tariflos, schutzlos Vollzeitkraft im ambulanten Dienst (privat), Schichtarbeit (früh-spät)
Mir kommt es bei uns sehr maßlos vor. Ich arbeite so gut wie immer 12 Tage am Stück, dann hab' ich an meinem "freien Wochenende" Rufbereitschaft, also im Falle des Einspringens dann 13 Tage und nur ein Tag frei.
Außerdem haben wir Doppeldienste (früh + spät) die mindestens 10 Stunden lang sind, oft auch 12 oder gelegentlich sogar noch länger... und danach, wenn ca um 9 halb 10 Feierabend ist, geht es morgens um 6 Uhr wieder weiter! Manchmal auch mehrere Doppeldienste nacheinander!? 2-3 Tage?! Dass ich als Mitarbeiter überlastet bin, spielt dabei absolut keine Rolle! In meinem Vertrag steht außerdem nichts explizit über Rufdienst. Lediglich: "Die Lage der Arbeitszeit und dessen Verteilung auf die einzelnen Wochentage richtet sich nach den betriebsüblichen Regelungen des Arbeitgebers". Was heißt das bitte genau?
Dann kommt noch dazu, dass wir, wenn wir frei haben wollen, dies 2 Monate vorher anmelden müssen! Dh. jetzt im Mai könnte ich mein Frei für Juli abgeben! Alles andere, also Juni, wird nicht mehr berücksichtigt, egal was ist. Und wenn doch ein Termin ist, kurzfristig, und ich demnach nicht arbeiten kann, muss ich selbst sehen, wer meinen Dienst übernimmt!? Habe ich denn überhaupt keine Rechte? Ich bitte dringend um Hilfe.
Da ich bereits seit längerem mich über unseren Dienstplan ärgere, habe ich gleich mehrere Fragen:
1.) wie viele Tage am Stück muss ich arbeiten und wie viel frei steht mir danach zu?
2.) wie viele Stunden am Tag sind höchstens erlaubt?
3.) Muss ich Rufdienst leisten?
4.) wie sind die Ruhezeiten zwischen Spät- und Frühdienst?
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Die AVR-J DWBO hält in '§ 9 Arbeitszeit' Antworten auf Deine Fragen bereit -»(1) Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt ausschließlich der Pausen durchschnitt-
lich 38,5 Stunden Für die Berechnung des Durchschnitts der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit ist ein Zeitraum von einem Kalenderjahr zugrunde zu legen. (2) Die durchschnittliche tägliche Arbeitszeit einer vollbeschäftigten Mitarbeiterin bzw. eines vollbeschäftigten Mitarbeiters beträgt 7,7 Stunden (bzw. bei Ärztinnen und Ärzten 8 Stunden). Der Tag beginnt um 0.00 Uhr und endet um 24.00 Uhr.«
Danach musst Du ein paar Seiten weiter bis zu § 9c -
»Die monatliche Soll-Arbeitszeit einer Mitarbeiterin bzw. eines Mitarbeiters ergibt sich aus der Multiplikation der durchschnittlichen täglichen Arbeitszeit einer Mitarbeiterin bzw. eines Mitarbeiters (§ 9 Abs. 2 bzw. Abs. 3 Unterabs. 3) mit der Anzahl der Wochentage von Montag bis Freitag in dem jeweiligen Kalendermonat. Die Anzahl der Wochentage von Montag bis Freitag in einem Kalendermonat reduziert sich um einen Tag für jeden Feiertag sowie jeweils den 24. und den 31. Dezember eines Kalenderjahres, wenn diese Tage auf einen Wochentag zwischen Montag und Freitag fallen.«
Deine tagesdurchschnittlichen 7,7 Stunden mal die 'Banktage' in einem Kalendermonat ergeben die Zeitschuld. Die 12 Kalendermonate zusammen ergeben die Jahres-Zeitschuld.
»Pro Kalendermonat kann von der monatlichen Soll-Arbeitszeit um jeweils bis zu 30 Plusstunden (§ 9c Abs. 1) bzw. bis zu 30 Minusstunden (§ 9c Abs. 5) abgewichen werden. Bis zu 150 Plusstunden bzw. bis zu 50 Minusstunden können auf das nächste Kalenderjahr übertragen werden.«