmäßig nach einem Dienstplan eingesetzt werden, der Wechselschicht- oder Schichtdienst an sieben Tagen in der Woche vorsieht, vermindert sich die regelmäßige Wochenarbeitszeit um ein Fünftel der abeitsvertraglich vereinbarten durchschnittlichen Wochenarbeitszeit, wenn sie an einem gesetzlichen Feiertag, der auf
einen Werktag fällt,
a) Arbeitsleistung zu erbringen haben oder
b) nicht wegen des Feiertags, sondern dienstplanmäßig nicht zur Arbeit eingeteilt sind und deswegen an anderen Tagen der Woche ihre regelmäßige Arbeitszeit erbringen müssen.
im Dezember 2021 fiel auf den 25. ein solcher Feiertag.
96,71 Stunden - 5 Stunden = 91,71 Stunden.
Leider sind in vielen Betrieben ganz andere tariffremde Rechenwege tief in der eingesetzten Abrechnungs-Software vergraben. Dies überwacht Dein Betriebsrat.
Am 26.12. fiel ein Feiertag auf einen Sonntag. Da hast Du für 7 Stunden Arbeit Anspruch aufgrund § 14 Abs. 1 d TV AWO auf 135 v.H. Zeitzuschlag - steuer- und sozialabgabenbefreit, fällig im Februar.