Schichtplanung Grenzen aktiv werden verdi
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Buch der 100 Fragen

Arbeitsrecht ist konkret. Müssen wir rumraten, können wir nur schlecht beraten.
Tarif oder AVRzusatzTarif oder AVR
→ TVöD-K, TVöD-B, TV-L,
→ TV AWO, BAT.
→ Die AVR der Caritas behandeln sehr ungleich.
    Gib daher den Beruf an und die
    Branche — Krankenhaus, Pflege, SuE, Arzt
→ AVR DD (vormals AVR DW EKD), BAT-KF
Genaue Angabe oder tariflos.
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Betriebsrat, Personalrat, MAV, schutzlos.
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Daniela
Frage # 1209
27.05.2022 | 19:58
AVR Caritas  (Anlage 32), MAV / MAVO
Ich arbeite im Schichtdienst bei der CBT als Pflegefachkraft.
Meine vorherige Frage war ungenau
Muss ich an dem Ostersamstag und dem Ostersonntag Zuschläge bekommen?
Meine MAV sagt, dass es bei dem Samstag nichts gibt und am Ostersonntag nur die sonst auch üblichen Sonntagsauszuschläge.
Ich möchte wissen ob das stimmt, da ich in der AVR Caritas nicht ganz durchblicke.

:

Die AVR Anl 31 und 32 regeln in § 6 Abs. 1 -
§ 6 Ausgleich für Sonderformen der Arbeit
(1) Der Mitarbeiter erhält neben dem Entgelt für die tatsächliche Arbeitsleistung Zeitzuschläge.
Die Zeitzuschläge betragen – auch bei Teilzeitbeschäftigten – je Stunde {...}
b) für Nachtarbeit 20 v. H.
c) für Sonntagsarbeit 25 v. H.
d) bei Feiertagsarbeit
ohne Freizeitausgleich 135 v. H.
mit Freizeitausgleich 35 v. H. {...}
f) für Arbeit an Samstagen von 13 bis 21 Uhr, soweit diese nicht im Rahmen von Wechselschicht oder Schichtarbeit anfällt 20 v. H.
des auf eine Stunde entfallenden Anteils des Tabellenentgelts der Stufe 3 der jeweiligen Entgeltgruppe.


Zunächst: Die AVR der Caritas (Allgemeine Geschäftsbedingungen, die Du über Deinen Arbeitsvertrag in Bezug genommen hast) schließen bei Schichtarbeit Samstags-Zeitzuschläge aus.

Weder der Ostersamstag noch der Ostersonntag sind gesetzliche Feiertage. Sie sind bloß kirchliche Feiertage.
Daniela
Frage # 1208
27.05.2022 | 15:00
AVR

Schichtdienst, AVR
Wie wird der Ostersamstag bezahlt wenn ich arbeite

:

Schade, dass Du - trotz unserer ausdrücklichen Hinweise - nichts über Deine Interessenvertretung schreibst oder ob Du Schichtarbeit leistest. Da können wir wenig raten.
Dein Arbeitsvertrag hat eine AVR in Bezug genommen. »AVR« meint Arbeitsvertragsrichtlinie; solche Richtlinien sind das Kleingedruckte für Deinen Arbeitsvertrag. Solche Richtlinien gibt es viele: AVR der Caritas - differenziert nach Anlagen, AVR.DD (früher AVR DW EKD), AVR Bayern, AVR-K, AVR KW, AVR Wue ... In jeder dieser Richtlinien finden wir andere Regeln. Wenn Du uns schreibst, was da genau bei Dir wirkt und gilt, können wir mehr raten.

Der "Ostersamstag" ist kein gesetzlicher Feiertag.
Anna
Frage # 1207
25.05.2022 | 13:02
TV AWO nrw, Betriebsrat / BetrVG

Wie ist das mit 1 Mai Feiertag bei der AWO? Wir arbeiten 5 Tage Woche und am Wochenende.

:

Der TV AWO nrw regelt in § 12 Abs. (5) -
{Grundregel} Die Arbeitszeit an einem gesetzlichen Feiertag, der auf einen Werktag fällt, wird durch entsprechende Freistellung an einem anderen Werktag bis zum Ende des dritten Kalendermonats – möglichst aber schon bis zum Ende des nächsten Kalendermonats – ausgeglichen, wenn es die betrieblichen Verhältnisse zulassen. Kann ein Freizeitausgleich nicht gewährt werden, erhält die/der Beschäftigte je Stunde 100 v.H. des auf eine Stunde entfallenden Anteils des monatlichen Entgelts der jeweiligen Entgeltgruppe und Stufe nach Maßgabe der Entgelttabelle. Ist ein Arbeitszeitkonto eingerichtet, ist eine Buchung gemäß § 15 Abs. 3 zulässig. § 14 Absatz 1 Satz 2 Buchstabe d bleibt unberührt.
{abweichende Sonderregel} Für Beschäftigte, die regelmäßig nach einem Dienstplan eingesetzt werden, der Wechselschicht- oder Schichtdienst an sieben Tagen in der Woche vorsieht, vermindert sich die regelmäßige Wochenarbeitszeit um ein Fünftel der arbeitsvertraglich vereinbarten durchschnittlichen Wochenarbeitszeit, wenn sie an einem gesetzlichen Feiertag, der auf einen Werktag fällt,
a) Arbeitsleistung zu erbringen haben oder
b) nicht wegen des Feiertags, sondern dienstplanmäßig nicht zur Arbeit eingeteilt sind und deswegen an anderen Tagen der Woche ihre regelmäßige Arbeitszeit erbringen müssen.


a) Ihr werdet an allen der sieben Wochentage zu Schichten eingeteilt. Für Euch zieht deshalb die abweichende Sonderregel.
b) Das Besondere im Jahr 2022: Der (laut EstG § 3b) neben Weihnachten höchste gesetzliche Feiertag Erster Mai fiel auf einen Sonntag, nicht auf einen Werktag.

In diesem Fall also Pech für all die, die am 1. Mai dienstplanmäßig (ohnehin, auch ansonsten) frei hatten.
Selten wird jemand, der am ersten Mai zur Schicht eingeteilt wurde, wegen des Feiertags von dieser Schichgt freigestellt.
Einige mussten trotz des ersten Mai arbeiten. Sie blicken nun auf den Ausgleich in § 14 TV AWO:
Ausgleich für Sonderformen der Arbeit
(1) Die Beschäftigten erhalten neben dem Entgelt für die tatsächliche Arbeitsleistung Zeitzuschläge. Die Zeitzuschläge betragen – auch bei Teilzeitbeschäftigten – je Stunde {...}
c) für Sonntagsarbeit 25 v.H.,
d) bei Feiertagsarbeit
ohne Freizeitausgleich 135 v.H.,
mit Freizeitausgleich 35 v.H., {...}
des auf eine Stunde entfallenden Anteils des Tabellenentgelts der Stufe 3 der jeweiligen Entgeltgruppe. Beim Zusammentreffen von Zeitzuschlägen nach Satz Buchst. c bis f wird nur der höchste Zeitzuschlag gezahlt.

Protokollerklärung zu Absatz 1 Satz 2 Buchst. d:
Der Freizeitausgleich muss im Dienstplan besonders ausgewiesen und bezeichnet werden.


Im Dienstplan findet sich kein besonderer Freizeitausgleich? Die Kolleginnen bekommen hier statt des Sonntagszuschlags den "großen" Feiertagszuschlag von 135 v.H., steuer- und sozialabgabenbefreit (§ 3b EStG).
Bei den meisten wird die monatliche Tabellenvergütung bereits das Entgelt für die tatsächliche Arbeitsleistung abdecken.
Nur bei denen, die planmäßig frei haben und dennoch einspringen, greift die -
Protokollerklärung zu Absatz 1 Satz 2 Buchst. d:
{...} Falls kein Freizeitausgleich gewährt wird, werden als Entgelt einschließlich des Zeitzuschlags und des auf den Feiertag entfallenden Tabellenentgelts höchstens 235 v.H. gezahlt.
Martin
Frage # 1206
24.05.2022 | 07:58
TvöD-B, Pflegeheime, BR, Schichtarbeit

Hallo Ihr,
wir sind als Betriebsrat für eine städt. Einrichtung tätig und haben in der letzten Zeit viele Überstunden durch die BR Arbeit gemacht. Unser AG ist der Meinung da die BR Arbei ein Ehrenamt ist, dass z.B. die Tage an denen die BR Sitzungen 9 oder gar 10 Stunden gehen, für diese Stunden keine Überstundenzuschläge an die BR Kollege*innen gezahlt werden müssen. Ist das nicht eine Benachteilgung jedes einzelnen BR Mitglieds?
Falls der AG falsch liegt, wie können wir argumentieren?
Liebe Grüße

Martin

:

Wir beschränken uns im Buch der 100 Fragen auf Probleme und Sorgen der Beschäftigten mit Schichtplänen und Arbeitszeiten. Deine Mitbestimmungsfrage wurde dazu als linkNach-Hilfe-Ruf erkannt und behandelt.
Hannes
Frage # 1205
21.05.2022 | 20:34
TVöD-V , ? Interessenvertretung

Wir sollen bald in einem Freibad nach einem Schichtplan in drei Schichten arbeiten Öffnungszeiten wurden reduziert wegen Personalmangel:

Tagschicht:
Mo + Di 11 bis 19.30 Uhr
Mi + Do frei
Fr 13.30 bis 19.30 Uhr
Sa 7.30 bis 17.15 Uhr
So 7.30 bis 16.00 Uhr

Frühschicht:
Mo + Di + Mi + Do 9.30 bis 18.00 Uhr
Fr 7.30 bis 14 Uhr
Sa + So frei

Spätschicht:
Mo + Di frei
Mi + Do 11 bis 19.30 Uhr
Fr 12 bis 18.00 Uhr
Sa 10.45 bis 20.30 Uhr
So 10.45 bis 20.30 Uhr

Liegt Schichtarbeit vor? Besteht Anspruch auf ständige Zulage für Schichtarbeit?

:

Schade, dass Du - trotz unserer ausdrücklichen Hinweise - nichts über Deine Interessenvertretung schreibst. Das erschwert guten Rat.

Der TVöD regelt in § 7 Abs. 2 -
Schichtarbeit ist die Arbeit nach einem Schichtplan, der einen regelmäßigen Wechsel des Beginns der täglichen Arbeitszeit um mindestens zwei Stunden in Zeitabschnitten von längstens einem Monat vorsieht, und die innerhalb einer Zeitspanne von mindestens 13 Stunden geleistet wird.

Schichten beginnen um 07:30 Uhr.
Schichten enden um 20:30 Uhr.
So liegen zwischen frühestem Beginn und spätestem Ende 13 Stunden.
Es handelt sich um ständige Schichtarbeit.
Daniel
Frage # 1204
19.05.2022 | 21:01
Tarif

Einzelhandel, 4 Tagewoche (150 Std/Monat).
Wir bekommen Anfang des Jahres einen Jahresarbeitsplan (3 Gruppen) Freizeitausgleich: Mi+Do, Woche darauf Fr-Di in Rotation.
Seit neuestem Zeiterfassungsgerät, 15 Std plus.
Wenn ich ins Wochenende gehe (Fr-Di) dürfte ich - um auf die korrekten Std zu kommen, an den Arbeitstagen (Mo-Do) insgesamt 4 Std früher Feierabend machen. An welchen Tagen (ob täglich, an einem Tag oder an zweien) wird in der Vorwoche durch den Vorgesetzten geplant.
In meinem konkreten Fall war dies: Mo+Mi jeweils 2 Std früher. Die Woche davor bin ich jedoch an Corona erkrankt und wurde (starke Symptome) für 2 Wochen krankgeschrieben. Nach Rückkehr zur Arbeit musste ich feststellen, dass mir -trotz Krankheit und Krankenschein- mein Zeitkonto Minusstunden aufweist. Nach RÜ mit meinem Vorgesetzten, BR und IT wurde mir mitgeteilt, dass die Minusstunden daher rühren, dass ich „nur“ bis 18 Uhr geplant war. Daher würde mir die Differenzzeit 18-20 Uhr als Minus gerechnet. Somit 4 Stunden minus trotz Krankenschein.

Diese Meinung teile ich nicht, da mein Krankenschein für den ganzen Tag und nicht nur bis 18 Uhr galt.
Nach dieser Logik müssten mir in einem Urlaub (da wäre ich gar nicht geplant) Plusstunden zustehe !

:

Schade, dass Du - trotz unserer ausdrücklichen Hinweise - nichts über Deine Bezüge im Arbeitsvertrag auf einen konkreten Tarifvertrag schreibst, nichts darüber, ob Du Schichtarbeit leistest oder etwas zur Interessenvertretung. Da können wir wenig raten.

Du hast Anspruch auf unvermindertes Entgelt.
Die AU hat Dich von der festgelegten Arbeitszeit freigestellt.
Du brauchst keine Stunden nacharbeiten.

Kannst Du nachweisen, welche Zeitschuld an den strittigen Tagen festgelegt war? Dann hast Du Anspruch auf Korrektur des "Zeitkontos". Denn kannst Du mit (teurem) Rechtsbeistand durchsetzen.

Andere begnügen sich in solchen Fällen, gelegentlich am Morgen in den Spiegel zu schauen, ein von Ärger und Gram durchfurchtes Gesicht zu erkennen und an diesem Tag eine Arbeitsunfähigkeit zu melden ...
Martin
Frage # 1203
19.05.2022 | 17:12
BAT-KF , MAV / MVG-EKD
Arbeite im Schichtdienst. Hatte meinen Sommerurlaub für das Jahr 2022 im Dezember 2021 beantragt . Im Februar hatte ich dann erfahren, dass mein Sommerurlaub vom Arbeitgeber im Juni 2022 geplant wird . Dies hatte ich umgehend beanstandet , aber keine Antwort erhalten. Nun habe ich Einsicht in den Juni- Dienstplan und festgestellt, dass ich vom 10.6.-19.6.22 mit Urlaub und Zustimmung der MAV geplant wurde und der Juli-Urlaub nicht gewährt wird, aufgrund der Kolleginnen mit Kindern. Dies verstehe ich ja. Aber darf der Arbeitgeber mit der MAV meinen Urlaub ohne meine Kenntnisse verplanen. Habe vorgestern meinem Arbeitgeber nochmals mitgeteilt, dass mir der Urlaub im Juni nicht passt.Mein Arbeitgeber und die MAV halten aber an der Urlaubsverplanung im Juni/ Juli fest.
wütend

:

Du hast den Arbeitgeber und die MAV gegen Dich.
Und das BUrlG und den BAT-KF auf Deiner Seite. Das wird nicht ausreichen.
Du brauchst gewerkschaftlichen oder individuell finanzierten Rechtsschutz.
Robert
Frage # 1202
18.05.2022 | 17:40
Haustarif, Betriebsrat
(keine Schichtarbeit,. (Normaldienst 07-15.30 Uhr + Rufdienst)

Nochmal nachgefragt:
Also schließe ich aus der Antwort unten, daß es weder eine festgelegte Form der Mitteilung neu festgelegter Arbeitszeit (schriftlich, mündlich, Gerüchte oder Buschfunk) gibt.
Auch der zeitliche Abstand scheint egal zu sein, denn jeder versteht unter "rechtzeitig" etwas anderes.

:

Noch einmal genauso geantwortet:
Allgemeine-Fragen führen zu schwammigen Antworten.

Die zukünftige Abänderung der betriebsüblichen Arbeitszeit wird wohl anders bewertet als eine einmalige Abänderungen einer Schichtzeit eines Tages.

Nicht rechtzeitig wird wohl eine Änderungen sein, die Dir eine kürzere Umstellungszeit als eine Woche zumutet.
Der Arbeitgeber wird im Zweifel den Zugang seine Änderungsabsicht nachweisen müssen.
Klaus
Frage # 1201
18.05.2022 | 12:48
TVV

Im öffentlichen Dienst:

FFF xx FFSSSNN x FFFSSNN xx SSS xx FFSSNNN und dann sieben Tage frei.

Gibt es vielleicht einen Ansprechpartner?

:

Wir sind ein Ansprechpartner für Fragen.
Dabei überdenken wir auch die Rechsfolgen, falls es einen Betriebsrat gibt.
Und: Wir interessieren uns für die Wochentage (hier der ersten Schicht)....
Robert
Frage # 1200
18.05.2022 | 12:43
Haustarif, Betriebsrat
(keine Schichtarbeit,. (Normaldienst 07-15.30 Uhr + Rufdienst)

Nochmal anders gefragt:
In welcher Form muß der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Veränderung z.B. der festgelegten Arbeitszeit (z.B. Verschiebung von 07 - 15.30 Uhr auf 10 - 18.30 Uhr) mitteilen, wenn diese bereits vom Betriebsrat abgesegnet ist ? Ich nehme nicht an, daß diese Anweisung vom Betriebsrat kommen darf oder zu kommen hat.

Mit welcher Vorlaufzeit sind mitbestimmte Veränderungen der Arbeitszeit dem Arbeitnehmer anzuweisen ? Ich frage nicht als Betriebsrat !

:

Noch einmal anders geantwortet:

Du leistetst keinen Schichtdienst, Du fällst daher nicht unter den Schutz des § 6 Abs. 1 ArbZG.
Der Arbeitgeber hat die Arbeitszeit betriebsüblich festgelegt und um Rufdienste ergänzt, mit Zustimmung des Betriebsrats.
Der Arbeitgeber darf die Arbeitszeit betriebsüblich anders festlegen. Mit Zustimmung des Betriebsrates. Der Betriebsrat wird Dich vor der Festlegung mit einbeziehen. Dies warnt Dich vor. Der Arbeitgeber muss Dir die Änderung rechtzeitig mitteilen.

"Zum Beispiel"-Fragen führen zu schwammigen Antworten.
Chrissi
Frage # 1199
17.05.2022 | 16:33
AVR.DD , MAV/ MVG.EKD

Ist die Sitzungszeit des MAV Gremiums in der Freustellungszeit, die je nach Personal Anzahl zu gewähren ist?

:

Wir beschränken uns im Buch der 100 Fragen auf Probleme und Sorgen der Beschäftigten mit Schichtplänen und Arbeitszeiten. Deine Mitbestimmungsfrage wurde dazu als linkNach-Hilfe-Ruf erkannt und behandelt.
Anja
Frage # 1198
17.05.2022 | 04:21
TVöD-K , Betriebsrat / BetrVG

Ich arbeite im Op und bin im Urlaub krank geworden mit Arbeitsunfähigkeit Bescheinigung.
Kann mein Vorgesetzter, ohne Absprache mit mir, den Urlaub" zerstückelt" anweisen ? Ich hätte ihn doch auch ohne Krankschreibung am Stück nehmen können.Gibt es einen Zeitraum (innerhalb von wenigen Wochen )in dem der Urlaub genommen werden muss? Ich kenn nur den 31.3. des kommenden Jahres.

:

Vorgesetzte tun was sie können. Auch mehr als sie dürfen.

Wir gehen aufgrund Deiner Fragestellung davon aus, dass Du Deinen Urlaubsanspruch ain 2022 meinst.
§ 26 Abs. 1 Satz 5 TVöD regelt -
Der Erholungsurlaub muss im laufenden Kalenderjahr gewährt und kann auch in Teilen genommen werden.
Protokollerklärung zu Absatz 1 Satz 5:
Der Urlaub soll grundsätzlich zusammenhängend gewährt werden; dabei soll ein Urlaubsteil von zwei Wochen Dauer angestrebt werden.


Du beantragst Deinen Urlaub (Beginn bis Ende). Du (nicht Dein Vorgesetzter, darfst ihn teilen (in Teilen nehmen). Dein Arbeitgeber gewährt den Urlaub (erfüllt Wünsche oder weist sie zurück).
Es reicht also, wenn Du dem Vorgesetzten mitteilst: "Ihr Urlaubsangebot passt mir nicht. Ich stelle sobald ich kann meinen neuen Antrag."

Du kannst Dich auch an den Betriebsrat wenden. Denn sobald es keine Einigkeit über die Uralubslage gibt, muss er ja sowieso mitbestimmen (§ 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG).
Heidi
Frage # 1197
16.05.2022 | 18:15
BAT-KF , MAV / MVG-EKD

Ich habe für geleiste Feiertagsarbeit am 15.04.22 und 18.04.22 einen Antrag auf Freizeitausgleich für den 29.04.22 und 02.05.22 gestellt.
Mein Arbeitgeber hat mir daraufhin geantwortet, dass er aufgrund Paragraph 6 ,Abs. 6 UAbs. 2 den Freizeitausgleich ohne 100 % bestimmt
.
Bei der MAV war ich schon, ohne Erfolg.
Was kann ich tun? . wütend

:

Du mailst an die Personalleitung, in Kopie an die MAV -
....................
Sehr geehrte Damen und Herren,
der von Ihnen arbeitsvertraglich in Bezug genommene BAT-KF regelt in § 6 Abs. 6 Satz 5 -
Die dienstplanmäßige bzw. betriebsübliche Arbeitszeit an einem Wochenfeiertag soll auf Antrag der/des Mitarbeitenden durch eine entsprechende zusammenhängende Freizeit an einem Werktag der laufenden oder der folgenden Woche unter Fortzahlung des Entgelts und der in Monatsbeträgen festgelegten Zulagen ausgeglichen werden, wenn die dienstlichen oder betrieblichen Verhältnisse es zulassen.
Ich gestehe Ihnen gerne zu, dass Begriffe wie 'Wochenfeiertag' und 'entsprechend zusammenhängend' wenig transparent sind. Ich habe sie nicht gewählt.
Ich habe zwei dementsprechende Anträge gestellt. Sie haben diese abschlägig beschieden und zur Auskunft gegeben, dass Sie sich das Bestimmungsrecht hier vorbehalten. Bitte bestätigen Sie mir schriftlich, dass Sie mir weder den beantragten Freizeitausgleich noch den mir andernfalls mit 135 v.H. in § 8 Abs. 1 Kleinb. d deutlich höheren Zeitzuschlag zugestehen.
Die MAV hat mir bereits bestätigt, dass Sie in dieser Sache von ihrem kirchengesetzlichen Überwachungsauftrag (§ 35 Abs. 3 Kleib. b) zurücktritt.
Mit freundlichen Grüßen .....
....................

Möglicherweise erreichst Du so nichts. Der Streitwert ist mit zwei Tagessätzen überschaubar. Vielle Kolleginnen wählen dann den einfachsten Weg: Sie schauen an zwei Kalendertagen in den Spiegel, stellen eine deutliche Verstimmung fest und melden sich AU.
Robert
Frage # 1196
16.05.2022 | 12:49
Haustarif, Betriebsrat

In welcher Form muß der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Veränderung z.B. der festgelegten Arbeitszeit mitteilen ?

Mit welcher Vorlaufzeit sind Veränderungen der Arbeitszeit dem Arbeitnehmer anzuzeigen ? Anzunehmen ist, daß es nicht von heute auf morgen und schon gar nicht rückwirkend möglich ist, oder ?

:

Wir kennen Deinen Haustraifvertrag nicht.
Du teilst uns - trotz unserer Hinweise - nicht mit, ob Du Schichtarbeit leistest.

So also nur sehr, sehr allgemein:
Was der Arbeitgeber festlegt, bindet ihn.
Die betriebsübliche Arbeitszeit ändert der Arbeitgeber zusammen mit dem Betriebsrat. Dessen Rückkoppelung mit den Betroffenen stellt zugleich den Vorlauf mehrerer Wochen sicher.
Die dienstplanmäßige Verteilung bindet nur bis zum Ablauf des Dienstplans.

In § 8 Abs. 5 TzBfG findest Du eine Änderungsfrist von vier Wochen.
Ab dem 1. August muss Dein Arbeitgeber solche Regeln zum Arbeitsvertrag schriftlich niederlegen.
------------
Völlig anders fällt die Antwort aus, falls Du als Betriebsrat fragst und hier nur ves´rsehentlich statt im "Nachhilfebuch" gelandet bist.
Carmen
Frage # 1195
14.05.2022 | 21:45
AVR Caritas  (Anlage 33), MAV / MAVO, Einrichtung der Eingliederungshilfe.

In unseren 4 Wochen-DPlänen werden Feiertage mit dem Durchschnitt vorabgezogen.
Meist sind die Schichten länger als der Vorabzug vor allem bei Teilzeitbeschäftigen. Es wird jedoch keine Gutschrift oder 135 % Ausgleich für die übersteigenden Stunden bezahlt.
Z.B. TzB 50% Abzug 4 Stunden bei 5 Tage-Woche, Arbeitszeit am Feiertag 9,25 Stunden.
Wie müsste das korrekt bewertet werden? (4 Stunden + 35% Zuschlag und 5,25 Stunden mit 135 % ?)
Wir bekommen nur für die 9,25 Stunden den Zuschlag von 35%.
Unsere MAV ist leider untätig und desinteressiert, deshalb muss wohl ein Betroffener etwas unternehmen.

:

In ser Anl. 33 § 3 Abs. 2 findest Du ein Pauschal-Regel. Für jeden der 10 bis 11 Feiertage, die im Jahr auf einen Werktag Montag bis Samstag, fallen, wir Dir die Zeitschuld im Ausgleichszeitraum um 1/5 der vertraglichen Arbeitszeit vermindert.
Dabei wird nicht auf die tatsächlichen Schichtlängen abgestellt.

Die Lösung Deines Problems: Teilzeitkräfte dürfen auch nur anteilig ihrer Teilzeit zu den Belastungen (hier: Feiertagsarbeit) herangezogen werden. Ihr fertigt eine Liste für das Team an: Zunächst die Vollzeit-Kolleginnen, dann die Teilzeit-Kolleginnen. Ihr schreibt über das Jahr hinweg mit, wie die Vollzeit-Kolleginnen zu Feiertags-Arbeitsstunden herangezogen werden. Im November entdeckt so die Teilzeitkraft:
"Ich habe im Vergleich zur Vollzeit meinen Anteil an Feiertagsarbeit bereits geleistet. Weihnachten und Silvester bleibe ich darum mit Frei zu planen. Falls ich dennoch zur Arbeit da bereit bin, steht mir dann 135 % Vergütung je zusätzlicher Feiertags-Arbeitsstunde zu."
Sky
Frage # 1194
14.05.2022 | 19:28
AVR MAV

Zu 1192:

Was ist wenn ein Kollege/eine Kollegin umfällt ? Einige sind nicht mehr so standfest was ein Riesen Gefahren Potenzial in sich birgt

:

Wir verstehen nicht, auf welche Frage / Antwort Du Dich beziehst.

Dein Arbeitsvertrag hat eine  AVR  in Bezug genommen. »AVR« meint Arbeitsvertragsrichtlinie; solche Richtlinien sind das Kleingedruckte für Deinen Arbeitsvertrag. Solche Richtlinien gibt es viele: AVR der Caritas - differenziert nach Anlagen, AVR.DD (früher AVR DW EKD), AVR Bayern, AVR-K, AVR KW, AVR Wue ... In jeder dieser Richtlinien finden wir andere Regeln.
Sky
Frage # 1193
14.05.2022 | 00:56
AVR , MAV

Ich bin Krankenpflegassistentin in einem stationären Hospiz.

Nun sollen wegen Personalmangel die Nachtdienste nur noch von 1 Kollegin gemacht werden. Wir haben „nur“ 8 Bewohner aber je nachdem wie die Krankheitsbilder oder Psyche ist kann es hier auch schon mal brenzlig werden.

Zwar regen unsere Chefs an Vorschläge zu machen, aber die werden abgeschmettert, weil dann einfach „nicht mehr diskutiert wird“ oder es „eh egal ist“ ( beides Original Wortlaut der Chefs)

Ist das überhaupt rechtens?
Ich könnte keine Nachtdienste mehr machen, oder nur kurze was auch im Gespräch ist, was mich ins Minus bringen würde, was ich dann noch nacharbeiten soll.

:

Dein Arbeitsvertrag hat eine  AVR  in Bezug genommen. »AVR« meint Arbeitsvertragsrichtlinie; solche Richtlinien sind das Kleingedruckte für Deinen Arbeitsvertrag. Solche Richtlinien gibt es viele: AVR der Caritas - differenziert nach Anlagen, AVR.DD (früher AVR DW EKD), AVR Bayern, AVR-K, AVR KW, AVR Wue ... In jeder dieser Richtlinien finden wir andere Regeln. Wenn Du uns schreibst, was da genau bei Dir wirkt und gilt, können wir mehr raten.

Schlau wäre es auch, wenn Du berichtetst, wie Dir in der Nachtschicht die gesetzliche Pause als vollständige Freistellung von allen Auflagen gewährt wird.
Pfleger35
Frage # 1192
13.05.2022 | 15:39
TV AWO , ? Interessenvertretung

Ich glaube das Thema wurde bereits angesprochen, dennoch -
Wir haben im Mai 2.Teamsitzungen
In dem Schreiben steht, daß beide Termine für Mitarbeiter verpflichtend sind.
Die 14Tage vorher angesagt wurden
Am ersten Termin habe ich selbst Dienst und bin
Somit zur Teambesprechung anwesend
Am der 2.Teamsitzung für Fachkräfte
Habe ich eigentlich "dienstfrei"
Kann mich der Arbeitgeber zwingen
An meinem "dienstfrei" zur Teambesprechung zu kommen?

:

Schade, dass Du - trotz unserer ausdrücklichen Hinweise - nichts darüber schreibst, ob Du Schichtarbeit leistest oder etwas zur Interessenvertretung. Da können wir wenig raten.

Die Teilnahme an einer Teamsitzung ist Arbeitszeit. Arbeitszeit ist nicht "dienstfrei".
Tobias
Frage # 1191
13.05.2022 | 12:26
BAT-KF , MAV / MVG-EKD Rheinland 38,5 Stunden; Krankenpfleger in Vollzeit und Wechselschichtarbeit

Nachfrage zu #1190
Urlaubsaufschlag
Kommt es bei den unanständigen Bezügen bei der Berechnung Urlaubsaufschlag darauf an das die Bezüge ausbezahlt wurden (zwei Monate zeitversetzt)
Oder ist die Ableistung der letzten 3 Kalendermonate maßgebend?

:

Zweck der Regel ist es, arbrechnungstechnisch zuverlässige Grundlagen zu haben.
Mit der Januarabrechnung landeten die im Novermber entstandenen Ansprüche in der Entgeltabrechnung.
Mit der Februarabrechnung landeten die Dezemberereignisse in der Abrechnung.
Mit der Märzabrechnung landeten die Januarereignisse in der Abrechnung.
Mit der Aprilabrechnung landeten auf dieser vorliegenden Grundlage die Februar-Urlaubsaufschläge in der Abrechnung.

Es wird also auf die Tatbestände der drei dem Urlaubstag vorausgehenden Kalendermonate abgestellt.
Anders: Es werden die Entgeltabrechnungstatbestände der drei dem versetzten Zahltag vorausgehenden Kalendermonate zugrunde gelegt. Damit ist keine Personalabteilung überfordert.
Tobias
Frage # 1190
13.05.2022 | 10:00
BAT-KF , MAV / MVG-EKD Rheinland 38,5 Stunden; Krankenpfleger in Vollzeit und Wechselschichtarbeit

Mir wird der Urlaubsaufschlag wird nicht bezahlt.
Vertragsbeginn November 2021.
Wie wird der Urlaubsaufschlag berechnet?
Ich hatte 10 Urlaubstage im Februar. Da die Zeitzuschläge ja immer 2 Monate zeitversetzt ausbezahlt werden, im April für Februar gibt es laut Lohnbuchhaltung keine Berechnungsgrundlage für einen Urlaubsaufschlag. Dieser ergibt sich erst im Mai für den Monat März nach 3 monatiger Auszahlung der unanständigen Bezüge
ist diese Aussage korrekt ?

:

Der Urlaubsaufschlag (unständige Entgeltbestandteile pauschaliert auf Grundlage der vorausgehenden Kalendermonate) wird für Urlaubstage im Februar im April fällig (§ 20 Abs. 1 BAT-KF).
In den Urlaubsaufschlag für Februar-Urlaubstage gehen dann die unständigen Entgeltbestandteile ein, die in den Monate November / Dezember / Januar als Anspruch entstanden sind.
Auf das Kalenderjahr kommt es dabei nicht an.
natcebo
Frage # 1189
09.05.2022 | 17:00
TVöD-K ,
? Schichtarbeit, ? Interessenvertretung

Ich arbeite in der Psychiatrie. An den Wochenenden haben wir abwechselnd Rufbereitschaft, falls eine Sitzwache benötigt wird. Die Rufbereitschaft geht von 6.00-20.00 Uhr

Wenn ich gerufen werde, habe ich dann spätestens um 20.00 Uhr Feierabend? Eine Kollegin meinte, dass die Heimfahrt Arbeitszeit wäre. Stimmt das?

:

Schade, dass Du - trotz unserer ausdrücklichen Hinweise - nichts darüber schreibst, ob Du Schichtarbeit leistest oder etwas zur Interessenvertretung. Da können wir weniger raten.

Der TVöD regelt in § 8 Abs. 3 -
Für die Arbeitsleistung innerhalb der Rufbereitschaft außerhalb des Aufenthaltsortes im Sinne des § 7 Abs. 4 wird die Zeit jeder einzelnen Inanspruchnahme einschließlich der hierfür erforderlichen Wegezeiten jeweils auf eine volle Stunde gerundet und mit dem Entgelt für Überstunden sowie mit etwaigen Zeitzuschlägen nach Absatz 1 bezahlt.

Du schreibst also die gesamte Zeit auf zwischen Deinem Losfahren und der späteren Heimkehr, gerundet auf die volle Stunde.

Zudem beschwerst Du Dich, dass Dir Arbeitsleistung (hier die Arbeitsleistung 'erforderliche Wegezeit') in Deiner Freizeit außerhalb der Rufbereitschaft abgefordert wird. Das Mindeste ist, dass für diese Zeit auch noch die 12,5 % Rufdienstgrundpauschale vergütet wird.
Daria
Frage # 1188
09.05.2022 | 12:23
TV AWO nrw, Betriebsrat / BetrVG ver.di

Ich habe 39 Stunden/Woche bei der AWO. Im April musste ich Ostern einspringen.
Arbeiten laut Rahmenplan sollte ich so arbeiten: F F F F X X X X F F F F F F
Gearbeitet habe ich so:
F F F F F F F F F U U U U U
Karfreitag und Ostermontag ist meine Rolltag gewesen. Wie viele Überstunden habe ich jetzt?
Bin durcheinander gekommen und kann es nicht genau rechnen wegen Rolltagen. Die stehen mir noch zu oder?

:

Da wirst Du den Betriebsrat besuchen müssen:
a) Habt Ihr meine Überstunden mitbestimmt? Dann werden mir alle Überstunden mit 125 % zusätzlich vergütet. Einen Freizeitausgleich sieht der TV AWO nicht vor.
b) Oder habt Ihr einer bloßen Abänderung meines Dienstplans zugestimmt? Dann bekomme ich kein zusätzliches Geld. Stattdessen muss sich meine normale Zeitschuld im Ausgleichszeitraum ausgleichen. Was haben die Betriebsparteien zur Lage und Länge des Ausgleichszeitraums (§ 12 TV AWO) festgelegt?
c) Oder habe ich ohne Zustimmung des Betriebsrates anders arbeiten müssen? Dann wurden die Rechte des Betriebsrates verletzt? Und ich muss schauen, wer mir das irgendwie ausgleicht?
Klara
Frage # 1187
06.05.2022 | 09:37
AVR Caritas  (Anlage 33), MAV / MAVO

Meine Kinder sind privat versichert, ich bin in der gesetzlichen KV.
Steht mir bei Erkrankungen meiner Kinder eine Lohnfortzahlung, bzw Freistellung zu?
Wenn ja, wieviele Tage pro Jahr und Kind?

:

Die Schichtplan-Fibel beschränkt sich auf Probleme und Sorgen der Beschäftigten mit Schichtplänen und Arbeitszeiten.

Die AVR regeln in § 10, dass Du nur Entgelt fortbezahlt bekommst,
g) Schwere Erkrankung {...} bb) eines Kindes, dass das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, wenn im laufenden Kalenderjahr kein Anspruch nach § 45 SGB V besteht oder bestanden hat bis zu 4 Arbeitstage im Kalenderjahr,

Zunächst musst Du also kurz mit Deiner und mit der Krankenkasse Deiner Kinder klären, ob diese Dir nach SGB Tagessätze zahlen.
Harry
Frage # 1186
03.05.2022 | 17:26
TVöD-K , Betriebsrat / BetrVG Wechselschicht 7/24 (38,5 Std/Woche), ver.di-Mitglied
In unserem Haus gibt es weder Arbeitszeitkonten (§ 10) noch eine Betriebsvereinbarung zu dem Dienstplan-Thema. Unser Dienstplan hat nur eine Zeile/Mitarbeiter. Man kann nicht erkennen wie ohnehin zu arbeiten ist oder wäre. Es gibt nur Eintragungen für „F“ Früh-, „S“ Spät-, „N“ Nachtschicht „U“ Urlaub und frei „-„. Wir werden vom Arbeitgeber über- und unterplant. Urlaub wird nur von Montag bis Freitag geplant, da sich im Dienstplan Programm Urlaub an Wochenenden nicht eintragen lässt.
Unser 4 Wochen Dienstplan ist auch nicht der Ausgleichszeitraum, denn Plusstunden werden auf einem tariffremden Konto, welches der Arbeitgeber als Stundenkonto führt eingetragen. Minusstunden werden mit dem Stundenkonto verrechnet.
Da mein Betriebsrat die Dienstpläne nicht mitbestimmt, weil er nach eigener Aussage sonst zu keiner anderen Tätigkeit mehr kommt und alle Bemühungen den Betriebsrat die Problematik des Dienstplanes näher zu bringen ins Leere laufen, habe ich mir einen Termin bei Verdi (Recht und Beratung) geben lassen.
Ich war also gestern bei einer Rechtsberatung (Verdi) und ganz erstaunt, was mir die Rechtsanwältin erklärt hat. Nach Ihrer Meinung geht es beim Dienstplan praktisch nur um die Soll- und Iststunden. Also nur um die Berechnung der gearbeiteten Stunden. Die Differenz, das Ergebnis der Soll- und Iststunden wird von den Plusstunden abgezogen. Sonst gäbe es ja keinerlei Flexibilität in der Arbeitswelt und man würde alles lahm legen, so ihre Ausführungen. Räumdienste, Polizei usw. können nur so geplant werden, meint sie.
Die Verdi Rechts-Expertin meinte es ist völlig egal ob der Dienstplan nur eine Zeile pro Mitarbeiter hat, nur Dienst und frei eingetragen ist. Es muß nicht explizit ÜF (Überstundenfrei) eingetragen werden. Das Ergebnis (Sollstunden, Iststunden) ist entscheidend, nicht wie es dazu kommt.

:

Das BAG und auch die Landesarbeitsgerichte werden nicht müde festzustellen: Die Grenzziehung zwischen Arbeitszeit und Freizeit, also die Verteilung der Arbeitszeit im Dienstplan, unterliegt der zwingenden Mitbestimmung durch den Betriebsrat. Die Unwirksamkeit der Anordnungen, denen die Zustimmung des Betriebsrates oder deren Ersetzung in einer Einigungsstelle fehlt, ist die durch die Gesetzgeber/innen beabsichtigte Sanktion des Arbeitgebers.
Du bekommst für Dich unverbindliche Dienstpläne. Sie legen für Dich keine Schichten fest. Du kannst so nicht über festgelegte Arbeitszeit hinausarbeiten. Du leistest keine Überstunden.
Der TVöD regelt auch keinen Ausgleich von tatsächlichen Überstunden durch "Freizeitausgleich durch Freistellung von festgelegter Arbeitszeit". Er regelt Deine zwingende Vergütung.

Wenn Du Dich an gewerkschaftlichen Rechtsbeistand wendest, musst Du Dir vorher klar werden, was Du erreichen willst.
Einen Dich verpflichtenden Dienstplan? Wozu?
Schutz davor, dass Du ohne verbindlichen Plan aus freien Stücken zur Arbeit gehst? Durch wen?
Vergütung der von Dir überdurchschnittlich geleisteten Arbeitsstunden? Wahrscheinlich haben die Betriebsparteien nicht einmal den Bezugszeitraum für diesen Durchschnitt gemäß § 6 Abs. 2 TVöD in Lage und Länge festgelegt ...
Agnes
Frage # 1185
01.05.2022 | 11:46
TVöD , Betriebsrat / BetrVG, 3 Schichten

In einer Abteilung wo nur eine Person pro Schicht arbeitet, gibt es immer Probleme wenn einer Krank wird.Das Ausfallmanagement sieht dann so aus, dass alle Mitarbeiter im Frei zu Hause angerufen werden und einer sich dann erbarmt den Dienst zu übernehmen. Muss eine längere Zeit überbrückt werden, machen die MA die Vertretung untereinander aus. Um dem Elend ein Ende zu machen ist der Chef auf die Idee gekommen einen Back up Dienst einzuführen. Jeder muss mitmachen ,man kann aber Wünsche äußern wann man den Bach up Dienst machen möchte. Dieser Back up Dienst bedeutet nichts anders als, dass der MA zu Hause sitzt und darauf wartet ,daß er Einspringen muss ,weil jemand ausgefallen ist.
Natürlich wird der Back up Dienst nicht bezahlt, wenn man dann aber einspringt, werden die Stunden angerechnet. Es ist weder klar, wie lange der MA zu Hause sitzen muss,um einen Anruf zu warten,noch wie viele Dienste man im Monat geleisten werden sollen, auch nicht wie lange die Reaktionszeit des angerufenen MA ist. In den Arbeitsverträgen steht auch nichts über "Back up" Dienste. Müssen die MA diese Dienste leisten und die Bereitschaftszeit für zu Hause auch noch für umsonst ? Der Betriebsrat wurde nicht darüber informiert, muss der das nicht mitbestimmen?
Fragen über Fragen.

:

Der TVöD regelt, dass Dir Deine regelmäßige Zeitschuld mitbestimmt und rechtzeitig betriebsüblich oder dienstplanmäßig angeordnet werden muss. Die Bundesarbeitsrichter meinen (BAG Urteil 11.04.2019 - 6 AZR 249/18), dass der "Rahmenplan" aus festgelegten Schichten im Zuge einer monatlichen Planung vervollständigt werden kann. Dabei werden in "Flexiwochen" / an "Flexitagen" die restlichen Arbeitsstunden auf Schichten verteilt.

Der TVöD regelt außerdem, wie der Arbeitgeber Euch - mitbestimmt- außerhalb der und zusätzlich zur regelmäßigen Arbeitszeit weitere Arbeitsstunden anordnen darf: Gegen zusätzliche Vergütung, unter engen Voraussetzungen.

Der TVöD regelt dabei nur Überstunden und Rufbereitschaftsinanspruchnahmen als Vielleicht-Arbeitszeit.

Überstunden müssen rechtszeitig angekündigt werden. § 6 Abs. 5 verweist zudem auf den "Rahmen begründeter betrieblicher/dienstlicher Notwendigkeiten". Der Betriebsrat bestimmt dann mit, wer und wann diesese gelegentliche Zusatzleistung abgefordert bekommt. Sie wird Vollzeitbeschäftigten mit 130 v.H. vergütet. Zwingend.

Rufbereitschaften sind meist nicht überraschend, sondern geplant. Es gibt für die gesamte Zeit 12 v.H.. Inanspruchnahmen werden von Tür zu Tür mit der Überstundenvergütung vergütet, gerundet auf die volle Stunde.

Selbst mit Zustimmung des Betriebsrates wären keine weiteren Sonderformen der Arbeit (als Unterlaufung der Tarifregeln) für Euch irgendwie verpflichtend, Denn diese Arbeitstsunden wären entweder nicht rechtzeitig angeordnet, oder ohne Ausgleichsregelung "außertariflich" (AT).

Merke: Der TVöD kennt keine englischen Pflichten, weder Back-Up, noch Dispo, Vario, Flexi ...
Waltraud
Frage # 1184
30.04.2022 | 14:32
TVöD-K , Betriebsrat / BetrVG

Ich arbeite in der OP-Abteilung mit Bereitschaftsdienst.
Unsere Personalabteilung hat einen Newsletter herausgegeben, wie in Zukunft mit den Überstundenzuschlägen umzugehen ist, bzw. wie die Personalabteilung das Urteil vom Oktober 2021 umsetzen will.
Dabei taucht plötzlich das Wort "Vollarbeitsstunden" auf und wird mit geleisteten Arbeitsstunden gleichgesetzt. Daraus schließt unsere Personalabteilung dann, dass Bereitschaftsdienstzeiten nicht dazu zählen. Würde für uns bedeuten, dass ich in einer Woche mit Bereitschaftsdienst (der dauert bei uns 18 Stunden, 7,7 Std. AZ, Rest BD, Stufe 3, wird faktorisiert), für angeordnete Überstunden keinen Zuschlag erhalte, das kann doch nicht stimmen. Bereitschaftsdienst ist doch Arbeitszeit, und in einer Woche mit Bereitschaftsdienst leisten die Kollegen 42 Stunden.

:

"Überstunden" (§ 7 Abs. 7 TVöD) "sind die auf Anordnung des Arbeitgebers geleisteten Arbeitsstunden, die über die im Rahmen der regelmäßigen Arbeitszeit von Vollbeschäftigten (§ 6 Abs. 1 Satz 1) für die Woche dienstplanmäßig bzw. betriebsüblich festgesetzten Arbeitsstunden hinausgehen und nicht bis zum Ende der folgenden Kalenderwoche ausgeglichen werden."

Bei Überstunden handelt es sich also um "Arbeitsstunden", die außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit geleistet werden.

"Bereitschaftsdienst" (§ 7 Abs. 3 TVöD) "leisten Beschäftigte, die sich auf Anordnung des Arbeitgebers außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit an einer vom Arbeitgeber bestimmten Stelle aufhalten, um im Bedarfsfall die Arbeit aufzunehmen."

Bei Arbeitszeit in Form der Minderleistung Bereitschaftsdienst handelt es sich also ebenfalls um "Arbeitsstunden", die außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit geleistet werden.

Überstunden werden Dir (mitbestimmt) überraschend / ungeplant abgefordert
Bereitschaftsdienststunden werden mitbestimmt geplant und erlauben arbeitsschutzrechtlich Schichtlängen über 10 Stunden hinaus (bis hin zu 14 Stunden Gesamtlänge (Brutto), dann unterbrochen von mindestens zwei Pausen. Weder schuldrechtlich noch schuldrechtlich wird für eine konkrete Woche eine Höchstarbeitszeit bestimmt. Die Durchschnittsregeln des Schutzrechtes greifen für Nachtarbeitnehmer/innnen in vier Wochen / im Kalendermonat (§ 6 Abs. 2 ArbZG).

Weder der Tarifvertrag noch das Arbeitszeitgesetz noch die EU-Arbeitszeitrichtlinie von 2003 benutzen den Begriff "Vollarbeit". Also kann die Personalabteilung rund um Vollarbeit begrifflich Purzelbäume schlagen. Weder schutzrechtlich noch schuldrechtlich entstehen daraus Konsequenzen.
Siggi
Frage # 1183
25.04.2022 | 17:27
3-Schichten, 40 Stunden Woche, Wochenende und Feiertage, Pflegeheim

Hab einen geplanten Op Termin vor dem Erstellen des Mai Plans reingegeben, zwecks besserer Planung. Es sind 7 Krankentage vorgesehen ab OP Tag. Diese beinhalten ein Wochenende. Im geschriebenen Plan sind nun 4 Tage von diesen 7 als frei eingetragen. Ist dies korrekt?

:

Schade, dass Du - trotz unserer ausdrücklichen Hinweise - nichts über Deine Bezüge im Arbeitsvertrag auf Tarif oder AVR schreibst, nichts darüber, ob Du Schichtarbeit leistest oder etwas zur Interessenvertretung. Da können wir wenig raten.

Gelernt: Die Ankündigungen von Krankheiten öffnen den Dienstplanern ungewollt Raum für Willkür.

Wenn Du Deine Rekonvaleszenz nach der OP um ein paar Tage streckst, hast Du unterm Strich keinen Nachteil.
Beata
Frage # 1182
25.04.2022 | 15:54
AVR.DD , MAV bestimmt nicht mit. Die Dienstpläne werden von einer Person/ Küchenleitung / ohne MAV Mitbestimmung geschrieben.
Aushilfe ( 450€ Kraft) in einem Pflegeheim.

Zu Dienstplanänderungen:
Der Dienstplan für April wurde am 17.03.2022 ausgehängt, und ich habe mir meine Schichten notiert. Bis zum 15.04.2022 hatte ich keine Schichten.
Nun kam ich planmäßig am 15 April zur Arbeit und habe ich gesehen, dass mir der geplante Dienst am 18.04. gestrichen wurde, ohne mich vorher darüber zu informieren. Ist das rechtens?

:

Es gibt eine MAV. Damit hat der Arbeitgeber ein Problem:
Ohne Zustimmung der MAV bleiben die Arbeitszeit-Anordnungen der Vorgesetzten für Dich unverbindlich.
Du kannst so wie geplant arbeiten.
Du kannst anders arbeiten.
Du kannst überhaupt nicht arbeiten.
Dein Anspruch auf Dein monatliches Tabellenentgelt besteht unverändert.

Frag Deine MAV, ob sie das weiß.
Johanna
Frage # 1181
21.04.2022 | 16:09
BAT-KF , MAV / MVG-EKD
Schichtdienst im ambulante Pflege.

Ich war krank geschrieben und mir wurden nur die Werktage als krank vergütet. Das für mich geplanten Wochenende wurde nicht vergütet. Habe meinen Arbeitgeber gefragt, warum das Wochenende nicht vergütet wurde.

Die Antwort: Im ambulanten Dienst wäre das so.

Stimmt das?

:

Der Dienstplan bleibt unverändert: Krank ist wie gearbeitet.

Bis zu sechs Wochen sichert das EntgFG Deine Vergütung trotz Arbeitsunfähigkeit.

§ 21 des BAT-KF regelt dazu etwas modifiziert das Entgelt im Krankheitsfall
Werden Mitarbeitende durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an der Arbeitsleistung verhindert, ohne dass sie ein Verschulden trifft, erhalten sie bis zur Dauer von sechs Wochen das Entgelt nach Maßgabe des § 20 Absatz 6.


§ 20 Abs. 6 BAT-KF folgt zunächst dem EntgFG -
In den Fällen der Entgeltfortzahlung nach § 21 oder § 37 (Entgelt im Krankheitsfall), § 22 (Jubiläumszuwendung), § 25 (Erholungsurlaub), § 26 (Zusatzurlaub) und § 28 (Arbeitsbefreiung) werden das Tabellenentgelt sowie die sonstigen in Monatsbeträgen festgesetzten Entgeltbestandteile weitergezahlt.
Die nicht in Monatsbeträgen festgesetzten Entgeltbestandteile werden als Durchschnitt auf der Basis der dem maßgeblichen Ereignis für die Entgeltfortzahlung vorhergehenden letzten drei vollen Kalendermonate (Berechnungszeitraum) gezahlt.


Dir wird also Dein ungekürztes Entgelt nicht für ein Wochenende, sondern für den Kalendermonat gezahlt.
Am Wochenende wäre Dir stundenweiser Anspruch als Samstags- und Sonntags-Zeitzuschlag entstanden, fällig zwei Monate später ("am Zahltag des zweiten Kalendermonats, der auf ihre Entstehung folgt"). Doch diese stundenweisen Entgelte werden nicht wie im EntgFG vorgesehen, an Dich spitz gezahlt. Stattdessen als tageweiser durchschnittlicher Aufschlagsatz (gemittelt über die drei Vormonate).

Wir schätzen, dass Dir rund 4 € je Krankheitstag zustehen.
Dabei unterscheiden EntgFG und BAT-KF nicht die Wochentage, erst recht nicht nach Arbeitsinhalt oder Branche. Für jeden Tag, an dem Du ansonsten gearbeitet hättest, steht Dir dieser Aufschlagsatz zu.
Deine Entgeltabrechnung im Juni muss also die Anzahl der Krankheitstage im April mit diesem Aufschlagsatz ausweisen. Sonst: Alarmiere die MAV!
Hanny
Frage # 1180
21.04.2022 | 11:21
AK DWBO nach AVR , ? Interessenvertretung
Schichtarbeit?

Ich arbeite seit 2 Jahren Vollzeit im Frühdienst (6.30-14.45h) und im Spätdienst ( 11.50-20 h).
Ich bekomme keine Schichtzulage.
Ist das rechtens?

:

Schade, dass Du - trotz unserer ausdrücklichen Hinweise - nichts über Deine Interessenvertretung schreibst. Da können wir wenig raten.
Deine über den Arbeitsvertrag in Bezug genommenen AVR regeln in
§ 9e Formen der Arbeit
(3) Schichtarbeit ist die Arbeit nach einem Schichtplan (Dienstplan), der einen regelmäßigen Wechsel der täglichen Arbeitszeit in Zeitabschnitten von längstens einem Monat von einer Schichtart in eine andere (z.B. von der Frühschicht in die Spätschicht oder gegebenenfalls in die Nachtschicht) vorsieht.
(4) Nachtarbeit ist die Arbeit zwischen 20.00 Uhr und 6.00 Uhr.
Anmerkungen:
{...} Schichtarbeit erfordert gegenüber Wechselschichtarbeit keinen ununterbrochenen Fortgang der Arbeit über 24 Stunden an allen Kalendertagen, setzt jedoch ebenfalls sich ablösende Schichten voraus. Die Mitarbeiterin bzw. der Mitarbeiter muss spätestens nach einem Monat in eine andere Schichtart (z.B. von der Frühschicht in die Spätschicht oder gegebenenfalls in die Nachtschicht) wechseln.

und in
§ 20 Schichtzulage
(1) Die Mitarbeiterin bzw. der Mitarbeiter, die bzw. der ständig Schichtarbeit (§ 9e Abs. 3) oder Arbeit mit Arbeitsunterbrechungen (geteilter Dienst) zu leisten hat, erhält, wenn die Schichtarbeit oder der geteilte Dienst innerhalb von mindestens 13 Stunden geleistet wird, eine Schichtzulage i.H.v. 35,79 € monatlich.


Auf Beginn oder Ende der Früh- und Spätschichten kommt es der AVR nicht an.
Mach Deinen Anspruch rückwirkend gelten, indem Du eine Mail an die Personalabteilung schickst und Dir selbst ausdruckst.
ANGEL
Frage # 1179
20.04.2022 | 21:37
TVöD Bund , Wechselschicht, ? Interessenvertretung

Die FFSSNN Abfolge beginnt nach der letzten Nachtschicht erneut am 7. Tag. Die 6 Tage nach dem Nachtdienst, werden für ungeplanten Frühdienst 1-3 Tagen gesetzt. Ohne Gleichmäßigkeit?
Ist es nicht richtig, dass im Wechselschicht eine planmäßige Abfolge der Schicht erfolgen muss? z.b
F F S S N N - - F F - - F F S S N N u.s.w !
Feiertage und Wochenende werden in den 6 Tage ausgelassen und die Tage so verteilt, dass es immer zu Ungunsten der Arbeiter geht.
Ist das erlaubt?

:

Schade, dass Du - trotz unserer ausdrücklichen Hinweise - nichts über Deine Interessenvertretung schreibst. Da können wir wenig raten. Denn ohne Betriebsrat / Personalrat hast Du bei der konkreten Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage schlechte Karten (der Chef verteilt allein im Rahmen der Gesetze und des TVöD Bund).

§ 7 Abs. 1 TVöD beginnt - "Wechselschichtarbeit ist die Arbeit nach einem Schichtplan/Dienstplan,
der einen regelmäßigen Wechsel der täglichen Arbeitszeit in Wechselschichten vorsieht, ..."

Regelmäßig meint hier nicht gleichmäßig. Die Wechsel werden nur planmäßig im Zuge der regelmäßigen Arbeitszeit abgefordert.

Deine Arbeitszeit ist zum Teil langfristig unvorhersehbar. Nur kurzfristig werden die letzten Schichten ergänzt. Du hast dabei Anspruch auf einen rechtzeitigen Plan.
Spätestens zum 1. August 2022 muss die Bundesregierung dies als Deinen transparenten Anspruch geregelt haben (EU Richtlinie 2019/1152). Wir rechnen aber mit der Saumseligkeit des Ministeriums H. Heil.
Tino
Frage # 1178
19.04.2022 | 11:18
? tariflos, Betriebsrat / BetrVG
Wechselschichtplan im Bereich Rettungsdienst.

Frage 1: Wie zählen die Stunden für die Wochenarbeitszeit bei Nachtschicht von Sonntag auf Montag? Unsere Woche beginnt am Montag 0 Uhr und endet am Sonntag 24 Uhr, laut Tarifvertrag.

Frage 2: Wie hoch ist die zulässige planbare wöchentliche Höchstarbeitszeit inkl.der Arbeitsbereitschaft? (Wir arbeiten in 12 Std.Schichten) Darf der Arbeitgeber 50 Stunden und mehr ohne Zustimmung des Arbeitnehmers pro Woche von vornherein planen?

:

Schade, dass Du - trotz unserer ausdrücklichen Hinweise - nichts über Bezüge im Arbeitsvertrag auf einen Tarifvertrag schreibst. So können wir nur schutzrechtlich draufblicken.

Zu 1.) Schutzrechtlich gehört jede Stunde Arbeitszeit zur Arbeitszeit. Nachtarbeitnehmer:innen sind über § 6 Abs. 2 ArbZG besonders eng schützt.

Zu 2.) Das ArbZG bestimmt in § 6 Abs. 2 Deine Höchstarbeitszeit wochendurchschnittlich. Die Betriebsparteien (Arbeitgeber und Betriebsrat) legen dabei fest, ob der Bezugszeitraum für diesen Durchschnitt 4 Wochen oder der Kalendermonat ist. In einer konkreten Woche sind dem Arbeitgeber - - theoretisch - mehr als 80 Stunden erlaubt.
Die Betriebsparteien mussten in einerv Betriebsvereinbarung zudem Deinen Schutz vor Überlastung durch Arbeitszeit regeln. Frag also einmal beim Betriebsrat danach.

Marie
Frage # 1177
16.04.2022 | 21:45
AVR Caritas  (Anlage 33), MAV / MAVO
Erziehungsdienst in einer Einrichtung der Eingliederungshilfe im Schichtdienst (Spät/Früh/Nachtbereitschaft).

Ich arbeite immer 11 Tage und habe dann am freien Wochenende Sa, So und Mo in der Regel frei. Ich muss die Osterfeiertage komplett arbeiten, somit stehen mir ja wegen Karfreitag und Ostermontag zwei Ausgleichstage zu.
In diesem Monat ist bereits einer der Feiertagsausgleichstage geplant. Und zwar an meinem nächsten (eigentlich) freien Montag. In der Woche davor habe ich Urlaub von Di bis Fr. Wochenende frei. Und dann kommt der FAU anstatt dem frei...
Darf der Ausgleichstag auf einem ohnehin freien Tag liegen? Ich habe somit ja keinen zusätzlichen freien Tag für den Feiertag und mache diesen Monat natürlich auch ordentlich Plusstunden dadurch. Von der Besetzung her, wäre ich auch an einem anderen Tag ohne Probleme verzichtbar. Stunden habe ich auch genug auf dem Zeitkonto...

:

Die AVR regeln für Dich in Anl. 33 § 3 Abs 2 ganz anders -
Für Mitarbeiter, die regelmäßig nach einem Dienstplan eingesetzt werden, der Wechselschicht- oder Schichtdienst an sieben Tagen in der Woche vorsieht, vermindert sich die regelmäßige Wochenarbeitszeit um ein Fünftel der arbeitsvertraglich vereinbarten durchschnittlichen Wochenarbeitszeit, wenn sie an einem gesetzlichen Feiertag, der auf einen Werktag fällt,
a) Arbeitsleistung zu erbringen haben oder
b) nicht wegen des Feiertags, sondern dienstplanmäßig nicht zur Arbeit eingeteilt sind und deswegen an anderen Tagen der Woche ihre regelmäßige Arbeitszeit erbringen müssen.
Absatz 1 gilt in diesen Fällen nicht. § 6 Abs. 1 Satz 2 Buchst. d bleibt unberührt.


Wir nennen das einen Vorabverminderung der Zeitschuld im Ausgleichszeitraum (keine "Ausgleichstage"; jedoch schutzrechtliche Ersatzruhetage).
Die Ersatzrihetage vermindern also nicht noch einmal Deine Zeitschuld; daher reicht deren Ausweisung an einem ohnehin freien Tag.
Wir haben allerdings den Verdacht ("Plusstunden im Monat"), dass Du mit Deiner MAV zusammen einmal den durch die Betriebsparteien gemäß Anl. 33 § 2 Abs. 2 der AVR-C festzulegenden Ausgleichszeitraum für Deine Zeitschuld untersuchen sollten ...
Maus
Frage # 1176
13.04.2022 | 16:20
TVöD-K , Betriebsrat / BetrVG

Zur ständigen Wechselschichtarbeit.
Ab diesem Jahr sollen 10 Tage Zusatzurlaub möglich sein.
Nach den Berechnungen des § 27 bzw. § 55 besonderer Teil komme ich auf 9 mögliche Tage im Jahr. Wie komme bzw. was muss ich erfüllen um auf den 10. Zusatzurlaubstag zu kommen?
Wo finde ich die Rechtsgrundlage?

:

§ 27 TVöD-K regelt die Obergrenze (Kappungsgrenze, unabhängig vom gesetzlichen Zusatzurlaub für Schwerbehinderte) bei der Verteilung der regelm. Arbeitszeit auf genau 5 Tage im Wochendurchschnitt -
(4.1) Der Zusatzurlaub wird nur bis zu insgesamt sieben Arbeitstagen im Kalenderjahr 2019, acht Arbeitstagen im Kalenderjahr 2020, neun Arbeitstagen im Kalenderjahr 2021 und zehn Arbeitstagen ab dem Kalenderjahr 2022 gewährt. Der Erholungsurlaub und der Zusatzurlaub (Gesamturlaub) dürfen im Kalenderjahr 2019 zusammen 37 Arbeitstage, im Kalenderjahr 2020 zusammen 38 Arbeitstage, im Kalenderjahr 2021 zusammen 39 Arbeitstage und ab dem Kalenderjahr 2022 zusammen 40 Arbeitstage nicht überschreiten

Am 1. Januar 2022 ist die Entstehung von zwei Zusatzurlaubstagen möglich - nämlich einer aus Wechselschichtarbeit in den Monaten November und Dezember 2021 sowie ein Zusatz-Zusatzurlaubstag aus den Vormonaten.

Am 1. März 2022 ist dann die Entstehung von einem Zusatzurlaubstag möglich - nämlich aus Wechselschichtarbeit in den Monaten Januar und Februar 2022.
Am 1. Mai 2022 ist dann die Entstehung von zwei Zusatzurlaubstagen möglich - nämlich aus Wechselschichtarbeit in den Monaten März und April 2022 sowie ein Zusatz-Zusatzurlaubstag.

Am 1. Juli 2022 ist dan die Entstehung von einem Zusatzurlaubstag möglich - nämlich aus Wechselschichtarbeit in den Monaten Mai und Juni 2022.
Am 1. September 2022 ist die Entstehung von zwei Zusatzurlaubstagen möglich - nämlich aus Wechselschichtarbeit in den Monaten Juli und April 2022 sowie ein Zusatz-Zusatzurlaubstag.

Am 1. November 2022 ist die Entstehung von einem Zusatzurlaubstag möglich - nämlich aus Wechselschichtarbeit in den Monaten September und Oktober 2022.

Zusammen 9 Zusatzurlaubstage.
In regionalen Tarifergänzungen stehen weitere Rechtsvoraussetzungen für Zusatzurlaubstage. Diese könnten durch die Kappungsgrenze erfasst werden.
Marc
Frage # 1175
11.04.2022 | 17:40
BAT-KF Rheinland , ? Interessenvertretung
Krankenpfleger Vollzeit 38,5 Stunden Wechselschichtarbeit

welcher Abschnitt hat Gültigkeit
§8 Ausgleich für Sonderformen der Arbeit
( 3 ) Mitarbeitende, die Wechselschicht- oder Schichtarbeit leisten, erhalten eine Schichtzulage in Höhe von 0,31 Euro je tatsächlich geleisteter Stunde. Hierbei bleiben in Form von Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst geleistete Stunden unberücksichtigt.

gilt dieser Absatz auch für unter 3a fallende Mitarbeitende die nach dem Pflegepersonal Entgeldgruppenplan eingruppiert werden
Absatz 3a findet in unserem Haus keine Anwendung
und zählt Schicht , bzw Wechselschichtarbeit zu den unanständigen Bezügen erstmalige Auszahlung nach 3 monatiger Beschäftigungszeit

:

Schade, dass Du - trotz unserer ausdrücklichen Hinweise - auch diesmal nichts über Deine Interessenvertretung schreibst. Da können wir wenig raten.

Wir haben Dir unter Frage # 1171 ausführlich die Karten gelegt.

Dein Arbeitsvertrag hat den BAT-KF in Bezug genommen. Wenn Du den BAT-KF dabei eingeschränkt hast, wäre das sehr ungewöhnlich.
Möglicherweise sind die Auskünfte Deiner Personalabteilung "Absatz 3a findet in unserem Haus keine Anwendung" richtig: Weil Du in der Sozial-und Erziehungspflege gesondert zugeordnet bist.
Das können wir nicht durch Fantasien aufklären.
Ina
Frage # 1174
07.04.2022 | 20:40
TV AWO , Betriebsrat / BetrVG Verdi
Teilzeitkraft. Wir arbeiten nach Dienstplan, 1 Woche früh 1 Woche spät.

In der Dienstplan Legende sind 4 Zeilen. Beispiel:
F F F X F X X erste Reihe
F S X S S S S zweite Reihe
Der Betriebsrat hat genehmigt den Plan aber ich bin nicht gefragt worden ob ich so arbeiten möchte? Es ist mir klar, dass sich die Dienste ändern können, aber nicht jedesmal. PDL sagte das die 2 Reihe die tatsächliche Dienst ist. Ich verstehe nicht was jetzt wirklich ist?
Vielleicht können Sie mir helfen?

:

Bei der "ersten" (obersten) Zeile wird es sich um eine unverbindliche Planungshilfe für die Dienstplanenden handeln. Ein solcher "Rahmenplan" wird nicht durch den Betriebsrat mitbestimmt. Denn er legt für Dich keine Arbeitszeit verbindlich fest.

Erst der eigentliche Plan (zweite Zeile), mitbestimmt durch den Betriebsrat, wird für Dich verbindlich. Falls er in den Schranken der Schutzgesetze und des TV AWO bleibt.

§ 12 Abs. 1 TV AWO regelt -
Die regelmäßige wöchentliche durchschnittliche Arbeitszeit kann auf 5 Tage, aus notwendigen betrieblichen oder dienstlichen Gründen auch auf bis zu 6 Tage, verteilt werden.
Du sollst in dieser Woche an einem sechsten Tag arbeiten. Frag nach, welche notwendige (zwingende) betriebliche (nicht nur unternehmerisch zweckmäßige) Gründe diese Zumutung erlauben. Vielleicht haben andere nur an fünf oder an vier Tagen in dieser Woche Arbeitszeit. Dann fehlt es an einem rechtsverbindlichen Plan.
Oliver
Frage # 1173
07.04.2022 | 11:11
TVöD,
Hallo ich arbeite im Schichtdienst beim O-Amt (Spät/Früh)mit Dienstplan, an den Wochenenden ist der Dienst freiwillig.
Jetzt über die Osterfeiertage habe ich Urlaub genommen, daraufhin wurde mir gesagt, dass die ges. Feiertage auch als Urlaub genommen werden müssen und auch so am Ende gewertet werden.
Ist das nicht ein Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung?
Wenn ich arbeiten gehen würde, hätte ich Anspruch auf einen Ersatztag.
Da ich von der bei uns getroffenen Regelung nicht schlau werde, bitte ich euch um Erklärung.

:

Schade, dass Du - trotz unserer ausdrücklichen Hinweise - nichts über Deine Interessenvertretung schreibst. Da können wir wenig raten.

In Deutschland gibt es nur noch in Gefängnissen Zwangsarbeit. Du hast Dich im Arbeitsvertrag - freiwillig - zur Arbeit verpflichtet. Deine geschuldete Arbeitszeit wird - unter Berücksichtigung Deiner Wünsche im Plan festgelegt.
Dies kann - im Rahmen von § 10 ArbZG - an jedem der sieben Wochentage sein, auch Sonn- und Feiertags.
Wird so Sonn- und Feiertagsarbeit festgelegt, dann muss zugleich ein anderer Ersatzruhetag (§ 11 ArbZG) zum Ausgleich bestim mt werden. Im TVöD ist dies für Dich in § 6 Abs. 3 bestimmt (entsprechender Freizeitausgleich).
Fällt ein Urlaubstag auf einen Sonn- / Feiertag, so verbrauchst Du einen Deiner Urlaubanspruchstage. Es bleibt bei Deinem Anspruch zum Ausgleich der festgelegten Sonn-/Feiertagsarbeit: Später zusätzliche freie Tage.

linkFeiertag verbraucht Urlaubstag?  (BAG Urteil 15.01.2013 – 9 AZR 430/11. in: AuK 2/2013)
Doro
Frage # 1172
07.04.2022 | 10:40
BAT-KF , ? Interessenvertretung

BAT-KF §7 Sonderformen der Arbeit

(1) Wechselschichtarbeit

..., bei denen der Mitarbeitende durchschnittlich längstens nach Ablauf eines Monats erneut zur Nachtschicht herangezogen werden.

Wieviele Nachtdienste müssen geplant werden, um den Anspruch der Wechselschichtzulage zu erwirken?
Reicht ein Nachtdienst?

:

Schade, dass Du - trotz unserer ausdrücklichen Hinweise - nichts über Deine Interessenvertretung schreibst. Da können wir wenig raten.
Der BAT-KF regelt in § 7 Abs. 1 -
( 1 ) Wechselschichtarbeit ist die Arbeit nach einem Schichtplan, der einen regelmäßigen Wechsel der täglichen Arbeitszeit in Wechselschichten vorsieht, bei denen Mitarbeitende durchschnittlich längstens nach Ablauf eines Monats erneut zur Nachtschicht herangezogen werden. Wechselschichten sind wechselnde Arbeitsschichten, in denen ununterbrochen bei Tag und Nacht, werktags, sonntags und feiertags gearbeitet wird. Nachtschichten sind Arbeitsschichten, die mindestens zwei Stunden Nachtarbeit umfassen.

Hier wird auf die durchschnittliche Anzahl der erneuten Heranziehungen zur Nachtarbeit abgestellt. Du blickst also auf die erste Nachtschicht, die Tagdiensten folgt.
Marc
Frage # 1171
06.04.2022 | 19:53
BAT-KF , ? Interessenvertretung
Krankenpfleger Vollzeit 38,5 Stunden Wechselschichtarbeit

Wie wird Wechselschichtarbeit im BAT-KF vergütet?
Ich hatte 5 Monate infolge Wechselschichtarbeit geleistet Früh Spät und Nachtdienst.
gezahlt wurde mir nach § 8 Absatz (3) Schichtzulage 0,31 Euro für die tatsächlich geleistetn Stunden
Absatz (3a)Mitarbeitende die nach dem Pflegepersonal Entgeldgruppenplan BAT-KF Anlage 2 wird lt. Personalabteilung im ganzen Haus nicht angewandt
denn für die große Wechselschichtdienste müsste der Dienstplan 1 Jahr im Vorraus geplant sein.
Ist das so Korrekt?
Was bedeutet, das nach 2 Monaten Wechselschichtarbeit auch kein Urlaubstag zustande käme.

Urlaubsaufschlag : Wie wird der Urlaubsauschlag vergütet ?
Vertragsbeginn November 2021
Ich hatte nach 3 Monaten Resturlaub von 5 Arbeitstagen im Januar 2022 vom letzten Jahr, Allerdings gab es in der Abrechnung von März keinen Urlaubsaufschlag, da die Zeitzuschläge 2 Monate zeitversetzt bezahlt würden und ein Urlaubsaufschlag erst nach 3 Monaten zustande kommt anhand der unregelmäßigen Bezüge wie Wochenend- Arbeit ?

Ist es Korrekt das bei Altverträgen die Feiertagsarbeit doppelt gezählt wird,
bei Neuverträgen der Feiertag nur mit den geleisteten Stunden ?

:

Du hast mit Deinem Arbeitgeber im Arbeitsvertrag als allgemeine Geschäftsbedingungen den BAT-KF in Bezug genommen. Den soltest Du lesen!
a) In Westfalen: linkkirchenrecht-westfalen
b) Im Rheinland: img src="../inc/li.gif" width="10" height="10" alt="link" />kirchenrecht-ekir

Leider habt Ihr keine MAV gewählt. Also musst Du Dich nun - ganz allein auf Dich gestellt - an Deinen Arbeitgeber wenden:
* Wo ist im § 8 Abs. 3a BAT-KF als Rechtsvoraussetzung geregelt, dass Ihr Dienstplan eine besondere Länge oder Frist haben muss? Wo ist geregelt, dass mir andernfalls oder betriebsüblich nur 31 Cent je Stunde zustünde? Ich mache rückwirkend die Vergütungsdifferenz zu § 8 Abs. 3a BAT-KF geltend.
Bitte korrigieren Sie auch meinen Zusatzurlaubsanspruch gemäß § 25 BAT-KF.
* § 20 Abs. 6 des BAT-KF regelt für Zeiten meines Erholungsurlaubs - "Die nicht in Monatsbeträgen festgesetzten Entgeltbestandteile werden als Durchschnitt auf der Basis der dem maßgeblichen Ereignis für die Entgeltfortzahlung vorhergehenden letzten drei vollen Kalendermonate (Berechnungszeitraum) gezahlt." Sie haben mir im Januar Urlaubstage gewährt. Maßgebend für den Aufschlag waren die mir zustehenden Bezüge im Oktober, November, Dezember 2021, fällig in den Monaten Dezember, Januar, Februar. Fällig war dersich daraus ergebende Aufschlagsatz mit der März-Entgeltabvrechnung. Ich mache diese Differenz, den Verzugszins sowie die Verzugspauschale aus § 288 Abs. 5 BGB von 40 € geltend.

Rechne mit Unruhe.

Den Ausgleich für Feiertagsarbeit findest Du in § 8 Abs. 1 BAT-KF. Dort werden keine Vertragslaufzeiten differenziert.
Marion
Frage # 1170
06.04.2022 | 17:04
AVR Caritas  (Anlage 32), ? Interessenvertretung

Ich bin ausschließlich im Nachtdienst tätig.
Nun war für den Monat April eine betriebsinterne Pflichtfortbildung geplant, die auch in meinem Dienstplan hinterlegt wurde mit 28 Stunden. Ich wurde dann mit entsprechend wenigen Nächten geplant um ein relativ ausgeglichenes Zeitkonto zu haben.
Nun wurde die Fortbildung 2 Tage vorher von meinem Arbeitgeber abgesagt.
Kann er nun einfach diese geplanten Stunden wieder streichen?
Oder muss er sie mir gutschreiben?

:

Schade, dass Du - trotz unserer ausdrücklichen Hinweise - nichts über Deine Interessenvertretung schreibst. Da können wir wenig raten.

Denn es wird darauf ankommen, ob Dir Dein ursprünglicher Dienstplan verbindlich angeordnet wurde und ob die spätere Änderung für Dich verbindlich (eventuell auch mitbestimmt) erfolgte.
Die "Fortbildung" gehört zur regelmäßigen Arbeitszeit.
Theodoros
Frage # 1169
05.04.2022 | 07:09
AVR Berlin-Brandenburg-Oberlausitz, MAV/ MVG.EKD

Ich arbeite in einer Einrichtung für geistig Behinderte Menschen. Im Schichtdienst - ohne Nachtdienst, Teilzeit circa 30 Stunden/Woche.

Auf Grund von etlichen Coronafällen unter den Bewohner, bedingt durch das Fernbleiben einiger ungeimpfter Mitarbeiter/innen („Zwangsquarantäne“) ist die Arbeit derzeit sehr schwer und physisch sehr herausfordernd. Dass ist eher sehr euphemistisch ausgedrückt.

Einige meiner Spätdienste wurden von 6 auf 8 Stunden hochgesetzt; ohne meine Zustimmung oder Anwesenheit. Desweiteren nahm ich einen Zusatzdienst an. Das bedeutet: am Sonntag stimmte ich zu, den Mittwoch im Spätdienst zu arbeiten. Es wäre mein freier Tag. Fest verankert im Dienstplan. Holen aus dem Frei. Laut der aktuellen AVR steht mir eine Zulage in Höhe von 37 € Brutto zu. Leider wird das seitens der Leitung verneint. Zitat: “Hätten Sie 48 Stunden vorher zugesagt, gäbe es eine Zulage“.
Wie könnte ich am sinnvollsten vorgehen?

:

Zunächst schauen wir in die AVR DWBO. In § 9 findest Du -
(6) Werden außerhalb der dienstplanmäßigen bzw. betriebsüblichen Arbeitszeit Arbeitsstunden geleistet, so gilt auch die für die Zu- und Abfahrt zur und von der Arbeitsstelle erforderliche Zeit als Arbeitszeit, wobei jedoch mindestens 1 Arbeitsstunde anzusetzen ist. {...}
(7) Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in nach einem Dienstplan arbeitenden Einrichtungen oder Teilen einer Einrichtung, die in den Entgeltgruppen 1 bis 8 eingruppiert sind, erhalten zusätzlich zur normalen Gutschrift aller geleisteten Dienste auf dem Arbeitszeitkonto für die freiwillige kurzfristige Übernahme von Diensten an im Dienstplan mit Frei eingeplanten Tagen 31,96 € brutto pro übernommenem Dienst. {...}
Der Betrag ist mit dem monatlichen Entgelt analog § 21a AVR abzurechnen. Eine kurzfristige freiwillige Übernahme von Diensten ist gegeben, wenn die Änderung weniger als 96 Stunden vor dem zu übernehmenden Dienst mit der Mitarbeiterin bzw. dem Mitarbeiter
auf Veranlassung des Dienstgebers vereinbart wird.


Du mailst nun an die MAV, in Kopie an die Personalleitung -
"Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Ihr bestimmt die Verteilung meiner regelmäßigen und wohl insbesondere der zusätzlichen Arbeitszeit mit. Ich wurde aufgefordert, an meinem planfreien Tag, Mittwoch, dem ...., zu arbeiten. Ich gehe davon aus, dass die Mitarbeitervertretung dazu nicht meinen Dienstplan geändert hat - sie hat ja keine vorausgehende Rücksprache mit mir gehalten. Vielleicht hat die MAV der Arbeitszeit außerhalb meines Plans zugestimmt. Die Rechtsfolgen regelt dann § 9 Abs. 6 der AVR. Leider ist hier allen unklar, wie und wo mir dann meine tatsächlichen An- und Abfahrtzeiten zugebucht werden.
Habe ich das richtig verstanden: Wenn ich am Samstagnachmittag die Bitte zum Einspringen bekomme (weniger als 98 Stunden im voraus), steht mir die Zulage von 31,96 € zu (§ 9 Abs. 7 AVR)? Da scheint es im Betrieb noch Unklarheiten zu geben und mir wurde stattdessen eine 48-Stunden-Überraschungs-Frist angedroht. Bitte übt hier Eure Aufgabe zur Überwachung aus und teilt mir mit, wann zu einer vertragskonformen Praxis zurückgekehrt wird.
Ich arbeite in Teilzeit, dennoch wird mir wieder und wieder die angeordnete Schichtlänge um ein paar Stunden verlängert. Ich weiß wohl, dass die AVR dafür weder Begriffe noch Ausgleich bereit hält. Ratet Ihr mir, mich an die mit Euch vereinbarten Pläne zu halten?
Mit freundlichen Grüßen ......"

Rechne mit Unruhe.
Harry
Frage # 1168
04.04.2022 | 22:48
TVöD-K , Betriebsrat / BetrVG
Wechselschicht

Gibt es eine Frist, wo der Dienstplaner, St.-leitung, den Dienstplan, ohne Angabe von Gründen ändern darf, z. B. Erkrankung Mitarbeiter usw.?

:

Arbeitgeber sind an die mitbestimmte Anordnung ihrer Dienstpläne gebunden.
Grundlos ist eine Änderung stets rechtsunwirksam.

Hilfsweise kannst Du in § 8 Abs. 5 TzBfG die Frist von einem Monat lesen, was die Änderung vereinbarter Arbeitszeitverteilungen betrifft:
Der Arbeitgeber kann die nach Satz 3 oder Absatz 3 Satz 2 festgelegte Verteilung der Arbeitszeit wieder ändern, wenn das betriebliche Interesse daran das Interesse des Arbeitnehmers an der Beibehaltung erheblich überwiegt und der Arbeitgeber die Änderung spätestens einen Monat vorher angekündigt hat.
Theodoros
Frage # 1167
04.04.2022 | 22:19
AVR Diakonie, Berlin

Ich arbeite in einer Einrichtung für geistig Behinderte Menschen. Im Schichtdienst - ohne Nachtdienst, Teilzeit circa 30 Stunden/Woche.

Auf Grund von etlichen Coronafällen unter den Bewohner, bedingt durch das Fernbleiben einiger ungeimpfter Mitarbeiter/innen („Zwangsquarantäne“) ist die Arbeit derzeit sehr schwer und physisch sehr herausfordernd. Dass ist eher sehr euphemistisch ausgedrückt.

Einige meiner Spätdienste wurden von 6 auf 8 Stunden hochgesetzt; ohne meine Zustimmung oder Anwesenheit. Desweiteren nahm ich einen Zusatzdienst an. Das bedeutet: am Sonntag stimmte ich zu, den Mittwoch im Spätdienst zu arbeiten. Es wäre mein freier Tag. Fest verankert im Dienstplan. Holen aus dem Frei. Laut der aktuellen AVR steht mir eine Zulage in Höhe von 37 € Brutto zu. Leider wird das seitens der Leitung verneint. Zitat: “Hätten Sie 48 Stunden vorher zugesagt, gäbe es eine Zulage“.
Wie könnte ich am sinnvollsten vorgehen?

:

Wir vermuten: AVR DWBO. Doch die enthält - anders als die AVR.DD - keinen "Vertretungszuschlag".
Da tappen wir also im Dunkeln, welche allgemeinen Geschäftsbedingungen Du vertraglich vereinbart hast.

Schade, dass Du - trotz unserer ausdrücklichen Hinweise - nichts über Deine Interessenvertretung schreibst. Da können wir wenig raten. Denn die zwingend notwendige Zustimmung einer Mitarbeitervertretung bildet einen guten Schutzwall gegen Änderungen des angeordneten Dienstplans.
Vita
Frage # 1166
02.04.2022 | 23:23
TV AWO nrw, Betriebsrat / BetrVG

Ich bin bei der AWO beschäftigt als Koch Vollzeit.
Ich brauche Ihre Hilfe um alles zu verstehen warum das so ist.
Beispiel ist der Monat Mai 2022. Da arbeite ich 5 Wochenenden hintereinander, weil andere Koch Urlaub hat. Ich habe auch Ja gesagt, dass ich gerne mehr Stunden machen kann.
Jetzt kommt Betriebsrat und genehmigt den Plan nicht mit der Begründung Überstunden im Voraus geplant. Verstoß gegen ArbZG, Neue Schichtmodelle, ohne Mitbestimmung eingehalten zu haben. Was sind die Gründe um Dienstplan nicht zu genehmigen?

:

Der Arbeitgeber kann Dir nur rechtswirksam im Dienstplan die Schichten verteilen, nachdem er dazu die Zustimmung des Betriebsrates bekommen hat. Die Mitbestimmung übt der Betriebsrates rechtswirksam nur in dem Rahmen aus, den die Schutzgesetze (ArbZG, ArbSchG, § 315 BGB, BetrVG), der Tarifvertrag der AWO und die Betriebsvereinbarungen ziehen (§ 106 GewO)

Der TV AWO lässt Dienstpläne als vielfaches von Wochen zu. Kalendermonatliche Dienstpläne sind dem TV AWO fremd. Da bleibt dann unklar, wie sich die wochendurchschnittliche Zeitschuld auf die 31 Tage im Mai umrechnen. Verteilt der Plan mehr als die im durch die Betriebsparteien festgelegten Ausgleichszeitraum geschuldeten Stunden, dann handelt es sich nicht um Überstunden. (Überstunden im Sinne des TV AWO gehen ja über die festgelegte / planmäßig verteilte hinaus). Der TV AWO soeht nicht vor, dass Du mehr verplant bekommst, als vereinbart. Diees mehr ist auch nicht durch Dein monatliches Tabellenentgelt abgegolten.

Der TV AWO regelt in § 12 Abs. 1 - "Die regelmäßige wöchentliche durchschnittliche Arbeitszeit kann auf 5 Tage, aus notwendigen betrieblichen oder dienstlichen Gründen auch auf bis zu 6 Tage, verteilt werden." Haben alle Kolleginnen im Mai Arbeit an einem sechsten Tag in einer Kalenderwoche? Ist nicht zumindest ein Ausgleich durch einen zusätzlichen dritten freien Tag in einer anderen Woche möglich?
Der TV AWO regelt in § 12 Abs. 5 - "Beschäftigte, die regelmäßig an Sonn- und Feiertagen arbeiten müssen, erhalten innerhalb von zwei Wochen zwei arbeitsfreie Tage. Hiervon soll ein freier Tag auf einen Sonntag fallen." Kürzer gesagt: Auf einen Sonntag mit Beschäftigung folgt ein von Arbeit freier Sonntag. Achtung: Der erste Mai ist zudem ein hoher gesetzlicher Feiertag und fällt auf einen Sonntag.

Manchmal wünschen sich Kolleginnen, einen Arbeitssonntag mit einer anderen Kollegin zu tauschen. Das "Soll" in der Tarifregel lässt das zu.
Doch Du willst Dein Sonntagsfrei nicht wann anders. Du bist nur bereit, Dich für den Arbeitgeber auf eine Zumutung einzulassen. Urlaub ist kein Notfall.

Darum tut sich der Betriebsrat mit guten Gründen schwer, dem Mai-Plan zuzustimmen.
Jupp
Frage # 1165
01.04.2022 | 13:26
AVR Caritas  (Anlage 5), MAV / MAVOHausmeister

Zu #1145
Wir lassen uns die Rufbereitschaften nicht ausbezahlen.
Wie ist dann die Berechnung bei einer AU. Also Frühdienst plus Rufbereitschaft laut Dienstplan?

:

Unsere Antwort war: "Während der Arbeitsunfähigkeit steht Dir für jeden Arbeitstag die "Urlaubsvergütung" zu. Diese soll auf Basis aller unständigen Entgeltbestandteile (wie etwa der früheren Rufdienste) der vorangegangenen Monate errechnet werden. Unterm Strich solltest Du also in etwa dasselbe wie in den Vormonaten in der Abrechnung ausgewiesen bekommen."

Die "Berechnung" der Vergütung (Schuldrecht) ist also geregelt.

In der Anl. 5 der AVR-Caritas findest Du -
(5) 1Zum Zwecke der Vergütungsberechnung wird die Zeit der Rufbereitschaft mit 12,5 v.H. als Arbeitszeit gewertet und mit der Überstundenvergütung nach § 1 Abs. 3 Unterabs. 2 der Anlage 6a zu den AVR vergütet. 2Für anfallende Arbeit einschließlich einer etwaigen Wegezeit wird daneben die Überstundenvergütung (§ 1 Abs. 3 Unterabs. 2 der Anlage 6a zu den AVR) gezahlt. 3Für eine Heranziehung zur Arbeit außerhalb des Aufenthaltsortes werden mindestens drei Stunden angesetzt. 4Wird der Mitarbeiter während der Rufbereitschaft mehrmals zur Arbeit herangezogen, wird die Stundengarantie nur einmal, und zwar für die kürzeste Inanspruchnahme, angesetzt. 5Die Überstundenvergütung für die sich nach Unterabsatz 2 ergebenden Stunden entfällt, soweit entsprechende Arbeitsbefreiung erteilt wird (Freizeitausgleich). 6Für Freizeitausgleich gilt Absatz 4 entsprechend.
(6) Ein Ausgleich für Bereitschaftsdienste und Rufbereitschaften kann entsprechend der Regelung des § 7 Absatz 7 durch pauschale Abgeltung vorgenommen werden.


Die Rufbereitschaft selbst ist also zwingend zu vergüten. Die Vergütung geht dann ein in den tagesgleichen Aufschlagsatz. Davon weicht Ihr gemeinsam ab durch Verzicht auf die Vergütung. Vielleicht bekommt Ihr etwas anderes (eine Pauschale an Geschenken, Handschütteln, Ehrenbezeugungen ...). Leider habt Ihr versäumt, die alternativen Folgen für Urlaub und AU zu regeln.
Anja
Frage # 1164
31.03.2022 | 22:04
AVR

Ich arbeite Frühdienst (6.30-14.30)/Spätdienst (14.15-22.15)und Nachtdienst (22.00-6.45), 40 h wöchentlich lt.Arbeitsvertrag. Ich habe eine Frage zu Minusstunden: 8 Mitarbeiter -Ich habe jeden Monat Minusstunden, da ich nie voll geplant werde, mittlerweile bin ich bei 120 Minusstunden ab Planung 10/21. Nunmehr war ich v.09.02.22 bis 20.03.22 krank geschrieben und habe in dieser Zeit auch Minusstunden angerechnet bekommen, da ich lt. den Dienstplänen für 02/22 und 03/22 wieder mal nicht auf meinen Stundensoll gekommen bin. 160 Sollstunden und nur 130 Std. geplant.
Habe in der Perso-Abt.nachgefragt, wie es sein kann, dass ich während der Krankschreibung 40 Minusstunden aufgebaut habe. Ich verstehe das nicht?
Bin ich auch dafür verantwortlich, dass ich monatlich nicht voll geplant werde?
Es funktioniert auch nicht...Wir sind 4 Vollzeitkräfte, 1 30 Stundenkraft, 1 25 Stundenkraft und 2 20 Stundenkräfte. Dadurch komme ich nie monatlich auf meine Sollstunden durch die komische Planung..Ist das Rechtens?

:

Dein Arbeitsvertrag hat eine  AVR  in Bezug genommen. »AVR« meint Arbeitsvertragsrichtlinie; solche Richtlinien sind das Kleingedruckte für Deinen Arbeitsvertrag. Solche Richtlinien gibt es viele: AVR der Caritas - differenziert nach Anlagen, AVR.DD (früher AVR DW EKD), AVR Bayern, AVR-K, AVR KW, AVR Wue ... In jeder dieser Richtlinien finden wir andere Regeln. Wenn Du uns schreibst, was da genau bei Dir wirkt und gilt, können wir mehr raten.
Schade, dass Du - trotz unserer ausdrücklichen Hinweise - nichts über Deine Interessenvertretung schreibst. Da können wir wenig raten.

Grundsätzlich gilt: Eine Arbeitsunfähigkeit lässt den Dienstplan (die Festlegungen auch der Länge der Schichten, das Saldo am Planende) unverändert.
Peter
Frage # 1163
30.03.2022 | 19:18
Ich arbeite mit einem Schichtdienst. Ich bekomme immer einem Monatsplan.
Jetzt ist der 2 Monat in Folge wo mein Dienstplan nicht erschienen ist 30.03
Ich habe morgen frei muss ich mich nach meinem Dienstplan erkundigen?
Bzw. muss ich ohne Meldung am 01.04. zur Arbeit erscheinen?

:

Schade, dass Du - trotz unserer ausdrücklichen Hinweise - nichts über Deine Bezüge im Arbeitsvertrag auf Tarif oder AVR schreibst, nichts zur Interessenvertretung. Da können wir wenig raten.

Möchtest Du, dass Deine Vorgesetzten Dich anschreiben?
Werden Deine Vorgesetzten Dir gutgelaunt hinterhertelefonieren?
Manchmal geht es weniger um formelle Pflichten als um Dein Drängen auf Klarheit. Das gilt vor allem, wenn Du noch ein paar Jahre in diesem Betrieb zubringen willst.
Birgit
Frage # 1162
29.03.2022 | 15:02
TVöD-K , Personalrat

Unsere Kollegen im OP fragen, wenn sie bei dem 24 Stunden Dienst( 8 Std. Vollarbeitszeit und 16 Stunden Bereitschaftsdienst) in der Vollarbeitszeit z.B. 1 Stunde länger arbeiten müssen, ob sich dann die Vollarbeitszeit verlängert und der anschließende Bereitschaftsdienst sich um die Stunde verkürzt?
Oder verbleibt die 1 Stunde dann während des Bereitschaftsdienstes? Ist dass dann ähnlich wie beim Rufdienst? Beim Rufdienst würde es halt mehr auffallen, da die Kollegen das Haus verlassen und sich ausstempeln, während sie sich beim Bereitschaftsdienst im Haus aufhalten.

:

Es steht Eurem Arbeitgeber frei, statt Überstunden den im Plan festgelegten Bereitschaftsdienst in Anspruch zu nehmen. Dagegen kann jedoch in der zwingend vorgeschriebenen Dienstvereinbarung ein Riegel vorgeschoben werden. Andere lassen sich die Arbeit in den "Feierabend" hinein wie Überstunden vergüten.

Wendet Euch an den Personalrat:
"Wir wollen die erste Pause während des Bereitschaftsdienstes von Euch festgelegt bekommen, und zwar genau an der Schwelle, wenn die regelmäßige Arbeitszeit endet. Denn genau dann soll ja die Zeit ohne Inanspruchnahme überwiegen. Wir haben jedoch den Eindruck, dass besonders zum Beginn des Bereitschaftsdienst überwiegend die Fortsetzung der Arbeit zu erwarten ist.
Wir wollen mit dem Personalrat diskutieren, warum er seine - nicht erzwingbare - Zustimmung zur dauernden Verlängerung unserer Arbeitszeit über die regelmäßige hinaus Plan für Plan erteilt?"
Freya
Frage # 1161
29.03.2022 | 12:16
AVR Caritas  (Anlage 33), ? Interessenvertretung

Ich arbeite zu 50% als Nachtbereitschaft in einer Mutter-Kind-Einrichtung.
Bei einem Krankheitsausfall kommt es dazu, dass wir privat angerufen werden und eine Vertretung gesucht wird. Die Leitung sagt, dass sie uns sogar zur Arbeit zitieren kann, wenn niemand gefunden wird.
Darf sie das? Kann ich jederzeit aus meinem Frei geholt werden? Die Leitung sagt, dass wir quasi an allen Tagen, an denen wir kein Urlaub eingetragen haben arbeiten "müssen kommen könnten". Aber dann könnte ich mir ja nie etwas vornehmen, oder sogar mal wegfahren, wenn ich durch die Teilzeitanstellung mal ein paar Tage frei habe. Und ich bin auch der festen Überzeugung, dass sie das so nicht darf. Ich finde allerdings keine gute rechtliche Grundlage, Kommentare, Urteile, um mit ihr ins Gespräch zu kommen und meine Argumente zu manifestieren.

:

Schade, dass Du - trotz unserer ausdrücklichen Hinweise - nichts über Deine Interessenvertretung schreibst. Da können wir wenig raten.

Die Leitung darf alles sagen - wir haben in Deutschland Meinungsfreiheit.

Du solltest rasch Deine Fragen stellen und klären:
"Legen die aushängenden Dienstpläne meine Arbeitszeit für Sie und für mich verbindlich fest, also ohne Vorbehalt? Oder meinen Sie, es handelt sich bloß um Vorschläge, nach denen Sie und ich uns richten können aber nicht müssen?
Haben Sie mir mir Arbeit auf Abruf gemäß § 12 TzBfG vereinbart, jedoch ohne schützende Mindestankündigungsfrist?
Können Sie mir Ihre Aufforderung, mich jederzeit für Ihre kurzfristigen Abrufe zur Arbeit bereitzuhalten, einmal schriftlich geben? Ich bin mir un sicher, wie ernst Sie das meinen und ob Sie mir diese Sonderleistung dann auch vergüten wollen."
Natr
Frage # 1160
28.03.2022 | 09:13
AVR Caritas  (Anlage 32), MAV / MAVO
Altenpflegeheim, fünf-Tage/Woche, in Wechselschichten.
Unsere Heimleiterin will, dass alle Mitarbeiter an der monatlichen Teambesprechung teilnehmen. Für die Mitarbeiter, die an dem Tag keinen Dienst haben, würde das Kürzel
Teambesprechung mit der Dauer von einer Stunde im Dienstplan geplant. Die Mitarbeiter müssen praktisch für eine oder eineinhalb Stunde zum Dienst kommen.
Ist das wegen einer oder eineinhalben Stunde zulässig?

:

Verstoß gegen § 6 Abs, 1 ArbZG und Heranziehung zu einem sechsten Arbeitstag in einer Woche (entgegen Anl. 32 § 2 Abs. 1 AVR-Caritas).

Die Teilnahme an einer innerbetrieblichen Besprechung dient dem Arbeitgeber. Es handelt sich um Arbeitszeit. Dieser Tag ist nicht frei, sondern ein Arbeitstag.

Daher handelt es sich wohl - entgegen Anl. 32 § 2 Abs. 1 AVR-Caritas nicht um 5 Arbeitstage in dieser Kalenderwoche. Es ändert sich also auch die Urlaubsberechnung. Es fehlt aber die betriebliche Notwendigkeit.

Fragt die MAV, ob sie tatsächlich Euerer Einteilung zu solchen Bonsai-Schichten zugestimmt hat. Nur dann seid Ihr - vielleicht - zum Erscheinen zu diesen ungewöhnlich kurzen Schichten verpflichtet.
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