Schichtplanung Grenzen aktiv werden verdi
Bunter Vogel Bunter Vogel

Buch der 100 Fragen

Arbeitsrecht ist konkret. Müssen wir rumraten, können wir nur schlecht beraten.
Tarif oder AVRzusatzTarif oder AVR
→ TVöD-K, TVöD-B, TV-L,
→ TV AWO, BAT.
→ Die AVR der Caritas behandeln sehr ungleich.
    Gib daher den Beruf an und die
    Branche — Krankenhaus, Pflege, SuE, Arzt
→ AVR DD (vormals AVR DW EKD), BAT-KF
Genaue Angabe oder tariflos.
? Schicht- und Nachtarbeit? WerzusatzWer vertritt Dich?
Betriebsrat, Personalrat, MAV, schutzlos.
vertritt Dich?
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Ramona
Frage # 1059
21.11.2021 | 00:10
AVR Caritas  (Anlage 33), Schichtarbeit
? Interessenvertretung

Ich arbeite meist im Wechsel zwischen Früh- und Spätdiensten. Nun spring ich in der Not ein und mache Nachtdienst... Dadurch rutsche ich ins Minus und mein Arbeitgeber plant mich im nächsten Dienst mehr ein so das ich zum Beispiel 18 Stunden über den Soll Stunden liege. Darf er das?

:

Schade, dass Du - trotz unserer ausdrücklichen Hinweise - nichts über Deine Interessenvertretung schreibst. Da können wir wenig raten.

Dein Arbeitgeber war in Bedrängnis. Du bist eingesprungen. Er war sehr dankbar. Das ist schnell verpflogen. Jetzt sieht er kein 'Einspringen' in den Plan (Planergänzung bei Erlass so verboten werdender Beschäftigung in einer anderen Schicht), sondern eine Planänderung. Und er rechnet Dich ins Minus, fordert Nacharbeit.

Hättest Du eine MAV, könntest Du fragen: "Habt Ihr die Änderung des von Euch mitbestimmten und vielleicht sogar formal korrekt mit Euch vereinbarten Plans so zugestimmt?" Falls nicht, kann die MAV über die Verletzung ihrer Mitbestimmungsrechte den notwendigen Druck aufbauen, um die Planung zurückzudrehen.

Hättest Du eine nicht ganz so entschiedene MAV, könntest Du fragen: "Welchen Ausgleichszeitraum habt Ihr mit dem Arbeitgeber für den Durchschnitt meiner regelmäßigen 39 Stunden/Woche vereinbart (§ 2 Abs. 2 Anl. 33)? Den Schichtplantunrus?"
Zwei Antworten würden Dir gefallen:
* "Ja, den Schichtplanturnus." Dann darf der Chef keine Zeitschuld von einem Ausgleichszeitraum (Plan) in den folgenden übertragen.
* "Keinen." Dann darf der Chef keine Zeitschuld von einer Woche in die folgende übertragen.

Vielleicht reicht es auch, der Vorgsetzten zu signalisieren - "Das war dann wohl das letzte Mal, dass ich Ihnen hier aus der Patsche geholfen hab..."
Simone
Frage # 1058
19.11.2021 | 20:15
TV AWO nrw, Betriebsrat / BetrVG
Ich arbeite In Wechselschicht (Früh und Spät).
Im Manteltarif NRW ist eine 5 Tage Woche geregelt. Wir haben einen freien Tag (sogenannter Rolltag)in der Woche für Samstag und Sonntag. Jetzt hatte ich 7 Nächte Nachtdienst durch. Ich habe am freien Tag auch gearbeitet. Danach die Woche habe ich Frei für Mehrarbeit gekriegt und kein Ersatztag für den Rolltag. Wie wird das geregelt?? Kriege ich für meinen Rolltag Ersatz oder Überstunden frei dafür? Gibt es einen § dazu??
Beispiel für 14 Tage:
Soll: X F F F F F F / S X S S S X X
Ist : N N N N N N N / Ü X Ü Ü Ü X X
Der Betriebsrat ist seit 4 Monaten neu und kann mir die Frage nicht beantworten ob das OK ist oder nicht.

:

Zunächst regelt der TV AWO mehr und besser als eine bloße '5 Tage Woche' -
§ 12 Abs. 1 Satz 5
Die regelmäßige wöchentliche durchschnittliche Arbeitszeit kann auf 5 Tage, aus notwendigen betrieblichen oder dienstlichen Gründen auch auf bis zu 6 Tage, verteilt werden.

In jeder Kalenderwoche darf der Arbeitgeber Deine regelmäßige Arbeitszeit auf fünf der sieben Kalendertage verteilen. Für die Verteilung Deiner Zeitschuld auf einen sechsten Tag fehlt wahrscheinlich dem Betrieb ein zwingenden Grund, Dich einzuteilen; andere arbeiten in derselben Woche vielleicht sogar nur an vier Tagen.
Betrachtet werden im TV AWO Arbeitsttage (Kalendertage auf die Arbeitszeit fällt. In einer Nachtschicht fällt Arvbeitszeit auf zwei Kalendertage.
Zwischenergebnis: Dein 'Rollplan' verstößt gegen den Tarifvertrag.

Die Bundesarbeitsrichter haben sich mit solchen Rollplänen beschäftigt. Offenbar ist so einen Rollplan weitgehend bedeutungslos. Denn Du sollst so gar nicht arbeiten. Der Betriebsrat bestimmt daher diese bedeutungsarmen Rollpläne auch nicht mit. Er bestimmt Deine tatsächlichen Dienstpläne mit. Auf 'Rolltage' kommt es dabei nicht an. Du hast aus den angeblichen 'Rolltagen' ganz offensichtlich keine Anspruch gegen den Arbeitgeber. So sieht es offenbar auch Dein Arbeitgeber.

Dein tasächlicher Dienstplan weist 'Frei für Mehrarbeit' aus, wohl mit einem 'Ü'. Der TV AWO kennt bei Vollzeitbeschäftigten keine Mehrarbeit. Überstunden sind immer zu vergüten. Überstunden entstehen ja erst, wenn der Arbeitgeber (mitbestimmt durch den Betriebsrat) zusätzliche Arbeitsstunden (überraschend über den Plan hinaus) nicht in den Folgewochen durch überraschende zusätzliche Freizeit ausgleicht.

Der von Dir skizzierte Dienstplan verstößt gegen § 12 (1) und § 14 (1) TV AWO, gegen Artikel 31 der europ. Grundrechtecharta, gegen § 6 (1) ArbZG, gegen die Vorgaben des NRW- Ministeriums für Arbeit. Dein Betriebsrat kann ohne Mühe diesem Spuk ein Ende bereiten.
Moni
Frage # 1057
19.11.2021 | 16:32
TV-L über den TV-ASB BaWü , Betriebsrat / BetrVG
Wechselschicht und mein Arbeitsort ist Mannheim.
Wir haben in Mannheim einen Rahmendienstplan, der die Arbeit in der Rettungswache regelt. 25% von dem Rahmendienstplan sind flexible Dienste (Früh/Spät oder Nacht in Mannheim). In unseren Flexidiensten trägt uns der Dienstplaner immer häufiger auch in anderen Wachen ein (Heidelberg/ Hirschberg).
Meine Frage ist, zählt die Wegezeit als Arbeitszeit und bekomme die Fahrtkosten zurückerstattet.
Wir haben keine Betriebsvereinbarung die Wegezeit/ Reisezeit regelt und der Betriebsrat ist keine Hilfe.

:

Dein Blick geht in den Arbeitsvertrag. Ist da ein "Arbeitsort Mannheim" vereinbart? Dann wärst Du fein raus.
Sonst gilt die allgemeine Regel: Deine Arbeitszeit beginnt bei Betreten der Wache.

"Flexidienste" sind toll - wenn Du flkexibel bist, an diesen Tagen aus den drei Schichten eine Dir passende zu wählen.
"Flexidienste" die keine Arbeitzeit bestimmen, sondern die die kuzfristige Festlegung allein dem Arbeitgeber überlassen, verstoßen gegen: § 87 BetrVG, § 6 Abs. 1 ArbZG, § 6 Abs. 5 TV-L.

Beschwert Euch über diese Zumutung gemeinsam beim Betriebsrat!
Marc
Frage # 1056
12.11.2021 | 18:20
AVR Caritas (Anlagen 32), MAV / MAVO 39,0h Krankenpfleger Vollzeit Wechselschicht
? Interessenvertretung

AVR Caritas Anlage 32 , Vollzeit 39 h Anlage 32 , Krankenpfleger mit Wechselschichtarbeit im Seniorenheim ,Zusatzurlaub bei Wechselchichtarbeit alle 2 Monate 1 Tag Zusatzurlaub
habe am 15.3. meine Stelle als Krankenpfleger mit Wechselschicht angetreten und war direkt in diesem Monat im 3 Schichtsystem geplant Früh, Spät und 4 Nachtdienste
mein Arbeitgeber berechnet mir den Zusatzurlaub erst für die Monate April und Mai 1 Tag zusätzlich
der Monat März bleibt unberücksichtigt da halbe Monate nicht zählen
ist das so korrekt?

:

Bereits ein Blick in Anl. 32 § 17 Abs. 1 AVR der Caritas ergibt, dass hier zwingend auf ganze (Kalender)monate abgestellt wird:

(1) Mitarbeiter, die ständig Wechselschichtarbeit nach § 4 Abs. 1 oder ständig Schichtarbeit nach § 4 Abs. 2 leisten und denen die Zulage nach § 6 Abs. 4 Satz 1 oder Abs. 5 Satz 1 zusteht, erhalten
a) bei Wechselschichtarbeit für je zwei zusammenhängende Monate (...)
einen Arbeitstag Zusatzurlaub.
Marc
Frage # 1055
12.11.2021 | 11:46
AVR Caritas  (Anlage), MAV / MAVO 39,0h Krankenpfleger Vollzeit Wechselschicht
? Interessenvertretung

Zusatzurlaub bei Wechselschichtarbeit alle zwei Monate 1 Tag Zusatzurlaub
habe am 15. 3. meine Stelle angetreten und war direkt mit früh spät und 4 Nächten geplant
mein Arbeitgeber berechnet mir den Zusatzuraub erst einen Monat später
für April und Mai 1 Tag werden halbe Monate bei der Wechselschichtarbeit nicht berücksichtigt ?

:

Schade, dass Du - trotz unserer ausdrücklichen Hinweise - nichts über Deine Interessenvertretung schreibst. Da können wir wenig raten.
Dein Arbeitsvertrag hat die  AVR   der Caritas in Bezug genommen. Sie differenziert die Beschäftigtengruppen und Sparten in den Anlagen 2, 30, 31, 32 und 33. Ohne Angabe, in welcher Art Einrichtung und als was Du da arbeitest, können wir nichts raten.
Edda
Frage # 1054
12.11.2021 | 11:01
TV AWO NRW , ? Interessenvertretung, ? Schichtarbeit

Ich arbeite als Pflegekraft in Teilzeit im Seniorenheim. Ich habe eine 25 Stunde Woche und bin 5 Tage die Woche im Dienst. Wir haben jede Woche einen rollenden Tag der uns zusteht, jedoch musste ich vor kurzem 7 Nachtdienste hintereinander übernehmen.
Wie gehe ich damit um, dass ich meinen Rolltag nicht nehmen konnte?
Fällt dieser Tag weg, oder muss ich diesen Tag auf die darauffolgenden Woche nehmen?

:

Schade, dass Du - trotz unserer ausdrücklichen Hinweise - nichts über Deine Interessenvertretung schreibst. Da können wir wenig raten.

Wir können im TV AWO keinen Anspruch auf einen "Rolltag" erkennen.
§ 12 Abs. 1 TV AWO nrw regelt ja weit besser -
Die regelmäßige wöchentliche durchschnittliche Arbeitszeit kann auf 5 Tage, aus notwendigen betrieblichen oder dienstlichen Gründen auch auf bis zu 6 Tage, verteilt werden.

In jeder Kalenderwoche bleiben also zwei von regelmäßiger Arbeitszeit freie Tage. Für einen sechsten Tag fehlt meist der notwendige betriebliche Grund.

In den meisten Betrieben nimmt der Arbeitgeber den Beschäftigten ihre freien Tage und teilt sie zu (fünf) Schichten ein. Es ist ungewöhnlich, dass Du das nun selbst übernehmen möchtest ..

Ralph
Frage # 1053
11.11.2021 | 09:27
TVöD , ? Interessenvertretung, ? Schichtarbeit

Bei uns in den Wohnheimen wird der Dienstplan für 6- Wochen erstellt. Nun kommt immer wieder die Frage, ob die freien Tage die einem zustehen im Kalendermonat gelten oder für den Zeitraum des Dienstplanturnus.

:

Schade, dass Du - trotz unserer ausdrücklichen Hinweise - nichts über Deine Interessenvertretung schreibst. Da können wir wenig raten.

Wir vermuten: TVöD-B.
§ 6.1 Abs. 3 des TVöD-B regelt -
Beschäftigte, die regelmäßig an Sonn- und Feiertagen arbeiten müssen, erhalten innerhalb von zwei Wochen zwei arbeitsfreie Tage. Hiervon soll ein freier Tag auf einen Sonntag fallen.
Betrachtungszeitraum ist hier: Welche zwei Wochen Du auch betrachtest, es liegt ein freier Sonntag darin und ein weiterer von aller Beschäftigung freier Tag.

§ 6 Abs. 1 Satz 3 TVöD regelt -
Die regelmäßige Arbeitszeit kann auf fünf Tage, aus notwendigen betrieblichen/dienstlichen Gründen auch auf sechs Tage verteilt werden.
Auf fünf Tage im Monat? Auf fünf Tage im Jahr? Sinn macht nur, wenn da das Selbstverständliche ergänzt wird: Fünf Tage je Kalenderwoche.
In jeder Woche bleiben so zwei Kalendertage von regelmäßiger (!) Arbeitszeit frei. Bereitschaftsdienste, Überstunden, Inanspruchnahmen im Rufdienst sind extra zu betrachten.

Auf den Schichtplanturnus kommt es - so die Rechtsprechung des BAG vom 15.10.2021 - nicht an.
Nina
Frage # 1052
10.11.2021 | 20:53
TVöD-B , ( Kinder u Jugendhilfe), Teilzeit , kein Betriebsrat, Schichtdienst.

Wir arbeiten nach einem Monatsdienstplan im Schichtdienst. Vorgegebener Ausgleichszeitraum ist ein Jahr. D.h. es wird die vertraglich individuell vereinbarte Arbeitszeit mal mehr,mal weniger in den Monaten verplant.
1) Meine Kollegin und ich haben nach § 11 TVöD unsere Stellen gekürzt. Können wir in einem Monat wie Vollzeitkräfte ,in anderen Monaten weniger verplant werden?( Das ist aufgrund der familiären Situation kaum machbar)
2) Wie verhält sich das bei Rufbereitschaften? Mit wie vielen dürfen wir geplant werden?
3) Rufbereitschaft ist ja zusätzlich zur Regelarbeitszeit. Wie funktioniert das im langen Ausgleichszeitraum?

:

Zu 1) Zunächst untersuchst Du, ob Dir in Deinen Arbeitsvertrag eine Verpflichtung zur Leistung von 'Mehrarbeit' geschmuggelt wurde. Denn TVöD § 6 Abs. 5zusatzTVöD § 6 Abs. 5
Die Beschäftigten sind im Rahmen begründeter betrieblicher/dienstlicher Notwendigkeiten zur Leistung von Sonntags-, Feiertags-, Nacht-, Wechselschicht-, Schichtarbeit sowie — bei Teilzeitbeschäftigung aufgrund arbeitsvertraglicher Regelung oder mit ihrer Zustimmung — zu Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft, Überstunden und Mehrarbeit verpflichtet.
regelt, dass es dazu Deine ausdrückliche Zustimmung braucht.
Wer sich zur Leistung von Mehrarbeit verpflichtet, muss sich in einzelnen Kalenderwochen zu mehr Arbeitsstunden als die im Vertrag bestimmte Wochen-Arbeitszeit einplanen lassen. Voraussetzung ist allerdings, dass Dir in jedem Fall eine betrieblich begründete Notwendigkeit vorgetragen wird.
Andere verkürzen ihre Arbeitszeit aufgrund § 8 TzBfG, und bestimmen zugleich auch noch deren Verteilung.

Zu 2) Meist ist die Organisierung der Rufbereitschaften tarifwidrig. Der Chef darf Dich dann einplanen, Du darfst ablehnen.

Zu 3) Diese Zusatzfrage bleibt zu allgemein und unklar. Der Ausgleichszeitraum betrifft nur die regelmäßige Arbeitszeit.

Ohne Wahl eines Betriebsrats läuft das allerdings bei Euch nicht rund.
Anja Schecht
Frage # 1051
10.11.2021 | 19:43
Avr Anlage 33

Ich bin seit über 6 Wochen krank und bekomme momentan Krankengeld und einen Krankengeldzuschuss vom Arbeitgeber.
Ich gehe demnächst in Reha und bekomme Übergangsgeld. Zahlt mir mein Arbeitgeber dann auch einen Krankengeldzuschuss dazu?

:

Die Schichtplan-Fibel beschränkt sich auf Probleme und Sorgen der Beschäftigten mit Schichtplänen und Arbeitszeiten.
Lukas Frank
Frage # 1050
08.11.2021 | 10:43
TVöD-K angelehnt, Betriebsrat / BetrVG

Die Mitarbeiter einzelner Berufsgruppen (Ärzte und Pflege) arbeiten bei uns in Bereitschaftsdienst 16/24 Stunden. Durch die Dienste entstehen immer wieder viele Minusstunden, da ja am Folgetag nicht gearbeitet werden darf. Nun gibt es ja einige Infos (auch schon von Euch, auch über den Marburger Bund), dass diese Minusstunden nicht anfallen dürfen, da der Arbeitgeber ja eine „Holschuld“ hat und der Arbeitnehmer den Dienst nach dem Bereitschaftsdienst laut ArbZG gar nicht leisten darf.
1. Wie sieht die Rechtsgrundlage aus?
2. Gibt es zu diesem Thema schon Urteile?

:

Zu 1)
Fast immer verstößt die betriebliche Organisation der Bereitschaftsdienste gegen Schutzgesetze und Verträge. Sie sind also allenfalls dann zu leisten, wenn die Kolleginnen nicht genug an ihrer Arbeitszeit haben und mehr davon wollen...
Bereitschaftsdienste, so §§ 7 und 7.1 TVöD, können nur außerhalb der der regelmäßigen Arbeitszeit angeordnet werden. Im ersten Schritt ist also die gesamte geschuldete regelmäßige Arbeitszeit zu verplanen. "Minusstunden" sind da schwer vorstellbar.
Im zweiten Schritt mögen zusätzliche Bereitschaftsdienste eingeplant werden.
Danach stimmt der Betriebsrat diesen Plänen zu und sie werden angeordnet. Auch deshalb sind "Minusstunden" schwer vorstellbar. Der Betriebsrat müsste ja auf die Einplanung von regelmäßiger Zeitschuld verzichten, um stattdessen schlechter vergütete Bereitschaftsdienste dazwischenquetschen zu lassen. Was für Betriebsräte täten so etwas?

Zu 2)
BAG Urteil 17.01.2019 - 6 AZR 17/18
LAG Berlin-Brandenburg Urteil 19.06.2014 – 26 Sa 147/14
Marlies
Frage # 1049
08.11.2021 | 08:43
TV AWO nrw, keine MAV, kein BR
Nur Nachtdienst

Nachfrage # 1044:
Zu 1.) Also müsste ich die Stunden eigentlich angerechnet bekommen? Wenn ich dafür einen Urlaubstag hergeben muss?
Denn auch für im Soll-Plan (nicht Ist-Plan) stehende kurze Dienste von 2 oder 3 Stunden muss ich einen Urlaubstag hergeben.

Zu 2.) Siehe Tarifinformation Nr.4 vom April 2021: Danach steht mir sehr wohl ein Ver.di-Tag für 2021 zu. Und leider weiß ich immer noch nicht, ob die Berechnung meiner PDL mit 2 Stunden 48 bei einer vertraglich vereinbarten Wochenarbeitszeit von 14 Stunden korrekt ist.

:

Zu 1)
"Anrechnen" kennt der Vertrag nicht. Du wurdest durch Urlaub von geplanter / angeordneter Arbeitszeit freigestellt. Wie viele Stunden der Arbeitgeber an welchem Kalendertag angeordnet hat, musst Du nun nachweisen.

Zu 2)
Eine "Tarifinformation" liegt uns nicht vor. Wir haben uns also Deinen TV verdi-Tage 2021/2022 AWO NRW besorgt. Wir wissen allerdings nicht, ob Dein Arbeitgeber unmittelbar an genau diesen Tarifvertrag gebunden ist, oder Dein Arbeitsvertrag genau diesen in Bezug nimmt:

1) Beschäftigte, Auszubildende und Praktikantinnen/Praktikanten im Geltungsbereich des TV AWO NRW, des TV-A AWO NRW oder des TV-Prakt AWO NRW, die innerhalb der Laufzeit dieses Tarifvertrages Mitglieder der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft - verdi – sind oder waren, und diese Mitgliedschaft gegenüber dem Arbeitgeber durch Vorlage einer Bescheinigung der Gewerkschaft verdi nachweisen, erhalten unter Fortzahlung des Monatsentgeltes und der in Monatsbeträgen festgelegten sonstigen Entgeltbestandteile im Kalenderjahr 2021 und im Kalenderjahr 2022 je einen freien Arbeitstag.

(2) Der Nachweis der Mitgliedschaft in der Gewerkschaft verdi im Sinne des Absatz 1 ist spätestens bis zum 31. August 2021 zu erbringen. Bei späterem Nachweis ist der gesamte Anspruch ausgeschlossen.
Hauke
Frage # 1048
07.11.2021 | 16:18
AVR Caritas  (Anlage 33), MAV / MAVO
verzagt ich bin in Teilzeit, in einer Behinderteneinrichtung, Schichtarbeit 24/7 beschäftigt.

In meiner Stellenbeschreibung steht, dass ich zu Mehrarbeit und Überstunden verpflichtet bin.
Es kommt in letzter Zeit immer häufiger vor, dass ich länger als geplant bleiben muss.
Mein Zeitkonto ist mehr oder weniger ausgeglichen, sodass ich die Stundenzahl einer Vollzeitstelle nicht überschreite.
Gibt es trotzdem eine Möglichkeit hierfür auch Überstundenzuschläge zu bekommen?

:

Auf Deine Stellenbeschreibung kommt es nicht. Sondern auf den von Dir unterschriebenen Arbeitsvertrag.
Denn die AVR regelt in Anl. 33 § 2 Abs. 5 -
Die Mitarbeiter sind im Rahmen begründeter dienstlicher oder betrieblicher Notwendigkeiten zur Leistung von Sonntags-, Feiertags-, Nacht-, Wechselschicht-, Schichtarbeit sowie – bei Teilzeitbeschäftigung aufgrund dienstvertraglicher Regelung oder mit ihrer Zustimmung – zu Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft, Überstunden und Mehrarbeit verpflichtet.

Mehrarbeit wird Dir abverlangt, wenn Du in einer Woche mehr als Deine Teilzeitstunden geplant oder sonstwie geduldet bekommst.

Oft zahlen Arbeitgeber dennoch Überstundenvergütung (100 v.H.) plus Überstundenzeitzuschläge. Dann nämlich, wenn sie die MAV zu Deiner Längerarbeit über den Plan hinaus nicht vorher um Zustimmung gebeten hat und hier den Frieden wieder herstellen möchte.
Tani
Frage # 1047
03.11.2021 | 21:25
TVöD , ? Interessenvertretung, ? Schichtarbeit

Ist die Teamsitzung Arbeitszeit?
Kann man sich die Stunden dafür aufschreiben?

:

Alle Deine Tätigkeiten, die Du allein für Dich und Deine Lieben tust, gehören nicht in die Arbeitszeit, werden nicht zu Arbeitszeit.

Meist handelt es sich bei einer "Teamsitzunbg" nicht um einen Stammtisch in der Freizeit. Meist lädt die Vorgesetzte ein. In Betrieben mit Interessenvertretung (zu der Du trotz unserer Hinweise nichts schreibst) bestimmt die den Beginn und das Ende der Arbeitszeit mit. Sie bestimmt nicht mit, was der Arbeitgeberin oder seine Vorgesetzten für Arbeitsaufgaben (Pflegen, Betreuen, an Einweisung teilnehmen, Umkleiden, Besprechen) verteilen und anordnen.

Teamsitzungen brechen nicht kurzfristig, notfallmäßig aus. Sie finden deshalb im Zuge der betriebsüblichen oder dienstplanmäßig festgelegten Arbeitszeit statt. Alle regelmäßige und insbesondere die zusätzliche Arbeitszeit muss der Arbeitgeber aufzeichnen.

Ungewöhnlich ist es, wenn ein Arbeitgeber die regelmäßige Arbeitszeit nur auf fünf der sieben Kalendertage einer Kalenderwoche verteilen darf (§ 6 Abs. 1 Satz 3), und dabei sich an einem mit einer zweistündigen Kurzschicht "Teamsitzung" begnügt.
Jonas
Frage # 1046
01.11.2021 | 11:43
AVR.DD , MAV/ MVG.EKD Jugendhilfe

Meist zu Monatsbeginn wird in unseren Dienstbesprechungen gefragt, ob jemand die, zumeist geplant offenen bzw. unbesetzten Dienste für den Monat, übernehmen kann. Jetzt stellt sich die Frage wie es sich mit dem Vertretungszuschlag 3 verhält. Der Arbeitgeber sagt, dadurch das die Dienste bekannt sind, entfällt der Zuschlag.

Also bsp. Monatsbeginn September: Ees wird gefragt ob jemand den 20.9 übernehmen kann. Keiner kann. Nun wird am 19.9 direkt eine Kollegin, die mit frei geplant ist, angefragt... erhält sie den Zuschlag?
Ich würde meinen ja, da es sich um eine kurzfristige Vertretung handelt.

:

Die AVR.DD regeln recht eigenwillig unter § 20b -
(2) Für die freiwillige und kurzfristige Übernahme von Diensten an im Dienstplan mit Frei eingeplanten Tagen auf Anfrage des Dienstgebers erhalten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen Zuschlag von 60 € (Vertretungszuschlag III). Eine kurzfristige freiwillige Übernahme von Diensten ist gegeben, wenn die Anfrage des Dienstgebers zur Übernahme des Dienstes bis zu 48 Stunden vor dem zu übernehmenden Dienst erfolgt.

Die unfreiwillige Anordnung wäre Sklaverei (grundgesetzlich verboten).
Die rechtzeitige Änderung / Ergänzung eines mitbestimmt angeordneten Dienstplans bedarf der Zustimmung der MAV.
Die ultrakurzfristige Änderung / Ergänzung eines mitbestimmt angeordneten Dienstplans bedarf der Zustimmung der MAV.
Fragnach
Frage # 1045
29.10.2021 | 08:45
? Tarifvertrag / Arbeitsvertragsbezug >?
Betriebsrat / BetrVG, Wechselschicht

Zu Arbeitszeit vs. Pause

Der Arbeitgeber gibt die Anordnung, wann und ob wir die FFP 2 Maske tragen müssen.

Wie verhält es sich dabei in der gesetzlich vorgeschriebenen Pause? Sind die Weisungen des Arbeitgebers in der Pause bindend und haben wir arbeitsrechtliche Konsequenzen zu erfahren wenn wir dem nicht folgen?

:

Möglicherweise hat der Arbeitgeber zunächst die Zustimmung des Betriebsrates für weitere begründete Belastungen im Betrieb eingeholt.

Dann könnte er bezüglich Gesudnheitsschutz und Ordnung im Betrieb anweisen, wie sich in den Sozialräumen zu verhalten ist.
Üblicherweise bestehen Betriebsräte aber vor ihrer Zustimmung zu belastenden Maßnahmen auf zugleich kompensierende entlastende Maßnahmen (etwa: Anrechung der Pausenzeit auf die Zeitschuld).

Was Du in Deiner Pause außerhalb des Betriebsgeländes tust, bleibt Dir und der Polizei überlassen.
Marlies
Frage # 1044
28.10.2021 | 10:26
TV AWO , schutzlos
14 Stunden/Woche nur im Nachtdienst.

1.) Ich hatte von fast Ende September bis einschließlich 04. Oktober Urlaub, geplant und genehmigt. Hinterher sehe ich, dass für meine Begriffe etwas nicht stimmen kann auf dem Plan. Laut Soll-Plan hätte ich vom 01.-03.10. Nachtdienst gehabt, also drei Nächte zu je 9 Stunden 15 Minuten, Pausenzeit bereits abgezogen. In der Ist-Spalte steht richtigerweise dort Urlaub, in der Zeile darunter die jeweiligen Stunden. Aber für den 03.10., der ja ein Sonntag und ein Feiertag war, bekomme ich die ich die Stunden trotz Urlaub nicht angerechnet? Quasi einfach wie nicht vorhanden? Meiner Meinung nach ist das nicht richtig, oder?

2.) Und mein Ver.di-Tag wird nur mit 2 Stunden 48 Minuten berechnet, obwohl ich auch an diesem Tag mit 9 Stunden 15 im Soll-Plan stehe. Was ist richtig?

:

Zu 1.)
Urlaub stellt Dich von der am Kalendertag (nicht für die Schicht!) festgesetzten Arbeitszeit frei.
An einem Kalendertag mit festgesetzter Arbeitspflicht verbrauchst Du einen Deiner Urlaubs-Anspruchstage.
Lies und rechne nach: linkUrlaubsrechner.

An Kalendertagen ohne Arbeitszeit verbrauchst Du keinen Deiner Urlaubsanspruchstage. Auf den besonderen Wochentag (Dienstag, Sonntag) kommt es dabei nicht an. Auf nicht auf die betrieblichen Gepflogenheiten.

Zu 2.)
Für das Jahr 2021 haben die Tarifparteien keine "ver.di-Tage" vereinbart. Das muss die neue Tarifrunde leisten!


Hettig
Frage # 1043
28.10.2021 | 00:14
BAT-KF keine mav od.betriebsrat

Ich arbeite im 3 Schichtsystem. Wir haben keine Mitarbeitervertretung.
Natürlich werden meine z.B Nachtschicht Zulagen nicht monatlich neu ausgerechnet. Ich gehe nach dem StundenLohn meiner Eingruppierung 7a Entgeltstufe 6 , da ich Pflegefachkraft bin.
Mein Arbeitgeber meint,ich würde nach Eingruppierung 7a Entgeldstufe 3 bezahlt. Der Zuschlag für z.B Urlaubstag oder Krankheitstag würde keine feste Summe sein,sondern jeweils neu berechnet.
Ich habe einen Stundenlohn von 21,24 € und rechne davon 20 v. Hundert als Nachtschichtzulage je geleisteter Arbeitsstunden.

Es ist doch nicht möglich das niemand weiss was ihm als Zulage pro. Stunde zusteht? Wie ich bereits schrieb, blicke ich bei den Paragraphen nicht durch.

:

Die Schichtplan-Fibel beschränkt sich auf Probleme und Sorgen der Beschäftigten mit Schichtplänen und Arbeitszeiten. Daher nur kurz:

Du hast in Deinem Arbeitsvertrag den BAT-KF in Bezug genommen, aber wohl nicht bemerkt, dass sich der Arbeitgeber nicht an das Kirchengesetz hält. Er lässt keine MAV wählen.
Das hätte Dich misstrauisch machen sollen. Nun kannst Du wechseln, oder allein händisch Deine Ansprüche aufzuklären versuchen.

Du liest den BAT-KF (linkhttps://www.kirchenrecht-westfalen.de/document/6105).
Du findest da Zulagen (Belastungszulagen, Pflegezulage etc.). Diese werden auch im Krankheitsfall und im Urlaub so weitergezahlt. Denn sie sind auf den Monat bezogen. Auf die Stunde bezogene Zuschläge (Zeitzuschläge, Schicht, Wechselschicht) behandelt der BAT-KF anders als das Entgeltfortzahlungsgesetz oder das Urlaubsgesetz. Das findest Du in § 20 Absatz 6 des BAT-KF.
Hettig
Frage # 1042
27.10.2021 | 07:50
BAT-KF ,
Arbeite als Pflegefachkraft Vollzeit in Wechselschicht im Seniorenheim.

Monatlich Ärger wegen Schichtzulage, Nachtschichtzulage, Urlaubsgeld. Ich verstehe die Formulierungen im Tarifvertrag nicht.
Bin Eingruppierung 7a Stufe 6 und seit knapp 20 Jahren im Betrieb. Wer kann mir verständlich erklären was mir pro Stunden an Zulagen bzw.pro Urlaubs- oder Krankentag finanziell zusteht? Habe BAT-KF Tarifvertrag

:

Die AVR "BAT-KF" sind kein Tarifvertrag, nur eine Ansammlung von Geschäftsbedingungen, die Du im Arbeitsvertrag in Bezug genommen hast. Der Name "BAT-KF" ist allerdings sehr irreführend.

Schade, dass Du - trotz unserer ausdrücklichen Hinweise - nichts über Deine Interessenvertretung schreibst. Da können wir wenig raten. Denn diese wäre für solche Aufklärung zuständig. Viel Spaß hat eine MAV dabei, den tagesgleichen Aufschlagsatz bei Urlaub oder AU nachzurechnen.
Leichter wird es Dir zu erläutern, dass Du nicht stundenweise vergütet wirst. Du bekommst ja - seit 20 Jahren - ein verstetigtes monatliches Tabellenentgelt.
Fragnach
Frage # 1041
27.10.2021 | 05:52
TVöD-K , Betriebsrat / BetrVG
Wechselschichtarbeit

Frage zum 25.12. (erster Weihnachtstag)

Wie wird hier vorgegangen bei der Berechnung der Arbeitszeit?
Der 25.12. wurde bei uns nicht von den Sollstunden abgezogen.
Also die Wochenarbeitszeit verkürzt sich bei uns nicht.
Die Begründung ist, das bei uns an den Wochenenden keine Sollstunden hinterlegt sind. Die 38,5 Stunden seien auf Montag bis Freitag verteilt.

:

Der erste Weihnachtstag ist ein gesetzlicher Feiertag. Im Schichtdienst an allen sieben Tagen gibt es eine Sonderregel.
Wer Wechselschichtarbeit leistetst, arbeitet bereits per Definitioon in einem Arbeitsbereich, der rund um die Uhr an allen Wochentagen.

Wer trotz des Feiertags arbeiten muss, für die/den vermindert sich die Zeitschuld im Ausgleichszeitraum.
Wer an diesem Tag dienstplanmäßig (ohnehin / ansonsten) frei hat, für die/denvermindert sich die Zeitschuld im Ausgleichszeitraum.

Der Tarifvertrag stellt nicht darauf ab, ob die Dienstplanungssoftware an zwei der sieben Wochentage nicht funktioniert und die Arbeitszeit nicht plant oder rechnet oder "hinterlegt".

Euer Betriebsrat wird diesen Unsinn sicherlich alsbald korrigieren lassen. Er bestimmt die Pläne ja mit. Und eine Überplanung wegen fehlerhafter Software bliebe schrecklich tarifwidrig.
Berni
Frage # 1040
24.10.2021 | 16:06
AVR Caritas  (Anlage 33), MAV / MAVO

entsetzt
Bei uns kommt es häufig vor, dass wir an einem Tag länger bleiben müssen als geplant.
Bedeutet das in den vorhergehenden Fragen erwähnte BAG-Urteil vom 15.10.2021, dass ich hierfür keine zusätzliche Vergütung mehr bekomme, weil es keine Überstunden sind ?
Und darf ich diese Stunden weiterhin ablehnen?

:

Die BAG-Entscheidung zu § 7 Abs. 8c (Urteil 15.10.2021 - 6 AZR 253/19) wirft zwar neue Fragen auf. Doch sie beantwortet Deine.
a) Ja, wenn Dir Dein Feierabend verschoben wird,, dann ordnet Dir Dein Arbeitgeber damit noch keine Überstunde an. Falls er - mitbestimmt durch die MAV - bis zum übernächsten Sonntag um Mitternacht auch noch notfallmäßig Freizeitausgleich anordnen darf, entsteht aus Deiner zusätzlichen Arbeitsstunde auch keine Überstunde, keine Überstundenvergütung (100 %), kein Überstundenzuschlag.
b) Deshalb darfst Du die kurzfristig anordneten zusätzlichen Arbeitsstunden jetzt (dank der BAG-Entscheidung) freundlich ablehnen: "Das ist keine Überstunde, dazu bin ich nicht verpflichtet, das möchte ich nicht."

Ofeenbar scheint Dir diese Klarstellung durch das BAG wichtig zu sein. Besser wäre, Du aktivierst einmal Deine MAV.

Vielleicht möchtest Du auch mitspielen. Dann erklärst Du Deinem Chef: "Soll ich wirklich länger bleiben, sichern Sie mir bitte zu: Das wird eine Überstunde mit allen vertraglichen Folgen!"
Kobolt
Frage # 1039
22.10.2021 | 19:30
AVR Caritas  (Anlage 33), MAV / MAVO Schichtdienst, Teilzeit(34)

Ich habe einen alten Vertrag, der mich weder zu Mehrarbeit noch zu Überstunden verpflichtet.

In unserer neuen Dienstvereinbarung steht aber, dass ich je Schichtplanturnus(4 Wochen) bis zu 25% ( meiner durchschnittlichen Arbeitszeit) Mehrarbeit leisten muss und dies der AG anordnen kann. Muss ich mir das gefallen lassen, oder kann ich auf meinen Vertrag bestehen?
Oder sind diese DV jetzt durch das neue Urteil vom 15.10.21 sowieso hinfällig und müssen neue geregelt werden?

:

AVR, Arbeitsvertrag, Dienstvereinbarung - die passen nicht immer zusammen. Im Zweifel greift das Günstigkeitsprinzip: Die für Dich günstigste Regel gilt für Dich.

In diesem Fall: Mehrarbeit sind die Arbeitststunden in einer Kalenderwoche, die über Deine 34. Arbeitsstunde hinausgehen.
Du kannst also Woche für Woche jede 35. Stunde fröhlich ablehnen, ob geplant oder überraschend.
Du kannst einzelnen auch zustimmen.
Dir steht in jedem Monat Dein anteiliges Tabellenentgelt zu.

Vor der Gerichstentscheidung am 15.10. musstest Du Dich zudem noch mit der Frage nach Überstunden rumschlagen. Das entfällt für Dich.
Monika
Frage # 1038
21.10.2021 | 19:51
AVR Wü , MAV/ MVG.EKD,MAV

Schichtdienst, Verdi-Mitglied

Wird bei einer Pflichtfortbildung von einer Stunde die Fahrtzeit auch als Arbeitszeit bezahlt?
Steht uns in der Behindertenhilfe kein Samstagszuschlag zu?

:

Manchmal hast Du Arbeitspflicht. Auf den Inhalt Deiner Arbeit kommt es nicht an, solange sie sich im Rahmen der arbeitsvertraglichen Abreden bewegt. Auch die Teilnahme an Fortbildungen ist regelmäßige Arbeitszeit. Sie wird mitbestimmt geplant und angeordnet.
Eine einstündige Schichtdauer ist allerdings empörend kurz. Wichtiger ist, dass Du dennoch nur an fünf der sieben Kalendertage einer Kalenderwoche zur regelmäßigen Arbeitszeit herangezogen werden darfst (§ 6 Abs. 1).
Die Fahrt zur Arbeitsstätte (Fortbildung) und die Rückfahrt ist unbezahlte, versicherte Wegezeit.

In der AVR Wü Erstes Buch Teil 1 regelt § 8:
(1) 1Der/Die Beschäftigte erhält neben dem Entgelt für die tatsächliche Arbeitsleistung Zeitzuschläge. 2Die Zeitzuschläge betragen – auch bei Teilzeitbeschäftigten – je Stunde
(...)
f) für Arbeit an Samstagen von 13 bis 21 Uhr, soweit diese nicht im Rahmen von Wechselschicht- oder Schichtarbeit anfällt 20 v. H. des auf eine Stunde entfallenden Anteils des Tabellenentgelts der Stufe 3 der jeweiligen Entgeltgruppe.
Robert
Frage # 1037
21.10.2021 | 14:27
Haustarif, Betriebsrat

Kann der Chef eine Verschiebung des geplanten Urlaubs verlangen, wenn ein oder mehrere andere Mitarbeiter krank ausfallen ?

:

Es reicht nicht, dass Du Deinen Urlaub geplant hast.
Dir muss die Gewährung Deines Urlaubs zugesagt sein.
Dann wäre der Widerruf an enge Voraussetzungen gebunden.

Zwischen Dir und dem Arbeitgeber gibt es offenbar über die Lage Deines Urlaubs Streit. In diesem Fall greift die zwingende Mitbestimmung des Betriebsrates. Ohne Einigung führt ihn der Weg bis in eine (recht kostspielige) Einigungsstelle.
Du solltest ihn darum umgehend aktivieren. Vielleicht, weiss er noch gar nicht, dass hier seine Rechte verletzt werden.
jo
Frage # 1036
14.10.2021 | 14:26
AVR Caritas (Anlage 32), MAV / MAVO Pflege
Nachtrag zur Frage von gestern
Wir haben kein Arbeitszeitkonto und auch keinen Ausgleichzeitraum festgelegt. Dann gilt doch der Schichtplan als Ausgleichszeitraum und somit müssten doch die nicht ausgeglichen Arbeitsstunden im laufenden Schichtplanende Überstunden sein. Sie wurden ja angeordnet.

:

Am Freitag hat der sechste Senat des BAG entschieden, dass § 7 Abs. 8c TVöD, gleichlautend zu § 4 Abs. 8c der AVR Caritas (auf den Du Dich berufst), rechtsunwirksam ist. Denn er ist nicht klar und eindeutig.

Das wirft viele neue Fragen auf, die wir nun für alle zeitnah aufarbeiten werden.
jo
Frage # 1035
13.10.2021 | 18:20
AVR Caritas  (Anlage 32), MAV / MAVO Pflege

ich arbeite in Teilzeit 19,5 std. nach Schichtplan.
Sind die Stunden die ich tatsächlich laut Schichtplan arbeite Überstunden, wenn sie nicht im Ausgleichszeitraum ( Schichtplanturnus) ausgeglichen wurden zuschlagspflichtig?
Denn ich arbeite immer mehr als meine vereinbarte vertragliche Arbeitszeit.

:

Überstunden sind in jedem Fall zu vergüten, mit dem Stundenentgelt plus dem Zeitzuschlag.
Doch sind die nicht ausgeglichenen Stunden am Turnusende Überstunden? Oder nur "Arbeitsstunden, die keine Überstunden sind" und sich im durch die Betriebsparteien festgelegten Ausgleichszeitraum nicht ausgleichen (Anl 32 § 6 Abs. 2)?

a) Du musst alle angeordneten Stunden im Turnus tatäschlich leisten (kein Urlaub, keine AU ...), damit Dir die Überstundenvergütung für Überstunden zusteht.
b) Die AVR Caritas ist für Dich regelungsgleich zum TVöD. Zum TVöD erwarten wir am 15.10. drei BAG-Entscheidungen (Überstunden in Teilzeit). Danach wiessen wir vielleicht mehr.
c) Frag Deine MAV, was sie sich bei ihrer Zustimmung zur Überplanung gedacht hat. Hat der Arbeitgeber sie informiert, wofür er diese zusätzlichen Stunden hält? Hobby? Spaß?
Heinz
Frage # 1034
13.10.2021 | 07:51
AVR Caritas (Anlage 32 Ost)

Mein Dienstverhältnis ging bis zum 21.11.2020.

Nun würde ich am Freitag in Kenntnis gesetzt dass mein Dienstverhältnis nicht verlängert wird des Weiteren erhielt ich kann neuen Arbeitsvertrag für diesen
Zeitraum 22.11.2020 -21.11.2021. Es wurden auch keinerlei Fristen, nicht einmal diese was das Arbeitsamt vorgibt geschweige denn die im vorigen Vertrag festgelegten Fristen wurden Ordnungsgemäß eingehalten.

Meine Frage ist jetzt was für mich bindend ist? Da ja alle vertraglichen Fristen nun abgelaufen sind.

:

Die Schichtplan-Fibel beschränkt sich auf Probleme und Sorgen der Beschäftigten mit Schichtplänen und Arbeitszeiten.
Mell
Frage # 1033
13.10.2021 | 02:43
AVR DWBO , MAV/ MVG.EKD Diakonie Pflege
Schichtplan 75% / 5Tage Woche / ambulante Pflege
Nachfrage zu #1032 like
Vielen Dank für die schnelle Antwort!

1. Wie sieht es den mit den Minusstunden aus wenn ich Kündigen möchte?

2. Das heißt ich muss wöchentlich einen Antrag stellen auf Sonderurlaub und das immer für 7 Tage? Wie lange kann ich das denn insgesamt machen? Das dauert doch sicher auch bis ich den Bescheid habe? Also angenommen ich könnte direkt ein Praktikum machen, dort kann ich ja nicht eine Woche kommen und dann wieder warten bis ich den Bescheid für eine weitere Wiche habe verwirrt ! Den Antrag stelle ich wo genau und mit welchen Inhalt am besten? Jetzt habe ich wirklich wieder ein bissel Hoffnung froh

:

Zu 1:
Unverändert greifen die schutzrechtlichen Grenzen aus Gesetz und AVR: Werktägliche Höchstarbeitszeit, maximal sieben Schichten in Folge, Sonntagsfrei, Zumitbarkeit etc.
Der Arbeitgeber trägt das Rissiko seiner Flexibiltäts-Fantasien. Nicht abgerufene Arbeitszeit verfällt ihm.
Zudem kannst Du ja auf eine Vereinbarung über die Verteilung Deiner Arbeitszeit bestehen bestehen (§ 9 Abs 1 Unterabsatz 2 Satz 2 AVR DWBO).

Zu 2:
Die Schichtplan-Fibel beschränkt sich auf Probleme und Sorgen der Beschäftigten mit Schichtplänen und Arbeitszeiten.
Die Organisation Deiner Praktika gehört nicht in unsere Kompetenz. An jedem Tag Sonderurlaub gemäß § 29 Abs. 3 AVR wird Dir Dein Tabellenentgelt um 1/30 bzw. 1/31 gekürzt. Du darfst z.B. am Wochenende zusätzlich arbeiten. An ohnehin freien Tagen solltest Du besser keinen Sonderurlaub planen.
Du stellst einen ganz gewöhnlichen Antrag, schriftlich, in dem Du den Zweck, den Paragrafen Eurer AVR und die Tage angibst. In Kopie an die MAV.
Frag die MAV, ob sie einen Grundsatz vereinbart hat über die Bearbeitungsdauer von Urlaubsanträgen.
Mell
Frage # 1032
12.10.2021 | 23:33
AVR DWBO , MAV/ MVG.EKD Diakonie Pflege
Schichtplan 75% / 5Tage Woche / ambulante Pflege

1. Ich werde schon seit längerer Zeit ins Minus geplant. Mittlerweile bin ich seit Corona bei 89 Minusstunden. Letzter Monat mit 30 Minusstunden, davor mit 15…usw. Es wird sich aber aufgeregt das ich soviel Minusstunden habe, ich finde das nicht wirklich gerecht. Zumal es ja nicht weniger wird und am Ende des Jahres sind es trotzdem noch 50 . Zu Corona konnte ich gerade mal 4 Stunden wenn überhaupt arbeiten gehen und das alles zu Lasten des Mitarbeiters? Ich habe mich schon so oft angeboten in der WG zu arbeiten damit ich meine Stunden abbaue, wird auch nicht gemacht.

2. Ich mache zudem eine berufsbegleitende Ausbildung zur Altenpflegerin, jetzt im 4. Jahr. Problem: meine damalige PDL hat mir die Zustimmung dafür gegeben, auch mit Unterschrift i.A an die Schule. Es würde mir leider nur mündlich zugesagt das vom Arbeitgeber mit 50% unterstützt werde, genau wie die andere Kollegin bei uns. Als der Vertrag mit der Schule unterschrieben war, hieß es auf einmal, ich bekomme keinerlei Unterstützung. Diese PDL ist nicht mehr und ich habe jetzt die Arsch…..Ein Gespräch mit dem Geschäftsführer war die reinste Katastrophe, es Interessiert ihn alles nicht. Das ist nicht sein Problem und ich hätte zu ihm gehen sollen, seine Worte. Selbst das Pflichtpraktikum von 300 Stunden gewährt er mir nicht, ich könnte unbezahlten Urlaub nehmen das war sein Angebot. Er ist auf keine Argumentation eingegangen. Die MAV war zwar anwesend, aber leider nicht wirklich sehr kompetent und kein bisschen vorbereitet. Das ganze Verhalten seinerseits würde den Rahmen sprengen……?! Kann ich dagegen den noch irgendwas machen? Das Praktikum woanders war mir sehr wichtig, da wir bei uns kaum Behandlungspflegerische Tätigkeiten haben und ich generell eigentlich nichts lerne, da ich kaum in den PFK Touren geplant werde.

Ich hoffe ich konnte meine Situation ein wenig schildern.

:

Zu 1:
Wir vermuten, Du bekommst in jedem Monat Dein Tabellenentgelt. Du arbeitest dafür weniger. Du hast also heute keinen Nachteil von den 'Minusstunden' (Unterplanung). Du wirst dadurch auch nicht belastet.

Zu 2.
Option A: Dir steht gemäß § 29 (2) AVR DWBO Sonderurlaub zu, weil Du im 'Einvernehmen' mit dem Dienstgeber an einer Weiterbildung teilnimmst. Den musst Du allerdings beantragen. Er darf nur mit Zustimmung der MAV abgelehnt werden (§ 42 k MVG).
Option B: Du beantragst wochenweise Sonderurlaub ohne Bezüge gemäß § 29 (3) AVR DWBO. Auch der darf nur mit Zustimmung der MAV abgelehnt werden (§ 42 k MVG).

Die MAV ist also ein Schlüssel zum Erfolg. Sie muss drohen, dass der Arbeitgeber ihre Zustimmung zur Urlaubsablehnung kirchengerichtlich ersetzen lassen muss...

Möglicherweise will der Chef während der letzten Monate 2021 nun die Unterplanung nachholen. Soll er die Stunden doch in Deinen Urlaub geplant zusammenballen. Umso besser! Der Urlaub stellt dann Tag für Tag von umso mehr Stunden frei,
Anja
Frage # 1031
05.10.2021 | 15:03
AVR.DD , MAV/ MVG.EKD

Da wir immer häufiger unter der Mindestbesetzung (Schichtdienst im Altenheim Schwerpunkt,demenz) arbeiten, hat die MAV den Dienstplan gesperrt.
Was heißt das jetzt ?
Er wurde mit ganz leichten Veränderungen jetzt doch frei gegeben, aber generell arbeiten wir ständig unterbesetzt.
Was können wir tun?
Uns wird mit geteilt, es gibt nicht genügend Pflegekräfte (ex.und auch Hilfskräfte), aber das bringt uns nicht weiter...
Ich bitte um zeitnahe Antworten

:

Ihr mailt an die Mitarbeitervertretung -
»Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Ihr bestimmt die Verteilung unserer Arbeitszeit mit. Für uns ist es daher wichtig, verlässlich zu wissen, welchem unserer Dienstpläne Ihr zugestimmt habt. Denn nur mit Eurer stillschweigenden Zustimmung, der erklärten Zustimmung oder Eurer Unterschrift unter einer Vereinbarung zu diesem Plänen oder mit der Ersetzung dieser Zustimmung durch eine Einigungsstelle sind wir zur Arbeit zu den angeordneten Zeiten verpflichtet. Eure Mitbestimmung stellt also das billige Ermessen und die Einhaltung der Gesetze zu unserem Schutz sicher (KGH.EKD 07.12.2020 - II-0124/30-2020).
Die Unterbesetzung zu den einzelnen Schichten kollidiert nicht mit unserer Lebensplanung (Freizeit). Doch sie verursacht Arbeitsbedingungen, die unsere Gesundheit gefährden (Überlastung). Möglicherweise fehlt die in § 5 nr. 6 ArbSchG vorgeschriebene Erfassung und Beurteilung dieser Belastungen. Möglicherweise fehlt es auch an der Festlegung der sich daraus ergebenden notwendigen Schutzmaßnahmen durch die Betriebsparteien.
Die Dienstpläne stellen in diesem Fall eine billigende Inkaufnahme der Überlastungen darf (bedingter Vorsatz). Wir können uns schwer vorstellen, dass sie dennoch die Zustimmung der MAV finden können.
Bitte klärt dies zeitnah auf.
Liebe Grüße .......«
Marlies
Frage # 1030
30.09.2021 | 13:04
TV AWO NRW,
? Interessenvertretung

Ich arbeite seit 1999 im Nachtdienst, mittlerweile mit nur noch 14 Stunden pro Woche. Bisher hatte ich einen Urlaubsanspruch von 12 Tagen im Jahr. Diese wurden auf ein Raster (das nur zur Orientierung dient, der Dienstplan ist meist anders) verteilt. Einmal jährlich darf man 21 Tage am Stück Urlaub planen.
Jetzt haben wir auf einmal eine 5Tage Woche statt 5,5 und 30 Tage Urlaub, zzgl. 5 Tage für den Nachtdienst. Was heißt das jetzt für mich, werden die 35 Tage auf meinen Stellenanteil herunter gerechnet, oder wie soll ich das verstehen?

:

Das Meiste findest Du in unserer Antwort zur Frage # 1029

§ 30 TV AWO regelt -
(2) Bei Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit auf fünf Tage in der Kalenderwoche beträgt der Urlaubsanspruch für die Beschäftigten 29 Arbeitstage in jedem Kalenderjahr.
Bei anderer Verteilung der Arbeitszeit in der Kalenderwoche erhöht oder vermindert sich der Urlaubsanspruch entsprechend.
Verbleibt nach Berechnung des Urlaubs nach den Unterabsätzen 2 und 3 ein Bruchteil eines Urlaubstages von 0,5 oder mehr, wird er auf einen vollen Urlaubstag aufgerundet; ein Bruchteil von weniger als 0,5 bleibt unberücksichtigt.
Der Urlaub muss im laufenden Kalenderjahr gewährt oder angetreten werden. Er kann auch in Teilen genommen werden; dabei muss der Urlaub in ganzen Tagen genommen werden.


Auf Deinen Stellenanteil kommt es hier nicht an, nur auf die tatsächliche Verteilung auf Kalendertage mit Arbeitszeit.
Du darfst Deinen Urlaub in Teilen beantragen ("nehmen"). Auf die abweichenden Vorgaben Deines Chefs brauchst Du Dich nicht einlassen.
Roberto
Frage # 1029
30.09.2021 | 00:27
TV AWO , betriebsratslos, 75% Stelle

Ich arbeite fast nur im Nachtdienst auf 75 Prozent. (Laut Rasterplan ca 12 - 13 Nächte und 2 bis 3 kurze Spätdienste im Monat
Wir haben einen unverbindlichen Rasterplan.)
bei den 75% habe ich in der Vergangenheit 24 Tage Urlaub bei einer 4 Tage Woche, (zzgl 4 Tage Nachtwachenfrei).
Diese konnte ich nach Rasterplan über 12 Monate verplanen. würde der 1 Februar z b mit der ersten von 7 Frei Schichten bis zum 7 Februar beginnen und folgen dann 7 Nachtdienste und wieder 7 freie Tage so konnte ich ca 3 Wochen frei machen in dem ich die freien Tage mit U blocken konnte, mir wurden für die 3 Wochen lediglich 7 Urlaubstage abgezogen.

Nun die stillschweigende Änderung seitens des Dienstgebers, es sind die neuen Urlaubspläne für 2022 da, immer noch mit dem gleichen Rasterplan, aber jeder egal welcher Stellenumfang hat nun 30 oder 31 Tage Urlaub. es gilt für jeden die 5 Tage Woche.
Für jeden Urlaubstag wird von Montag bis Freitag (außer Feiertag) 1 Urlaubstag abgezogen, egal was im Rasterplan steht. somit habe ich zwar (mit den Nachtwachen zusatztagen) 35 Tage Urlaub, aber ich denke das ist ein großer Nachteil für uns und ein großer Vorteil für den Dienstgeber.

In meinem Vertrag sind 30 Wochenarbeitstunden angegeben.

Folgendes steht u a in meinem Arbeitsvertrag
Unter § 5 steht:
Der Urlaubsanspruch des/der Arbeitnehmer/in richtet sich nach den tarifvertraglichen Bestimmungen.
derzeit beträgt der Urlaub eines Vollzeitbeschäftigten bei einer Verteilung der Wöchentlichen Arbeitszeit auf 5 Tage in der Kalenderwoche 30 Tage.
Bei einer anderen Verteilung der Arbeitszeit erhöht oder vermindert sich der Anspruch dementsprechend. Der Urlaub wird in Abstimmung mit dem Arbeitgeber festgelegt.

:

Du hast keine Frage gestellt.
Du berichtest, dass im Arbeitsvertrag, genauso wie im TV AWO vereinbart ist, was auch im BUrlG (gesetzlicher Mindesturlaub) gilt: Die Angabe über Deinen Anspruch auf Urlaubstage bezieht sich auf eine durchschnittliche 5-Tage/Woche. Dein Anspruch ist (zwingend) bei einer anderen Verteilung umgerechnet.

Der Urlaub umspannt alle Kalendertage vom ersten bis zum letzten Tag. "Urlaubstage" (Urlaubsanspruchstage) sind die Kalendertage, an denen Du ohnehin / ansonsten arbeiten müsstest. Achtung: Deine Verträge stellen auf Kalendertage mit regelmäßiger Arbeitszeit ab, nicht auf Schichten. Dies ist bei den Nachtschichten (zwei Kalendertage) zu beachten.

Wenn Dein Arbeitgeber nun zunächst die Umrechnung unterlässt und im Forlgeschritt auch während Urlaubsspannen zur Sonderplanung wechselt, so macht dies Unterschiede. Nachlesen: linkUrlaub, Lug und Trug.

Ihr seid bislang nicht fähig, Euch einen Betriebsrat zu wählen. Dann wird die Reperatur solcher Eigenmächtigkeiten recht unerfreulich.
Hase
Frage # 1028
28.09.2021 | 19:57
Tarif

Wechselschicht
Frage: 2021 gab es 9 Tage Zusatzurlaub
2022 10 Tage Zusatzurlaub ?§27
Beziehe mich auf die Tabelle:§27 zusätzlicher Zusatzurlaub...Tabelle geht nur bis 2021

:

Liebe Kollegin Hase,
"Tarif" ist etwas, was uns rätseln lässt. Wir vermuten also: Du meinst § 27 TVöD-K (Krankenhäuser).
Ein Tarifvertrag regelt für eine bestimmte Zeitspanne. Der TVöD-K ist bis einschließlich 31.03.2022 ausgehandelt.
Dies gilt auch für den Zusatzuralub für je zwei Monate Wechselschichtarbeit.

Alles weitere hängt vom Kräfteverhältnis und Kampfgeschick ab.

Welche "Tabelle" Du meinst, bleibt unklar. Die Schichtplan-Fibel bietet ein
linkExcel-Werkzeug an. Da steht, was und wie § 27 "ab 2021" wirkt.
Anke
Frage # 1027
28.09.2021 | 15:29
TVöD-K , Betriebsrat / BetrVG

Thema Bereitschaftsdienststufen:
wo finde ich es schriftlich, dass der ein Einsatz im Bereitschaftsdienst mit dem Telefonanruf beginnt und wieder im Bereitschaftsdienst-Zimmer endet? Unser Arbeitgeber möchte im OP die Bereitschaftsdienst -Stufe senken, in dem er bei der Aufschreibeaktion nur die Zeiten zwischen Schnitt und Naht wertet.

:

§ 8.1 Abs. 2 TVöD-K regelt -
Die Zuweisung zu den einzelnen Stufen des Bereitschaftsdienstes erfolgt
durch die Betriebsparteien.

Aufschreibungen braucht es dazu nicht. Sondern eine Betriebsvereinbarung. Hat der Arbeitgeber die gekündigt?
Manchmal versäumen Arbeitgeber, genau genug hinzuschauen: Die gesetzlichen Pausen während der Bereitschaftsdienste liegen ihrer Natur nach in Zeiten ganz ohen Arbeitsleistung. Pausen führen daher zu einer Massierung der Arbeitsleistungen in den übrigen Zeiten.
Zur Arbeitsleistung gehören alle fremdnützigen Tätigkeiten (Du für den Chef). Das Aufstehen Telefonieren, zum OP gehen, Umkleiden, Händewaschen, Instrumenterchten, Lagern, Ausschleusen - all das machst Du nicht zu Deiner eigenen Unterhaltung. Doch der nächtliche Weg in die Cafetreia oder zurück in das BD-Zimmer stehen Dir frei.

Wenn der Arbeitgeber zusätzliche Arbeitszeit, also den Verlust an karger Freizeit, nicht angenehm vergütet, solltet Ihr Euch nicht mehr auf Bereitschaftsdienste einlassen. Spätestens auf den zweiten Blick wird ja klar: Kann man machen, muss man aber nicht.
Christiane
Frage # 1026
28.09.2021 | 13:55
Betriebsrat / BetrVG

Wie ist der Algorithmus bei 10 zusätzlichen Zusatzurlaubstagen? Die tolle Grafik geht leider nur bis 2021.

:

Schade, dass Du - trotz unserer ausdrücklichen Hinweise - nichts über Deine Bezüge im Arbeitsvertrag auf Tarif oder AVR schreibst, nichts darüber, ob Du Schichtarbeit leistest .Da können wir wenig raten.

Denn gesetzlicher "Zusatzurlaub" steht ab GdB 50 zu, vertraglicher Zusatzurlaub steht Dir zu, wenn und wie ein Vertrag dies regelt.
Wir können auch nicht erraten, auf welche Grafik Du Dich beziehst.

Vielleicht hilft Dir unser linkUrlaubsrechner weiter.
Nani
Frage # 1025
24.09.2021 | 14:14
AVR.DD, MAV, Vollzeit, Altenpflege

Nachfrage zu #1024

Ihr schreibt:
"Ständig ist ein unbestimmter Rechtsbegriff."

Enthält die Bestimmung des § 20 AVR.DD nicht zugleich eine Auslegung für "ständig", indem sie erstens die längstmögliche Pause zwischen zwei Nachtdiensten ( 1 Monat ) und eine durchschnittlliche Untergrenze ( 40 Nachtstunden / 5 Wochen ) vorgibt, unterhalb derer entweder keine Wechselschichten ( wegen zu langer Unterbrechung zwischen zwei Nachtschichten ), oder zu geringe Dauer-Nachtbelastungen vorliegen sollen, um einen Anspruch auf eine Zulage begründen zu können?

Wäre bei ausdrücklich befristeter Leistung von Wechselschichtarbeit eine Zulage unabhängig von der Frequenz und dem Umfang des 5-Wochen-Durchschnitts an Nachtarbeitsstunden wegen des fehlenden Merkmals "ständig" ausgeschlossen, auch wenn beständig in wochenkurzen Abständen Nachtdienste in einem weit über den 40-Stunden-Durchschnitt hinausreichenden Umfang geleistet würden?

:

§ 9e AVR.DD beschreibt, was Wechselschichtarbeit ist:
Wechselschichtarbeit ist die Arbeit nach einem Schichtplan (Dienstplan), der einen
regelmäßigen Wechsel der täglichen Arbeitszeit in Wechselschichten vorsieht, {...}


§ 20 AVR.DD fügt für den Rechtsanspruch der Zulage dann weitere Bedingungen hinzu:
Wechselschicht- und Schichtzulage
(1) Die Mitarbeiterin bzw. der Mitarbeiter, die bzw. der ständig nach einem Schichtplan (Dienstplan) eingesetzt ist, der einen regelmäßigen Wechsel der täglichen Arbeitszeit in Wechselschichten (§ 9e Abs. 2 Satz 2) vorsieht {...}


Dein Chef kann Dich unständig / gelegentlich / hin und wieder zu Wechselschichten einteilen. Eine Zulage muss er Dir erst bezahlen, wenn er das ständig / fortwährend tut.

Übervertraglichen Wohltaten des Chefs steht nichts im Wege.
Nani
Frage # 1024
24.09.2021 | 12:11
AVR.DD , MAV/ MVG.EKD Vollzeit, Altenpflege

Die Schicht-Zulagenregelung der AVR.DD unterscheidet sich von derjenigen des TVÖD.

Wechselschichtarbeit TVÖD-K, § 7:
"Wechselschichtarbeit ist die Arbeit nach einem Schichtplan/Dienstplan, der einen regelmäßigen Wechsel der täglichen Arbeitszeit in Wechselschichten vorsieht, bei denen die/der Beschäftigte längstens nach Ablauf eines Monats erneut zu mindestens zwei Nachtschichten herangezogen wird. (...) Nachtschichten sind Arbeitsschichten, die mindestens zwei Stunden Nachtarbeit umfassen."

AVR.DD, § 9e
"Wechselschichtarbeit ist die Arbeit nach einem Schichtplan (Dienstplan), der einen regelmäßigen Wechsel der täglichen Arbeitszeit in Wechselschichten vorsieht, bei denen die Mitarbeiterin bzw. der Mitarbeiter durchschnittlich längstens nach Ablauf eines Monats erneut zur Nachtschicht (Nachtschichtfolge) herangezogen wird.
(...)
Nachtarbeit ist die Arbeit zwischen 21.00 und 6.00 Uhr"

Zulagenregelung TVÖD-K, § 8
" Beschäftigte, die ständig Wechselschichtarbeit leisten, erhalten eine Wechselschichtzulage."

AVR.DD, § 20
"Mitarbeiter, die ständig nach einem Schichtplan (Dienstplan) eingesetzt sind, der einen regelmäßigen Wechsel der täglichen Arbeitszeit in Wechselschichten vorsieht und die dabei in je fünf Wochen durchschnittlich mindestens 40 Arbeitsstunden
in der dienstplanmäßigen oder betriebsüblichen Nachtschicht
leisten, erhalten eine Wechselschichtzulage. Satz 1 gilt auch in den Fällen, in denen Wechselschichten nur deshalb nicht vorliegen, weil der Schichtplan (Dienstplan) eine Unterbrechung der Arbeit am Wochenende von höchstens 48 Stunden vorsieht, oder in denen die erforderlichen durchschnittlichen 40 Nachtarbeitsstunden nur in je sieben Wochen erreicht werden."

1.) Die AVR.DD definieren den Begriff "Nachtschicht" nicht.
Zählen daher alle "in der Nachtschicht (z.B. 20:00-7:00) geleisteten" Arbeitsstunden zu dem 40-Stunden-Kontingent, oder nur die "in Nachtarbeit" ( 21:00-6-00 ) geleisteten Stunden?

2:) Gilt: Über 40 Stunden/5 Wochen = ständige Wechselschicht?

:

Leisten verlangen die AVR.DD nicht als Anspruchsvoraussetzung. Es reicht, dass diese Belastung im regelmäßigen Plan, auch in Zeitspannen von Urlaub oder Arbeitsunfähigkeit, angeordnet wird.

§ 9e der AVR.DD enthält eine Grundvoraussetzung: Wechselschichten sind
wechselnde Arbeitsschichten, bei denen ununterbrochen bei Tag und Nacht, werktags,
sonntags und feiertags gearbeitet wird

Der Arbeitgeber darf Dich nicht ununterbrochen arbeiten lassen - er muss die gesetzlichen Pausen und Ruhezeiten gewähren. Es reicht also, dass im im geplanten Arbeitsbereich ununterbrochen gearbeit wird.
Teilweise ist die Rechtsprechung zum TVöD auf die AVR.DD übertragbar:
Zum anderen ist nicht mehr erforderlich, dass die Nachtarbeit innerhalb der Schicht zeitlich überwiegt {...}. Auf die Bezeichnung der Schicht durch den Arbeitgeber oder in einer Betriebsvereinbarung kommt es nicht an (BAG, Urteil 16.10.2013 - 10 AZR 1053/12).

Die AVR.DD setzen aber in § 20 mindestens 40 Arbeitsstunden
in der dienstplanmäßigen oder betriebsüblichen Nachtschicht
einerseits und die erforderlichen durchschnittlichen 40 Nachtarbeitsstunden so dicht nebeneinander, dass sie wohl gleichbedeutend sind.
Es sind wohl alle Nachtarbeitsstunden (Arbeitsstunden zwischen 21 und 6 Uhr) zu werten. Es sind auch die abschließenden Stunden in einer Schicht zu werten, die der Dienstplan als Spätschicht führt.

Ständig ist ein unbestimmter Rechtsbegriff. Arbeitsrichter übersetzen ihn mit:
nicht nur vertretungsweise, nicht nur vorübergehend, nicht nur hin und wieder, nicht nur gelegentlich. Bei unständiger Wechselschichtarbeit werden also alle Anspruchsvoraussetzungen erfüllt (ununterbrochene Arbeitspläne, 40 Stunden Nachtarbeit), jedoch nicht die zusätzliche Rechtsvoraussetzung ständig.
Biggi
Frage # 1023
23.09.2021 | 21:01
alter Manteltarifvertrag

Hallo,
ich arbeite in einer Krankenhausküche.
Mein Monatsjournal vom Monat August ist meiner Meinung nicht korrekt.
Habe es auch schon von einer Bekannten die selbst in einer Personalabteilung tätig ist prüfen lassen.
Um dies verständlicher rüberzubringen versuch ich das mal so einzugeben.
So 01 F145
Mo 02 F145
Di 03 F145
Mi 04 F145 K
Do 05 / K
Fr 06 F145 K
Sa 07 / K
So 08 / K
Mo 09 F145 K
Di 10 F145 K
Mi 11 F145 K
Do 12 F145 K
Fr 13 / K
Sa 14 F145 K
So 15 F145 K
Mo 16 F145 K
Di 17 F145 K
Mi 18 F145 K
Do 19 F145 K
Fr 20 / K
Sa 21 / K
So 22 / K
Mo 23 F145 K
Di 24 F145 K
Mi 25 F145 K
Do 26 F145 K
Fr 27 / K
Sa 28 F145
So 29 F145
Mo 30 F 145
Di 31 F 145

Ich bin am 01.08.21 mit minus 2:41 in den Monat gestartet und habe am Ende nur 5:19 gut.
Das heißt ich habe am 28 und 29.08. um sonst gearbeitet.
Das sehe ich nicht ein !!!
Begründet wurde mir das von der Mitarbeiterin des Personalwesens vollgendermaßen :
Krank wie geplant (wie kann man Krank planen ?)
Da ich am 27.8.mit frei geplant war gehe ich auch während der Krankheit ins Minus !
Am 28.+29.kommen wieder je 8 h dazu.
Das ist auch so am 5.8.(-8h),
am 13.8.(-8h)/14.08.-15.08.(+16h)=obwohl krank
Sollte das richtig sein ist dieses System(ATOSS) sehr unverständlich und verwirrend

:

Schade, dass Du - trotz unserer ausdrücklichen Hinweise - nichts über Deine Interessenvertretung schreibst. Da können wir wenig raten.
Wir verstehen auch Deine Anlistung nicht. Was soll "145" bedeuten?

Grundsätzlich ändert "K" (krank / AU) nichts an einem Schichtplan. Angeordnete Arbeitsstunden brauc hen nicht nachgearbeitet werden. Aber es ist auch kein "Frei" nachzugewähren.
Meike
Frage # 1022
23.09.2021 | 13:13
AVR.DD

Der Dienstplan wurde von der MAV nicht freigegeben. Welche Konsequenzen hat dieses für den Mitarbeiter?

:

Wir beschränken uns im Buch der 100 Fragen auf Probleme und Sorgen der Beschäftigten mit Schichtplänen und Arbeitszeiten. Deine Mitbestimmungsfrage wurde dazu als linkNach-Hilfe-Ruf erkannt und behandelt.
Kirsten
Frage # 1021
22.09.2021 | 13:50
Betriebsvereinbarung

Hallo, in unserer Betriebsvereinbarung steht:
Die Rahmenarbeitszeit umfasst grundsätzlich den Zeitraum von 07:00 - 19:00 Uhr. Die Zeit bis 07:45 Uhr und ab 18:00 Uhr gilt grundsätzlich als Gleitzeit. Die Gleitzeit gilt ebenfalls für eine halbe Stunde im Rahmen der ersten oder letzten Stunde der täglichen individuellen Arbeitszeit, sofern in dieser Zeit BackOffice-Tätigkeiten erbracht werden sollen.

Mein Dienst ist nun von 10 bis 18.00 (Telefondienst von 17-18 Uhr) geplant. Meine Arbeitszeit beträgt 8 Stunden (inkl Pause) also eigentlich genau der Dienst der für mich geplant wurde. Wenn ich an diesem Tag nun aber schon um 9 Uhr beginne, kann ich dann um 17Uhr gehen, weil ich meine tägliche Arbeitszeit geleistet habe oder muss ich mich an den Dienstplan halten und dann automatisch 1 Stunde plus machen?

In der Vereinbarung steht ja, dass ich grundsätzlich ab 7 Uhr beginnen kann. Oder bin ich dann verpflichtet auf meine eigene Arbeitszeit zu achten, also immer im Blick zu haben, dass meine Schicht bis 18Uhr geht und ich, wenn ich früher anfangen möchte, weil mein Zug da besser fährt in Kauf nehmen muss, dass ich dann Plus mache? Wenn das der Fall ist, hätte dann in der Betriebsvereinbarung nicht stehen müssen, dass die Gleitzeit gilt ich aber mindestens meine Schicht ableisten muss?

:

Schade, dass Du - trotz unserer ausdrücklichen Hinweise - nichts über Deine Bezüge im Arbeitsvertrag auf Tarif oder AVR schreibst, nichts darüber, ob Du Schichtarbeit leistest oder etwas zur Interessenvertretung. Da können wir wenig raten.

Denn eine "Rahmenzeit" und "Gletizeit" können viel bedeuten und kollidieren manchmal mit den tarifvertraglichen Grenzen. Bereits das unscheinbare Wort "grundsätzlich" in Eurer Vereinbarung öffnet ja die Gesamtregelung für Ausnahmen.
"BackOffice" ist kein deutsches Wort. Hier hat also jemand geregelt, der internationale Fantasien hatte. Das passt bei Betriebsvereinbarungen schlecht.

Unser Eindruck ist: Es sollten eine Eingleitspanne und eine Ausgleitspanne geregelt werden. Doch wird diese bei den ominösen "BackOffice-Tätigkeiten" auf eine halbe Stunde beschränkt. Unklar bleibt, ob "ebenfalls" diese Grundregel erweitern oder einschränken soll.
Pollux
Frage # 1020
21.09.2021 | 10:57
TVöD , Betriebsrat / BetrVG

Vor 5 Jahren habe ich einen Arbeitsvertrag, für den Reinigungsdienst als Aushilfskraft abgeschlossen. Ich wurde immer im Krankheitsfall und als Urlaubsvertretung eingesetzt. Es gab auch Monate, in denen ich nicht arbeitete.
Mein Arbeitgeber ist der Meinung, da ich unregelmäßig zum Einsatz komme, nehme ich an der Stufenentwicklung des öD nicht teil und bleibe ewig in der Stufe I. Ist das korrekt, ich habe einen Arbeitsvertrag und stelle meine Arbeitskraft ja zur Verfügung. Da mein Arbeitgeber mich nur unregelmäßig abruft ist nicht mein Verschulden, oder?

:

Die Schichtplan-Fibel beschränkt sich auf Probleme und Sorgen der Beschäftigten mit Schichtplänen und Arbeitszeiten.

Eingruppierungsfolgen richten sich nach der im Arbeitsvertrag übertragenen Tätigkeit. Das ist bei Dir niur ein Arbeitsvertrag. Dieser wird nicht einmal angehalten. Auf den Einsatz oder Schwankungen kommt es nicht an. Dein Betriebsrat kann Dir bei der Durchsetzung dieser anwachsenden Vergütungsansprüche helfen.
Marc
Frage # 1019
17.09.2021 | 12:49
AVR Caritas  (Anlage 32),
? Interessenvertretung, ? Schichtarbeit

Krankenpfleger Vollzeit 39,0 Stunden 5,5 Tage Woche
ist das korrekt , dass bei Urlaub an Dienstwochenenden der Sonntag als Urlaubstag zählt?

:

Jeder Wochentag kann ein Urlaubstag werden.

Er verbraucht einen Deiner Urlaubsanspruchstage, wenn
* ansonsten an diesem für Dich eine Arbeitspflicht bestünde
* Dir an diesem Tag auf Deinen Antrag hin Urlaub gewährt wird.
Marc
Frage # 1018
17.09.2021 | 12:43
AVR Caritas  (Anlage 32), MAV / MAVO

Krankenpfleger Vollzeit Wechselschicht
ZU Jahresonderzahlung
Steht mir die Jahressonderzahlung bei vorzeitiger Kündigung vor dem 01.12
auch anteilmäßig zu ?
Ich wechsel von AVR Caritas zu BAT KF (Diakonie)

:

Die Schichtplan-Fibel beschränkt sich auf Probleme und Sorgen der Beschäftigten mit Schichtplänen und Arbeitszeiten.

Dein Caritas-Arbeitgeber muss Dir in diesem Fall kein "Weihnachtsgeld" zahlen.

Bevor Du zu einem neuen Arbeitgeber wechselst, solltest Du im Arbeitsvertrag eine Klausel aushandeln, die Dir diesen Verlust - zum Beispiel nach Beendigung der Probezeit - ausgleicht.
Micha
Frage # 1017
15.09.2021 | 12:55
TVöD-B , Betriebsrat / BetrVG stationäre Altenpflege

Zu Schicht-und Wechselschichtarbeit.
Laut dem TVöD steht mir bei nicht ständiger Wechselschichtarbeit eine Wechselschichtzulage von 0,63€ pro Stunde.
Ab wann steht es mir zu? Ich habe im Juli 6 Nächte gearbeitet und ansonsten den restlichen Monat nur in Früh und Spätdienst. Werden die einzelnen Nachtstunden berechnet oder ab wann erhalte ich die Wechselschichtzulage bei nicht ständiger Wechselschichtarbeit.

:

Der TVöD-B regelt in § 7 Abs. 1 -
(1) 1Wechselschichtarbeit ist die Arbeit nach einem Schichtplan/Dienstplan, der einen regelmäßigen Wechsel der täglichen Arbeitszeit in Wechselschichten vorsieht, bei denen die/der Beschäftigte längstens nach Ablauf eines Monats erneut zu mindestens zwei Nachtschichten herangezogen wird.
2Wechselschichten sind wechselnde Arbeitsschichten, in denen ununterbrochen bei Tag und Nacht, werktags, sonntags und feiertags gearbeitet wird.
3Nachtschichten sind Arbeitsschichten, die mindestens zwei Stunden Nachtarbeit umfassen.


Der TVöD-B regelt in § 8 Abs. 5 -
1Beschäftigte, die ständig Wechselschichtarbeit leisten, erhalten eine Wechselschichtzulage von 155,00 Euro monatlich.
2Beschäftigte, die nicht ständig Wechselschichtarbeit leisten, erhalten eine Wechselschichtzulage von 0,93 Euro pro Stunde.


Ob ständig oder nicht ständig, in beiden Fällen ist die Anspruchsvoraussetzung: Wechselschichtarbeit. Dabei kommt es darauf an, ob Du zwischen Deinen Nachtschichten zumindest eine Tagschicht geleistet hast. Nur so kannst Du erneut zu zwei Nachtschichten herangezogen werden.

Die stundenweise Zulage betrifft dann alle im Kalendermonat geplanten Arbeitsstunden.
Stefan
Frage # 1016
15.09.2021 | 11:29
Privat ambulanter Dienst,verdi Mitglied,kein Tarif,keine BR.

Zu 1014 frage ergänzung

Kein Tarif,privater Anbieter,kein Betriebsrat oder MB. Betrieb über 20 Mitarbeiter. Im Arbeitsvetrag steht nichts drin sollte mich der Hausarzt gesundschreiben natürlich... will nur wissen wegen Planung ob es mir verweigert werden kann oder ob ich mindestens 1 tag vorher arbeiten müsste?

:

Dein Hausarzt kann eine AU attestieren. Dieses Attest endet zum darin ausgewiesenen Datum.
Dein Betriebsarzt kann Deine Arbeitsfähigkeit begutachten. Auf Wunsch Deines Chefs.

Du muss nicht "vorher" arbeiten", um Urlaub gewährt zu bekommen. Du musst am ersten Urlaubstag arbeitsfähig sein.

Dein Chef "kann" alles tun, solange nicht ein gewähletr Betriebsrat oder ein Arbeitsgericht ihm Einhalt gebieten.
Roli
Frage # 1015
14.09.2021 | 19:34
Haustarifvertrag in Anlehnung öffentlicher Dienst Krankenhaus Brandenburg

Die Abteilung bietet alle Schichtarten 24h/ 7Tage/ 365 Tage an.
Ein Wechselschichtplan
Eine Mitarbeiterin soll keine Wechselschichtzulage erhalten, da sie in einem Monat FD (6.00 Uhr Beginn), ZD (11.30 Uhr) 2 Nachtdienste (alle 28Tage) geplant wurde und sonst auch alle Schichten gearbeitet hat

:

Schade, dass Du - trotz unserer ausdrücklichen Hinweise - nichts über Deine Interessenvertretung schreibst.
Auch der Namen Deines Hausrtarifvertrag bleibt offen. "Anlehnung" kann viel oder wenig bedeuten. Viele Tarifwerke im Osten haben in schlimmen Zeiten irgendetwas geregelt.
Da können wir wenig raten.

Niemand muss "alle Schichten" arbeiten, um eine Zulage beanspruchen zu können. Dies würde ja Teilzeitbeschäftigte (mit weniger Schichten im Monat) wegen ihrer Teilzeit benachteiligen.
Stefan
Frage # 1014
14.09.2021 | 09:45
Privat ambulanter Dienst,verdi Mitglied

Ich arbeite im privaten Ambulantenpflegedienst und habe momentan AU bis 21.9
ab 22.9 habe ich eigentlich genehmigten Urlaub der vor der AU genehmigt wurde.
Wie ist es, darf mein Arbeitgeber mir denn Urlaub verweigern zu nehmen weil ich jetzt krank bin?

:

Schade, dass Du - trotz unserer ausdrücklichen Hinweise - nichts über Deine Bezüge im Arbeitsvertrag auf Tarif oder AVR schreibst, nichts darüber, ob Du Schichtarbeit leistest oder etwas zur Interessenvertretung. Da können wir wenig raten.

In Deiner AU kündigt der behandelnde Arzt das voraussichtlichtliche Ende der AU an.
Du mailst (besser noch faxt) an die Betriebsleitung am Moirgen des 17.09, dass Du aller Voraussicht nach ab dem 22.09 wieder einsatzfähig sein wirst.

Arbeitsfähig heits: Urlaubsfähig. Ein Widerruf des Dir durch den Arbeitgeber zugesagten Urlaubs ist nur in sehr engen Grenzen einer betrieblichen Notlage denkbar.

Sichere Dir zudem eine Kopie des angeordneten Dienstplans. Der enthält oft Hinweise auf die Urlaubsgewährung.
irene
Frage # 1013
12.09.2021 | 19:07
AVR Caritas Anlage 32.MAV

Bezüglich Frage 1012.
in Schichtlplan Spätdienst von 13.45-21.00,danach ein Tag Freizeitausgleich für Feiertagarbeit für 20.09.21.(weltkindertag),nächste Tag- Urlaub Tag.
Frage:
Freizeitausgleich am diese Tag möglich?
-mit 9st ruhezeit.?
danach Urlaub Tag?

:

Schade, dass Du - trotz unserer ausdrücklichen Hinweise - nichts darüber schreibst, ob Du Schichtarbeit leistest. Da können wir wenig raten.

Anl. 32 regelt in § 3:
(1) 1Die Arbeitszeit an einem gesetzlichen Feiertag, der auf einen Werktag fällt, wird durch eine entsprechende Freistellung an einem anderen Werktag bis zum Ende des dritten Kalendermonats - möglichst aber schon bis zum Ende des nächsten Kalendermonats - ausgeglichen, wenn es die betrieblichen Verhältnisse zulassen. 2Kann ein Freizeitausgleich nicht gewährt werden, erhält der Mitarbeiter je Stunde 100 v. H. des auf eine Stunde entfallenden Anteils des monatlichen Entgelts der jeweiligen Entgeltsgruppe und Stufe nach Maßgabe der Entgelttabelle. 3Ist ein Arbeitszeitkonto eingerichtet, ist eine Buchung gemäß § 9 Abs. 3 zulässig. § 6 Abs. 1 Satz 2 Buchst. d bleibt unberührt.

Dies betrifft diejenigen, die in Normalarbeit arbeiten oder in Schichtdienst an weniger als sieben Tagen. Der Freizeitausgleich ist hier etwas komplett anderes als ein Ersatzruhetag gemäß § 11 ArbZG.
Deine Schilderung könnte einen solchen Schichtdienst betreffen.
Die Regeln beschränken sich allerdings auf gesetzliche Feiertage. Thementage sind keine solchen Feiertage.

(2) Für Mitarbeiter, die regelmäßig nach einem Dienstplan eingesetzt werden, der Wechselschicht- oder Schichtdienst an sieben Tagen in der Woche vorsieht, vermindert sich die regelmäßige Wochenarbeitszeit um ein Fünftel der arbeitsvertraglich vereinbarten durchschnittlichen Wochenarbeitszeit, wenn sie an einem gesetzlichen Feiertag, der auf einen Werktag fällt,
a) Arbeitsleistung zu erbringen haben oder
b) nicht wegen des Feiertags, sondern dienstplanmäßig nicht zur Arbeit eingeteilt sind und deswegen an anderen Tagen der Woche ihre regelmäßige Arbeitszeit erbringen müssen.
Absatz 1 gilt in diesen Fällen nicht. 3§ 6 Abs. 1 Satz 2 Buchst. d bleibt unberührt.


In diesen Fällen gibt es überhaupt keinen weiteren Freizeitausgleich, allerdings den gesetzlichen Ersatzruhetag (nicht zusätzlich, aber mit 34 Stunden Gesamtlänge).
Die an den Ersatzruhetag anschließende 10 (!) bis 11 stündige Ruhezeit (§ 11 ArbZG) kann an jedem Wochentag liegen, an freien Tagen, an Urlaubstagen.
irene
Frage # 1012
12.09.2021 | 15:52
AVR Caritas  (Anlage ???), ? Interessenvertretung

Schichtplan sieht so aus:
Spätdienst von 13:45 bis 21:00,
nächste Tag wurde Freizeitausgleich gegeben für Feiertag, danach Urlaub.
Ist Freizeitausgleich so möglich?
Schließlich sind keine 9 Stunden Ruhezeit drin, vom Urlaub.

:

Dein Arbeitsvertrag hat die  AVR   der Caritas in Bezug genommen. Sie differenziert die Beschäftigtengruppen und Sparten in den Anlagen 2, 30, 31, 32 und 33. Ohne Angabe, in welcher Art Einrichtung und als was Du da arbeitest, können wir nichts raten.
Schade, dass Du - trotz unserer ausdrücklichen Hinweise - nichts darüber schreibst, ob Du Schichtarbeit leistest oder etwas zur Interessenvertretung. Da können wir wenig raten.

Daher nur ein Hinweis: Es könnte sich um einen gesetzlichen Ersatzruhetag handeln (die 10-stündige Ruhezeit könnte sich da zu Beginn des Urlaubstags anschließen.
Es könnte sich aber auch um arbeitsvertraglichen Ausgleich entsprechend der Feiertagsarbeit handeln.
Dies sind durchaus unterschiedliche schutzrechtliche und schuldrechtliche Sachverhalte.
biggi
Frage # 1011
12.09.2021 | 09:45
AVR Caritas  (Anlage 33), MAV / MAVO

In unserem Haus (24/7), soll es zur Kompensation von kurzfristigen Personalausfällen demnächst sogenannte Stand by Dienste geben.
Unsere MAV hat hierzu einer Dienstvereinbarung zugestimmt. Diese beinhaltet, dass jeder Mitarbeitende einmal im Monat verpflichtet ist sich in bestimmten Zeitfenstern (5.00- 7.00 Uhr / 12.00- 14.00Uhr) bereitzuhalten um bei Bedarf einspringen zu können. Vergütet wird dieses lediglich mit einer Zeitgutschrift von 30. Minuten. Weitere Zuschläge sind nicht vorgesehen.
Bin ich, als Teilzeitkraft, tatsächlich verpflichtet,mich daran zu beteiligen?
entsetzt

:

Du mailst an die Betriebsleitung, in Kopie an die MAV, und ideal mit anderen Teilzeit-Kolleginnen zusammen -
»Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie verteilen unsere Arbeitszeit auf die Wochentage, entsprechend der arbeitsvertraglich in Bezug genommenen AVR und mitbestimmt durch die MAV. Die AVR Anl. 32 zählt in § 2 Abs. 5 auf, zu welchen ungewöhnlichen Schichten und Sonderformen der Arbeitszeit wir usn verpflichten. Teilzeitbeschäftigte können sich da zusätzlich zur regelmäßigen Arbeitszeit noch zu Überstunden, Mehrarbeit, Rufbereitschaft und Bereitschaftdienst verpflichten.
'Stand-By-Dienste' sind keine in den AVR beschriebenen Rufbereitschaften; denn in diesen Zeitfenstern sollen wir lediglich bereitstehen, um Anordnungen von kurzfristigen Arbeitseinsätzen außerhalb dieser Zeitfenster entgegenzunehmen. Es handelt sich wohl eher um Arbeit auf Abruf, ohne dabei allerdings die Mindestbedingungen des § 12 TzBfG zu erfüllen.
Wir haben uns in unseren Arbeitsverträgen nicht zu solchen Stand-By-Diensten verpflichtet. Die AVR enthalten überhaupt keine Arbeitszeitformen in fremden Sprachen.
Eine Dienstvereinbarung reicht als Grundlage für diese zusätzliche Zumutung nicht aus. Die MAV kann auch nicht wirksam auf ihre Mitbestimmung bei der Verteilung zusätzlicher Schichten oder der Verlegung von geplanten Schichten verzichten. Falls Sie dennoch auf diese Erfindung bestehen wollen, bedarf es zumindest einer einzelvertraglichen Ergänzung mit jeder von uns. Ob Sie unsere Unterschriften erhalten, wäre nicht zwingend zu erwarten.
Bitte prüfen Sie dies noch einmal, eventuell zusammen mit Arbeitsrechtlern. Wahrscheinlich aber ist die Anstellung zusätzlichen Personals der leichtere Weg.
Mit freundlichen Grüßen .... «
jo
Frage # 1010
11.09.2021 | 18:16
AVR Caritas  (Anlage 32), MAV / MAVO

Stehen den Nachtwachen auch der Überstundenzuschlag zu, obwohl sie ja schon den Nachtzuschlag bekommen?
Denn einige Nachtwachen machen Überstunden die 3-4 Monate später ausbezahlt werden.

:

Die AVR Anl. 32 regelt in § 6 Abs. 1 -
Ausgleich für Sonderformen der Arbeit
1Der Mitarbeiter erhält neben dem Entgelt für die tatsächliche Arbeitsleistung Zeitzuschläge. 2Die Zeitzuschläge betragen – auch bei Teilzeitbeschäftigten – je Stunde
a) für Überstunden in den Entgeltgruppen 1 bis 9b 30 v. H.
in den Entgeltgruppen 9c bis 15 15 v. H.
b) für Nachtarbeit 20 v. H.
c) für Sonntagsarbeit 25 v. H.
d) bei Feiertagsarbeit ohne Freizeitausgleich 135 v. H.
mit Freizeitausgleich 35 v. H.
e) für Arbeit am 24. Dezember und am 31 Dezember jeweils ab 6 Uhr 35 v. H.
f) für Arbeit an Samstagen von 13 bis 21 Uhr, soweit diese nicht im Rahmen von Wechselschicht oder Schichtarbeit anfällt 20 v. H.
des auf eine Stunde entfallenden Anteils des Tabellenentgelts der Stufe 3 der jeweiligen Entgeltgruppe. 3Beim Zusammentreffen von Zeitzuschlägen nach Satz 2 Buchst. c bis f wird nur der höchste Zeitzuschlag gezahlt. 4Auf Wunsch des Mitarbeiters können, soweit ein Arbeitszeitkonto (§ 9) eingerichtet ist und die dienstlichen oder betrieblichen Verhältnisse es zulassen, die nach Satz 2 zu zahlenden Zeitzuschläge entsprechend dem jeweiligen Vomhundertsatz einer Stunde in Zeit umgewandelt und ausgeglichen werden. 5Dies gilt entsprechend für Überstunden als solche.
Anmerkungen zu Abs. 1 Satz 1: Bei Überstunden richtet sich das Entgelt für die tatsächliche Arbeitsleistung nach der individuellen Stufe der jeweiligen Entgeltgruppe, höchstens jedoch nach der Stufe 4.


Euch stehen also 100 plus 30 v.H. für jede Übersunde zu, fällig ein Monat nach deren Leistung.
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