TVöD-V , (Rettungsdienst), Wechselschicht,
Betriebsrat / BetrVG]
Unsere Schichten dauern 12 Stunden, gem. TVöD werden 9,75 Stunden (Faktor 0,8125) davon voll bewertet.
In seltenen Fällen trete ich meinen Dienst 1-3 Stunden später als lt. Dienstplan vorgesehen an. Gründe dafür können sein:
1. Regeldienst: in Absprache mit der Vorschicht und Duldung des Vorgesetzten wegen privater Verpflichtungen.
2. Bei Regeldienst auf einer Insel: wegen Fährverbindungen, die einen Schichtbeginn gemäß Dienstplan nicht ermöglichen (anders herum arbeitet man auch in den Dienst der Folgeschicht hinwein, da diese ihren Dienst aus gleichem Grund nicht antreten kann)
3. Bei freiwilliger Krankheitsvertretung am gleichen Tag: in Absprache mit Vorgesetztem wegen privater Verpflichtungen
Frage: In allen drei Fällen bringt der Arbeitgeber die Minderarbeit mit Vollarbeitszeit in Abzug. Bedeutet: Trete ich meinen Dienst 3 Stunden nach Schichtbeginn an, werden 3 Stunden Vollarbeitszeit und nicht 2,4375 (3 x 0,8125) Stunden mit anteiliger Bereitschaftszeit in Abzug gebracht. In meinen Augen ist das nicht korrekt.
Mein Arbeitgeber schreibt hierzu: "Wenn du später kommst, dann erhält der Mitarbeiter der länger bleib,t die volle Zeit als Mehrarbeit. Hier geht es nicht um die Arbeitszeitverlängerung. Hier muss vom Arbeitnehmer dann auch diese volle Zeit abgezogen werden. Es kann hier nicht die Arbeitszeitverlängerung mit eingerechnet werden. Ein Tag hat eben nicht mehr als 24 Stunden."
Nach meiner Auffassung müsste die Minderarbeit mit Faktor 0,8125 in Abzug gebracht werden. Die "Mehrarbeit", wie mein AG sie nennt, sind in meinen Augen zuschlagspflichtige Vollarbeitszeit. Eine andere Regelung kann ich mir nur in o. g. Fall 1 vorstellen, da hier eine Absprache zwischen zwei Arbeitnehmern die Minderarbeit verursacht.
Leider fehlen mir für meine Vermutungen die Gesetze/Urteile, die mein Arbeitgeber aber fordert.
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Schade, dass Du - trotz unserer ausdrücklichen Hinweise - nichts über Deine Interessenvertretung schreibst. Da können wir wenig raten.Wir vermuten, dass Dein Arbeitsvertrag Dich in Anl. 33 S 2 eingruppiert. Doch die Schichtplan-Fibel beschränkt sich auf Probleme und Sorgen der Beschäftigten mit Schichtplänen und Arbeitszeiten.
Du arbeitest sechs Kalendermonate mit 16,5 Stunden wochendurchschnittlich.
Deine Anstellung überspannt 25 Wochen. Deine Zeitschuld beträgt daher 25 mal 16,6 Stunden = 413 Stunden.
Du arbeitest dabei nichts rein oder raus. Deine Arbeitszeit ist nur im Bezugszeitraumn sehr unterschiedlich verteilt.