Manteltarifvertrag, Betriebsrat, Pflege im Krankenhaus, 50% Teilzeit
Ich arbeite in einer 4 Tage/Woche werktags
Es gibt einen offiziellen Dienstplan mit den offiziellen Dienstzeiten und einen vorläufigen Dienstplan im Arbeitsbereich in dem vorläufigen sind für die kommende Woche geplante geänderte Dienstzeiten eingetragen. Geplant war für Tag X, dass ich ganztags 8 Stunden arbeite und dafür an einem anderen Tag in der Woche die Überstunden abfeiere.
Eingetragen in den offiziellen Dienstplan im PC war es aber noch nicht, da PDL in der Woche vor Tag X krank war, dass wird es am Ende der gearbeiteten Woche.
Ich wurde am Tag X mit den geplanten 8 Stunden aber für 1Tag (mit AU vom Arzt) krank.
Im offiziellen Dienstplan wurde aber die geplante Dienstzeit von Tag X dann nicht von der PDL eingetragen, sodass ich durch den geplanten freien Tag in der Woche Minusstunden eingetragen bekommen habe.
Ist es richtig, dass am Ende der Woche, die im vorläufigen D-Plan geplante Arbeitszeit von Tag X nicht in den offiziellen Dienstplan im PC eingetragen werden dürfen und ich zurecht dadurch Minusstunden habe? Oder habe ich ein Anrecht darauf, dass die geplanten 8 Stunden eingetragen sind und ich dadurch keine Minusstunden bekomme?
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Wir erkennen den "Manteltarifvertrag" so nicht.Du wendest Dich mit einer Email an den Betriebsrat -
»Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Ihr bestimmt die Verteilung meiner Arbeitszeit mit. Ohne Eure Zustimmung bei dieser Verteilung bin ich nicht zur Arbeit verpflichtet und habe dennoch Anspruch auf mein Entgelt.
In unserem Arbeitsbereich werden zwei unterschiedliche Dienstpläne angeordnet - ein 'offizieller' und ein weiterer, der vorläufige Änderungen für die Folgewoche ausweist. Uns ist schon klargeworden, dass diese vorläufigen Änderungen wohl Eure Mitbestimmung verletzen. Offenbar hält die PDL ihre Vereinbarungen mit Euch nur für einen für sie unverbindlichen Vorschlag.
Derart unverbindliche Anordnungen unterlaufen die Transparenz für unsere Lebensplanung. Anders als in Artikel 10 Abs. 3 der EU-Richtlinie 2019/1152 beschrieben, fehlt der PDL zum Widerruf einer Schicht auch die Erlaubnis der Bundesregierung. Insbesondere der Widerruf von Schichten im Falle einer AU am ..... unterläuft meine gesetzlichen Ansprüche aus dem EntgFG.
Das alles beeinträchtigt und beschwert mich (§ 84 BetrVG). Bitte sorgt zeitnah für Abhilfe und haltet mich auf dem Laufenden.
Beste Grüße .....«